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MFA 2017 Informationsveranstaltung

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Präsentation zum Thema: "MFA 2017 Informationsveranstaltung"—  Präsentation transkript:

1 MFA 2017 Informationsveranstaltung
BBK Tullnerfeld

2 Aktiver Betriebsinhaber – Grundvoraussetzung zur Erlangung von Ausgleichszahlungen
aktiver Betriebsinhaber = jede natürliche oder juristische Person bzw. Vereinigung mit landwirtschaftlicher Tätigkeit (~ 99,9 % Antragsteller) nicht aktiv = Betreiber von Flughäfen, Wasserwerken, dauerhaften Sport-/Freizeitflächen (insb. Golfplatz, Camping, Schilift, Reithalle mit befestigter Tribüne), Eisenbahnen, Erbringer von Immobiliendienstleistungen oder landwirtschaftliche Betriebe mit gesellschaftsrechtlicher Verbindung zu derartigen Unternehmen/Tätigkeiten gesellschaftsrechtliche Verbindung = Beteiligung mit Entscheidungsbefugnis nur Einzelfälle können trotzdem aktiv sein, wenn < € DIZA oder mind. 19 ha beihilfefähige Fläche oder Nachweis über lw. Zweck

3 Aktiver Betriebsinhaber – Angabe im MFA 2017
Abfrage (=Angabe) im MFA-Seite 2 – Pflichtfeld X Großteil (~ 99,9 %) der Landwirte  2 x NEIN Einzelfälle mit „JA“ entweder Betreiber oder Beteiligung + Angabe des Unternehmens Hinterfragung bei MFA-Abgabe durch Station A (wenn nicht ausgefüllt)

4 Erhalt Ackerstatus – Voraussetzungen
innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend Ackerfutter (Kleegras, Wechselwiese, Futtergräser, auch Wechsel zwischen diesen Kulturen)  im 6. Jahr Dauergrünland (5-Jahreszeitraum ohne Fruchtfolge) Ackererhalt durch Anbau von Ackerkulturen spätestens zum 6. MFA Getreide, Mais,… Klee, Luzerne (= Leguminosen in Reinsaat) sinnvolle Abhilfemaßnahme einmal geeignete Maßnahme setzen (Umbruch + Anbau Ackerkultur)  6 Jahre sicher Acker Flächen sind nicht „ackertauglich“ (Steilheit, steinig, …)  Grünland-Beantragung

5 Erhalt Ackerstatus – Ausnahmen von der Dauergrünlandwerdung
wenn Verpflichtung besteht (aus Greening, ÖPUL-Teilnahme) Direktzahlungen Schlagnutzungen Code Greening - ökolog. Vorrangflächen Grünbrache OVF max. 10 % ÖPUL-Maßnahmen Schlagnutzungen Code UBB, Bio (Bio ab 2017) Grünbrache, sonstiges Feldfutter DIV Naturschutz (auch ENP) Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, sonstiges Feldfutter WF ENP 20 jährige Stilllegungen Grünbrache, Wechselwiese K 20 Bio, EEB Grünbrache BG Gewässerschutz Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter AG, OG, ZOG zählen nicht zum 5-Jahreszeitraumes

6 Flächen sind Dauergrünland – Was ist zu beachten?
generelle Umbruchsverbote beachten Gewässerrandzonen (10 m bzw. 20 m Streifen) definierte sensible DGL-Flächen in Natura Gebieten GL-Erhaltung durch Teilnahme ÖPUL (UBB, Bio) Toleranzregelung (über gesamten Verpflichtungszeitraum) max. 5 % d. GL-Fläche des 1. Teilnahmejahres jedenfalls 1 ha, max. 3 ha Weiterbildungsveranstaltung MFA 2017 DI Schlager

7 Cross Compliance – Nitrat - Feldmieten
Feldmieten (Zwischenlagerung von Festmist auf LN) gehört zu den häufigsten Beanstandungen bei VOK auf Nitrat, v.a. 25 Meter Mindestabstand von Oberflächengewässern Räumung nach spätestens 8 Monaten (Pferdemist 12 Monate) für nächste Feldmiete: Standortwechsel (wegen lagegenauer Dokumentation von „Sonstigen Ackerflächen“ und „Sonstigen Grünlandflächen“ leicht kontrollierbar) Details siehe „Die Landwirtschaft“, Ausgabe Jänner 2017

8 Direktzahlungen (DIZA) – relevantes für den MFA 2017

9 Gewährung von Direktzahlungen – grundsätzliche Voraussetzungen
Antragsteller ist aktiver Landwirt ZA stehen zur Verfügung mind. 1,5 ha beihilfefähige Fläche (= Betriebsmindestgröße) beihilfefähige Fläche = Acker, Grünland (inkl. Hutweiden), Spezialkultur-, Weinflächen, Gemeinschaftsweiden, Almen ZA-Nutzung: 1 ha = 1 ZA Einhaltung Mindestbewirtschaftungserfordernisse + CC + GLÖZ Flächen in Produktion: Anbau, Pflege, Ernte (Drusch, Mahd, Beweidung, …) Brachen: Begrünung/Pflege über Vegetationsperiode, spez. Auflagen … Einhaltung von Greening für Betriebe mit Verpflichtung  ca. 30 % d. Betriebe (Ackerbau) Greening-Zahlung erhalten alle Betriebe, auch ohne Verpflichtung (ZA + Greening)

10 Greening – Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)
mind. 5 % d. Ackerfläche (für Betriebe > 15 ha Acker) bei Energieholz mit „OVF“  Basis: Acker + Energieholzfläche aus Maßnahmenkatalog 1. Säule Brachen (Faktor 1 => 5 %) stickstoffbindende Pflanzen (Faktor 0,7 => 7,15 %) Zwischenfrüchte/Begrünungen (Faktor 0,3 => 16,67 %) GLÖZ/CC-Landschaftselemente (Faktor 1) Kurzumtrieb (Faktor 0,3) ODER UBB-Teilnahme Erfüllung über DIV-Verpflichtung jährlich neu beantragbar

11 Ökologische Vorrangflächen – stickstoffbindende Pflanzen + „OVF“
Betriebsmitteleinsatz (Pflanzenschutz) 2017 noch zulässig Klee, Luzerne, Soja, Lupinen, Linsen, Sommer-/Winterwicken, Platterbsen, Ackerbohnen, Erbsen oder Mischungen daraus  reine Leguminosenbestände erforderlich landesrechtliche Auflagen im Wasserschutz/-schongebiet beachten dzt. keine fruchtfolge-/kulturbezogenen Auflagen in diesen Gebieten nach Umbruch/Ernte im Herbst ist nicht stickstoffbindende Nachfolgekultur erforderlich ansonsten keine Anrechnung der OVF-Fläche zur Erfüllung der 5 % bei mehrjährigem Klee/Luzerne  im Jahr (Herbst) mit Umbruch Weiterbildungsveranstaltung MFA 2017 DI Schlager

12 Flächenweitergabe = ZA-Übertragung
ZA-Übertragung bei Flächenweitergabe durchführen jeweils aktueller Bewirtschafter der Flächen kann ZA nutzen auch bei Obst, Weinbau!! beste Ausnutzung der Gelder unter den Betrieben/in der Region Übertragungsantrag zeitgerecht stellen  nur mit Termin!!! bis (Nachreichfrist bis 9.6. mit Kürzung) Flächenverlust/-übernahme = ZA-Übertragung grundsätzlich bei Heimgut Ausmaß Flächenänderung = Anzahl ZA für Übertragung (1 : 1) geringste Flächenänderungen „ignorieren“ (Aufwand – Nutzen) bei Weitergabe Hutweiden  anteilig gem. ZA-Zuteilung (1/5) Weiterbildungsveranstaltung MFA 2017 DI Schlager

