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Bau- und Raumplanung Aktueller Gesetzesrahmen (1)

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Präsentation zum Thema: "Bau- und Raumplanung Aktueller Gesetzesrahmen (1)"—  Präsentation transkript:

1 Bau- und Raumplanung Aktueller Gesetzesrahmen (1)
Bundesebene Raumplanung Bundesverfassung Totalrevision des RPG (2007) Bauwesen Interkantonale Vereinbarung (IVHB) Kantonsebene Neue Verfassung des Kantons Freiburg Dekret des Grossen Rats: Leitbild (1999) Kantonaler Richtplan (2002)

2 Aktueller Gesetzesrahmen (2)
Ziele des RPG Haushälterische Nutzung des Bodens Harmonische Entwicklung des ganzen Landes Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten sowie der Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft Raumplanerische Massnahmen, namentlich um: die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen eine für Wohn- und Gewerbezwecke günstige Überbauung zu schaffen oder zu erhalten das gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben zu begünstigen und eine sinnvolle Dezentralisierung der Besiedlung zu fördern die Versorgungsquellen zu gewährleisten

3 Aktueller Gesetzesrahmen (3)

4 Aktueller Gesetzesrahmen (4)
Aufbau des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 9. Mai 1983 (nach Themen) Raumplanung Kantonalplanung Regionalplanung Ortsplanung Erschliessung und finanzielle Beteiligung der Grundeigentümer Baulandumlegung Enteignung Bauwesen Bauvorschriften Bewilligung Befähigung Kontroll- und Polizeimassnahmen Strafbestimmungen

5 Aktueller Gesetzesrahmen (5)
Ausführungsreglement vom 18. Dezember 1984 zum Raumplanungs- und Baugesetz (ARRPBG) ca. 100 Artikel wenige Artikel zur Planung Wesentlicher Inhalt: Bauvorschriften Verfahrensvorschriften Inhalt der Bewilligungsdossiers

6 Totalrevision des RPBG - Allgemeines (1)
Keine Revolution Die aktuelle Struktur des RPBG wird beibehalten RPBG  Rahmen Konkretisierung = Planungsinstrumente (Kantonaler Richtplan, regionale Richtpläne, Ortsplanung, Detailbebauungsplan, Bewilligungen) Ausführungsreglement Der Vorentwurf wird dem Staatsrat mit dem Gesetzesentwurf und der Botschaft zur Annahme unterbreitet Der Vorentwurf wird an die parlamentarische Kommission weitergeleitet

7 Totalrevision des RPBG - Allgemeines (2)
Allgemeine Bestimmungen Raumplanung Kantonalplanung Regionalplanung  Ortsplanung Bauwesen  Umfang der Neuerungen: klein;  mittel; gross

8 Totalrevision des RPBG–Wichtigste Neuerungen (1) (Stand am 7.07.06)
Stärkung des strategischen und qualitativen Aspekts der Raumplanung Regionalplanung Varianten: freiwillig oder obligatorisch Definition von Planungsregionen Regionales Planungsprogramm Ortsplanung Flexible interkommunale Planung Nur noch ein Gemeinderichtplan

9 Totalrevision des RPBG–Wichtigste Neuerungen (2)
Demokratisierung der Raumplanung: Ortsplanung Trotz Demokratisierung ein anpassungsfähiges System beibehalten Varianten: Vorgängige Zustimmung der kommunalen Legislative für die Annahme des Gemeinderichtplans oder Bericht zur Vernehmlassung

10 Totalrevision des RPBG-Wichtigste Neuerungen (3)
Klarere und einfachere Verfahren Verzicht auf die vorgängige Zustimmung durch den Staatsrat (Kantonaler Nutzungsplan, Ortsplanung) Erleichtertes Verfahren für die Ortsplanung (im ARRPBG zu präzisieren) Vereinfachung des Abweichungsverfahrens (Baubewilligung)

11 Totalrevision des RPBG-Wichtigste Neuerungen (4)
Aktualisierung Berücksichtigung der Mobilität (z.B. öffentliche Verkehrsmittel) Bauten ausserhalb der Bauzone System der Detailbebauungspläne Neue Bestimmungen im Bauwesen (Naturgefahren, Erdbebensicherheit…)

12 Totalrevision des RPBG-Wichtigste Neuerungen (5)
Neue Instrumente Ortsplanung: Erschliessungsprogramm und Recht der Grundeigentümer auf Erschliessung Planungsetappen Neues System, um gegen die Baulandhortung vorzugehen Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) Materialausbeutung: Ausbeutungsbewilligung durch die RUBD Öffentlicher Charakter der Aufschüttung

13 Totalrevision des RPBG-Wichtigste Neuerungen (6)
Lockerungen Bestehende nicht konforme Bauten in der Bauzone (Bestandesgarantie) Bauwesen: Ausweitung der Möglichkeit für die Übertragung der Ausnützungsziffer Verzicht auf den Abstand zwischen Gebäuden Verzicht auf das Erfordernis der Befähigung für die Einreichung von Baugesuchen (aber erhöhte Anforderungen an die Qualität des Dossiers)

14 Wichtigste Neuerungen (7)
Überblick über die wichtigsten Neuerungen für die Gemeinden Stärkung der Regionalplanung Stärkung des Richtplandossiers (Erschliessungsprogramm) Demokratisierung des Verfahrens zur Annahme des Gemeinderichtplans Neues System zur Bekämpfung der Baulandhortung Vereinfachung des Systems bezüglich Abweichungen Verzicht auf das Erfordernis der Befähigung für die Einreichung von Baubewilligungsgesuchen

15 Kalender: Nächste Etappen
Ende September 2006: Annahme des Gesetzesentwurfs und der Botschaft durch den Staatsrat November 2006: Grosser Rat


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