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SPEDITION UND SCHADEN Wilhelm Reemtsen GmbH & Co

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Präsentation zum Thema: "SPEDITION UND SCHADEN Wilhelm Reemtsen GmbH & Co"—  Präsentation transkript:

1 SPEDITION UND SCHADEN Wilhelm Reemtsen GmbH & Co
SPEDITION UND SCHADEN Wilhelm Reemtsen GmbH & Co. KG Assekuranzmakler Haferwende 10 a Bremen wichtige Telefonkontakte: Frau Blumenau-Clausen – Geschäftsleitung: Frau Janoschek – Vertrag und Prämie: Herr Grewe – Schaden: Transport/Haftung: Einführung stehen lassen, bis das Einführungsgespräch beendet ist.

2 EINFÜHRUNG Mit dieser Präsentation möchten wir Sie in die Lage versetzen, eine möglichst optimale Bearbeitung von Schäden für den Bereich der Speditions- und Frachtführerhaftung vorzunehmen. Bitte studieren Sie die nachfolgenden Seiten und verzichten im Bedarfsfall nicht darauf, bei uns Rückfragen zu stellen. Auf verschiedenen Folien finden Sie z.B. -Adressen zur direkten Kontaktaufnahme.

3 GLIEDERUNG Haftungsgrundsätze der ADSp Haftungsgrundsätze des HGB
Haftungsgrundsätze der CMR Dokumente Texte Kontaktaufnahme zur Schadenabteilung

4 Telefax:

5 Haftungsgrundsätze der ADSp
was sind die ADSp ? für wen gelten die ADSp ? welche Haftung ergibt sich aus den ADSp ?

6 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, in ihrer Fassung vom , sind die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des deutschen Speditionsgewerbes. Diese Bedingungen regeln das Vertrags- und Haftungsverhältnis zwischen Auftraggeber und seinem Spediteur sowie zwischen Spediteuren..

7 Haftungsbedingungen nach den ADSp
Liegt eine Haftung nach den ADSp vor, sind die entsprechenden Höchsthaftungsgrenzen zu berücksichtigen. Nach Ziffer 23.2 ADSp ist hierbei das Teilentwertungsprinzip zu beachten. Siehe nachfolgende Berechnungsgrundlage !!!!!!

8 Beispielrechnung nach Ziffer 23.2 ADSp
WARENWERT : ,-- € SENDUNGSGEWICHT : ,0 kg Karton auf Palette : Schaden : 2 Karton mit einem Wert von: ,36 € Haftung : 2 Karton = 21,95 kg x 5,00 € : ,75 € ERGEBNIS: der Auftraggeber ist gehalten, selbst für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.

9 Haftungsgrundsätze des HGB
was ist das HGB ? für wen gilt das HGB ? welche Haftungen ergeben sich aus dem HGB ?

10 Was ist das HGB? Wie bereits erklärt, sind die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Spediteurs anzusehen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist dagegen zwingendes Recht, welches für den Bereich von Handelsgeschäften Anwendung findet. Für den Spediteur oder Frachtführer wurde dem HGB im Jahre 1998 das 4. Buch hinzugefügt. Generell wird hier das Vertrags- und Haftungsverhältnis zwischen den handelnden Parteien gesetzlich festgelegt. Geltungsbereich: innerdeutscher Frachtverkehr

11 Für wen gilt das HGB? Die gesetzlichen Bestimmungen des HGB gelten für: Geschäftsbesorgungsspediteure Spediteure im Selbsteintritt Spediteure zu fixen Kosten Sammelladungsspediteure Frachtführer Lagerhalter Umzugsunternehmen (Möbel) Innerdeutschen Binnenschiffsverkehr Innerdeutschen Luftverkehr

12 Haftungsbedingungen nach dem HGB Auszug
Liegt eine Haftung nach dem HGB vor, kommt in der Regel der § 431 zur Anwendung. Hier sind die Haftungsgrenzen für Beschädigungen und Vermögensschäden geregelt. Soweit nicht anders vereinbart, haftet ein Spediteur oder Frachtführer für Beschädigungen an den transportierten Gütern mit: 8,33 SZR je kg Rohgewicht. Wie nach Ziffer 23.2 ADSp ist hierbei auch das Teilentwertungsprinzip zu beachten Siehe nachfolgende Berechnungsgrundlage !!!!!!