13 Junglandwirt – Beteiligungsverhältnis
bei juristische Personen/Personengemeinschaften – JungLW mit Entscheidung Mehrheitsbeteiligung oder zumindest Gleichberechtigung (zB 50 : 50) Vorstand bei AG, Geschäftsführer bei GmbH, Komplementär bei KG, Vertretungsbefugter bei Vereinen, … Entscheidungsbefugnis Nachweis über Beteiligung im Betrieb geeignete Unterlagen, wie Vertrag, Vereinbarung, Firmenbuchauszug, … Formular „Erklärung der Beteiligungsverhältnisse an Personengemeinschaften“ Beteiligungsnachweis hochladen jährlich mit MFA (bei Top-up) AMA-Formular „Erklärung der Beteiligungsverhältnisse …“ Zusendung durch AMA für 2017 an Antragsteller aus 2016 vorausgefüllt (Stammdaten, Beteiligte) Weiterbildungsveranstaltung MFA 2017 DI Schlager

14 Aufzeichnungsverpflichtungen
Im Rahmen von Cross Compliance und ÖPUL 2015

15 Aufzeichnungsverpflichtungen
CC (jeder MFA-Steller) ÖPUL2015 Stickstoffbilanz Mindeststandard Phosphor System Immergrün Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Pflanzenschutzmitteleinsatz Tierschutz Weide Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau Naturschutz Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

16 CC Stickstoffbilanz laut Aktionsprogramm Nitrat
Aufzeichnungspflicht ab Bilanz muss bis spätestens 31. März des Folgejahres vorliegen => ab 31. März 2016 für die Ernte 2015 => ab 31. März 2017 für die Ernte 2016 ALLE landwirtschaftlichen Betriebe betroffen 2 Ausnahmen: LN max. 5 ha UND davon max. 2 ha Gemüse und/oder Wein LN (ohne Almen) mehr als 5 ha jedoch höchstens 15 ha UND davon mehr als 90 % Dauergrünland (ohne Almen) oder Wechselwiesen 7 Jahre Aufbewahrungspflicht Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

17 CC - Pflanzenschutzmitteleinsatz Erforderliche Aufzeichnungen
Zeitpunkt der Verwendung - Datum der Anwendung behandelte Kultur behandelte Fläche - Feldstück/Schlagbezeichnung verwendetes Pflanzenschutzmittel verwendete Menge - Aufwandmenge pro Hektar bzw. Konzentration Datum Kultur Feldstück/Schlag- bezeichnung lt. Flächennutzungsliste MFA Pflanzenschutz- mittel Aufwandmenge pro Hektar bzw. Konzentration Winterweizen Hauslus Nr. 2 Osiris 3 l/ha Kartoffel 3/1, 9, 10, 12 Ridomil Gold MZ 2 kg/ha , hofeigenes Getreidelager Reldan 22 Vorlagen z.B. im LK-Düngerrechner, Kopiervorlage, Homepage LK Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

18 ÖPUL – Mindeststandard Phosphor Erforderliche Aufzeichnungen
betriebsbezogene Beschränkung der Phosphatdüngung einzuhalten von allen Teilnehmern P-Düngung nicht über Empfehlung der „Sachgerechten Düngung“ (im Betriebsdurchschnitt) gefährdete Betriebe: mit hohem Tierbesatz + P-Mineraldünger-Einsatz (v.a. Geflügelhalter, Schweinehalter, Rinder ab 2 GVE/ha) P- Bedarf über Wirtschaftsdünger bereits abgedeckt, Bedarf für zusätzlichen P-Mineraldünger nicht mehr gegeben Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

19 ÖPUL – System Immergrün Erforderliche Aufzeichnungen
Laufende Führung von schlagbezogenen Aufzeichnungen pro Kalenderjahr über folgende Termine: Ernte Hauptkultur Anlage und Umbruch Zwischenfrucht (Begrünung) Anlage Nachfolgekultur An keinem Tag im Jahr dürfen mehr als 15 % der Ackerfläche nicht begrünt sein. AMA - Vorlage zu händischen Aufzeichnung Elektronische Aufzeichnungen (z.B. LK Düngerrechner) Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

20 ÖPUL – „Bodennahe Gülleausbringung“ Erforderliche Aufzeichnungen
Dokumentation über anfallende Art und Menge an flüssigem Wirtschaftsdünger einschließlich Biogasgülle Flächen und Ausbringungsmenge Datum der Ausbringung + schlagbezogene Aufzeichnung sonstige Verwendung z.B. Abgabe an Dritte Angabe der ausgebrachten m³ im MFA ersten Teilnahmejahr: ab 2. Teilnahmejahr: Vorjahr bis zum aktuelles Jahr Rechnung bei Lohn – Ausbringung notwendig! AMA–Vorlage zur händischen Aufzeichnung elektronische Aufzeichnungen (z.B. LK Düngerrechner) Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

21 ÖPUL - Vorbeugender Grundwasserschutz Erforderliche Aufzeichnungen
schlagbezogene Planung, Aufzeichnung, Bilanzierung auf allen Ackerflächen im Gebiet N-Düngung Planung bis aufgrund der Ertragserwartung Aufzeichnungen aktuell zu führen Bilanzierung bis mit tatsächlichen Erträgen Betriebsbezogene Bilanzierung Bis Kann mit Aufzeichnungen lt. Aktionsprogramm Nitrat erfüllt werden TAGAKTUELL! Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

22 ÖPUL - Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Erforderliche Aufzeichnungen
schlagbezogene Aufzeichnung: Datum Rodung bzw. Neuauspflanzung der Dauerkultur Datum Anlage und Umbruch der Begrünung Datum Anlage und Umbruch von Bodengesundungen AMA – Vorlage zur händischen Aufzeichnung verfügbar Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

23 ÖPUL – Naturschutz, Weidehaltung Erforderliche Aufzeichnungen
TAGAKTUELL! WF, K20 und ENP je nach Bewirtschaftungsauflagen können Aufzeichnungen notwendig sein jedenfalls schlagbezogene Aufzeichnungen bei verpflichtender Beweidung von Naturschutzflächen Aufzeichnungspflichten_CC_ÖPUL_2017

24 ÖPUL Flächenverluste, HLN, Änderung Nutzung, Flächenzugang
keine Rückforderungen bei Verlust Verfügungsgewalt Toleranz für HLN und Änderung Nutzung Prämienfähiger Flächenzugang

25 Verpflichtungsgrundsatz im ÖPUL
SRL Maßnahmenfläche des ersten Jahres alle Zugänge in den Folgejahren bis Ende der Verpflichtung ( / 2021) nach den Förderungsvoraussetzungen zu bewirtschaften ansonsten sind Förderungen für die betroffene Fläche rückzuzahlen +

26 Verlust der Verfügungsgewalt
SRL SRL Übertragung an eine andere Person => anderen Bewirtschafter Verlust von Pachtflächen / zur Nutzung überlassenen Verpachtung, Verkauf von Eigentumsflächen Nachfolgebewirtschafter führt Maßnahme weiter Nachfolgebewirtschafter führt Maßnahme nicht weiter Verpflichtung wird beendet keine Rückforderung für bisherigen Bewirtschafter NEU – alle bisherigen Programme strenger VORSICHT: bei Bewirtschafterwechsel auf dem Betrieb (= BNR bleibt gleich) muss Maßnahme weitergeführt werden

