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Herzlich willkommen zur Sonder-Stadtratssitzung. Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen.

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Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen zur Sonder-Stadtratssitzung. Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen."—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen zur Sonder-Stadtratssitzung

2 Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse 3. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse 4. Vergabe der Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule- ab Leistungsphase 4

3 2. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse

4 BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/S/07/06/16 für die öffentliche Sonder-Sitzung des Stadtrates am 07.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstraße Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat möge überplanmäßigen Auszahlungen für den Gehwegneubau Fabianstraße i.H.v. 41.346,16 €, davon 31.146,16 € für Baukosten (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.78512000./ Inv.- Nr.2541100161) und 10.200,00 € für Baunebenkosten (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.78512100./ Inv.-Nr.2541100161) zustimmen. Die Finanzierung der Mehrkosten kann aus nicht geplanten Landeszuwendungen (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.68119100. Inv.-Nr.2541100161) abgesichert werden. 2. Der Beschluss Nr. 218/22/21/04/2016 wird aufgehoben.

5 Begründung: Im Haushalt 2015 war die Sanierung des nördlichen Gehwegbelages in der Fabianstraße als wichtige Verbindung zwischen Stadtzentrum und Bahnhof in Höhe von 38.000,00 € geplant. Auf Grund der Verschlechterung des Zustandes der Bord-, und Entwässerungsanalgen und der Änderung der Zuwendungsrichtlinien für den Kommunalen Straßenbau ist ein Ersatzneubau des Gehweges angeraten. Für die Beantragung einer Zuwendung und Realisierung der Maßnahme ist ein Planungsbüro einzubinden. Nach der Einarbeitung der Festlegungen aus der öffentlichen Beteiligung betragen die berechneten Baukosten 69.146,16 €. Dazu kommen Baunebenkosten von 10.200,00 €. Bei Gesamtkosten von 79.346,16€ ergibt sich ein Mehrbedarf von 41.346,16 €. Bei förderfähigen Baukosten von 57.872,17 € (Kosten der Bepflanzung i.H.v. 11.273,99 € sind nicht förderfähig) und förderfähigen Baunebenkosten von 8.680,83 € (15% der förderfähigen Baukosten als Baunebenkosten förderfähig), wird eine Zuwendung i.H.v. 56.570,05 € (85%) erwartet, die zur Finanzierung der Mehrkosten eingesetzt wird. Nach jetzigen Planungsstand sind keine Nachfolgekosten zu erwarten. Sollte keine Förderung erfolgen kann die Maßnahme in diesem Umfang nicht ausgeführt werden. Der am 21.04.2016 gefasste gleichlautende Beschluss ging von geringeren Kosten aus.

6 3. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse

7 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/S/07/06/16 für die öffentliche Sonder-Sitzung des Stadtrates am 07.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstraße Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat möge der Beantragung einer Zuwendung über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil A) für den Gehwegneubau Fabianstraße zustimmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 79.346,16 €. Bei förderfähigen Ausgaben von 66.553,00 € wird eine Zuwendung in Höhe von 56.570,05 € erwartet (85%ige Förderung, dabei 15% der Baunebenkosten als Baukosten förderfähig). Die Finanzierung der Eigenmittel in Höhe von 22.776,11€ erfolgt aus den bereits im Haushaltsjahr 2015 für diese Maßnahme bereitgestellten Haushaltsmitteln (38.000,00 €). 2. Der Beschluss Nr. 219/22/21/04/2016 wird aufgehoben.

8 Begründung: Im Haushalt 2015 war die Sanierung des nördlichen Gehwegbelages in der Fabianstraße als wichtige Verbindung zwischen Stadtzentrum und Bahnhof in Höhe von 38.000,00 € geplant. Auf Grund der Verschlechterung des Zustandes der Bord-, und Entwässerungsanalgen und der Änderung der Zuwendungsrichtlinien für den Kommunalen Straßenbau ist ein Ersatzneubau des Gehweges angeraten. Für die Beantragung einer Zuwendung und Realisierung der Maßnahme ist ein Planungsbüro einzubinden. Die nunmehr geschätzten Baukosten betragen 69.146,16 €. Dazu kommen Baunebenkosten von 10.200,00 €. Die förderfähigen Baukosten betragen 57.872,17 € (Kosten der Bepflanzung sind nicht förderfähig). Außerdem werden 15% der förderfähigen Baukosten als Baunebenkosten gefördert. Die förderfähigen Kosten betragen insgesamt 66.553,00 €. Es wird eine Zuwendung in Höhe von 56.570,05 € (85%) erwartet. Nach jetzigem Planungsstand sind keine Nachfolgekosten zu erwarten. Die Realisierung soll je nach Fortschritt der Beantragung und Bewilligung noch in 2016 erfolgen. Der am 21.04.2016 gefasste gleichlautende Beschluss ging von geringeren Kosten aus.

9 4. Vergabe der Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“ - ab Leistungsphase 4 -

10 BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/S/07/06/16 für die öffentliche Sonder-Sitzung des Stadtrates am 07.06.2016 Gegenstand der Vorlage: Vergabe der Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule – ab Leistungsphase 4“ Beschlussvorschlag: a) Der Stadtrat möge die Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule – Leistungsphasen 4 – 9“ an das Architekturbüro Axel Höer, Bad Lausick“ vergeben. alternativ: b) Der Stadtrat möge, dass für die Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule – Leistungsphasen 4 –9“ Angebote von Planungsbüros eingeholt werden, die derartige Leistungen bereits erbracht haben.

11 Begründung: Am 19.05.2016 erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid zur „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“ mit dem Bewilligungszeitraum vom 17.05.2016 bis 31.12.2016. Die Verlängerung des Bewilligungszeitraums kann auf begründetem Antrag bei Verzögerung der Durchführung beantragt werden. Im Interesse des Schulsports ist es geboten, die Leistung spätestens im Frühjahr 2017 erbracht zu haben. Für einen kurzfristigen Baubeginn (Bestätigung Ausführungsplanung SR 23.06.16, Ausschreibung Ende 7/16, Vergabe TA 01.09.16, Baubeginn Mitte/Ende 9/16, Bauzeit ca. 60 – 70 Tage) spricht für Vorschlag a) die Fortführung der Planungsleistungen durch das Architekturbüro Höer (welches bereits im Rahmen der Fördermittelbeantragung die Entwurfsunterlagen erarbeitet hat). Bei Vorschlag b) wäre ein neues Planungsbüro zu binden, welches sich zuerst in die Entwurfsplanung einarbeiten müsste und aufbauend darauf (keine grundsätzliche Neu- oder Umplanung aufgrund der mit dem Zuwendungsbescheid fixierten Unterlagen möglich!). Dies würde weiteren Zeitverzug nach sich ziehen. Die Kosten dieser Planungsleistungen belaufen sich auf ca. 53.000 € (Maßnahme –Nr. 2215102011). Die zu erbringenden Leistungen sind aus beigefügter „Teilleistungstabelle Objektplanung Freianlagen“ zu entnehmen.


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