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Veröffentlicht von:Griselda Rappe Geändert vor über 10 Jahren
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„1Jahr neues Kooperationsmodell - Erfahrungen und Herausforderungen“ Verden Erfahrungen vor Ort aus Sicht der Wasserwirtschaft
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Geografische Lage Wasserverband Land
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Allgemeine Infos zur Kooperation Lingen
2 Wasserversorgungsunternehmen (WVU): - Stadtwerke Lingen GmbH - Wasserverband Lingener Land 3 Wasserschutzgebiete (WSG): - liegen räumlich sehr eng zusammen - Förderrechte für 8,5 Mio. m³ pro Jahr ca ha landwirtschaftliche Nutzfläche
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Vertrag mit den Stadtwerken Lingen GmbH
Vertragsinhalt und -ziele: - Zusammenschluss zwecks Erhalts von Finanzhilfen nach § 47h Abs. 4 NWG - WV Lingener Land ist Vertragspartner mit dem Land Niedersachsen und übernimmt somit die Geschäftsführung - Eigenständigkeit der WVU möglichst erhalten
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Rahmenvertrag mit dem Land Niedersachsen
- Vorab die Zustimmung der Landwirte eingeholt - Gelder nach dem Prioritätenprogramm 2008 – 2012: (alle WSG sind in B2 eingestuft) - 2008: € - 2009: € - 2010: € - 2011: € - 2012: € - Neuer Vertrag 2013 ff: €
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Zusammensetzung der Kooperation Lingen
Ständige Mitglieder mit Stimmrecht: - WV Lingener Land und Stadtwerke Lingen GmbH - 5 Sprecher der Landwirte Mitglieder ohne Stimmrecht: - Wasserschutzberater der LWK Niedersachsen - NLWKN, Betriebsstelle Meppen - UWB Stadt Lingen und Landkreis Emsland - Landvolk (VEL) - Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Aufgaben der Kooperation
- Auswählen der Wasserschutzberatung (LWK) Entscheidung über die Inhalte der Schutz- und Beratungskonzepte Kooperation berät jährlich über den Stand der Umsetzung und beschließt ggf. Änderungen Kooperation beschließt jährlich über die freiwilligen Vereinbarungen, NLWKN überprüft - Entscheidung über die Berichte Gegenseitige Information
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Aufgabenverteilung mit Dienstleister LWK
Aufgaben WV Lingener Land: - Geschäftsführung - Grundwassergütemonitoring - Gegenzeichnung der freiwilligen Vereinbarungen, Vor-Ort-Kontrolle und Auszahlung Aufgaben LWK Niedersachsen: - Wasserschutzberatung - Verwaltungsseitige Abwicklung der freiwilligen Vereinbarungen Weitergehende Berichtspflichten (z.B. DIWA)
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Bearbeitung der freiwilligen Vereinbarungen durch die LWK Niedersachsen
Nach den Vorgaben des Landes: - Prüfung der Verträge - Schlagbezogene Eingabe in die Datenbank (Polaris) - Erstellung der Auszahlungslisten - Zusammenstellung der relevanten Daten für Berichtspflichten gegenüber dem Land Der WV Lingener Land und die Stadtwerke Lingen können auf die Datenbank zugreifen.
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Nicht gedeckte Kosten - Erstellen des Schutzkonzeptes (einmal in 5 Jahren) - Verwaltung der freiwilligen Vereinbarungen durch die Landwirtschaftskammer - Aufwand für die Geschäftsführung, allgemeine Ver- waltung, etc. abzgl. Einmalzahlung von € - Finanzplanung und -überwachung (ggf. Zinskosten)
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Fazit nach einem Jahr - Die Zusammenarbeit aller Beteiligten klappt sehr gut. - Die Verwaltung der freiwilligen Vereinbarung abzu- geben war richtig. - Der Aufwand steigt ständig, weil die Anforderungen des Landes sich ständig ändern. - Der Grundwasserschutz erhält in der Region durch die Eigenverantwortung einen höheren Stellenwert.
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