27 Toleranz für HLN und Änderung lw. Nutzung
SRL HLN = Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung: Aufforstung, Verbauung (Wege, Straßen, Gebäude), Golfplatz, Freizeitfläche, Lagerplatz, Rasenmäherfläche,… Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung (= Nutzungsart) Weingarten zu Acker, Acker zu Weingarten, Weingarten zu Obst,… jährliche Toleranz: 5 % der Maßnahmenfläche des Vorjahres maximal 5 ha jedenfalls 0,5 ha

28 Flächenzugang Flächenzugang = Fläche nahm bisher nicht an Maßnahme teil unbegrenzt prämienfähig maximal 50 % der Maßnahmenfläche 2017 jedenfalls 5 ha 2020 und 2021 kein prämienfähiger Flächenzugang möglich Ursachen: Pachtung, Kauf, Ausweitung wegen neuem Luftbild, erstmalige Codierung (WF, OG, AG, M,…), Änderung Nutzungsart AUSNAHMEN Fläche war beim Vorbewirtschafter in gleicher Maßnahme Ausweitung bei kulturbezogenen Maßnahmen => kein Flächenzugang und damit prämienfähig!

29 ÖPUL 2015-Themen LSE, DIV, GUB, Naturschutz
Auch Landschaftselemente müssen LAGEGENAU digitalisiert werden!!!!!!

30 ÖPUL-Landschaftselemente
Erhaltungspflicht und naturverträglicher Umgang hat jeder UBB- und Bio-Teilnehmer gilt nicht auf Hutweiden ÖPUL-LSE Größenbedingungen punktförmig Baum/Busch Kronendurchmesser ab 2 Meter unter 100 m² flächige Feldgehölz/Baumgruppe/ Gebüschgruppe Fläche: ab 100 m² bis < m² Breite/Länge: mindestens 10 m Hecke/Ufergehölz Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 m Breite: von 2 m – 10 m im Durschnitt Rain/Böschung/Trocken- steinmauer

31 Biodiversitätsflächen
Verpflichtungen, Erneuerungen, Flächenausweitung, Beseitigung

32 Biodiversitätsflächen Flächenausmaß bei UBB Teilnahme
ab 2 ha A + gemähter G-Fläche: 5 % von Acker + gemähter G-Fläche Acker: Summe aller Ackerfeldstücke gemähtes G: einmähdige Wiese, Streuwiese, Mähwiese/-weide 2 oder mehr Nutzungen ab 15 ha Acker: 5 % jedenfalls am Acker  Berechnung in 2 Schritten: 1. gesamte DIV Fläche 5% von Summe A + gemähtem Grünland 2. Acker DIV Fläche 5% von Summe A ! Sicherheitspölster anlegen (+ 10 %)

33 Biodiversitätsflächen am Acker Anlage, Umbruch, Pflege
mind. 4 insektenblütige Mischungspartner bis 15. Mai des ersten Jahres anzulegen keine Größenvorgabe Sonderregelung „Altbrachen“ frühester Umbruch: 15. September des zweiten Jahres Ausnahme Flächenverlust – Anteil über 5 % kann auch schon nach dem ersten Jahr umgebrochen werden. mind. 1 x, max. 2 x jährlich Häckseln oder Mahd und Abtransport auf 50 % frühestens am 1. August betrieblich, nicht schlagbezogen auf anderer Hälfte keine zeitliche Beschränkung Beweidung, Drusch sind nicht erlaubt

34 Pflege Biodiversitätsflächen Rücksichtnahme auf Artenvielfalt
pflanzliche Vielfalt nach der Blüte, nach dem Aussamen Insekten außerhalb von Flugzeiten morgens, abends, an kühlen, trüben Tagen Niederwild, Vögel, Rehkitzen nach dem 1. Juli von innen nach außen nicht alles auf einmal gilt auch für Bodengesundungsflächen Fotos: LK NÖ, pixabay,

35 BIO – Biodiversitätsflächen am Acker
NEU ! freiwillige Anlage von Biodiversitätsflächen am Acker keine Mindestgröße maximal 15 % der Ackerfläche prämienfähig zusätzlich zu 25 % Bodengesundungsflächen möglich gleiche Bewirtschaftungsauflagen wie UBB – DIV Flächen können bis Ende Verpflichtung belassen werden keine Grünlandwerdung Beantragung im MFA: SNAR Code Nutzung Grünbrache DIV Nein  Mulchen/Häckseln Klee Sonst. Feldfutter Ja  Mahd + Abtransport Foto: LK NÖ

36 Exkurs Bodengesundungsflächen Einbindung in Fruchtfolge
mindestens 2 x auf gleicher Fläche im MFA frühester Umbruch 15. August des 2. Jahres (ab 2017) 2016 war frühester Umbruch ab 15. September möglich maximal 3 x auf gleicher Fläche dann Einbindung in Fruchtfolge verpflichtender Umbruch Anbau einer genutzten Ackerkultur Getreide, Mais,… unzulässige Folgekulturen: Grünbrache, Klee, Kleegras, Luzerne, sonstiges Feldfutter und Wechselwiese oder Umwandlung in DIV-Fläche

37 Biodiversitätsflächen am Grünland (1)
einmähdige Wiese – früheste Mahd 1.Juni Mähwiese /-weide mit 2 oder mehr Nutzungen erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6. jedenfalls am 1.7. zweite Nutzung darf Weide sein 2. Mahd bisher 1. Mahd als Biodiv.fläche Mitte Mai ab 1. Juni Mitte Juni ab Mitte Juni Mitte Juli ab 1. Juli

38 Biodiversitätsflächen am Grünland (2)
einmähdige Wiese – früheste Mahd 1.Juni Mähwiese /-weide mit 2 oder mehr Nutzungen erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6. jedenfalls am 1.7. zweite Nutzung darf Weide sein WF-Flächen mit Schnittzeitpunktverzögerung (= Codes GL01-GL05 und GN01-GN02 möglich) K20-Flächen gelten nicht als Biodiversitätsflächen Fläche bis 2020 auf gleichem Standort belassen Reduktion auf Mindestmaß (5% von G + Sicherheitspolster) jährlich möglich – auch ohne Flächenverlust MFA2017 Viertelsinfo, ÖPUL-Inhalte

39 Biodiversitätsflächen am Grünland (3)
kein flächiger Pflanzenschutz Punktbekämpfung erlaubt keine Düngung vor erster Mahd Düngung nach der ersten Mahd bis zum Verbotszeitraum (= bis 29. November) erlaubt (AP Nitrat) Beantragung im MFA – Code „DIV“: „Streuwiese“ mit Code „DIV“ (+ WF/ENP) „einmähdige Wiese“ mit Code „DIV“ (+ WF/ENP) „Mähwiese /-weide 2 Nutzungen mit Code „DIV“ (+ WF/ENP) „Mähwiese /-weide 3 oder mehr Nutzungen mit Code „DIV“

40 Grünlanderhaltung Bio und UBB

41 Bio, UBB: Grünlanderhaltung Förderungsverpflichtung
Erhaltung des Grünlandausmaßes im Verpflichtungszeitraum Verbot Umwandlung in Acker (A) Dauer-/Spezialkulturen (WI, WT, S): Wein, Obst, Hopfen, Energieholz, Reb-/Baumschulen geschützten Anbau (GA): Gewächshäuser, unbefestigte Folientunnel mit Pflanzen in Substrat- oder Topfkulturen VORSICHT: Mostobstspezialkulturen = S => Auspflanzung auf G = Grünlandumbruch

