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Veröffentlicht von:Heilgar Schiffler Geändert vor über 10 Jahren
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Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1
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Kollektivvertrag/Verordnung Betriebsvereinbarung
Stufenbau der Rechtsordnung (Bundes-)Gesetz Kollektivvertrag/Verordnung Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag 2
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Kollektivvertrag Abgeschlossen zwischen AG- und AN-Vertretung
gilt unmittelbar für AG und AN einseitig zwingend: nur günstigere Regelung erlaubt 3
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Betriebsvereinbarung
Abgeschlossen zwischen BetriebsinhaberIn und Betriebsrat Schriftliche Vereinbarung Kundmachung Gilt unmittelbar und einseitig zwingend Unterscheidung echte und freie Betriebsvereinbarung Echte Betriebsvereinbarung Regelungsbereiche durch KV oder Gesetz vorgegeben Freie Betriebsvereinbarung Werden durch regelmäßige Anwendung Teil des Dienstvertrages Änderungsvorbehalt empfehlenswert 4
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Dienstvertrag Abschluss:
Arbeitsvertrag = Konsensualvertrag – kommt bereits mit Willensübereinkunft zustande Formfreiheit: Schriftlichkeit nicht erforderlich (aber ratsam!) Dienstzettel = einseitig vom AG formulierte Wissenserklärung (Beweisurkunde) über eine bereits getroffene Vereinbarung Dienstvertrag = Willensübereinkunft von AG u AN 5
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Dienstvertrag - Inhalte
Gesetzlich vorgeschriebene Inhalte – Empfehlenswerte Inhalte Probezeit: max. 1 Monat nur am Beginn eines Arbeitsverhältnisses zulässig Lösungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen Befristung: grds. zeitlich unbegrenzt möglich (Vorsicht bei mehrmaliger Befristung – Kettenarbeitsverträge!) Ende der Befristung objektiv bestimmbar Arbeitszeit: Ausmaß und Lage der Normalarbeitszeit 6
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Arten von Arbeitsverhältnissen
Angestellte Lehrlinge Freie Dienstnehmer Werkverträge Praktikanten
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Abgeschlossen zwischen BAGS und Gewerkschaft GPA-DJP
BAGS-KV Abgeschlossen zwischen BAGS und Gewerkschaft GPA-DJP Geltungsbereich Satzungserklärung Begriffsbestimmungen 8
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BAGS-KV Arbeitszeit 38 Stunden pro Woche 7-Tage-Woche
2 Wochenenden pro Monat frei Ausdehnung der Normalarbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag bei Gleitzeit/4-Tage-Woche und 9
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Teilzeitbeschäftigte
BAGS-KV Teilzeitbeschäftigte Mehrstunden und Zuschläge Mögliche Durchrechnungszeiträume 2 Monate bzw. 8 Wochen: 16 Stunden ohne Zuschlag Mit Betriebsvereinbarung: 3 Monate bzw. 13 Wochen: 26 Stunden o 4 Monate bzw. 17 Wochen: 34 Stunden ohne Zuschlag 10
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Vollzeitbeschäftigte
BAGS-KV Vollzeitbeschäftigte Mögliche Durchrechnungszeiträume 2 Monate bzw. 8 Wochen: max. 50 Wochenstunden, max. 10 Stunden/Tag Mit Betriebsvereinbarung: 3 Monate bzw. 13 Wochen: max. 48 Wochenstunden 4 Monate bzw. 17 Wochen: max. 45 Wochenstunden 6 Monate bzw. 26 Wochen: max. 45 Wochenstunden Mitnahme von Zeitguthaben möglich 11
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BAGS-KV Arbeitsbereitschaft Definition
Mit BV Möglichkeit der Ausdehnung der Arbeitszeit 12 Stunden/Tag bis zu 24 Stunden/Tag möglich in einzelnen Wochen bis zu 72 Stunden möglich 12
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BAGS-KV Nachtbereitschaft zwischen 22.00 und 6.00 Uhr
50% des Grundstundenlohnes Nachtarbeit Pro Stunde 5,77 € Nachtdienstpauschale 33,04 € 13
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Zulagen Sonn- und Feiertage
BAGS-KV Zulagen Sonn- und Feiertage 3,80 € pro Stunde Bei Außendiensteinsätzen in den mobilen Diensten: 50 % Sonntagszuschlag 60 % Feiertagszuschlag 14
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BAGS-KV Überstunden Zulässigkeit Zuschläge: 50 % Zuschlag
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Ruhezeiten, Wochenendruhe
BAGS-KV Ruhezeiten, Wochenendruhe tägliche Ruhezeit 11 Stunden (9 Stunden mit BV möglich) wöchentliche Ruhezeit 2 Kalendertage wöchentliche Ruhezeiten zu 50 % an Wochenenden Ausnahmen 16
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BAGS-KV Rufbereitschaft
Unterscheidung Arbeitsbereitschaft - Rufbereitschaft 2,55 € pro Stunde max. an 30 Tagen pro Monat Dienstplan 1 Monat vorher erstellen 17
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BAGS-KV Urlaub Ausmaß nach Betriebszugehörigkeit Karenz
Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes Sonderbestimmung im BAGS-KV 18
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Dienstverhinderungen Urlaubszuschuss und Weihnachtsrenumeration
BAGS-KV Dienstverhinderungen bei besonderen Verhinderungsgründen Entgeltfortzahlung Urlaubszuschuss und Weihnachtsrenumeration begründet im KV und nicht durch Gesetz 19
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Hinweise für Einstufung
BAGS-KV Verwendungsgruppen Einstufung nach Tätigkeit Widerspruch - Aufzählung von Qualifikationen Hinweise für Einstufung Vergleichbare Tätigkeit Vergleichbare Ausbildung 20
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Anrechnung Vordienstzeiten
BAGS-KV Anrechnung Vordienstzeiten facheinschlägige Vordienstzeiten: tätigkeitsbezogen nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten: maximal 4 Jahre und davon 50 % insgesamt nicht mehr als 10 Jahre 21
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BAGS-KV Zulagen und Zuschläge SEG Zulage Leitungszulage Fortbildung
Verbesserung oder Vertiefung der Qualifikation verpflichtende Fortbildung freiwillige Fortbildung 22
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BAGS-KV Supervision Sabbatical Dienstreise Altersteilzeit 23
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Auflösung des Dienstverhältnisses Verfall von Ansprüchen
BAGS-KV Auflösung des Dienstverhältnisses einvernehmliche Auflösung AN/AG Kündigung: Fristen Austritt/Entlassung Verfall von Ansprüchen binnen 6 Monaten 24
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Danke fürs Hinhören, Mitdenken und Fragen! 25
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