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RECHTSGRUNDLAGEN UND GRUNDSÄTZE

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Präsentation zum Thema: "RECHTSGRUNDLAGEN UND GRUNDSÄTZE"—  Präsentation transkript:

1 RECHTSGRUNDLAGEN UND GRUNDSÄTZE
Seminar am 2. und 3. Mai 2016 für Brand- und Katastrophenschutz-Sachbearbeitern FINANZIELLE FÖRDERUNG RECHTSGRUNDLAGEN UND GRUNDSÄTZE Hans-Peter Plattner Carolin Einsfeld Stand:

2 Gliederung 1. Bedeutung und Stellenwert
7. Verwendungszweck: Förderung von Investitionen 2. Rechtsgrundlagen Bearbeitung von Förderanträgen 3. Differenzierung der finanziellen Förderung Interkommunale Zusammenarbeit 4. Zweckbindung der Feuerschutzsteuer 10. Wartezeiten und Antragsstau 5. Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz 11. Mittelabfluss 6. Förderbudget 12. Pflichtgemäßes Ermessen Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

3 Grundsätze der Förderung
1. Bedeutung und Stellenwert Förderung des kommunal geprägten Feuerwehrwesens: Daueraufgabe der Landesregierung Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit Innere Sicherheit: Grundbedürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität Sonderstellung: Das Investitionsgeschehen ist auf die Gefahrenabwehr ausgerichtet! Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

4 Grundsätze der Förderung
2. Rechtsgrundlagen § 34 Abs. 3 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) „Das Land gewährt Zuweisungen den kommunalen Aufgabenträgern aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer sowie nach Maßgabe des Haushaltsplanes aus sonstigen Landesmitteln und....“ § 19 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) „Die kommunalen Aufgabenträger für den Brandschutz erhalten aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer Zuweisungen zur Förderung des Brandschutzes.“ Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

5 Grundsätze der Förderung
3. Differenzierung der finanziellen Förderung des Feuerwehrwesens Finanzielle Förderung Mittel aus der Feuerschutzsteuer Sonstige Landesmittel Allgemeine Landesmittel Mittel aus dem Investitionsstock Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

6 Grundsätze der Förderung
4. Zweckbindung der Feuerschutzsteuer § 34 Abs. 3 Satz 2 LBKG „Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer darf nur zur Förderung des Vorbeugenden und des Abwehrenden Brandschutzes verwendet werden.“ Tätigkeiten in den Brandschutzdienststellen: Organisation und Durchführung der Gefahrenverhütungsschauen Feuerwehrtechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren Vorbeugender Brandschutz Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

7 Grundsätze der Förderung
4. Zweckbindung der Feuerschutzsteuer Abwehrender Brandschutz Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung auf der örtlichen Ebene von den Gemeindefeuerwehren sichergestellt Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung auf der überörtlichen Ebene von den Landkreisen als kommunaler Katastrophenschutzbehörde wahrgenommen Kommunale Aufgabenträger der Brandschutzes: Gemeinde, Städte und Landkreise Land übernimmt zentrale Aufgaben insb. Ausbildung von Feuerwehr angehörigen an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

8 Grundsätze der Förderung
5. Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz Feuerwehren nehmen Aufgaben bei der - Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz (überörtliche Gefahrenabwehr) wahr, wie z.B. Abwehr von Gefahren durch chemische und radioaktive Stoffe (ABC-Gefahren)  Finanzierung und Förderung: ausschließlich sonstige Landesmittel Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

9 Grundsätze der Förderung
6. Förderbudget Aufstellung und Beschluss des Haushaltsplanes: Höhe des Förder- und Finanzierungsbudgets aus Mitteln der Feuerschutz steuer und aus sonstigen Landesmitteln Das jährliche Förderbudget für die Beschaffungs- und Baumaßnahmen der Gemeindefeuerwehren ist auf einer Höhe von mindestens 13,5 Mio. € zu verstetigen - Wunsch der kommunalen Spitzenverbände. Sonderförderprojekte wie z.B. die Digitale Alarmierung durch zusätzliche Landesmittel ergänzen dieses Förderbudget. Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

10 Grundsätze der Förderung
7. Verwendungszweck: Förderung von Investitionen Rechtsgrundlagen § 43 Abs. 3 i.V.m. § 35 Abs. 3 Nr. 1 LBKG, § 19 Abs. 2 LFAG und Verwaltungsvorschrift „Zuwendungen für den Brand schutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Förderrichtlinie)“ Finanzielle Förderung von Investitionen grundsätzlich als projektbezogene Einzelförderungen - Feuerwehrfahrzeuge : Festbetragsfinanzierung - Feuerwehrhäuser und Feuerwachen : Anteilsfinanzierung Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

