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Sensible Information - Technische Innovation - Polizeiliche Prävention

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Präsentation zum Thema: "Sensible Information - Technische Innovation - Polizeiliche Prävention"—  Präsentation transkript:

1 Sensible Information - Technische Innovation - Polizeiliche Prävention
Prof. Dr. Dirk Heckmann Lehrstuhl für Öffentliches Recht Sicherheitsrecht und Internetrecht Universität Passau DGRI-Jahrestagung 2004: Mobilität – Telematik - Recht Hannover, © Prof. Dr. Dirk Heckmann

2 BVerfG: „Es gibt keine belanglosen Daten.“
Sensible Information Daten (§ 3 Abs.9 BDSG) rassische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugung, Gesundheit, Sexualleben... Standortdaten Person P / Sache S befindet sich zum Zeitpunkt Z am Ort O BVerfG: „Es gibt keine belanglosen Daten.“ Menge personenbezogener Daten Tatsächliche Brisanz: Gefühl ständiger Beobachtung Rechtliche Brisanz: Intensiver Eingriff in die Privatsphäre SENSIBLE DATEN © Prof. Dr. Dirk Heckmann

3 Technische Innovation Öffentliche Privatsphäre Sozialsphäre
Schutz personen- bezogener Daten Privatsphäre Allgemein erkennbare Daten Kfz-Kennzeichen Haarfarbe einzelnes Standortdatum -> Wahrnehmung durch jedermann -> Personenkontrolle Soziale Kontaktdaten Anschrift Telefonnummer etc. Daten (§ 3 Abs.9 BDSG)                              Technische Innovation Schnelle, vielseitige Auswertung: z.B. Verknüpfung zu Bewegungsprofilen Verdeckte, flächendeckende Erhebung z.B.Videokameras VIELZAHL VON STANDORTDATEN Kennzeichen- erfassung Elektronische Fessel IMSI- Catcher © Prof. Dr. Dirk Heckmann

4 Polizeiliche Prävention Polizeiliche Relevanz von Standortdaten
Interesse an... Standortdaten... ...einer Person ...einer Sache gefährdet gefährlich verdächtig gefährdet gefährlich im realen Raum im Internet Profilbildung als Teil der polizeilichen Informationsvorsorge Effiziente Aufgabenerledigung Polizeiliche Waffengleichheit Gefahr „wuchernder“ Personeninformationen © Prof. Dr. Dirk Heckmann

5 Polizeirecht als Gefahrenvorsorge
klassisches Polizeirecht als ... Gefahrenabwehrrecht Eingriffs- befugnis zur Abwehr KONKRETER Gefahren Neuorientierung des Polizeirechts als ... Gefahrenvorsorgerecht Präventive Eingriffs- befugnis Abwehr ABSTRAKTER Gefahren Präventionsorientierung erfordert Informationsvorsorge Das veränderte Umfeld Internationalität höherer Organisationsgrad Mobilität Technisierung © Prof. Dr. Dirk Heckmann

6 Informationsvorsorge als Grundrechtseingriff / -gefährdung
Recht der informationellen Selbstbestimmung Instrumentarium der Informationsvorsorge personenbezogene Handlungen „Videoüberwachung“ Kfz-Kennzeichen „Mustererkennung mittels automatischer Kennzeichendatenerfassung“ Personalien „Schleierfahndung“ personenbezogene Bewegungsprofile „RFID-Technologie“ © Prof. Dr. Dirk Heckmann

7 Technisierung der Informationsvorsorge...
Instrumentarium ...als Chance ...als Risiko Grundrechts- gefährdender Technikeinsatz schonender Digitalisierter Datenzustand Automatisierte Erfassung und Verarbeitung Leichtigkeit der Datenverarbeitung Möglichkeit der flächendeckenden Erfassung Daten als „durchlaufender Posten“ im Work-Flow Kein Zugriff natürlicher Personen © Prof. Dr. Dirk Heckmann

