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Beratung geht alle an … Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe. Beratung ist Aufgabe einer jeden Schule und einer jeden Lehrkraft.

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Präsentation zum Thema: "Beratung geht alle an … Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe. Beratung ist Aufgabe einer jeden Schule und einer jeden Lehrkraft."—  Präsentation transkript:

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2 Beratung geht alle an … Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe. Beratung ist Aufgabe einer jeden Schule und einer jeden Lehrkraft. Die Beratung soll den Schülern helfen, eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten. Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen

3 Der Beratungslehrkraft
Eltern- und Schülerberatung bei Wahl der Schullaufbahn oder der Ausbildungsrichtung Durchführung der Informationsabende der 3./ 4. / 6. Jahrgangsstufen zur Schullaufbahn in Bayern Ansprechpartner (nach dem Klassenlehrer) bei Schulleistungs- oder Verhaltensproblemen Kontaktaufbau zu weiteren professionellen Fachleuten, z. B. Schulpsychologen, Kinder- und Jugendpsychiater, Therapeuten, ... Unterstützung der Schulpsychologen bei der Diagnose von Teilleistungsdefiziten, wie z. B. Legasthenie, LRS...

4 Zuständigkeitsbereich
Meist eigene Schule Fast immer Zweit- oder Drittschulen Problem der Versorgung

5 Grundsätze der Beratung
Freiwilligkeit Verschwiegenheit Lösungsorientierter Beratungsansatz Ratsuchender als Experte für sein Problem Lösungen konstruieren statt Probleme analysieren Ressourcenorientierung Kleine Schritte Wertschätzung Bedeutung des Vertrauens Repariere nicht, was nicht kaputt ist! Finde heraus, was gut funktioniert und passt – und tu mehr davon! Wenn etwas trotz vieler Anstrengungen nicht gut genug funktioniert und passt - dann höre damit auf und versuche etwas anderes!

6 Verschwiegenheitspflicht
Verschwiegenheit und Auskunftserteilung Nach Art. 69 des Bayerischen Beamtengesetzes hat die Beratungslehrkraft über die ihr aus ihrer Beratungstätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Die bei der Beratung anfallenden Daten unterliegen strenger Vertraulichkeit; der Wunsch der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler auf absolute Vertraulichkeit ist zu berücksichtigen. Dabei entscheidet die Beratungslehrkraft nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Mitteilung von Tatsachen, die ihr in der Beratung bekannt geworden sind, innerhalb der betreffenden, ihr zugeordneten Schule. Sie hat dabei, unter Berücksichtigung der erzieherischen Arbeit der Schule, zwischen den schutzwürdigen Interessen des einzelnen Schülers und den Interessen der übrigen Schüler abzuwägen. Die Intimsphäre des Schülers und des Elternhauses ist zu beachten.

7 Schullaufbahn Aufnahme in Schulen Schullaufbahnwahl
Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Elternversammlungen und Informationsveranstaltungen zur Wahl des schulischen Bildungswegs und zum Übertrittsverfahren 3. Klasse: Das bayerische Schulsystem 4. Klasse: Übertritt 6. Klasse: Weitere schulische Möglichkeiten Infoabend Hauptschule: Ganztagesklassen, Regelklassen, M-Klassen, Schulsozialarbeit Die Beratungslehrkraft nimmt bei Bedarf an Klassenelternversammlungen und weiteren Elternversammlungen teil, die allgemeine oder alters- und klassenspezifische Erziehungsfragen und Fragen der Berufswahlvorbereitung behandeln.

8 Päd.-psychologische Beratung
Notwendige pädagogisch-psychologische Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Klasse und ggf. dem Schulpsychologen eingeleitet. Die Beratungslehrkraft soll bei schwierigen schullaufbahnrelevanten Entscheidungen und bei der Verhängung schwer wiegender Ordnungsmaßnahmen in der Regel hinzugezogen werden. Beratung von Schule und Lehrkräften

9 Aufzeichnungen Aufzeichnungen
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen führen über die Beratungen Aufzeichnungen, die in der Regel folgende Angaben enthalten: - Datum - Name des Ratsuchenden und ggf. weitere Gesprächsteilnehmer - Beratungsanlass - Gesprächsverlauf und Gesprächsdauer - Maßnahmen Diese Aufzeichnungen sind - soweit möglich im Beratungsraum - bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss zu halten und anschließend zu vernichten.

10 Typische Beratungsfälle
LRS/Legasthenie Zusammenarbeit mit Schulpsychologen bzw. Kinder- und Jugendpsychiater Begabungstest/Testung Rechtschreibleistung + Lesen Durchsicht Zeugnisse Gespräche mit Eltern Gespräche mit Lehrer/Fragebogen Abklärung schlechter Schulleistungen Verhaltensauffälligkeiten Probleme mit Hausaufgaben Konzentrationsprobleme Lern- und Arbeitsverhalten Schulwechsel

11 Welche Tests werden verwendet?
CFT PSB d2 LAVI SELLMO / SESSKO Ergebnisse der Tests stets im Kontext sehen!

12 „Probleme“ Abhängigkeit von der Schule
Zusammenarbeit Finanzielle Ausstattung Bewilligen von Fortbildungen (fast immer ganztägig) Änderung von Verhalten zeitintensiv + mühsam Verschwiegenheitspflicht – Lehrerwunsch nach Info „Sitzen zwischen den Stühlen“

13 Warum Beratungslehrer?
Fortbildungen Nutzen für eigenen Unterricht/Gesprächsführung Gutes Netzwerk

14 Wie wird man Beratungslehrkraft
Ergänzend zum Studium (teilweise eingeschränkt) Dillingen Mit Zulassungsarbeit, Klausur und mündlichen Prüfungen Es gibt keine sog. „ernannten“ Beratungsfachkräfte mehr.

15 Eine hilfreiche Internetseite:
Gute Links U. a. „Mein Bildungsplaner“ Häufig gestellte Fragen in der Beratung


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