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HK/ro/22.5.20031 Umfeld ASIP Pensionskassen geht das Geld aus Auch Rentner sollen bezahlen Zins soll erneut sinken Notnägel für Pensionskassen Couchepins.

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1 HK/ro/22.5.20031 Umfeld ASIP Pensionskassen geht das Geld aus Auch Rentner sollen bezahlen Zins soll erneut sinken Notnägel für Pensionskassen Couchepins Pläne provozieren heissen Herbst

2 HK/ro/22.5.20032 Unterdeckung ASIP Referat B. Schmid / H. Konrad 1.Lagebeurteilung 2.Führungsverantwortung 3.Unterdeckung: VO-Änderung per 1.7.2003 4.Einzelne Massnahmen 5.Fazit

3 HK/ro/22.5.20033 Lagebeurteilung (1) ASIP Sozialpartner Unternehmen Mitarbeitende/Rentner Politik Berufliche Vorsorge Stiftungsrat Drei Säulen-Konzept Sozialpolitische Aspekte Flexibilisierung AHV BV Grundkonsens bzgl. BV Personal-/Finanzpolitische Aspekte Effizienz Sicherung des Lebens- standards Kommunikation Transparenz

4 HK/ro/22.5.20034 Lagebeurteilung (2) ASIP Systemrisiken: Finanzielles Gleichgewicht: Entwicklung der Kapital- märkte Verzinsung Umwandlungssatz Output: Geldleistungen Input: Beiträge Erträge System VE Partner: Versicherte Firma PK-Experten Kontrollstelle Aufsicht

5 HK/ro/22.5.20035 Lagebeurteilung (3) ASIP Finanzielle Lage der VE: Heute noch keine aktuellen / offiziellen Zahlen ( Sommer / Herbst 2003) Ende 2002 zwischen 30% - 50% aller VE in Unterdeckung; Tendenz steigend! Trend durch ASIP-Umfrage bestätigt!

6 HK/ro/22.5.20036 Lagebeurteilung (4) ASIP ASIP-Umfrage: Rücklauf 25% Deckungsgrad (%): 110 31.12.2002: 103338 19 43% 57% 31.03.2003:Trend bestätigt!

7 HK/ro/22.5.20037 Führungsverantwortung ASIP Zahlen ……., aber Handlungsbedarf innerhalb VE klären! Führungsverantwortung wahrnehmen Stiftungsrat / Geschäftsführung / Experte Würdigung der gesamten Aktiven und Passiven, der Versichertenstruktur und des Versichertenbestandes! Kommunikation

8 HK/ro/22.5.20038 Unterdeckung (1) ASIP VO-Änderung per 1.7.2003: Art. 44 BVV2 Unterdeckung Abs. 1 / Anhang: Gesamtschweiz. einheitliche rechtsverbindliche Definition des Deckungsgrades Abs. 2: Eigenverantwortung Abs. 3:Meldepflicht Abs. 4: Informationspflichten Abs. 5: Verhältnismässigkeit

9 HK/ro/22.5.20039 Unterdeckung (2) ASIP Art. 44 Abs. 1 BVV2: Eine Unterdeckung besteht, wenn am Bilanz- stichtag das nach anerkannten Grundsätzen durch den Experten für berufliche Vorsorge berechnete versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital nicht durch das dafür verfüg- bare Vorsorgevermögen gedeckt ist. Anhang: Vv. 100 Vk = Deckungsgrad in Prozent < 100% : Unterdeckung

10 HK/ro/22.5.200310 Unterdeckung (3) ASIP Vv:Effektives Vorsorgevermögen (tatsächliche finanzielle Lage gemäss Art. 47 Abs. 2 BVV2). Wertschwankungs- reserven sind dem verfügbaren Vorsorge- vermögen zuzurechnen. Vk:Versicherungstechnisch notwendiges Vorsorgekapital per Bilanzstichtag (Spar- und Deckungskapitalien) einschliesslich notwendiger Verstärkungen (z.B. für steigende Lebenserwartung).

11 HK/ro/22.5.200311 Unterdeckung (4) ASIP Individuelle / kassenspezifische Risikobeurteilung: Interventionskonzept Massnahmenkatalog Kommunikationskonzept

12 HK/ro/22.5.200312 Unterdeckung ASIP Keine Panik, Flagge zeigen!


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