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Arbeitsrechtl. Entscheidungen

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsrechtl. Entscheidungen"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsrechtl. Entscheidungen
1.Dienstverhinderung durch Feuerwehreinsatz – Entgeltfortzahlung? 2.Ersatz von Vorstellungskosten ? 3.Unverschuldete Fehlstunden ? 4.Haftung wg. Einsatzes eines Staplerfahrers ohne Staplerschein ? 5.Urlaubsablöse – Ablöseverbot, sv- u. lohnsteuerrechtlich ? 6.Vorzeitige Beendigung geblockter Altersteilzeit ? 7.Dienstzeugnis – Angabe der Art der Tätigkeit ? 8.Entlassung wegen Fehlverhalten im Krankenstand ? 9.AN-Ansprüche bei Bruch einer Wiedereinstellungszusage ? 10.Unzulässige Teilkündigung einer Zulage ? 11.Was darf Arbeitgeber bei der Einstellung fragen ?

2 Arbeitsrechtl. Entscheidungen - kurzgefaßt
ad 1: -> für Dienstverhinderungen wegen Hilfseinsatz bei Katastrophenfällen kein Entgeltanspruch -> wg. Hilfseinsatz im Allgemeininteresse und dadurch eingetretener Dienstverhindung keine schuldhafte Vertragsverletzung mit Folgen wie Entlassung, Schadenersatz,… -> Tragung Verdienstentgang wäre Aufgabe der Hilfsorganisation ad 2: -> hat Arbeitgeber Initiative zum Vorstellungsgespräch ergriffen, verpflichtet er sich (stillschweigend) zum Kostenersatz (Fahrt, Übernachtung u. Verpflegung bis hin entgangenen Gewinns, wenn deswegen Kündigung vorhergehenden Dienstverhältnisses bzw. Ausschlagen anderen Anbots) -> Kostenersatz kann ausdrücklich im vorhinein (Empfehlung:schriftlich aus Beweisgründen) ausgeschlossen werden ad 3: -> eine Zeitschuld, die nicht im Interesse des Arbeitnehmers (wg. schlechter Auftragslage nach Hause geschickt; besprochen war, dass bei mehr Arbeit wieder eingearbeitet werde) entstanden ist, kann bei Dienstnehmerkündigung (wg. anhaltender schlechter Auftragslage) nicht rückverrechnet werden -> anders, wenn Rückverrechnung bei Ausscheiden ausdrücklich vorher vereinbart wird ad 4: -> grundsätzlich. Haftung des Arbeitgebers -> AG kann sich von Haftung befreien, wenn er beweist, dass der Staplerfahrer im Unfallzeitpunkt trotz fehlender formaler Berechtigung über die vorgeschriebenen Fachkenntnisse verfügte

3 Arbeitsrechtl. Entscheidungen - kurzgefaßt
ad 5: -> nicht konsumierte Urlaube können nicht durch finanzielle Vergütung abgelöst werden -> diesbzgl. Vereinbarungen sind rechtsunwirksam, d.h. Arbeitnehmer kann auf Urlaubsverbrauch bestehen -> wenn doch, sv-beitragspflichtig -> und lohnsteuerrechtlich normaler sonstiger Bezug ad 6: -> Zeitguthaben bei vorzeitiger Beendigung von geblockter Altersteilzeit ist – wenn Zeitausgleich nicht mehr möglich – mit 50%-Zuschlag abzurechnen ad 7: -> Dienstzeugnisse müssen Art der Tätigkeit bestätigen, dürfen aber keine rechtliche Qualifikation der Tätigkeit enthalten ad 8: -> ein Arbeitnehmer, der während Krankenstand wg. schmerzhafter Verspannung des Rückens Laub zusammenkehrt, verletzt gebotene Verhaltensweise, für AG Fortsetzung DV unzumutbar – Entlassung berechtigt -> missachtet ein wg. Krankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer die Anordnungen seines Arztes in erheblichem Maße (Krankheitsverlauf negativ beeinflusst oder Heilungsverlauf verzögert), so kann darin eine Entlassung wg. Vertrauensunwürdigkeit liegen -> eigenmächtige Urlaubsverlängerung um 2 Tage und fehlende Mitteilung des Arbeitsnehmers über die geänderten Urlaubspläne rechtfertigt Entlassung

4 Arbeitsrechtl. Entscheidungen - kurzgefaßt
ad 9: -> wurde zwischen AG und AN als Bedingung für die Wiederaufnahme des infolge schlechter Auftragslage unterbrochnen DV vereinbart, dass der AG die offenen Ansprüche bis zum geplanten Wiedereintritt zur Gänze bezahlt, ist im unterlassenen Dienstantritt des AN ein berechtigter Rücktritt von der Wiedereinstellungsvereinbarung zu sehen, wenn der Ag die Forderungen nicht zeitgerecht beglichen hat -> da die Gründe der Beendigung in der Sphäre des AG liegen, ist die Beendigung des DV als Arbeitgeberkündigung zu werten ad 10: -> eine Teilkündigung (einzelner Bestimmungen eines Dienstvertrages) ist gs. unzulässig -> erlangt der AG nicht die Zustimmung des AN zur Änderung des Dienstvertrages (hier: Widerruf der Funktionszulage) bleibt nur der Weg der Änderungskündigung ad 11: -> welche Fragen des AG bereits in die Privatsphäre eingreifen ist von Art des Arbeitsplatzes abhängig -> Fragen zur dienstlichen Qualifikation muss Bewerber wahrheitsgemäß beantworten -> … zum Gesundheitszustand dann, wenn für die künftige Position von Bedeutung -> … nach Behinderung ja; auch wegen evt. Ausgleichstaxe, es besteht Verpflichtung des AN Invalidität zu melden -> … zur geschlechtliche Orientierung – nein -> … zur Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaften – gs. nein (ausser Betriebszweck) -> … Schwangerschaft – gs. nein? -> … Vorstrafen – getilgte nein, ungetilgte Verurteilungen ja


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