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Änderungsverordnung der APO - GOSt Ab Schuljahr 2010/2011 Abijahrgang 2013.

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Präsentation zum Thema: "Änderungsverordnung der APO - GOSt Ab Schuljahr 2010/2011 Abijahrgang 2013."—  Präsentation transkript:

1 Änderungsverordnung der APO - GOSt Ab Schuljahr 2010/2011 Abijahrgang 2013

2 Hinweise Die folgenden Informationen stellen in Kürze die wichtigsten Änderungen der Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe dar, die für Schüler gültig ist, die im Schuljahr 2010 an unserer Schule die Einführungsphase besuchen wollen. Weitere Informationen findet man im Internet unter www.schulministerium.nrw.de

3 Die wichtigsten Änderungen im Überblick 86- 92 Wochenstunden in der SII, d.h. 29-31 Wochenstunden je Jahrgangsstufe Zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache müssen unter den Abiturfächern sein Mündliche Kommunikationsprüfung in den Fremdsprachen als Klausurersatz Neu einsetzende Fremdsprache nicht mehr als Leistungskurs Zweistündige Projektkurse (verpflichtend ab 2011/2012)

4 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Zusatzkurse in Ge und SW sind 3-stündig Veränderter Berechnungsmodus für die Gesamtqualifikation: BlockI=Leistungen der 4 Schulhalbjahre der Qualifikationsphase (Einbringung von 32-34Kursen (LK+GK)) Block II=Leistungen in den Abiturprüfungen Höchstens20% der eingebrachten Kurse dürfen ein sogenanntes Defizit aufweisen, also 6-7, davon maximal 3 LK Defizite

5 Konsequenzen für die Wahl der Abiturfächer: (Weil die drei Aufgabenfelder in den 4 Abiturfächern vertreten sein müssen) Folgende Abiturfachkombinationen sind ausgeschlossen: Zwei Naturw., Naturw. +Sport, Naturw.+Kunst/Musik Folgende Abiturfachkombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: Kunst, zwei Fremdsprachen, zwei Gesellschafts- wissenschaften,

6 Zulassung zum Abitur Einbringung von 32 Kursen (24 GKs) Maximal 6 Defizite, davon höchstens 3 LKs Einbringung von 33-34 Kursen (25-26 GKs) Maximal 7 Defizite, davon höchstens 3 LKs Kein Kurs darf mit null Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht sein. In Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht sein.

7 Schritte zur Berechnung der Punkte von Block I Block I (max. 600 Punkte) 1.32-34 anrechenbare Kurse der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase 2.Mindestens die Pflichtkurse D,M, FS, Ku/Mu/Lit (2 Stück), Gesellschw., Ge+SW (je2 Stück), NW, Rel (2 Stück), 2. NW oder 2. FS (2 Stück aus Quali 2) 3.Endnote im Projektkurs kann 2 Halbjahresnoten ersetzen

8 Schritte zur Berechnung der Punkte von Block I Berechnung gemäß Formel: Punkte aus Block I = (Punkte aus den eingebrachten Fächern: Zahl der Schulhalbjahresergebnisse) mal 40 (Bei den Schulhalbjahresergebnissen zählen die doppelt gewichteten Lks doppelt)

9 Leistungen in den Abiturprüfungen: Block II: Die Leistungen in den Abiturprüfungen werden fünffach gewertet. Es können maximal 300 Punkte erzielt werden.

10 Projektkurse: (Organisation) (müssen erst ab Abijahrgang 14 angeboten werden) Zweistündiger Jahreskurs in der Qualifikationsphase (12/13) Wahlkurs Anbindung an ein Referenzfach ( LK oder GK), aber kein Vertiefungskurs des Referenzfaches!!

11 Projektkurse: (Inhalte) Projektorientiertes, anwendungsorientiertes, ggf. fachübergreifendes Arbeiten Gruppenarbeit möglich Rahmenthema – klare Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans im Referenzfach Mögliche Einbindung von: Wettbewerben Außerschulischen Partnern Praktika Europ.-internat. Projekte (z.B. CertiLingua)

12 Projektkurse: (Anrechnung) Entpflichtung von der Facharbeit Anrechnung wie zwei Grundkurse: ( Endnote aber erst zum Schuljahresende, wird dann doppelt gewertet) Kursabschlussnote besteht aus: 1.SoMi-Note, also aus Unterrichtsbeiträgen, Organisations- und Planungsleistungen, Portfolio, Arbeitstagebuch 2.Dokumentation/ Kursarbeit plus begleitender Präsentation und / oder Facharbeit/Produkt allgemeiner Art (keine Klausur)

13 Projektkurse: (Anrechnung als besondere Lernleistung) Abschlussnote besteht aus: 1.Dokumentation: Kursarbeit plus begleitende Präsentation und oder Produkt 2.Kolloquium im Zusammenhang mit den Abiturprüfungen


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