13 Beispielrechnung nach § 431 HGB
WARENWERT : ,-- € SENDUNGSGEWICHT : ,0 kg Karton auf Palette : Schaden : 2 Karton mit einem Wert von: ,36 € Haftung : 2 Karton = 21,95 kg x 8,33 SZR = 182,8435 SZR x 1, € = ,24 € ERGEBNIS: der Auftraggeber ist gehalten, selbst für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.

14 Nach § 449 HGB kann der Höchsthaftungssatz auf einen Wert zwischen
Die Haftung des § 431 HGB kann zwischen den Vertragsparteien auf Antrag auch verändert werden. Nach § 449 HGB kann der Höchsthaftungssatz auf einen Wert zwischen 2 Sonderziehungsrechte und 40 Sonderziehungsrechte verändert werden. Mit der unten angegebenen Internet-Adresse können Sie direkt die jeweils gültigen SZR-Werte abrufen.

15 Haftungsgrundsätze der CMR
was ist die CMR ? für wen und wann gelten die CMR ? welche Haftungen ergeben sich aus der CMR ?

16 Was ist die CMR? Der allgemein bekannte Begriff CMR ist das
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr Wie im HGB sind auch hier die Vertrags- und Haftungsgrundsätze der am Transport beteiligten Parteien geregelt. Wie der Begriff bereits ausweist, gelten diese zwingenden Bestimmungen jedoch nur für grenzüberschreitende Transporte.

17 Für wen und wann gelten die CMR?
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die gleichen Parteien, wie nach dem Handelsgesetzbuch, gegenüber ihren Vertragspartnern zu haften haben. Im Gegensatz zum HGB gelten in den CMR zum Teil jedoch andere Haftungseinschränkungen, -ausschlüsse und Höchsthaftungsgrenzen.

18 Haftungsbedingungen nach den CMR
Wie nach den Bedingungen des HGB, gilt hier generell ein Höchsthaftungssatz von 8,33 SZR/kg. Dieser Sonderziehungssatz kann nicht durch Individualvereinbarung abgeändert werden.

19 Beispielrechnung nach CMR
WARENWERT : ,-- € SENDUNGSGEWICHT : ,0 kg Karton auf Palette : Schaden : 2 Karton mit einem Wert von: ,36 € Haftung : 21,951 kg x 8,33 SZR = 182,8518 SZR x 1,41234 € = ,25 €

20 Lieferfristüberschreitungen !!!
Im Gegensatz zu den Bedingungen des HGB haftet ein CMR-Frachtführer für eine Lieferfristüberschreitung mit dem Satz des vereinbarten Frachtentgeltes. Ersatzpflichtige Kosten sind vom Anspruchsteller, in der Regel der Empfänger, zu belegen.

21 DOKUMENTE Welche Dokumente sind erforderlich?
Warum sind diese Dokumente wichtig?

22 Für die Erstanmeldung !! Speditionsauftrag Speditionsabrechnung
Schadenrechnung Handelsrechnung Abtretungserklärung (falls Schaden im Fremdgewahrsam) Transportauftrag Frachtabrechnung Frachtbrief Abliefernachweis Haftbarhaltung (und Zurückweisung der Haftung) Schadenprotokoll

23 SPEDITIONSAUFTRAG Aus dem Speditionsauftrag können die Versicherer erkennen, welche Grundlagen zur Haftung und Eintrittspflicht vorliegen. Beginn und Ende des Haftungsbereiches/Haftungszeitraumes Wert des Gutes (UNTERVERSICHERUNG ?) Gewicht des Gutes (GRUNDLAGE ZUR REGRESSFÜHRUNG) Höchsthaftungsgrenzen nach ADSp Höchsthaftungsgrenzen nach HGB Höchsthaftungsgrenzen nach CMR/WA abweichende Haftungsvereinbarungen Wie rechnet der Spediteur mit dem Auftraggeber ab ? Fixkostenvereinbarung ? Vertragsverhältnis ?

