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Pflichtübung aus Europarecht 9. Mai 2013

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Präsentation zum Thema: "Pflichtübung aus Europarecht 9. Mai 2013"—  Präsentation transkript:

1 Pflichtübung aus Europarecht 9. Mai 2013
Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.

2 Programm 2. Stunde Test + Nachbesprechung Wiederholung Warenverkehrsfreiheit Dienstleistungsfreiheit + Übungsfall Nichtigkeitsklage + Übungsfälle

3 Warenverkehrsfreiheit
Aus MS oder eingeführt Grenzüberschreitendes Element Staatliche Maßnahme Dassonville-Formel Keck Art 36 oder zwingende Erfordernisse Verhältnismäßigkeit

4 Dienstleistungsfreiheit
Art 56 ff AEUV DL: Selbständige Tätigkeit Gegen Entgelt Vorübergehend Abgrenzung zu Waren (Rs Schindler)

5 Grenzüberschreitendes Element:
Aktiv Passiv KorrespondenzDL Drittwirkung der DLfreiheit Diskriminierungs- & Beschränkungsverbot (Rs Van Binsbergen)

6 Rechtfertigung: Art 62 iVm 52 AEUV Öffentliche Ordnung (Rs Omega) Öffentliche Sicherheit Öffentliche Gesundheit Zwingende Gründe des Allgemeininteresses + Verhältnismäßigkeit

7 Prüfungsschema und Übungsfall 4
- DL - Grenzüberschreitendes Element (aktiv, passiv oder KorrespondenzDL) - Diskriminierung oder Beschränkung - Rechtfertigungsgrund (Art 62 oder zwingende Gründe des Allgemeininteresses) - Verhältnismäßigkeit (Geeignet und notwendig)

8 Nichtigkeitsklage Art 263 AEUV
Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen

9 Anfechtbare Akte Alle Handlungen der Unionsorgane, die Rechtswirkungen gegenüber Dritten haben Nicht Primärrecht Nicht bestätigende, vorbereitende Entscheidungen Nicht inexistente Akte

10 Nichtigkeitsklage Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit
Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen

11 Passivlegitimation Unionsorgane Insbesondere Europäisches Parlament

12 Nichtigkeitsklage Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit
Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen

13 Zuständigkeit Art 256 AEUV iVm Art 51 Satzung EuG zuständig für Klagen von nat und jur Personen Wenn falsches Gericht -> verwiesen

14 Nichtigkeitsklage Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit
Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen

15 Aktivlegitimation Privilegierte Kläger Semiprivilegierte Kläger
Nichtprivilegierte Kläger: nat & jur Personen Adressat Unmittelbar und individuell betroffen Rechtsakt mit VOcharakter und unmittelbar betroffen

16 Individuelle Betroffenheit:
Plaumann Formel Vorschlag AG Jacobs in Union de Pequenos Agricultores Vorschlag EuG in Jégo Quéré Ablehnung EuGH in UPA und Rechtsmittel in Jégo Quéré -> neue Bestimmung seit Lissabon

17 Nichtigkeitsklage Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit
Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen

18 Frist 2 Monate - Ab Bekanntgabe der Handlung - Ihrer Mitteilung an Kläger - Oder Kenntnis durch Kläger Plus 10 Tage für Übermittlung

19 Nichtigkeitsklage Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit
Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen

20 Begründetheit Unzuständigkeit Verletzung wesentlicher Formvorschriften
Verletzung der Verträge oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm Ermessensmissbrauch

21 Nichtigkeitsklage Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit
Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen

22 Wirkung Gestaltungsurteil Ex tunc und erga omnes uU zeitliche Beschränkung und teilweise Annullierung

23 Übungsfall 5 EU 200 Mio Euro

24 Prüfungsschema Anfechtbare Akte Passivlegitimation Zuständigkeit
Aktivlegitimation Frist Begründetheit Wirkungen


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