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Pflichtübung aus Europarecht 10. Jänner 2014

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Präsentation zum Thema: "Pflichtübung aus Europarecht 10. Jänner 2014"—  Präsentation transkript:

1 Pflichtübung aus Europarecht 10. Jänner 2014
Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.

2 Programm 4. Stunde Test Vertragsverletzungsklage Haftung Staatshaftung außervertragliche Haftung der EU

3 Vertragsverletzungsklage
Art AEUV Feststellungsklage Aktivlegitimiert: Kommission und MS Passivlegitimiert: MS Zuständig EuGH ieS

4 Ablauf

5 2. Verfahren keine begründete Stellungnahme
Verhängung von (auch schon in 1.Vf möglich!!) Zwangsgeld und/oder Pauschalbetrag Schwere des Verstoßes Dauer des Verstoßes Abschreckungswirkung

6 Verfahrensablauf - Paketsitzungen Admin Vorverfahren Mahnschreiben
Begründete Stellungnahme - Klage - Urteil - 2. Mahnschreiben - Urteil mit Sanktion

7 Haftung Haftung der MS Haftung der EU vertraglich
Haftung der EU außervertraglich

8 Staatshaftung = Haftung des Mitgliedstaates für Ersatz der Schäden, die dem Einzelnen durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden sind, der dem Mitgliedstaat zuzurechnen ist Erste Rs: Frankovich allg GS: Rs Brasserie du pêcheur und Factortame

9 Voraussetzungen: Verletzte Norm verleiht Einzelnen Rechte Inhalt der von der Norm dem Einzelnen verliehene Rechte muss auf Grundlage der Norm zumindest bestimmbar sein Vorliegen eines Schadens für den Einzelnen Verstoß Mitgliedstaat zurechenbar Verstoß des MS hinreichend qualifiziert Adäquate Kausalität

10 Haftung der EU Vertraglich: auf V anwendbares Recht Außervertraglich: Art 340 AEUV Schaden durch EU-Bedienstete oder Organe in Ausübung ihrer Amtstätigkeit Voraussetzungen siehe Staatshaftung


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