8 Zwischenthesen 3. Der Einsatz von Technik ist nicht per se ablehnungswürdig, im Gegenteil: In allen staatlichen Bereichen werden technische Innovationen genutzt, um staatliche Aufgabenerfüllung modern, effizient zu gestalten. 1. Polizeiliche Prävention setzt auch personenbezogene Informationen voraus, wobei Standortdaten eine hohe polizeiliche Relevanz haben. 2. Je präziser die Informationen, desto höher die Wahrscheinlich- keit einer rechtmäßigen Aufgabenerledigung. Technik kann dabei die „Treffergenauigkeit“ erhöhen. 4. In der Hand der Polizei wird der Einsatz technischer Mittel hin- gegen oft als unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff und Grundrechtsverletzung gesehen. 5. Recht und (Informations-) Technik müssen sich aufeinander zu bewegen: Rechtskonforme Technik, technikkonformes Recht © Prof. Dr. Dirk Heckmann

9 Automatisierte Kennzeichenerkennung - Polizeirechtsnovellen
Anwendungsbeispiel: Automatisierte Kennzeichenerkennung - Polizeirechtsnovellen Art. 33 Abs. 2 Satz 2 PAG-E Darüber hinaus kann die Polizei unbeschadet des Art. 30 Abs.3 Satz 2 durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerfassungs-systeme zum Zwecke des Datenabgleichs nach Art. 43 personen-bezogene Daten in den Fällen des Art. 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 erheben. § 14 Abs.5 HSOG-E Die Polizeibehörden können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Daten von Kraftfahrzeugkennzeichen zum Zwecke des Abgleichs mit dem Fahndungsbestand automatisiert erheben. Daten, die im Fahndungsbestand nicht enthalten sind, sind unverzüglich zu löschen. § 27 Abs.5 POG-E Die Polizei kann bei Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur elektronischen Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen zum Zwecke des automatisierten Abgleichs mit dem Fahndungsbestand erheben. Die verdeckte Datenerhebung ist nur zulässig, wenn durch die offene Datenerhebung der Zweck der Maßnahme gefährdet würde. © Prof. Dr. Dirk Heckmann

10 ! - Anwendungsbeispiel: Automatisierte Kennzeichenerkennung - Technik
+ - Übertragung Abgleich Kennzeichenerfassung (stationär) automatisierte Löschung (mobil) ! Eingriff ? Fahndungs- daten © Prof. Dr. Dirk Heckmann

11 A u t o m a t i s i e r t e r W o r k – F l o w
Anwendungsbeispiel: Automatisierte Kennzeichenerkennung – Grundrechtsschonender Technikeinsatz A u t o m a t i s i e r t e r W o r k – F l o w Erfassung Übertragung Abgleich Löschung K E I N E I N G R I F F © Prof. Dr. Dirk Heckmann

12 + Radio Frequency Identification-Technologie (RFID) Anwendungsszenario
Speicherung und Erstellung eines Bewegungsbildes Eingriff (+), wegen Finalität des Zugriffs + Anwendungsszenario RFID-TÜV-Plakette RFID-Tag mit Trans- ponder enthält die er- forderlichen Daten Reader Erfassung und Speicherung passiv Energie aus empfangenen Funksignalen nur veränderte Weiter- gabe der Daten aktiv eigene Batterie auch Daten- verarbeitung Senden von Funksignalen Auslesen der Daten Übertragung © Prof. Dr. Dirk Heckmann

13 Program. Kontaktsystem
Anwendungsbeispiel: Elektronische Fessel                                                    Aktivsystem Dauersignalsystem Passivsystem Program. Kontaktsystem Bestätigungs-Box                           Sender chiffriertes Dauersignal wahllose Kontrollanrufe Übermittlung über Bestätigungssignal © Prof. Dr. Dirk Heckmann

14 Anwendungsbeispiel: Elektronische Fessel gemischte Privatsphäre
Staatsspähre Privatsphäre gemischte Räume öffentliches Interesse an effektivem Strafvollzug/Gefahrenabwehr privates Interesse an unberührter Alternative herkömmlicher Strafvollzug „tertium datur“ Überwachungs- effizienz Bewegungs- freiheit © Prof. Dr. Dirk Heckmann

15 Primat der grundrechtsschonenden Technikgestaltung
Anforderungen an die juristische Technikgestaltung im ubiquitären Rechtsinformatikstaat Technikeinsatz ...als Bedrohungs- gefühl ...als Gefährdung ...als Eingriff Intensität Primat der grundrechtsschonenden Technikgestaltung © Prof. Dr. Dirk Heckmann


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