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Grundsätze der Leistungsbeurteilung
Grundsätze der Leistungsbeurteilung Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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je vier bis sechs Schularbeiten in Deutsch und Mathematik
Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr (LB-VO § 7 Abs. 2 bzw. VS-LP 2009) je vier bis sechs Schularbeiten in Deutsch und Mathematik Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Inhalt von Schularbeiten? (LB-VO § 7 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5)
die für die Schulstufe im Lehrstoff des betreffenden Lehrplanes (VS) vorgesehenen schriftlichen oder graphischen Arbeiten Lehrstoffgebiete sind den Schüler/innen mindestens eine Woche vor der Schularbeit bekannt zu geben. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Aufgabenstellungen von Schularbeiten (LB-VO § 7 Abs. 4)
mindestens zwei Aufgaben mit voneinander unabhängigen Lösungen Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Nachholen einer Schularbeit (LB-VO § 7 Abs. 9)
wenn mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester versäumt wurden, muss die Schularbeit nachgeholt werden Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Korrektur und Beurteilung von Schularbeiten (LB-VO § 7 Abs. 10)
Schularbeiten müssen innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückgegeben werden Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Wiederholung einer Schularbeit (LB-VO § 7 Abs. 11)
Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler/innen bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Unerlaubte Hilfsmittel, werden dem Schüler/der Schülerin abgenommen
vorgetäuschte Leistungen unter Einsatz unerlaubter Hilfsmittel (LB-VO § 11 Abs. 4) Vorgetäuschte Leistungen werden nicht beurteilt. Sie werden wie versäumte Schularbeiten (§ 7 Abs. 9) behandelt. Unerlaubte Hilfsmittel, werden dem Schüler/der Schülerin abgenommen und nach durchgeführter Leistungsfeststellung zurückgegeben. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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fachliche Aspekte bei der Beurteilung von Schularbeiten (LB-VO § 16 Abs. 1) in der Unterrichtssprache Deutsch: a. Inhalt b. Ausdruck c. Sprachrichtigkeit d. Schreibrichtigkeit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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in Mathematik: a. gedankliche Richtigkeit b. sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit c. Genauigkeit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Aspekte der Beurteilung schriftlicher Arbeiten (LB-VO §15 Abs. 1-4)
nur die im § 14 Abs. 1 LB-VO angeführten Beurteilungsstufen (Noten) müssen verwendet und in Worten wie folgt eingesetzt werden: „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“, „Genügend“, „Nicht genügend“. Zusätze (wie z.B. „fast“, „gerade noch“ oder „+ genügend“) sind unzulässig. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Deutsch Schularbeiten
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Organisationsformen:
Ein-Phasen Schularbeit Zwei-Phasen-Schularbeit: Phase 1 – Bearbeitung der Aufgabenstellung Phase 2 – Überarbeitung der Arbeit durch die Schülerinnen (mehrere Varianten möglich) Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Wichtig: Gesamtdauer von 50 Minuten darf nicht überschritten werden
Nicht mehr als 50% der Schularbeiten Information der Eltern im Klassenforum und der Schulleitung Wochenschularbeit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Formen von Schularbeiten:
Baukastenschularbeit: Zusammenstellung von mehreren Aufgabenstellungen Verschiedene Kompetenzniveaus aus den verschiedenen Bereichen des Deutschunterrichts Ein frei verfasster Text ist Teil der Schularbeit. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Textschularbeiten in Langform:
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Schreibabsichten: Erzählen und Unterhalten Informieren Notieren Appellieren Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Korrektur und Beurteilung
Schularbeitsnoten sind nur ein Teil der Gesamtbeurteilung in Deutsch! Verwendung von Korrekturzeichen für unterschiedliche Fehlerkategorien Vorteile des „Kriteriengeleiteten“ Bewertens von Schülerinnentexten: mehr Transparenz, Orientierung Objektivierung Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Mathematik Schularbeiten
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Grundlegende Voraussetzungen ab der 1.Schulstufe:
Kompetenzorientierung des Unterrichts unterschiedliche Aufgaben- und Antwortformate Aufbau eines mathematischen Fachvokabulars Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Erstellen der Schularbeit
Vorüberlegungen bezüglich: Anzahl und Umfang der Aufgaben Schwierigkeitsgrade Bezug zum Unterricht Kompetenzorientiertheit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Inhaltliche und sprachliche Gestaltung
Lebensnähe Aufforderungscharakter Strukturierung der Daten Illustrationen Textanteil Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Auswahl der Aufgaben verschiedene Aktivitäten der Schüler*innen ansprechen unterschiedliche Aufgaben- und Antwortformate verstehensorientierte Aufgaben Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Formale Gestaltung Hinweise darüber, wo (Zettel, Heft,…) und wie (Schriftgröße, korrekte Schreibweisen,…) die Schularbeit gestaltet werden soll Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Durchführung von Schularbeiten
Das Schularbeits-Setting muss bekannt sein. Die gewohnten Hilfsmittel stehen zur Verfügung. Eine möglichst störungsfreie Arbeitszeit soll gewährleistet sein. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Beurteilung Beurteilt wird laut Leistungsbeurteilungsverordnung. Nicht beurteilt werden: die äußere Form Rechtschreibfehler Folgefehler idente Denkfehler Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Punkte- bzw. Notenschlüssel
Bei der Erstellung der SA müssen die Kriterien der Punktevergabe definiert und den Punkteanzahlen Notenwerte zugewiesen werden. Tabelle zur Notendefinition in der LB-VO! Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Entscheidungsfreiheiten
Anzahl der Schularbeiten (4 bis 6) Gewichtung und Zuweisung von Punkten Umrechnung der Punkte in Noten Verwendung von Korrekturzeichen Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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Viel Erfolg!!! Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
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