24 SPEDITIONSABRECHNUNG
Die Speditionsabrechnung dient zum Nachweis, ob 1. nach gemeldetem Warenwert, Prämie zur Transportversicherung abgerechnet worden ist. Der entsprechende Betrag, lt. Prämientabelle, muß in der Speditionsabrechnung aufgeführt sein. Keine Berechnung, wenn Verzicht vorliegt oder nicht anwendbar. 2. der Spediteur analog zum Speditionsauftrag abgerechnet hat Vertragsverhältnis! Fixkosten?

25 SCHADENRECHNUNG Der berechtigte Anspruchsteller reklamiert hiermit gegenüber dem Erstspediteur seine Ansprüche. Dieser Schadenrechnung ist in spezifizierter Form zu entnehmen, welche Artikel der transportierten Sendung beschädigt oder in Verlust geraten sind. Dem Versicherer ist das Original vorzulegen, damit im Falle eines Haftungsausschlusses eine Rücksendung erfolgen kann. Nur mit Rücksendung der Originalrechnung werden die Verjährungsfristen wieder in Kraft gesetzt. Lehnt der Spediteur den Anspruch selbst ab, ist sicherzustellen, daß die Originalrechnung an den Aussteller zurückgesandt wird.

26 HANDELSRECHNUNG Auf Basis der Handelsrechnung prüft der Versicherer :
die Übereinstimmung der Verkaufswerte mit den Angaben der Schadenrechnung welche Lieferkonditionen mit dem Käufer vereinbart worden sind. Zum Beispiel: frei Haus ab Werk fob ob Fracht- und Verpackungskosten, sowie Zölle und Abgaben im Verkaufspreis eingeschlossen wurden. ob der Anspruchsteller dem Grunde nach die Gefahr des Transportes getragen hat.

27 CARL SCHRÖTER GMBH & Co. KG
ABTRETUNGSERKLÄRUNG Schaden-Referenz: Policen-Nr.: Versicherungsnehmer: Versicherte Partei: Reise von: Reise nach: Warenbezeichnung: Versand vom: Hiermit trete(n) ich(wir) alle in Zusammenhang mit dem obigen Schaden stehenden vertraglichen und außervertraglichen Rechte Dritten gegenüber an die Firma CARL SCHRÖTER GMBH & Co. KG MARTINISTRASSE 8-10 28195 BREMEN ab Ort/Datum Unterschrift/Stempel

28 TRANSPORTAUFTRAG Der Transportauftrag folgt einem Speditionsauftrag.
Er wird von einem Spediteur an einen Frachtführer vergeben und regelt im Einzelnen z. B. die Vereinbarungen für: Ladeort und Ladezeit Entladeort und evtl. Abliefertermine Frachtvereinbarungen und Zahlungsziele Anzahl und Höhe freier Standgelder Verhaltensvorschriften während des Transportes Verzollungsvorschriften bei grenzüberschreitenden Verkehren

29 FRACHTABRECHNUNG Die Frachtabrechnung bestätigt abschließend das Vertrags-verhältnis zwischen Spediteur und Frachtführer. Gleichzeitig ist für den Speditionsversicherer erkennbar, ob nach fixen Kosten abgerechnet wurde. Für den Fall eines Schadenersatzanspruches durch Lieferfrist-überschreitung, dient die Frachtabrechnung als Entschädigungs-grundlage nach HGB oder CMR.

30 FRACHTBRIEF Die Vorlage eines Frachtbriefes dient zur Dokumentation folgender Informationen: Absende- und Empfangsadressen Beschreibung des Transportgutes Details über den eingesetzten Frachtführer Übernahmequittung und Vorbehalte Ablieferquittung mit Abschreibungen Ein Exemplar des Frachtbriefsatzes ist für die Regress-abwicklung gegenüber dem Schadenstifter einzureichen.

31 ABLIEFERNACHWEIS Der Abliefernachweis dokumentiert, dass bei Übergabe der Sendung an den Empfänger ein Schaden festgestellt worden ist. Die ent-sprechende Abschreibung muß in qualifizierter Form vorgenommen werden, weil sonst Umfang und Höhe des Schadens angezweifelt werden können. Es sollten folgende Hinweise dokumentiert sein: Anzahl der beschädigten Packstücke Art der Beschädigung (Bruch/Nässe/Fehlmenge/Terminüberschreitung) Bei Fehlmengen : INHALTSFESTSTELLUNG !!!!! Vermerk der Annahmeverweigerung Bestätigungsvermerk das ausliefernden Fahrers Der Begriff „UNTER VORBEHALT“ ist eine reine Quittung !!