42 Naturschutz WF

43 Naturschutz WF (1) neue Projektbestätigung für 2017
Code WF in FS-Liste Schlagnutzung entsprechend der Auflagen Hinweis: wenn begrünter Acker in WF eingebracht Fläche zählt rückwirkend im HA16 nicht als Acker + nicht als Begrünung => Risiko, 10 % zu unterschreiten Fläche bekommt nur WF- und LSE-Prämie (nicht Begrünung, nicht Bio,…)

44 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 2015-2020

45 AZ Ausfüllvorlage für Onlinebeantragung-MFA Seite 2
Betrieb mit Traktor und PKW erreichbar 5

46 AZ 2017 Erreichbarkeit der Hofstelle 1
Info Merkblatt ab Seite 7 Darunter ist die Erreichbarkeit der verorteten Hofstelle mit Kraftfahrzeugen zu verstehen. Erreichbarkeit ist vorrangig vom Ausbauzustand der Zufahrt abhängig Erreichbarkeitsstufen LKW PKW und Traktor Traktor Nicht mit KFZ erreichbar Bis auf wenige Ausnahmen wird eine LKW-Erreichbarkeit gegeben sein!

47 Ausfüllanleitung – Vorbereitung für den MFA 2017

48 3. Jahr Online-Antrag – zwei Möglichkeiten für Antragstellung
eigenständig über mit Betriebsnummer und PIN-Code oder Handysignatur mit Hilfe BBK als Dienstleister Voraussetzungen: beste Vorbereitung durch Antragsteller zugeteilten Abgabetermin strikt einhalten  BBK = Kugelschreiber des Landwirt

49 Ausfüllvorlage für Online-Beantragung = Arbeitsunterlagen
Mehrfachantragsunterlagen = Arbeitsunterlagen versendet am 2. März 2017 Ausfüllvorlage für Online-Beantragung MUSTER MAX UND SOPHIE MUSTER MAX UND SOPHIE 1234 MUSTERBBK MUSTERGEMEINDE HEIMWEG 1 HEIMWEG 1 MUSTER MAX UND SOPHIE 1234 MUSTERORT 1234 MUSTERORT 0123/45896 MUSTER SOPHIE, geb , SVNR: , HEIMWEG 1, 1234 MUSTERORT Zugesandten Vordruck auf Richtigkeit überprüfen! MUSTER MAX, geb , SVNR: ,, HEIMWEG 1, 1234 MUSTERORT MUSTER MAX MUSTER MAX = Arbeitsunterlagen

50 MFA-Flächen 2017 – Stammdaten
Stammdaten überprüfen Bewirtschafter nicht mehr aktuell => Bewirtschafterwechsel durchführen (rechtzeitig vor MFA, spätestens bis 14.4.) => MFA solange nicht möglich GLÜCKSPILZ EVA SIEGESSTRASSE 1 SIEGESSTRASSE 1 1234 LOTTO Unterfertigung Antrag in BBK Antragsteller/Vertretungsbefugter oder Unterschriftsberechtigter (Vollmacht!) Unterfertigung Antrag vor Ort in BBK (=auf ausgedruckter Verpflichtungserklärung) durch Antragsteller/Vertretungsbefugter 1234 LOTTO 0664/ GLÜCKSPILZ ROBERT, geb (Vollmacht) GLÜCKSPILZ KARL, geb (Vollmacht) , MFA-Angaben

51 MFA-Flächen 2017 – Stammdaten
GLÜCKSPILZ EVA SIEGESSTRASSE 1 SIEGESSTRASSE 1 1234 LOTTO 1234 LOTTO 0664/ GLÜCKSPILZ ROBERT, geb (Vollmacht) Daten vorhanden, noch aktuell?: aktualisieren bzw. ergänzen ( !) Abfrage: Station A GLÜCKSPILZ KARL, geb (Vollmacht) , MFA-Angaben Hinweis: juristische Personen/Personengemeinschaften ohne Vertretungsbefugten  MFA nur über BBK (Unterschrift aller erforderlich) Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

52 Angaben MFA 2017 – Allgemeine Angabe
GLÜCKSPILZ MAX Betreiber von bzw. Beteiligung mit Entscheidungsbefugnis an Flughäfen, Wasserwerken, Eisenbahnen, Immobiliendienstleistungen oder dauerhaften Sport-/Freizeitflächen (insb. Golfplatz, Camping, Schilift, Reithalle mit befestigter Tribüne)  Großteil (99,9 %) Antragsteller: 2 x NEIN ev. Einzelfälle mit ja: auch Angabe der Einrichtung/Unternehmen erforderlich kann aber trotzdem aktiver Betriebsinhaber sein, weil max € oder > 19 ha beihilfefähige Fläche oder Nachweis lw. Zweck Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

53 Angaben MFA 2017 – Direktzahlungen
GLÜCKSPILZ MAX Kreuz bei Direktzahlung = Beantragung von Flächenprämie (ZA + Greening) + gekoppelte Zahlung Alm (bei Almauftrieb) Vordruck „DZ“ = im Vorjahr beantragt Verzicht auf gekoppelte Prämie für Schafe/Ziegen bei Almauftrieb => Empfehlung „nicht ankreuzen“ Biobetriebe ohne ÖPUL-Teilnahme „Bio“  ankreuzen, wegen Befreiung vom Greening Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

54 Angaben MFA 2017 – Direktzahlungen
Beantragung Junglandwirte – Top-up für max. 5 Jahre ab Betriebsbeginn kein Problem, wenn angekreuzt und 5. Jahr vorbei lw. Ausbildung erforderlich einmalig zu übermitteln (so rasch als möglich) Nachreichfrist bis 2 Jahre (ev. 3 Jahre – höhere Gewalt) ab Betriebsbeginn nicht erfüllt = Rückforderung Top-up GLÜCKSPILZ GMBH Glückspilz Max Angabe Name Junglandwirt NUR bei Personen-/Ehegemeinschaften oder juristischen Personen Beilage (jährlich erforderlich): Nachweis über Kontrolle Betriebsführung AMA-Formular „Erklärung der Beteiligungsverhältnisse …“ bei bestehenden Betrieben: Zusendung AMA, vorausgefüllt Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

55 Angaben MFA 2017 – Direktzahlungen
GLÜCKSPILZ MAX Bekanntgabe Bewässerung + Bewilligung ankreuzen, wenn Bewässerung geplant Bewässerung = bewilligungspflichtig (2 Kreuze) Kleinerzeuger-Regelung autom. Einbeziehung 2015, wenn max € Kleinerzeuger = personenbezogen bei Steigerung DZ-Betrag (zB „Aufschmelzung ZA“, Betriebsvergrößerung, Übernahme eines anderen Betriebes (andere BNr.)  Kürzung auf € DAHER EMPFEHLUNG: Ausstieg = Gewährung voller Beihilfenbetrag Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

56 Angaben MFA 2017 – Ausgleichszulage, VIS-Info
GLÜCKSPILZ MAX Beantragung AZ durch Ankreuzen Vordruck „AZ“ = im Vorjahr beantragt Ankreuzen nur bei Nicht-Rinder-RGVE (Schafe, Ziegen, Pferde,…): wenn keine ganzjährige Tierhaltung (= mind. 1 Stück) wenn unter 0,3 RGVE/ha LF Daten zu Erschwernis Vordruck der Vorjahresdaten speziell Angaben zu Erreichbarkeit sind sie zutreffend? kontrollieren und bei Änderung Korrektur VIS-Infofeld, wenn  Tierliste mitversendet + abzugeben Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