11 Grundsätze der Förderung
8. Bearbeitung von Förderanträgen Nach Eingang eines Förderantrags bei der Aufsichts- und Dienst leistungsdirektion (ADD) erfolgt eine Eingangsbestätigung Fachtechnische Prüfung durch die ADD Anerkennung der Beschaffungs- oder Baumaßnahme unter in Aussichtstellung einer Zuwendung Auf Antrag : Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung bzw zum vorzeitigen Baubeginn Keine Priorisierung der Förderanträge ! - Grundsätzlich chronologisch nach dem jeweiligen Eingangsdatum bei der ADD - Ausnahme: Bau- und Beschaffungsmaßnahmen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit früher gefördert Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

12 Grundsätze der Förderung
9. Interkommunale Zusammenarbeit Gemeinsame Kooperationen der Kommunen werden begrüßt und besonders gefördert. Kooperationen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des LBKG und der FwVO bei Vorhaltung der erforderlichen Mindestausrüstung Beispiel gemeinsame Vorhaltung von Hubrettungsfahrzeugen zur Sicherstellung des Zweiten Rettungsweges (Menschenrettung) sowie von Lösch- und Arbeitsgeräten durch eine Verbandsgemeinde und einen Landkreis Gemeinsamer Betrieb von Werkstätten (z.B. Atemschutzwerkstätten) von Gemeinden untereinander oder Gemeinden mit dem Landkreis; bei Werkstätten auch mit einer erhöhten Förderquote von 40 Prozent Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

13 Grundsätze der Förderung
10. Wartezeiten und „Antragsstau“ Wartezeit zwischen Antragstellung und Bewilligung (2016): Bei Feuerwehrfahrzeugen rund viereinhalb Jahre (2012: sechs Jahre) Bei Feuerwehrhäusern etwa fünf Jahre (2010: sieben Jahre) Reduzierung des sogenannten „Antragsstaus“: 61,4 Mio. € im Jahr 2012 46,1 Mio. € im Jahr 2015 Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

14 Grundsätze der Förderung
11. Mittelabfluss Auszahlung erfolgt nach Abruf durch den Antragsteller Abhängig vom Beschaffungszeitpunkt bzw. von der Baufertigstellung Verzögerung beim Abruf der Mittel durch den Antragsteller durch langwierige Verfahren bei Ausschreibung, Auftragsvergabe und Beschaffung bzw. Baufertigstellung Verzögerung der Auszahlung ergibt sich aus dem Verhältnis der Anzahl der gestellten Zuwendungsanträge zu der Höhe der eingestellten Fördermittel Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

15 Grundsätze der Förderung
12. Pflichtgemäßes Ermessen Nach der Förderrichtlinie ist besonders zu beachten: „Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörden (…) entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen.“ Die Grundsätze der - Zweckmäßigkeit, - Wirtschaftlichkeit und - Sparsamkeit sowie der Grundsatz der - Gleichbehandlung sind zu beachten. Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

16 Grundsätze der Förderung
12 a. Höhe der Zuwendungen Nach pflichtgemäßem Ermessen Feuerwehrfahrzeuge - Festbetragsübersicht-Fahrzeuge (FBÜF) Feuerwehrhäuser und Feuerwachen - Planungs- und Förderrichtwerte für Feuerwehrhäuser (PFR) Partnerschaftliche Beteiligung der kommunalen Familie und der Interessenvertreter  FBÜF und PFR werden federführend durch das ISIM, die ADD und LFKS erarbeitet, im „Arbeitskreis Feuerwehr“ beraten und durch Ministerschreiben eingeführt. Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

17 Grundsätze der Förderung
12 b. Verweigerung und Kürzung von Zuwendungen In begründeten Ausnahmefällen Verstoß gegen Allgemein anerkannte Regeln der Technik, gegen sicherheitstechnische Regeln oder gegen Anforderungen des Bauordnungsrechtes verstoßen wird Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit, d.h. falls Beschaffungen bezüglich Art und Anzahl in erheblichem Umfang von den Mindestanforderungen der Feuerwehrverordnung (FwVO) abweichen Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

18 Grundsätze der Förderung
Arbeitskreis FW, Plattner, Einsfeld

19 „Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!“
Danke!


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