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Parlamentsdirektion L1.5 – Kompetenzzentrum Dr. Engeljehringer 0.1-Titel Präsentation eRecht 13.01.2003.

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2 Parlamentsdirektion L1.5 – Kompetenzzentrum Dr. Engeljehringer 0.1-Titel Präsentation eRecht 13.01.2003

3 0.2-Projekt Projekt e-Recht: Vom Gesetzentwurf der Ministerien bis zur Kundmachung durch das BKA: Durchgehende elektronische Textgrundlage Voraussetzung dafür sind ein durchgehender elektronischer Workflow und Änderungen der Kundmachungsvorschriften Allgemeiner Workflow: NR-Dienst > BR-Dienst BKABMBKA

4 0.3-Ziele Voraussetzung dafür sind ein durchgehender elektronischer Workflow und Änderungen der Kundmachungsvorschriften Ziele: Parlamentsdirektion übermittelt dem BKA nur noch konsolidierte elektronische Fassungen der GesetzesbeschlüsseParlamentsdirektion übermittelt dem BKA nur noch konsolidierte elektronische Fassungen der Gesetzesbeschlüsse (wenn die RV vom BKA als eRecht übermittelt wurde). Kundmachung der Gesetze: Ausschließlich mittels elektronischer Bundesgesetzblätter im Internet.Kundmachung der Gesetze: Ausschließlich mittels elektronischer Bundesgesetzblätter im Internet.

5 0.4-Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen: Innerhalb der Parlamentsdirektion wurde für die Belange des e-Rechts ein eigenes Kompetenzzentrum eingerichtet.Innerhalb der Parlamentsdirektion wurde für die Belange des e-Rechts ein eigenes Kompetenzzentrum eingerichtet. Der Start der elektronischen Kundmachung soll laut Bundeskanzleramt mit 1.1.2004 im RIS erfolgen.Der Start der elektronischen Kundmachung soll laut Bundeskanzleramt mit 1.1.2004 im RIS erfolgen. Auflage Bundesgesetzblätter: 5.000-6.000 Stück Zugang zum Internet : ca. 2,5 Mill. PersonenAuflage Bundesgesetzblätter: 5.000-6.000 Stück Zugang zum Internet : ca. 2,5 Mill. Personen Voraussetzung dafür sind ein durchgehender elektronischer Workflow und Änderungen der Kundmachungsvorschriften

6 0.5-Notwendigkeiten Notwendigkeiten : XML: Umstellung 2. Hälfte 2003 zu rechnen. (Struktur-/Schema-Definition für eine sichere Kundmachung im Internet)XML: Umstellung 2. Hälfte 2003 zu rechnen. (Struktur-/Schema-Definition für eine sichere Kundmachung im Internet) XML betrifft den Referenten nicht unmittelbar, er arbeitet in Winword weiter. XML erkennt aber jeden Formatfehler. Voraussetzung dafür sind ein durchgehender elektronischer Workflow und Änderungen der Kundmachungsvorschriften Die rechtlichen Voraussetzungen für eine elektronische Kundmachung fehlen noch.Die rechtlichen Voraussetzungen für eine elektronische Kundmachung fehlen noch. Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Einbringung authentischer elektronischer Anträge (sichere Signatur) fehlen ebenfalls noch.Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Einbringung authentischer elektronischer Anträge (sichere Signatur) fehlen ebenfalls noch.

7 0.6-IST-Stand Laut Ministerratsbeschluss sollte das eRecht ab Jänner 2002 anlaufen.Laut Ministerratsbeschluss sollte das eRecht ab Jänner 2002 anlaufen. Laut ergänzendem Beschluss in der RegelLaut ergänzendem Beschluss in der Regel ab 16.04.2002 Bisher wurden vom BKABisher wurden vom BKA 8% aller Regierungsvorlagen als brauchbare eRecht-Dokumente geliefert. 60% aller Ministerien haben noch nie ein eRecht-Dokument geliefert.

8 1.1-RV als eRecht-Dokument? Parlament erhält wie bisher das Original der Regierungsvorlage in Papierform.Parlament erhält wie bisher das Original der Regierungsvorlage in Papierform. Diese Papierfassung stellt derzeit nach wie vor die einzige authentische Fassung dar.Diese Papierfassung stellt derzeit nach wie vor die einzige authentische Fassung dar. Wie erfahre ich, ob die RV ein eRecht-Dokument ist? Zusätzlich erhält es auch noch ein Begleitschreiben des Bundeskanzleramtes in Kopie.Zusätzlich erhält es auch noch ein Begleitschreiben des Bundeskanzleramtes in Kopie.

9 1.1.1-Begleit- schreiben

10 1.1.2-Begleit- schreiben

11 BKA 1.2.1-Workflow-eRecht Version 1: RV ist ein eRecht-Dokument Kanzlei Referent Kompetenzzentrum Wr. Zeitung Übernimmt eVorlage und legt PM an Layout- kontrolle 1. Kontrolle 2. Fertigstellen für Internet / Druck 1. Kontrolle 2. Fertigstellen für Internet / Druck Elektronischer Druckauftrag an Wr.Zeitung Erhält ein Original Prüft, ob sicheres Dokument Erhält ein Original Prüft, ob sicheres Dokument Erhält Original Layoutkontrolle auf Ersuchen des Referenten Erhält Original Layoutkontrolle auf Ersuchen des Referenten Legende: = Papierweg = elektron. Weg BKA

