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Herzlich willkommen zum Informationsanlass Übertrittsverfahren Quarta Wer soll den gymnasialen Unterricht besuchen? Ablauf Übertrittsverfahren und Promotionswesen.

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Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen zum Informationsanlass Übertrittsverfahren Quarta Wer soll den gymnasialen Unterricht besuchen? Ablauf Übertrittsverfahren und Promotionswesen."—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen zum Informationsanlass Übertrittsverfahren Quarta Wer soll den gymnasialen Unterricht besuchen? Ablauf Übertrittsverfahren und Promotionswesen Fragen

2 Wer soll den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr besuchen? Anwärterinnen und Anwärter fürs Gymnasium für die Kindergarten- oder Lehrerbildung für die Berufsmittelschule (BMS) alle mit grossem Leistungspotenzial und der entsprechenden Lern- bereitschaft

3 Ablauf des Übertrittsverfahrens Anmeldung Beurteilung (1.8. - Mitte Januar) 1. November Deutsch, Franz, Math, NMM SachkompetenzArbeits- und Lernverhalten empfohlen nicht empfohlen (mindestens 4 empfohlen)

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8 Ablauf des Übertrittsverfahrens Anmeldung Beurteilung (1.8. - Mitte Januar) 1. November Deutsch, Franz, Math, NMM SachkompetenzArbeits- und Lernverhalten empfohlen nicht empfohlen Sachkompetenz Arbeits- und Lernverhalten Deutschjanein ja nein Franzjanein ja nein Mathjanein ja nein NMMjanein ja nein empfohlen nicht empfohlen (mindestens 6 empfohlen)

9 Eröffnung Entscheid Bis 31. Januar Prüfung in Langenthal (kantonal gleiche Zeit, gleicher Stoff) Eröffnung Entscheid Mitte März Prüfung ab 9. Klasse mit Pensum des 9. Schuljahres

10 Promotionsbedingungen Promotionsfächer Erstsprache zweite Landessprache Englisch oder Italienisch oder Latein Mathematik Biologie Chemie Physik Geographie Geschichte Bildnerisches Gestalten Musik

11 Promotionsbedingungen (Art. 11, MaSDV, Fassung 15.3.06) Ein Zeugnis ist genügend, wenn in den Promotionsfächern a die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und b nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden. Zum Besuch des gymnasialen Unterrichts im zweiten Semester des 9. Schuljahres wird zugelassen, wer im ersten Semester ein genügendes Zeugnis erhält. Probesemester

12 Notenbeispiele Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3Beispiel 4 1D43.5 2F43 3E/I/L4443.5 4M4446 5Bio44.545 6Chemie4.5 35.5 7Physik4.5445.5 8Geo4455 9Gesch44.543.5 10BG44.556 11Musik4.5 66 2 x Summe (-)0-3-4 Summe (+)1.52.5411 Promotion janeinjanein

13 Wichtige Grundsätze Die Teilnahme an der Mittelschulvorbereitung ist keine Vorqualifikation. Die Beurteilung des Arbeits- und Lernverhaltens wird im Hinblick auf den gymnasialen Unterricht erstellt. Nicht primär Rückblick auf die erbrachten Leistungen, sondern Prognose für weiterführende Schule

14 Wege zum Ziel 7. 8. 9. RealSek. Probesemester GU9 Mittelschul- vorbereitung Übertrittsverfahren weiterführende Schulen

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16 Infos im Internet www.erz.be.ch www.schulen-huttwil.ch Allgemein Downloads

17 Haben Sie Fragen?

18 Gute Heimkehr! nächster Termin: Anmeldefrist am 1. November (Anmeldeformulare bei der Klassenlehrkraft erhältlich)


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