57 Angaben MFA 2017 ÖPUL Maßnahmen
Vordruck laut Herbstanträgen nicht laut Berechnung kein Beweis, dass Maßnahmen gültig siehe Mitteilung, Abrechnungsreport GLÜCKSPILZ MAX NEU gestaltet: „Eingang“: Datum Herbstantrag „Beginn“: Verpflichtungsbeginn mehr Platzbedarf öfter 2 Seiten lang Seite 2 nur wegen ÖPUL Vordruck DIZA, AZ,… ignorieren Ankreuzen DIZA, AZ,… nur auf Seite 1 Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

58 Angaben MFA 2017 ÖPUL Maßnahmen
Seite 2 (wegen ÖPUL-Maßnahmen) linken Seitenteil nicht beachten: kein Ankreuzen kein Eintrag GLÜCKSPILZ MAX Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

59 Angaben MFA 2017 – ÖPUL händische Ergänzungen (1)
BIO: wenn Pferdehaltung konventionell => ankreuzen Bio-Bienenstöcke: Anzahl angeben GLÜCKSPILZ MAX Bodennahe Ausbringung: ausgebrachte Menge in m³ vom 1. Jänner – 15. Mai (1. Jahr) vom – (2. oder 3. Jahr) 5 1.300 Weide Rinder: Ohrmarkennummer abzumel-dender Tiere Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

60 Weidemaßnahme, Abmeldung von Tieren innerhalb von 10 Tagen online
wenn Tiere aus bestimmten Gründen nicht 120 Tage auf Weide online-Abmeldung im MFA 2017 bei Abgabe MFA oder später als Korrektur (auf Seite „Angaben MFA 2017“) 1. Meldung bei Rindern => Ohrmarkennummern der abgemeldeten Tiere bekanntgeben => Stallregister mitbringen (verhindert Abschreibfehler) 2. Meldung bei weiblichen Schafen bzw. Ziegen => Anzahl der beweideten Tiere verringern

61 MFA-Angaben 2017 – ÖPUL Vordruckfehler
Stallhaltung Zuchtsauen Angabe NICHT zulässig alle Tiere der Kategorie müssen teilnehmen Abmeldung einzelner Tiere nicht zulässig Stallhaltung Jung- und Mastschweine Angabe NICHT teilnehmender Tiere

62 Stallhaltung Rinder, Mastschweine Abmeldenotwendigkeiten
Tiere, die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, müssen abgemeldet werden zB: männliche Rinder bzw. Mastschweine auf Vollspalten gehalten männliche Rinder werden angebunden Zuchtstiere geforderte Flächenmaße können nicht eingehalten werden (Buchtengröße, befestigte Flächen, … ) Mastschweine: in einzelnen Buchten kann nicht ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Raufutter (Heu, Stroh) zu Verfügung gestellt werden Die Fördervoraussetzungen müssen am Betrieb vom 1. Jänner bis 31. Dezember eingehalten werden.

63 Angaben MFA 2017 - ÖPUL Codes in FS-Liste
GLÜCKSPILZ MAX verpflichtende oder mögliche Codierungen in der Feldstücksliste verpflichtende oder mögliche Codierungen in der Feldstücksliste verpflichtende oder mögliche Codierungen in der Feldstücksliste Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

64 ÖPUL-Maßnahmen mit Codierungen (1)
verpflichtend möglich UBB DIV = Biodiversitätsfläche BHG = Blühkultur, Heil-/Gewürzpflanze Bio – Gesamtbetrieb BG = Bodengesundung DIV = Biodiversitätsfläche (nur auf Acker) Bio - Teilbetrieb Bio (alle Teilbetriebsflächen) Einschränkung ertrags-steigernder Betriebsmittel Anbau seltener lw. Kulturpflanzen SLK – mind. 0,10 ha jährlich

65 ÖPUL-Maßnahmen mit Codierungen (2)
verpflichtend Mahd von Steilflächen M – ab 50 % Hangneigung Weidemaßnahme FW (beweidete Mähweiden, beweidetes Ackerfutter) Naturschutz WF Ergebnisorientierter Naturschutzplan ENP Weiterführung 20jähriger Stilllegungen K20 Naturschutzfachlich wertvolle Pflege-flächen WPF NEU, aber 2017 in NÖ kein Teilnehmer

66 ÖPUL-Maßnahmen mit Codierungen (3)
verpflichtend möglich auswaschungsgefährdete Ackerflächen AG Oberflächengewässer-schutz OG - Gewässerrandstreifen ZOG - zusätzliche Schutzstreifen Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen EWA - Wein, kurze Begrünung Nützlingseinsatz NUE – jährlich zumind. 1 Glashaus/Folientunnel jährlich variable (Lage) Codes: SLK, BHG, FW, EWA, NUE alle 2 Jahre variabel: DIV-Acker, BG jährlich auf gleicher Fläche (Lage): alle anderen (WF, K20, OG,…) bei Änderungen Schlag (Größe, Lage)  Skizze (Hofkarte,…)

67 Angaben MFA 2017 – ÖPUL Maßnahmenübernahmen
GLÜCKSPILZ MAX Übernommene Maßnahmen: Maßnahmenübernahme online = Formular + Beantragung im HA16 = AMA beurteilt = Code in FS-Liste nicht vergessen!! Naturschutz (WF) Maßnahmenübernahme Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

68 Angaben MFA 2017 – ÖPUL Ausstieg aus ÖPUL-Maßnahmen
GLÜCKSPILZ MAX Streichung im MFA „Ausstieg“ dazuschreiben Unterschrift Antragsteller Korrektur HA, in dem beantragt Ausstieg Glückspilz Max

69 Ausstieg aus ÖPUL-Maßnahmen
Korrektur zum Herbstantrag der Erstbeantragung HA 2014, 2015 oder 2016 Folgen Korrektur HA 2014, 2015 ab 2017 keine Teilnahme mehr Rückforderung erhaltener Prämien und ev. Verletzung Kombinations-pflichten Ausnahme: Weidemaßnahme, Stallhaltung, jährlicher Ausstieg zulässig Folgen Korrektur HA 2016 ab 2017 keine Teilnahme keine Rückforderung Ausnahme: Umstieg in höherwertige Maßnahme wird nach abgemeldet => Rückforderung ersetzter Maßnahme

70 Konsequenz Ausstieg aus höherwertigen Maßnahmen (Bio)
MFA 2016 HA 2016 Abmeldung Folgen UBB + Immergrün, SLK, WF, Steilflächen Bio Rückforderung UBB keine Teilnahme Bio bis Ende ÖPUL 2015 2015 – 2020 (2021) weder UBB noch Bio !!!!!!!!!!!!! ab 2017 keine Prämie für IG, SLK, WF und M (Kombinations-verpflichtung) keine ÖPUL-Prämien mehr Umstieg in höherwertige Maßnahme war bis spätestens rückgängig machbar!!