32 SCHADENPROTOKOLL Ein Schadenprotokoll ist vom Verursacher auf Antrag vorzulegen. Mit dieser Erklärung erkennt der Schadenstifter seine Gewahrsamshaftung an. Der erste Speditionsversicherer oder ein Transport-versicherer werden mit einem solchen Schaden-protokoll in die Lage versetzt, eine zügigere Regressabwicklung durchzuführen. Da mit einem solchen Dokument der Schadenstifter nicht unnötig lange recherchiert werden muß, kann die eigentliche Schadenbearbeitungszeit erheblich verkürzt werden.

33 VERSICHERUNGSERKLÄRUNG
Der Versender einer Sendung hat im Schadenfall dann eine Versicherungserklärung abzugeben, wenn dieser Schaden zur Transportversicherung geltend gemacht wird. Besteht neben der Transportversicherung des Spediteurs eine andere Versicherung, die für den Schaden dem Grunde nach aufkommt, erfolgt ausschließlich Regulierung nach ADSp, HGB oder CMR.

34 HAFTBARHALTUNGEN Mit Eingang einer schriftlichen Haftbarhaltung wird vom Anspruchsteller die Verjährungsfrist gehemmt. Eine Schadenrechnung hemmt die Verjährungsfrist gleichfalls. Der Haftbarhaltung ist zeitnah zu widersprechen. Eine Schadenrechnung ist durch entsprechenden Begleittext im Original zurückzusenden. Durch diese Maßnahmen wird die Verjährung wieder in Kraft gesetzt.

35 TEXTE Haftungszurückweisung Eigene Haftbarhaltung

36 ZURÜCKWEISUNG Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Haftbarhaltung vom (Datum) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hiermit, auf Weisung unserer Speditionsversicherer, allen möglichen Ersatzansprüchen frist- und formgerecht widersprechen und eine Eintrittspflicht zurückweisen. Wenn Sie eine Schadenrechnung erhalten haben, ist diese im Original an den Aussteller zurückzusenden. Im Text ist speziell auf die Rücksendung der Rechnung hinzuweisen.

37 EIGENE HAFTBARHALTUNG
Text für eine eigene Haftbarhaltung Die im Betreff bezeichnete Sendung ist beschädigt worden mit Mindermengen ausgeliefert worden in Verlust geraten nicht termingerecht abgeliefert worden Für alle Folgeschäden halten wir Sie hiermit frist- und formgerecht haftbar. Zur versicherungstechnischen Abwicklung bitten wir um Übersendung eines relevanten Schadenprotokolls..

38 HAFTBARHALTUNG ENGLISCH
LETTER OF PROTEST Unfortunately we have to inform you, that regarding the above mentioned transport a loss/damage was examined. We herewith hold you responsible for this loss/damage because it occurred in your custody. We have ceded our rights to our underwriter who will carry out recovery actions against your company in due time. You will have the right to reimburse the loss/damage in an amount of directly to us. In case you don´t like to indemnify directly please confirm and advise your cmr-liability-insurance.

39 VERSICHERUNGSERKLÄRUNG
Sendungsbezeichnung Versender Empfänger Spediteur Wir erklären hiermit, dass die oben bezeichnete Sendung, für die bei der Wilhelm Reemtsen GmbH & Co. KG, Haferwende 10, Bremen Schadenersatz beantragt wird, nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. Zusätzlich erklären wir, dass wir bisher nicht angelieferte Güter nicht anderweitig erhalten haben und die Transportversicherung für diesen Verkehrsauftrag nicht schriftlich untersagt haben. Ort/Datum Unterschrift Schadenreferenz des Speditionsversicherers:_______________

40 Kontaktaufnahme zur Schadenabteilung
Bitte benutzen Sie die Telefax-Nr. der Schadenabteilung:

41 ZU GUTER LETZT! Falls Sie noch wissen möchten, wie man schnell einen Dollar-Betrag in EURO umrechnet, klicken Sie doch einmal auf die unten genannte Internet-Adresse !


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