12 1.2.2-Workflow-Papier 1 Version 2: RV ist KEIN eRecht-Dokument 1 Kanzlei Referent Kompetenzzentrum Wr. Zeitung Legt 2 Leerdokumente an, versendet Originale an... 1. Scannt sonst. Beilagen 2. Prüft, ob zusätzl. Leerdokument 1. Scannt sonst. Beilagen 2. Prüft, ob zusätzl. Leerdokument 1. Setzt wie eRecht 2. Sendet elektron. an KompetenzZ. 3. KEINE Bürste 1. Setzt wie eRecht 2. Sendet elektron. an KompetenzZ. 3. KEINE Bürste BKA Legende: = Papierweg = elektron. Weg (unsicheres) eRecht Kontrolle und Info an Referenten

13 Layout- Unterstützung 1.2.3-Workflow-Papier 2 Version 2: RV ist KEIN eRecht-Dokument 2 Kanzlei Referent Kompetenzzentrum Wr. Zeitung Druckt Bürste aus, sendet Bürste und Original-RV an Ressort Elektron. Druckauftrag an Wr.Z. Layout-Unter- stützung 1. Elektr. Einarbeitung berechtigter Korrekturen 2.Fertigst. f Internet/Druck 1. Elektr. Einarbeitung berechtigter Korrekturen 2.Fertigst. f Internet/Druck Ressort: Durchsicht u. Korrektur Ressort: Durchsicht u. Korrektur Legende: = Papierweg = elektron. Weg eRecht

14 1.3.1-Wie finde ich die eRecht-Dokumente? (6) Wie finde ich die eRecht-Dokumente? 1)Intranet aufmachen 2)Parlamentarische Materialien e-Recht Zur Präsentation

15 1.3.2

16 1.3.3

17 1.3.4

18 1.3.5

19 1.3.6.1-Checkout

20 1.3.6.2-Gesetzestext Gesetzestext Gesetzestext Formatfehler

21 1.3.6.3.1-Dokumenteübersicht Die Vorlage unterteilt sich in folgende Dokumente (immer): Fakultativ können noch auftreten: 3. Materialien 2. Gesetzestext 4. Begleitschreiben 5. Layoutkontroll- datei Normative Anlagen Diverse Begleitinfos Eine eRecht-Vorlage setzt sich aus mehreren Dokumenten zusammen, die einzeln ausgecheckt werden können. 2 3 4 5

22 1.3.6.3.2-Funktionen Blau (unterstrichene) Links: Nur Lesend zu öffnen (keine Änderungen speicherbar). Checkout Button: Bearbeitung möglich. 1 6 7 8 AusschussAusschuss Titel der RVTitel der RV 1. Geschichtsseite der Vorlage 6. Status 7. Checkout-Button 8. Bestätigen

23 1.3.6.4-Status Status Der Status gibt Auskunft über den Zustand des Dokuments innerhalb des Workflows. Die wichtigsten Varianten bei der RV sind: REFERENT (Dokument ist beim Referenten)REFERENT (Dokument ist beim Referenten) KOMPETENZ (Dokument ist im Kompetenzzentrum)KOMPETENZ (Dokument ist im Kompetenzzentrum) LAYOUT (Dokument ist bei der Wiener Zeitung)LAYOUT (Dokument ist bei der Wiener Zeitung) FERTIG (Dokument ist fertig und wird ins Internet gestellt)FERTIG (Dokument ist fertig und wird ins Internet gestellt)

24 1.3.1.2.4-Materialien Übliche Formate: Übliche Formate: 81_ErlUeberschrZ81_ErlUeberschrZ 82_ErlUeberschrL82_ErlUeberschrL 83_ErlText83_ErlText In Dokument Materialien einer RV sind das Vorblatt, die Erläuterungen und die Textgegenüberstellung enthalten. Formate Materialien

25 1.3.5-Kontrolle Layout Die Überprüfung der Formate erfolgt bei eRecht-Dokumenten bereits beim Einlangen automatisch vom System Das Ergebnis sehe ich in der Layoutkontrolldatei. Überprüfung der Formate BKA: Formate (Vereinfachungen notwendig) BKA: Formate (Vereinfachungen notwendig)

26 Fertigstellen Fertigstellen (Freigabe Druck/Internet)

27 Workflow Ausschussbericht RV / NR Kanzlei Referent Kompetenzzentrum Wr. Zeitung Versendet Tagesordnung 1. Finalisiert AB-Text 2. Leerdokumente anlegen 3. Änderungen einbauen 1. Finalisiert AB-Text 2. Leerdokumente anlegen 3. Änderungen einbauen Elektronischer Druckauftrag an Wr.Zeitung Präsidial e Layoutkontrolle Leerdokumente auf Ersuchen Druckt Arbeits- fassung aus Legt AB auf Ersuchen an Ausschuss Uploads Legt elektr. AB mit Mustertext an und adaptiert ihn. 1.Original ausdrucken / Kanzlei senden 2. Fertigstellen für Internet / Druck 1.Original ausdrucken / Kanzlei senden 2. Fertigstellen für Internet / Druck 2.1-Workflow-AB

28 3.1-Beschlussausfertigung Je ein elektronisches Dokument für denJe ein elektronisches Dokument für den 1. Gesetzestext (normative Anlage), die 2. Beschlussallonge und das 3. Übermittlungsschreiben an den Bundesrat. Die Kontrolle einschließlich der Freigabe durch den Dienstleiter erfolgt anhand der elektronischen Dokumente.Die Kontrolle einschließlich der Freigabe durch den Dienstleiter erfolgt anhand der elektronischen Dokumente. Erst danach erfolgt der Ausdruck für die vier Originale.Erst danach erfolgt der Ausdruck für die vier Originale. Beschlussausfertigung

29 4.0-Bundesrat Der Workflow für den Ausschussbericht und den Beschluss des Bundesrates erfolgt analog. Bundesrat


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