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Veröffentlicht von:Andreas Engel Geändert vor über 6 Jahren
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Neufassung der GEW-Konzepte zur Bildungsfinanzierung
// GEW Aschaffenburg-Miltenberg, REINHARD FRANKL, AG Bildungsfinanzierung // Neufassung der GEW-Konzepte zur Bildungsfinanzierung
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Vorhaben Neuberechnung des GEW-Steuerkonzepts durch Prof. Dr. Achim Truger (IMK) und Dipl.-Volksw., Dipl.-Verwaltungsw. (FH) Birger Scholz (IMK) Bildungsfinanzierung der Öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Schlussbericht von Dr. Roman Jaich
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Richtig gerechnet! Das Steuerkonzept der GEW – Aktualisierung und Neuberechnung durch Prof. Dr. Achim Truger und Birger Scholz, Dipl.-Volksw., Dipl.-Verwaltungsw. (FH)
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Die Staatsquoten (Ausgaben in Prozent des BIP) in ausgewählten Ländern 2015
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Beschäftigung im Öffentlichen Sektor als Anteil an der Gesamtbeschäftigung 2009 und 2013
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Staatliche Investitionen in Prozent des BIP im Jahr 2015 in ausgewählten Ländern
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Private und öffentliche Bildungsausgaben in Prozent des BIP im internationalen Vergleich (2012)
Für öffentliche Bildungseinrichtungen wendet Deutschland 4,4% seines BIP auf (OECD Ø 5.3%)
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Die Entwicklung von Arbeitnehmereinkommen und Unternehmens- und Vermögenseinkommen 2000-14
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Die bereinigte Lohnquote* in Deutschland 2000-2014
*Die bereinigte Lohnquote berücksichtigt den Wandel der Erwerbstätigenstruktur. Quelle: Spannagel, Dorothee, Trotz Aufschwung: Einkommensungleichheit geht nicht zurück. WSI-Verteilungsbericht 2015, WSI-Report Nr. 26.
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Die aktuelle Verteilung des Vermögens in Deutschland, Frankreich und Spanien
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Die Vermögenskonzentration im obersten Dezil in Deutschland
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Das Steuerkonzept Anhebung des Grundfreibetrags von Euro auf Euro Deutliche Erhöhung des Freibetrags entlastet Haushalte mit niedrigen Einkommen. 14 Prozent Eingangsteuersatz Dies entspricht dem gegenwärtigen Eingangsteuersatz. Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent auf 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von Euro. Die GEW will die Privilegierung hoher Einkommen rückgängig machen. Der neue Spitzen-steuersatz von 53 Prozent setzt erst bei Euro zu versteuerndem Einkom-men ein. Im Rahmen der gesamten Tarifreform werden Steuerpflichtige bis zu einem Einkommen von Euro entlastet. Reichensteuer Gegenwärtig existiert eine Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent, die erst ab einem Einkommen in Höhe von Euro greift (Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent plus drei Prozent Reichensteuer). Mit einem Spitzensteuersatz von 53 Prozent wird in der Systematik der gegenwärtigen Einkommensteuer eine Reichensteuer in Höhe von 56 Prozent ab Euro fällig. GEW-Steuerkon-zept: Reichensteuer ab Einkommen von Euro (bisher ab Euro).
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Tarifliche Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2016 und GEW 2016 in %
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Gesamte Aufkommenswirkungen des GEW-Steuerkonzepts
99,1 Mrd.
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Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Schlussbericht von Dr. Roman Jaich
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Kernpunkte einer aus gewerkschaftlicher Sicht notwendigen Bildungsreform
Frühkindliche Bildung: Verbesserung der Betreuungssituation hinsichtlich verfügbarer Plätze und Gruppengröße Schule: Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses und Sozialarbeiter an die Schule. Berufsausbildung: Ausbildungsmöglichkeiten für alle jungen Erwachsenen Verbesserung der Hochschulsituation, Studiengebühren, sowie ein bedarfsgerechter Ausbau dieses Bereichs. Weiterbildung: Bildungsberatung sowie Ausbau der Weiterbildungsbeteiligung Quer zu den Bildungsbereichen sind die Ausgaben des Bundes für die Bildung in den Blick zu nehmen: Zu nennen sind hier vor allem das Bafög, das AFBG sowie die Aufwendungen der BA für Weiterbildung. nicht berücksichtigt: Investitionsausgaben in die Infrastruktur der Bildung der Finanzierungsbedarf, der aus dem erheblichen Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland resultiert
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Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Kindertagesstätten
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Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich allgemeinbildende Schulen
Die Mehrausgaben erhöhen sich bei Berücksichtigung der Inklusion um eine Summe, die für Bayern zwischen 650 und 715 Millionen, bundesweit zwischen 3,6 Milliarden Euro und 4,3 Milliarden Euro liegt.
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Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich berufliche Bildung
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Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Hochschulen
Zu berücksichtigen ist, dass ein Mehrbedarf für das Bafög hier nicht eingeflossen ist, da das Bafög mittlerweile vollständig durch den Bund finanziert wird und daher im Kapitel „Finanzierung durch den Bund“ Berücksichtigung findet.
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Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Weiterbildung
Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal im öffentlichen Dienst wurden nicht berücksichtigt und das AFBG sowie die Maßnahmen der Agentur für Arbeit in die Berechnungen sind nicht enthalten.
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Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf Bund
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Zusätzlicher Bedarf zur Integration von Geflüchteten in den Bildungsbereich
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Zusammenfassung zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Länder und Kommunen
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Zusammenfassung zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Länder und Kommunen
Dem Anteil der Länder und der Kommunen sind aber noch die zusätzlichen Aufwendungen für die Umsetzung von Inklusion in den Schulen hinzuzufügen (s.o.). Die Ausgaben insgesamt für die Länder liegen somit zwischen 46,4 Milliarden Euro und 45,7 Milliarden Euro. Zusammen mit den notwendigen zusätzlichen Mitteln des Bundes sowie den Aufwendungen für die Integration von Flüchtlingen ergeben sich somit insgesamt zusätzliche jährliche Ausgaben zur Verbesserung des Bildungssystems in Höhe von 56,2 Milliarden Euro bis 57,5 Milliarden Euro, je nach zugrunde gelegtem Szenario für die Umsetzung von Inklusion. Für Bayern sind es (ohne Inklusion!) 6,2 Milliarden Euro . Die Gesamtausgaben des Freistaates Bayern für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Einzelplan 05 und Einzelplan 15) lagen 2013 bei 16,2 Milliarden Euro bzw. 3,34 % des BIP, das Soll für 2014 bei ca. 17 Milliarden.
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