71 Verpflichtungserklärung
Unterschrift auf ausgedruckter Verpflichtungserklärung in BBK Antrag nur gültig bei korrekter Unterschrift der Bewirtschafter, der am Antrag steht (natürliche Person) bei Ehegemeinschaften, einer der beiden Partner bei juristischen Personen/Personengemeinschaften: Vertretungsbefugter (vorgedruckt Stammdaten Seite) keiner vorgedruckt => alle Beteiligten haben zu unterschreiben oder Unterschriftsberechtigter (Vollmacht)  berechtigter Antragsteller/Vertretungsbefugter/Unterschrifts berechtigter muss anwesend sein!!! GLÜCKSPILZ MAX Name des Unterschreibenden zwecks Lesbarkeit in BLOCKSCHRIFT an- führen MAX GLÜCKSPILZ Max Glückspilz Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager automatischer Datumsandruck

72 Feldstücksliste – Vordruck
vorgedruckt werden: Schlagnutzungen und Code bei Grünland (G), Wein (WI/WT), Obst (S), Almen (L), Gemeinschaftsweiden(D), geschützter Anbau (GA), Forst (FO) LSE: auch die ÖPUL-LSE (= NEU) Schlagnutzungen mit Codes: DIV, WF, AG, OG, ZOG, K20, ENP nicht vorgedruckt werden: die Code OVF, SLK, BIO (auf Acker), BG, BHG, GI, NUE, OP, SG, VF, KNM alle Ackerschlagnutzungen außer mit DIV, WF, AG, OG, ZOG, K20, ENP

73 wohlvorbereitet - was ist zu tun? im Flächenbereich
abgehende FS streichen neue FS anführen geänderte Schlagbildungen anführen Skizzen jedenfalls erforderlich Schlagnutzungen eintragen, vorgedruckte kontrollieren/anpassen bei Dauerweide zu Hutweide, Futterflächenanteil ermitteln Greening-Code bei Bedarf eintragen z.B.: ökologische Vorrangflächen mit „OVF“ codieren,… ÖPUL-Code bei Bedarf eintragen, vorgedruckte kontrollieren z.B.: neue WF-Flächen mit „WF“ codieren, SLK DIGI-Bedarf => Termin vor MFA-Abgabe => Skizzen, wenn Teile von FS betroffen

74 wohlvorbereitet im Falle neuer Hofkarten/Luftbilder
auf Hofkarte ist zu beurteilen, ob FS-Grenzen korrekt Änderungen sind zu digitalisieren falls im Herbst 2016 noch nicht umgesetzt, im Vorfeld MFA 2017 erledigen! Anpassungsnotwendigkeiten in Hofkarte einzeichnen!! siehe Merkblatt (mit Hofkarte übergeben)

75 Streichung – Hinzunahme FS
GLÜCKSPILZ MAX FS 2 nicht mehr bewirtschaftet  Streichung + „DIGI“ G DIGI KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN SOJABOHNEN WINTERWEICHWEIZEN STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS neues FS ab 2017 bewirtschaftet von Vorbewirtschafter (Name, Adresse, ev. BNR einholen) Vermerk „DIGI“, wenn noch nicht digitalisiert KÖRNERMAIS ZUCKERRÜBEN WINTERWEICHWEIZEN KLEE WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS ZUPACHT HUBER , A KÖRNERMAIS DIGI BNR Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

76 Änderung FS-Außengrenze
GLÜCKSPILZ MAX G WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN DIGI SOJABOHNEN WINTERWEICHWEIZEN STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL Feldstücksaußengrenze ändert sich Vermerk „DIGI“ Veränderung in Hofkarte einzeichnen bzw. händische Skizze WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS ZUCKERRÜBEN WINTERWEICHWEIZEN KLEE WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

77 Skizze auf Hofkarte Zupachtung Teilfläche
einzeichnen der Teilfläche Metermaße anführen weißer Stift ideal 20 m 25 m

78 Schlagänderungen aus einem Schlag werden zwei:
DIGI aus einem Schlag werden zwei: Vordruck Schlag streichen + „DIGI“ neue Schlagteilung am Ende FS-Liste anführen + „DIGI“ aus einem Schlag werden zwei: Vordruck Schlaggröße streichen + „DIGI-Teilung“ neue Schlagteilung am Ende FS-Liste DIGI BAHNLEITN ,10 A WINTERRAPS ,57 2 SOMMERGERSTE ,53 Größenangabe nicht zwingend erforderlich, ABER Skizze Größe ergibt sich beim Digitalisieren

79 Skizze Teilung Schläge auf Hofkarte
65 m Raps 15 m 42 m

80 händische Skizze Schlagteilung
Winterraps

81 Schlagnutzungen, wichtige Hinweise
Verwendung „sonstige Ackerkulturen“ + Kultur (Zusatztextfeld) bei nicht vorhandener Kulturbezeichnung, Doppelnutzungen nur, wenn keine andere Möglichkeit zur Erfassung bei Anbau von Mischungen bzw. mit Stützfrucht Verwendung vorhandener Schlagnutzungsbezeichnungen zB Erbsen-Getreidegemenge Angabe „bestandsbildende“ Kultur zB Linsen mit Stützfrucht Gerste => „Linsen“ oder „Sommergerste“  Zielsetzung: eindeutige Kulturzuordnung („sonstige Ackerkulturen“ verursacht Aufwand in AMA)

82 FS-Liste Greening-Betrieb
mind. 2 Kulturen mind. 5 % ÖVF Fst 5: Begrünung als ÖVF geplant Codierung  „Var 3-Greening“ (Anrechnungsfaktor 0,3)  1,5594 ha x 0,3 = 0,46 ha GLÜCKSPILZ MAX Fst 6: sonstige Ackerfläche Digibedarf (DIGI), Schlagskizze keine Prämien STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN WINTERWEICHWEIZEN Var 3-Greening WINTERWEICHWEIZEN Fst 7: Soja = ökolog. Vorrangfläche  Codierung „OVF“ (Anrechnungsfaktor 0,7) 1,5319 ha x 0,7 = 1,07 ha  PS 2017 noch möglich Herbstfolgekultur ohne Leguminosen notwendig (Wintergetreide!) Kontrolle durch AMA!! SONSTIGE ACKERFLÄCHE DIGI SOJABOHNEN OVF KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS HANF, FELINA 32 WINTERGERSTE KÖRNERMAIS GRÜNBRACHE OVF OVF DIGI GRÜNBRACHE OVF OVF Fst 18: K20 Brache = keine OVF-Beantragung, weil sonst keine ÖPUL-Prämiengewährung K20 OVF KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS

83 FS-Liste Greening-Betrieb
mind. 2 Kulturen mind. 5 % ÖVF GLÜCKSPILZ MAX Fst 10: Hanf, Angabe Sorte Beilage Etiketten, Rechnung („Hochladen“) Mindestaussaatmenge 20 kg/ha Erfassung: Aussaatmenge x ha = nachgewiesene Gesamtmenge STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN Fst 13, 16: Grünbrache „OVF“ (1:1) nicht vorgeruckt, auch wenn bisher schon beantragt WINTERWEICHWEIZEN Var 3-Greening WINTERWEICHWEIZEN SONSTIGE ACKERFLÄCHE DIGI SOJABOHNEN OVF KÖRNERMAIS Fst 15: 2 Kulturen = neue Schlag-teilung DIGI-Bedarf am Ende der FS-Liste nachtragen KÖRNERMAIS HANF, FELINA 32 WINTERGERSTE KÖRNERMAIS GRÜNBRACHE OVF DIGI GRÜNBRACHE OVF K20 KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS

