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Leistungsfeststellung in Notebookklassen

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Präsentation zum Thema: "Leistungsfeststellung in Notebookklassen"—  Präsentation transkript:

1 Leistungsfeststellung in Notebookklassen
Ingeborg Kanz LSR f. Burgenland

2 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
eLearning Wissenserwerb und Durchführung von Lernprozessen mit elektronischen Hilfsmitteln Inhaltliche Führung der Lernenden durch „Lernplattformen“ (strukturierte Lernumgebung): Lektionen, interaktive Übungen, Online-Testaufgaben usw. Ständiger Dialog unter den Lernenden und mit dem Lehrer Kooperatives eLearning wichtig für Lernerfolg Wissen wird nicht nur aufgenommen sondern auch selbst kreiert Unterstützung durch Tutoren oder Moderatoren Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

3 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Wichtig Standardsoftware lizenzrechtlich an die Schule gebunden Kann vom Schulerhalter als erforderlich erklärt werden Bei gravierenden Problemen (Leistungsabfall o.ä.) temporäres Aussetzen der Notebooks als Unterrichtsmittel  Moratorium Vereinbarung zwischen den Schulpartnern über Einsatzbereiche, Verwendungszweck und Verhaltensregeln Versicherungsschutz wird empfohlen Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

4 Unterrichtsführung und Prüfungsgeschehen
Notebookeinsatz hat keinen Einfluss auf Bildungsziele und Lehrpläne Veränderungen betreffen Organisation des Unterrichts Methoden der Leistungsfeststellung und Leistungsberechnung Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

5 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Voraussetzungen Anwendung durch längere Zeit (mindestens 1 Semester) vor Einsatz bei Prüfungen Keine Überraschungseffekte Adäquate Übungs- oder Prüfunginhalte Art der Fragestellung ändert sich Praxisgerechte Hilfsmittel Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

6 Formen der Leisungsfeststellung in Notebookklassen
Projekte Mündliche Übungen (Referate) Schriftliche Leistungsfeststellungen (Tests, Schularbeiten,…) Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

7 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Projekte als Partner-, Gruppen- oder Teamarbeit Einzelleistung muss erkennbar sein Individuelle Beurteilung Keine Vor- oder Nachteile durch Mitschüler im Team pädagogisch besonders wertvoll allgemeine und berufliche Fähigkeiten Hohe Wertigkeit  Schularbeiten können auf 1 SA/Semester reduziert werden! Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

8 Beurteilungskriterien von Gruppenleistungen
Kooperations-, Team- und Kommunikationsfähigkeit Organisatorische Kompetenz Ergebnisbewertung Dokumentation der Ergebnisse Präsentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

9 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Hilfsmittel Moderne Methoden des e-Learnings (elektronische Lexika etc.) sind prinzipiell zuzulassen Computer sind bei Abschlussprüfungen im Vorfeld auf Verwendung unerlaubter Hilfsmittel zu kontrollieren Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

10 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Mündliche Übungen Sind durch eine anschauliche Präsentation zu unterstützen Präsentation wird in die Beurteilung miteinbezogen Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

11 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Mündliche Prüfungen Notebooks dürfen unterstützend zum Einsatz kommen Mündlicher Charakter der Prüfung muss aber gewahrt bleiben Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

12 Schularbeiten und Tests
Handschriftlich und/oder elektronisch Dauer entsprechend dem Lehrplan + bis zu 20 Minuten für Vor- und Nachbereitung: Ausdruckzeiten Überprüfungen Rechercheaufaben im Internet mit Zeitverzögerung Arbeitszeit bleibt davon unberührt Bei Bedarf Stundenblockungen Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

13 Schularbeiten und Tests
Sicherung der Ergebnisse in elektronischer Form auf dem Lehrer-PC oder Lehrer-Laufwerk Aufbewahrungsfristen wie bei „normalen“ Schularbeiten Schüler verfügt zeitweilig über kein Notebook (weil z.B. defekt)  Schularbeit wird später nachgeholt Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

14 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Prüfungen Feststellungs-, Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen: Anwendung von Notebooks möglich (Sinnfrage!) Abschlussprüfungen: Schulversuchsgenehmigung erforderlich Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

