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Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
gemäß § 22 UVMG *) *) Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz vom Bundesgesetzblatt I, Seiten 2130 ff. Entwurf B3.2
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Mitteilung an den Präsidenten
Die verantwortliche Geschäftsführung der jeweiligen Universitäts- Einrichtung unterbreitet dem Präsidenten schriftlich einen Vorschlag mit Angaben: a) zur Person b) dem Bereich der Einrichtung für den der / die Sicherheitsbeauftragte bestellt werden soll.
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Persönliches Gespräch
Die vorgeschlagene Person wird zu einem persönlichen Gespräch in die Abteilung B 3, B 3.2 Arbeitsicherheit der JLU gebeten. Das Gespräch dient der beiderseitigen Information. Im Vordergrund steht eine allgemeine Information zu den Arbeitssicherheitsaufgaben und möglichen Hilfen zur Informationsbeschaffung bzw. zu Fachberatern.
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Beteiligung Personalrat
Der Präsident beteiligt gemäß HPVG* den Personalrat und bittet um dessen Zustimmung für eine Bestellung der / des Sicherheitsbeauftragten. *) Hessisches Personal-Vertretungs-Gesetz
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Schriftliche Bestellung
Nach Zustimmung durch den Personalrat erfolgt die schriftliche Bestellung der / des Sicherheitsbeauftragten. Bestellschreiben erhalten die verantwortliche Geschäftsführung der jeweiligen Universitäts -Einrichtung und der bzw. die Sicherheitsbeauftragte.
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Informationen Auskunft zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten erhalten Sie im Sachgebiet Arbeitssicherheit der JLU Tel.: /
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