84 FS-Liste Greening-Betrieb
mind. 2 Kulturen mind. 5 % ÖVF GLÜCKSPILZ MAX BAHNLEITN , A WINTERRAPS ,07 DIGI 2 GRÜNBRACHE ,03 Fst 15 – Schlagteilung, weil 2 Kulturen Digipflicht = Vermerk „DIGI“ Schlagteilung (Hofkarte, Skizze) Grünbrache ohne Code = freiwillige Brache, z.B. Vertragsproduktion „Rapso-Raps“ ZA-Nutzung: ja Grünbrache ohne „OVF“  Umbruch flexibler

85 Skizzen auf Hofkarte für Bracheschlag und sonstige Ackerfläche
Erdlagerung (sonstige Ackerfläche) einzeichnen  Maße anführen Breite = 6 m (vom FS-Rand) 18 m 35 m OVF 6 15 Blühstreifen (Schlag) einzeichnen  Breite anführen

86 FS-Liste UBB, ZWF-Begrünung, SLK, WF
GLÜCKSPILZ MAX 5 BHG => Zuschlag 120 € SG = Samengewürz (kein Marketingbeitrag) Begrünungsvarianten im MFA zu beantragen WINTERROGGEN SOMMERGERSTE GEWÜRZPFLANZEN (ANIS) BHG, SG ZUCKERRÜBEN SLK: jährlich mind. 0,10 ha Sorte anzugeben BHG: = Blühkultur = 120 € WECHSELWIESE WINTERGERSTE VAR 2 - ÖPUL SOMMERMOHN, EDEL-ROT SOMMERMOHN, FLORIAN SLK, BHG WINTERROGGEN WINTERWEICHWEIZEN DIV-Acker: Verlegung im dritten Jahr zulässig 15.9. zweites Jahr = frühester Umbruch Neue bis 15. Mai anzulegen DIV-Acker: Verlegung im dritten Jahr zulässig 15.9. zweites Jahr frühester Umbruch neue bis 15. Mai anzulegen WF KLEE DIV GRÜNSCHNITTROGGEN/SONNENBLUME SILOMAIS 1,6437 STÄRKEINDURSTRIEKARTOFFELN 0,3020 2 WECHSELWIESE (EGART) OG WINTERROGGEN WINTERGERSTE VAR 1 - ÖPUL Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager SPEISEKARTOFFELN DIGI

87 FS-Liste UBB, ZWF-Begrünung, SLK, WF
GLÜCKSPILZ MAX 5 5 DIV am Grünland: Lage bis Ende UBB unverändert, Ausnahmen: Flächenverlust und Reduktion auf 5 % neue WF auf Acker Schlagnutzung = Auflage PjB zählt im HA16 nicht als Acker bzw. Begrünung! 1,2753 ERBSEN-GETREIDE GEMENGE 1,2753 2 DIGI G MÄHWIESE/-WEIDE 2 NUTZUNGEN KLEEGRAS G MÄHWIESE/-WEIDE 3 UND MEHR NUTZUNGEN MARIENDISTEL BHG GRÜNBRACHE WF G MÄHWIESE/-WEIDE 2 NUTZUNGEN G EINMÄHDIGE WIESE DIV DIV SONSTIGE ACKERFLÄCHE KLEEGRAS LRS sonstige Ackerfläche: vorübergehende (max. 3 Jahre) nicht landw. Nutzung (Lagerung: Mist, Sand, Stroh,...); keine Prämien 61,1007 65 BEI DER KAPELLE , A HEILPFLANZEN (KAMILLE) ,45 BHG Stallmistlagerung auf LN: max. 8 Monate (Pferdemist 12 Mo) = Aktionsprogramm Nitrat = Cross Compliance = häufige Beanstandung DIGI 2 ÖLKÜRBIS ,75 Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

88 FS-Liste UBB, ZWF-Begrünung, SLK, WF
GLÜCKSPILZ MAX 5 5 Kleegras => Anteil Gräser 10 – 40 % = angebautes Kleegras (unterbricht nicht Grünlandwerdung) 1,2753 ERBSEN-GETREIDE GEMENGE 1,2753 2 DIGI G MÄHWIESE/-WEIDE 2 NUTZUNGEN KLEEGRAS Kleegras + LRS => Anteil Gräser 10 – 40 %  unterbricht Grünlandwerdung = entstanden aus Anbau/Einsaat von Klee/Luzerne in Reinsaat (2015, 2016)  länger zurückliegender Anbau von Klee/Luzerne liefert kaum akzeptable Bestände = sobald Gräser über 40 %: Angabe „Wechselwiese“ (= Beginn der 5 Jahre) G MÄHWIESE/-WEIDE 3 UND MEHR NUTZUNGEN MARIENDISTEL BHG GRÜNBRACHE WF G MÄHWIESE/-WEIDE 2 NUTZUNGEN G EINMÄHDIGE WIESE DIV DIV SONSTIGE ACKERFLÄCHE KLEEGRAS LRS 61,1007 Heilpflanze bzw. Gewürzpflanze => zusätzlich Angabe, welche Kultur unabhängig, ob BHG-tauglich oder nicht 65 BEI DER KAPELLE , A HEILPFLANZEN (KAMILLE) ,45 BHG DIGI 2 ÖLKÜRBIS ,75 Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

89 Begrünung – Zwischenfruchtanbau Variante 1 und 2
im MFA zu beantragen (spätestens ) Begrünungsflächen für Teilnahmejahr 2018 (HA 2017) Variante Anlage bis frühester Umbruch Zusätzliche Vorgaben Code 1 200 € 31.07. 15.10. Bienenmischung (mind. 5 insektenblütige Partner) Befahrungsverbot bis 30.9. danach Winter-Getreide Variante 1 ÖPUL 2 160 € mind. 3 Mischungspartner Variante 2 in HA2017 automatisch eingespielt - dort lagegenau zu beantragen

90 FS-Liste Bio, ZWF-Begrünung, SLK, WF
GLÜCKSPILZ MAX 2 6 SLK: jährlich mind. 0,10 ha Sorte angeben BHG = Blühkultur => 120 € Zuschlag Begrünungsvarianten im MFA beantragen SOMMERMOHN, FLORIAN SLK BHG SOMMERGERSTE BG = Bodengesundung = keine Nutzung = maximal 3 x auf gleicher Fläche seit 2015 am FS 5 2017 letztes Mal zulässig A WINTERGERSTE VAR 2 - ÖPUL ZUCKERRÜBEN A GRÜNBRACHE BG WINTERGERSTE LINSEN BHG A WINTERROGGEN WINTERWEICHWEIZEN STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFELN A GRÜNBRACHE DIV DIV auf Acker = neue Möglichkeit ab 2017 = für maximal 15 % der Ackerfläche Bioprämie = 4 insektenblütige Partner bis spätestens 15. Mai anzubauen = oder Altbrache A PLATTERBSEN KLEEGRAS ÖLKÜRBIS A LUZERNE WINTERROGGEN GRÜNBRACHE WF OP A ACKERBOHNE-ERBSEN GEMENGE Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager A SPEISEKARTOFFELN DIGI

91 FS-Liste, Grünland UBB, Bergmähwiesen, Weide, WF
Dauerweide: maschinelle Pflegemahd muss möglich sein - wenn dafür zu steil oder zu viele Gangln => Hutweide GLÜCKSPILZ MAX DIV bis 2020 auf gleicher Stelle Verringerung bei Flächenverlust bzw. auf 5 % des gemähten G keine Weide vor erster Mahd DIV neue WF-Fläche Angabe Nutzung lt. Auflagen PjB 18 BB stehen außerhalb und sind Hecke => DIGI 2 WF HECKE DIGI Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

