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Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung.

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Präsentation zum Thema: "Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung."—  Präsentation transkript:

1 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung

2 Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Neue Naturschutzbeiträge Kt. Zürich Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 Neue Naturschutzbeiträge Kt. Zürich Martin Graf, Fachstelle Naturschutz

3 basiert auf der AP 2014 möglichst grosse Kontinuität möglichst einfach und möglichst zielführend entschädigt Qualität und nicht Aufwand (Vorgabe AP 2014) kann Entscheide der AP 2014 nicht korrigieren (z.B. Flächenbeitrag, VSB oder MTB etc. ) Zur Zeit noch Entwurf, Beschluss der Regierung ist noch ausstehend! (Mitte Mai) Grundsätze für Ueberarbeitung

4 Beitragshöhen Zonen I und IR QI+QII+Z+VZ(+EA) Z = Zuschlag von Fr. 2.- (ab 2016 in nationalen Objekten = QIII) Beitragshöhe ist von landw. Zone und BFF-Typ abhängig VZ wird in Zone I und IR auch ausserhalb von Vernetzungsprojekten ausbezahlt, wenn der Schutz der überkommunalen Naturschutzgebiete einschliesslich Pufferzonen auf der Betriebsfläche umgesetzt ist. Wenn der Bewirtschafter nachweist, dass die Bewirtschaftung aller Naturschutzflächen auf dem Betrieb nicht kostendeckend erfolgen kann, wird der Beitrag erhöht. Zone IR zusätzlich EA = Ertragsausfall (20 Jahre)

5 Beitragshöhen Zonen II Zonen IIA und IID: QI+Z+VZ+EA QII ist möglich wenn Bundesanforderungen erfüllt VZ nur in Vernetzungsprojekten und wenn Anforderungen gemäss VP erfüllt Beitragshöhe ist von landw. Zone und BFF-Typ abhängig EA = Ertragsausfall 20.-/15.-/5.- Zonen IIB und IIC: Wie bisher Zone IIB: 10.- / 5.- / 0.- Wie bisher Zone IIC: 10.- / 0.- / 0.-

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7 Anforderungen Zone I Die Beiträge für die Naturschutz- und die Regenerationszone werden unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet: Der Einsatz von Maschinen darf nicht zu Land- oder Werkschäden führen. Die Flächen sind gemäss Pflegeplan zu pflegen. Insbesondere ist die vorgeschriebene Anzahl Nutzungen durchzuführen. In der Regel sind 5-10% jeder Fläche je Schnitt als Nutzungsbrache stehen zu lassen. Beim ersten Schnitt ist das Schnittgut auf der Fläche zu trocknen. Bei der Streu und bei Regenerationsflächen sind Ausnahmen möglich. Das Schnittgut ist in der Regel innert zwei Wochen sauber zusammenzunehmen. Die Flächen dürfen nur von Hand oder mit Messerbalken gemäht werden. Die Beiträge werden nur in jenen Jahren ausbezahlt, in welchen die geforderte Leistung erbracht wurde. Es dürfen keine Laubbläser verwendet werden. Es ist der übliche landwirtschaftliche Unterhalt vorzunehmen. Die dafür nötige Handarbeit ist im Beitrag enthalten.

8 Kant. Beiträge für Obstgärten Zuschlag für Pflanzenschutzverzicht fällt weg Zuschlag für 150/300-bäumige Obstgärten neu Fr. 10.- Analog zu AP2014: 8 jährige Verpflichtungsdauer Grössere Neupflanzungen sind nur mit Zustimmung des ALN beitragsberechtigt Pflegerichtlinien des ALN gelten Bestehende Vereinbarungen bleiben bestehen, Anpassungen bei nächster Erneuerung

9 Weitere Infos - Administratives Nicht-Landwirte erhalten gleiche Beiträge ausser VZ Versand (Brief und Broschüre) an alle Naturschutz- Bewirtschafter wenn Beschluss Regierungsrat vorliegt QII-Anmeldung: Zonen II im agriportal Erhebung durch Agrocontrol QII in der Zone I und IR: keine Anmeldung nötig, Erhebung durch FNS VZ ausserhalb von Vernetzungsprojekten: Landwirt muss sich bei FNS melden.

10 Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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