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Pensionspferde im Stall
Bart Krenger Rechtsanwalt Hinwil .
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Pensionspferde im Stall Rechte und Pflichten
Entstehung durch Gesetz und Vertrag Was im Vertrag nicht geregelt ist, wird durch gesetzliche Bestimmungen, die der Abschluss des Vertrages automatisch anwendbar macht, geregelt.
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Pensionspferde im Stall Vertragsabschluss
Einigung über wesentliche Punkte einer rechtlichen Beziehung Mündlich oder schriftlich Mündlich heisst nicht: «kein Vertrag» nicht: Freiheit, nach belieben Tun und Lassen wie man will meistens: ausser Preis nichts vertraglich geregelt, Rest kommt aus Gesetz – und passt eventuell nicht
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Pensionspferde im Stall Hinterlegungsvertrag
rechtliche Einordnung Pensionsvertrag ist Hinterlegungsvertrag nicht Miete Gesetzliche Regelung in Artikel 472 ff OR Beteiligte: Pensionär (Hinterleger) Stallinhaber (Aufbewahrer) Pferd (hinterlegte Sache)
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Pensionspferde im Stall Pflichten des Stalles
sichere Aufbewahrung, zwei Aspekte Sicherheit für das Pferd, je nach Haltung differenziert Sicherheit für «Umgebung» fachgerechter Unterhalt Fütterung Einstreue, Pflege, im Notfall Beizug Tierarzt etc. Rückgabe in gutem Zustand, kann jederzeit verlangt werden
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Pensionspferde im Stall Pflichten des Pensionärs
Bezahlung des Pensionspreises Eventuell Leistung von Schadenersatz bei Beschädigung des Stalles und der Einrichtungen
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Pensionspferde im Stall Pflichten des Pensionärs
Sicherung des Pensionspreises Retentionsrecht: Artikel 895 Absatz 1 ZGB «Bewegliche Sachen und Wertpapiere, die sich mit Willen des Schuldners im Besitze des Gläubigers befinden, kann dieser bis zur Befriedigung für seine Forderung zurückbehalten, wenn die Forderung fällig ist und ihrer Natur nach mit dem Gegenstande der Retention in Zusammenhang steht.»
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Pensionspferde im Stall Pflichten des Pensionärs
Retentionsrecht: Handhabung nicht einfach: Verschafft kein Recht zum Verkauf Verwertung mittels Pfändung und öffentlicher Versteigerung Bewegen des Pferdes ist Problem Kosten laufen weiter, «Pferd frisst seinen Wert auf»
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Pensionspferde im Stall Kündigung
Häufiges Thema für Streit! Gesetzliche Regelung Artikel 475 / 476 OR, gesetzlich zwingend: Pensionär kann Pferd jederzeit abholen, muss Kündigungsfrist nicht einhalten Wegnahme ist Beendigung des Vertrages Pensionspreis geschuldet nur solange Pferd im Stall Stall an vereinbarte Kündigungsfrist gebunden
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Pensionspferde im Stall Kündigung
Konsequenz aus Sicht des Stalles: Keine Kündigungsfrist in den Pensionsvertrag! Ohne vereinbarte Kündigungsfrist gilt wenigstens gleiches Recht für Stall und Pensionär
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Diverse Haftungsgründe: Vertragliche Haftung aus Hinterlegungsvertrag gegenüber Pensionär Gesetzliche, ausservertragliche Haftung aus Verschulden (OR 41) gegenüber Dritten und Pensionär als Tierhalter (OR 56) gegenüber Dritten und gegenüber Pensionär als Geschäftsherr (OR 55) gegenüber Dritten und Pensionär als Werkeigentümer (OR 58) gegenüber Dritten und Pensionär Eventuell mehrere Haftungsgründe gleichzeitig gegeben
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Unterschiede der Haftungsgründe: Verjährungsfristen: Vertragliche Haftung: 10 Jahre ab Zeitpunkt Vertragsverletzung (OR 127) Gesetzliche Haftung: 1 Jahr ab Kenntnis Schaden und Schädiger (OR 60) Beweisthema und Beweislast
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Haftung aus Hinterlegungsvertrag: Vertragshaftung Haftung für die Verletzung der vertraglichen Pflichten Beispiele: entlaufenes Pferd stürzt zu Tode Kolik wegen verdorbenem Futter «Rauferei» von Pferden wegen schlechter Einzäunung
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Ausservertragliche Haftung Haftung aus Verschulden
OR Artikel 41 Absatz 1: «Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.»
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Ausservertragliche Haftung Haftung als Tierhalter
OR Artikel 56 Absatz 1: «Für den von einem Tier angerichteten Schaden haftet, wer dasselbe hält, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet habe, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.»
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Ausservertragliche Haftung Haftung als Tierhalter
Voraussetzungen: sachlich Schaden Selbständige Aktion des Tieres Kausalzusammenhang Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis persönlich Haltereigenschaft
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Ausservertragliche Haftung Haftung als Tierhalter
Wer ist Tierhalter eines Pensionspferdes, der Eigentümer, der Stall oder gar ein Mieter? Antwort schwierig, uneinheitliche Rechtsprechung Bundesgericht: Wer tatsächlich „Gewalt“ über Tier hat, wer Sorgfaltspflicht erfüllen kann Beispiel Globus Während der Zeit, in welcher Eigentümer des Pensionspferdes nicht im Stall ist, ist Stall als Tierhalter anzusehen, eventuell zusätzlich zum Eigentümer.
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Haftung als Geschäftsherr Artikel 55 OR: «Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.»
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Haftung als Geschäftsherr Voraussetzungen: Sachlich: Schaden «geschäftliche Verrichtung» des Angestellten Kausalzusammenhang Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis (Sorgfalt in Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Hilfsperson Persönlich Geschäftsherreneigenschaft
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Haftung als Werkeigentümer Artikel 58 OR: «Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.»
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Voraussetzungen der Haftung als Werkeigentümer Sachlich: Schaden Werkmangel Kausalzusammenhang Persönlich Eigentümereigenschaft – Mieter haftet nicht aus OR 58 Beispiele: Nagel in Hallenboden oder Trainingsbahn verletzt Pferd Falsche Konstruktion eines Hallentores führt zu Verletzung eines Pferdes
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Umgang mit Haftung Versicherung Abwälzen des Risiko trotz Schaden nichts bezahlen, trotz Haftung kein finanzieller Nachteil Ausschluss der Haftung
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Versicherung Arten: Privathaftpflichtversicherung Betriebshaftpflichtversicherung Unfallversicherung Obligatorische (Personal + allfällige Helfer) Freiwillige Sachversicherungen Elementarschaden eventuell für Pferde
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Versicherung Wichtig Deckungsumfang genau prüfen, oft werden Illusionen verkauft! Achtung auf Deckungsausschlüsse Beispiel: Ausschluss des Obhutschadens, die Verletzung eines Pensionspferdes wird von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Ausschluss der Haftung, für Risiken ohne Versicherungsdeckung Nötig in folgenden Vertragsverhältnissen: Pensionsvertrag Ausbildungsvertrag für Pferde
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Pensionspferde im Stall Haftung des Stalles
Ausschluss Beispiel aus dem Pferdepensionsvertrag: Die Haftung des Stalles und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Pferdes oder der dazugehörigen eingebrachten Sachen (Sattelzeug etc.) wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt für die vertragliche wie gesetzliche Haftung und auch für den Fall, dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen im Auftrag des Pensionärs das Pferd reiten, longieren, sonst wie bewegen oder transportieren.
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