92 Weidemaßnahme Schlagnutzungsarten für Code „FW“
Acker Grünland Wechselwiese Kleegras Futtergräser Klee Luzerne Sonstiges Feldfutter Energiegras Mähwiese/-weide 2 Nutzungen Mähwiese/-weide 3 und mehr Nutzungen Dauerweide Hutweide auch ohne Code „FW“ Weidefläche

93 FS-Liste, Wein-/Obstbau Erosionsschutz
GLÜCKSPILZ MAX 6 EWA: vorgedruckt Wein, Hangneigung < 25 % und keine ganzjährige Begrünung EWA: maximal 10 % ab 25 % Hangneigung Hangneigungsstufen im GSC einblenden keine EWA-Attributierung ohne eingeblendete Hangneigungsstufen EWA Wein unter 25 % Hangneigung: jährlicher Wechsel zwischen kurzer (EWA) und ganzjähriger Begrünung zulässig EWA kein Code = ganzjährige Begrünung alle Wein, Obst und Hopfenflächen nehmen teil BODENGESUNDUNG Empfehlung: keine Schlagteilungen – ganzen FS gleiche Begrünungsform Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

94 FS-Liste, Wein-/Obstbau Erosionsschutz
GLÜCKSPILZ MAX 6 EWA Bodengesundung => Wein gerodet = ganzjährige winterharte, flächendeckende Begrünung = Anlage spätestens 8 Wochen nach Rodung; bei Rodung nach dem => Anlage Begrünung spätestens = mind. 1 x jährlich zu häckseln EWA BODENGESUNDUNG Aufzeichnung: Datum Rodung, Datum Anlage Bodengesundung Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

95 Tierliste Tierangaben je Betrieb: (= eigene Tierliste für Teilbetrieb)
Stichtagsbestand  1. April immer GLÜCKSPILZ MAX SIEGESSTRASSE 1, 1234 LOTTO Durchschnittsbestand bei Tierbestandsschwankungen (Angaben bei allen gehaltenen Tierkategorien) Aufgegeben, wenn 2017 keine Haltung mehr Schlachtungen von Schweinen, Schafen oder Ziegen für Eigenbedarf vom – 2 „VIS“ => Eintrag erforderlich Angaben aus Vorjahr vorgedruckt – überprüfen 10 1 Ausfüllanleitung MFA DI Schübl, DI Schlager

96 Hilfssummenblatt Zusammenfassung aller erfassten Daten
Summenbildungen je Nutzungsart bzw. Schlagnutzungsarten Berechnung von Grenzen für ÖPUL (DIV-Flächen, Kulturen, Anteile, usw.) für Greening (ÖVF-Verpflichtung, Kulturanteile für Anbaudiv., …) gute Zusammenfassung inkl. Überprüfung maßnahmenrelevanter Bestimmungen jedenfalls ausdrucken und mit Probeausdruck Antragsteller zur Prüfung und Bestätigung übergeben (abzeichnen lassen) inkl. ev. vorhandener Plausifehler

97 Zusammenfassung – MFA 2017 Antragsteller ist wohlvorbereitet
Teilnahme an Gemeindeinfo Antragsteller persönlich anwesend (oder Bevollmächtigter) informiert und berechtigt Unterschrift Verpflichtungserklärung erforderlich (Vollmacht) Mitnahme in BBK zur Abgabe MFA vollständig ausgefüllter „Papierantrag der AMA“ alle Kreuze gesetzt, notwendige Angaben vervollständigt bearbeitete (=ausgefüllte) Feldstücksliste Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, Codes Dokumentationen in Hofkarte (Skizzen) neue Feldstücks-/Schlaggrenzen einzeichnen LSE aktualisiert (Streichung, Ergänzung)

98 Zusammenfassung – MFA 2017 zur Abgabe MFA mitzubringen
sonstige Unterlagen Herbstanträge Auszahlungsmitteilungen ZA-Übertragung bei Flächenänderungen (mit Unterschriften) für Referenzänderungsantrag (Unterlagen, Fotos) aktuelle Projektbestätigungen Junglandwirt -Top-up Ausbildungsnachweis („in Ausbildung“ – Bestätigung, wie Schulbesuchsbestätigung, …) Nachweis Beteiligungsverhältnis – zugesendetes AMA-Formular neue Vollmacht(en)

99 Zusammenfassung – MFA 2017 zur MFA-Abgabe mitzubringen, Termin einhalten
Stallregister (bei Rinder und Weide-, Stallmaßnahme) Nachweise für GI (Härtefall) Verträge, Bestätigungen, … von Gemeinden, ASFINAG, … Nachweise für Beteiligungsverhältnisse bei neuen Betriebsinhabern und top up Landwirten – Gemeinschaftsbetrieb (ZA-Zuteilung aus nat. Reserve) Gesellschaftsvertrag, Steuerbescheid, … zugeteilten Termin einhalten!!!

100 MFA-Abwicklung BBK Tullnerfeld
Abgabetermine ab 27. März Ab vier Digitalisierungen (Schlagteilungen, usw.)  neuer Termin Bearbeitung von Referenzänderungen  neuer Termin Terminvereinbarungen mit Hr. Lederer (von 7:00 bis 7:30 Uhr) ZA-Übertragungen: Werden nicht beim regulären MFA-Termin durchgeführt Eigener Termin notwendig, Terminvereinbarung mit Fr. Arthaber Abgabetermine am 11., 12. und 15. Mai sind kostenpflichtig Abgabetermin einhalten!!! Bei Verhinderung – rechtzeitig absagen!!!

101 NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungs- verordnung
Seit muss jedes Pflanzenschutzgerät nach den neuen Kriterien überprüft worden sein Bis 2020 ist neuerliche Überprüfung alle 5 Jahre durchzuführen, danach alle 3 Jahre Neugeräte sind innerhalb der ersten 5 Jahre (ab Datum Kaufvertrag) mindestens einmal zu überprüfen Ausnahmen: handgehaltene, schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte; Geräte die ausschließlich zur Ausbringung von Nützlingen verwendet werden

102

103 Ablauf MFA/HA Antragstellung
Selbsttätige Antragstellung: - Login im eAMA mittels PIN – Code, - Antrag kann wie gewohnt gesendet werden Antragsstellung BBK: - Verpflichtungserklärung drucken, unterschreiben, scannen, hochladen - Alternativ kann die digitale Signatur verwendet werden  das Drucken, Scannen, Hochladen der Verpflichtungserklärung entfällt Ab HA 2017: - vor dem Senden muss die die Verpflichtungserklärung digital unterschrieben werden (Handysignatur) Antragsstellung BBK: - Verpflichtungserklärung drucken, unterschreiben, scannen, hochladen Alternativ kann die digitale Signatur verwendet werden  das Drucken, Scannen, Hochladen der Verpflichtungserklärung entfällt

104 Das kann die Handysignatur
Amtswege können über das Internet erledigt werden – zu jeder Tages- und Nachtzeit und ohne Wartezeiten Beispiele: Arbeitnehmerveranlagung ("Steuerausgleich") Versicherungsdatenabfrage Strafregisterauszug Pensionskonto Online Beantragung von Pension und Kindergeld Online-kündigen.at PDF-Dokumente online signieren elektronische Zustellung (elektronischer Empfang eingeschriebener Briefe oder Bescheide) Online-Meldebestätigung/ Meldeauskunft Online-Services der Österreichischen Sozialversicherung zur Abfrage persönlicher Daten (wie zum Beispiel Versicherungszeiten, Pension, ...)

105 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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