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Grundsätze der Leistungsbeurteilung

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Präsentation zum Thema: "Grundsätze der Leistungsbeurteilung"—  Präsentation transkript:

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2 Grundsätze der Leistungsbeurteilung
Grundsätze der Leistungsbeurteilung Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

3 je vier bis sechs Schularbeiten in Deutsch und Mathematik
Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr (LB-VO § 7 Abs. 2 bzw. VS-LP 2009) je vier bis sechs Schularbeiten in Deutsch und Mathematik Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

4 Inhalt von Schularbeiten? (LB-VO § 7 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5)
die für die Schulstufe im Lehrstoff des betreffenden Lehrplanes (VS) vorgesehenen schriftlichen oder graphischen Arbeiten Lehrstoffgebiete sind den Schüler/innen mindestens eine Woche vor der Schularbeit bekannt zu geben. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

5 Aufgabenstellungen von Schularbeiten (LB-VO § 7 Abs. 4)
mindestens zwei Aufgaben mit voneinander unabhängigen Lösungen Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

6 Nachholen einer Schularbeit (LB-VO § 7 Abs. 9)
wenn mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester versäumt wurden, muss die Schularbeit nachgeholt werden Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

7 Korrektur und Beurteilung von Schularbeiten (LB-VO § 7 Abs. 10)
Schularbeiten müssen innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückgegeben werden Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

8 Wiederholung einer Schularbeit (LB-VO § 7 Abs. 11)
Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler/innen bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

9 Unerlaubte Hilfsmittel, werden dem Schüler/der Schülerin abgenommen
vorgetäuschte Leistungen unter Einsatz unerlaubter Hilfsmittel (LB-VO § 11 Abs. 4) Vorgetäuschte Leistungen werden nicht beurteilt. Sie werden wie versäumte Schularbeiten (§ 7 Abs. 9) behandelt. Unerlaubte Hilfsmittel, werden dem Schüler/der Schülerin abgenommen und nach durchgeführter Leistungsfeststellung zurückgegeben. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

10 Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
fachliche Aspekte bei der Beurteilung von Schularbeiten (LB-VO § 16 Abs. 1) in der Unterrichtssprache Deutsch: a. Inhalt b. Ausdruck c. Sprachrichtigkeit d. Schreibrichtigkeit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

11 Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
in Mathematik: a. gedankliche Richtigkeit b. sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit c. Genauigkeit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

12 Aspekte der Beurteilung schriftlicher Arbeiten (LB-VO §15 Abs. 1-4)
nur die im § 14 Abs. 1 LB-VO angeführten Beurteilungsstufen (Noten) müssen verwendet und in Worten wie folgt eingesetzt werden: „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“, „Genügend“, „Nicht genügend“. Zusätze (wie z.B. „fast“, „gerade noch“ oder „+ genügend“) sind unzulässig. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

13 Deutsch Schularbeiten
Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

14 Organisationsformen:
Ein-Phasen Schularbeit  Zwei-Phasen-Schularbeit: Phase 1 – Bearbeitung der Aufgabenstellung Phase 2 – Überarbeitung der Arbeit durch die Schülerinnen (mehrere Varianten möglich) Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

15 Wichtig: Gesamtdauer von 50 Minuten darf nicht überschritten werden
Nicht mehr als 50% der Schularbeiten Information der Eltern im Klassenforum und der Schulleitung Wochenschularbeit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

16 Formen von Schularbeiten:
Baukastenschularbeit: Zusammenstellung von mehreren Aufgabenstellungen Verschiedene Kompetenzniveaus aus den verschiedenen Bereichen des Deutschunterrichts Ein frei verfasster Text ist Teil der Schularbeit. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

17 Textschularbeiten in Langform:
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Schreibabsichten: Erzählen und Unterhalten Informieren Notieren Appellieren Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

18 Korrektur und Beurteilung
Schularbeitsnoten sind nur ein Teil der Gesamtbeurteilung in Deutsch! Verwendung von Korrekturzeichen für unterschiedliche Fehlerkategorien Vorteile des „Kriteriengeleiteten“ Bewertens von Schülerinnentexten: mehr Transparenz, Orientierung Objektivierung Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

19 Mathematik Schularbeiten
Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

20 Grundlegende Voraussetzungen ab der 1.Schulstufe:
Kompetenzorientierung des Unterrichts unterschiedliche Aufgaben- und Antwortformate Aufbau eines mathematischen Fachvokabulars Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

21 Erstellen der Schularbeit
Vorüberlegungen bezüglich: Anzahl und Umfang der Aufgaben Schwierigkeitsgrade Bezug zum Unterricht Kompetenzorientiertheit Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

22 Inhaltliche und sprachliche Gestaltung
Lebensnähe Aufforderungscharakter Strukturierung der Daten Illustrationen Textanteil Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

23 Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
Auswahl der Aufgaben verschiedene Aktivitäten der Schüler*innen ansprechen unterschiedliche Aufgaben- und Antwortformate verstehensorientierte Aufgaben Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

24 Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
Formale Gestaltung Hinweise darüber, wo (Zettel, Heft,…) und wie (Schriftgröße, korrekte Schreibweisen,…) die Schularbeit gestaltet werden soll Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

25 Durchführung von Schularbeiten
Das Schularbeits-Setting muss bekannt sein. Die gewohnten Hilfsmittel stehen zur Verfügung. Eine möglichst störungsfreie Arbeitszeit soll gewährleistet sein. Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

26 Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
Beurteilung Beurteilt wird laut Leistungsbeurteilungsverordnung. Nicht beurteilt werden: die äußere Form Rechtschreibfehler Folgefehler idente Denkfehler Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

27 Punkte- bzw. Notenschlüssel
Bei der Erstellung der SA müssen die Kriterien der Punktevergabe definiert und den Punkteanzahlen Notenwerte zugewiesen werden. Tabelle zur Notendefinition in der LB-VO! Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

28 Entscheidungsfreiheiten
Anzahl der Schularbeiten (4 bis 6) Gewichtung und Zuweisung von Punkten Umrechnung der Punkte in Noten Verwendung von Korrekturzeichen Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk

29 Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk
Viel Erfolg!!! Fuchs, Grubich-Müller, Repolusk


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