15 Diplomarbeiten, Fach- oder Abschlussarbeiten
Können durch elektronische Lernumgebungen besonders praxisnah dargestellt werden Weltweiter Informationszugang über Internet Wesentlich: Sorgfältiges Zitieren der Webseiten (Quellen) Beachtung des Urheberrechts Gilt auch für LehrerInnen beim Erstellen von Prüfungsaufgaben ! Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

16 Einreichen von Prüfungsaufgaben/Projekten
Anleitung: Durchführung ist zu verdeutlichen Auf Lösungsmöglichkeiten mit elektronischen Hilfsmitteln hinweisen Erwünschte Arbeitsmethodik kurz beschreiben Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

17 Abschließende Prüfungen
Verwendung von PCs grundsätzlich immer möglich Entsprechende Rahmenbedingungen schaffen auf Desktopcomputern oder Notebooks Verwendung einschlägiger Software zum Erreichen produktiver, praxisgerechter Ergebnisse gestattet Hilfsmittel lt. Reifeprüfungsverordnung elektronische Wörterbücher sollen vorinstalliert sein Aufgabestellung der elektronischen Prüfungsumgebung angepasst Internetzugang nicht zulässig, Klausurcharakter soll gewahrt bleiben Abgabe in elektronischer und/oder Papierform Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

18 Spezielle Vorkehrungen
Abgegrenzte Prüfungsumgebung, möglichst Schulcomputer Zugriff auf Schülercomputer bei der Prüfungsvorbereitung ist zulässig, da die Software von der Schule gestellt wird Eigenes Netzwerk mit eingeschränkten Zugriffsrechten Einheitliche Softwareumgebung für alle Kandidaten Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

19 Spezielle Vorkehrungen
Ausdruckzeit berücksichtigen (Arbeit muss für die Prüfungskommission auch schriftlich vorliegen!) Unabhängige Speichermöglichkeiten (Netzwerk, Directory, Diskette) Aufsicht durch IT-kundige(n) LehrerIn Technischen Ersatz (PC/Notebook, Akkus usw.) bereithalten Strenge Kontrolle auf unerlaubte Hilfsmittel Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

20 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Spezielle Regelungen Deutsch: Keine Änderung bei der Aufgabestellung Computer als Werkzeug der Textverarbeitung Texte können elektronisch zur Verfügung gestellt werden Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

21 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Spezielle Regelungen (Fremd)sprachen: Elektronische Nachschlagewerke und Wörterbücher sind zulässig Hörtexte am Beginn der Klausur ohne Geräte, Computer dürfen erst nachher in Betrieb genommen werden Erste Lebende Fremdsprache: Überprüfung von Hörtexten auch in elektronischer Form möglich (z.B. durch Multiple Choice-aufgaben, Ergänzungen zum Text o.ä.) Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

22 Spezielle Regelungen – Naturwissenschaftliche Gegenstände
Verwendung einschlägiger Software ist sinnvoll und daher zuzulassen Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

23 Mündliche Abschlussprüfungen
Präsentationen sollen verstärkt werden Vorgefertigte Präsentationen nur zur Präsentation von Abschlussarbeiten sinnvoll und runden bloß den Gesamteindruck ab Wesentliches Kriterium ist aber die Sprachliche und persönliche Komponente Keine übertriebenen multimedialen Darstellungen Internet ist zulässig selbständiges Erarbeiten von Aufgabestellungen Aufgabenstellung dementsprechend abfassen Muss für die Kommission transparent sein Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

24 Vorgetäuschte Leistungen
sind nicht zu beurteilen PC ist vor der Prüfung zu überprüfen genauso wie bisher alle anderen Hilfsmittel im Zweifelsfall auf schuleigene Desktopgeräte ausweichen Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

25 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Beurteilung Keine Änderungen zu früher Äußere Form Bestandteil der Leistung Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel in die Beurteilung mit einbeziehen Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz

26 Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz
Technische Pannen z.B. Stromausfall, Netzausfall, Feueralarm … Abbrechen der Arbeiten Sichern der Zwischenergebnisse Warten Ausfallzeit nicht einrechnen Leistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz


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