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Herzlich willkommen zur 22. Stadtratssitzung. Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Protokollkontrolle 3. Berichterstattung.

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1 Herzlich willkommen zur 22. Stadtratssitzung

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3 Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Protokollkontrolle 3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher 4. Einwohnerfragestunde 5. Verkauf von Baugrundstücken im Tulpenweg – Wohnbaugebiet „Etzoldshainer Weg“ 6. Verkauf des in der Strasse des Friedens 3a gelegenen Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach

4 Tagesordnung 7. Wiederholung Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 66 „Wohnbebauung Erich-Weinert-Str. „ 8. Änderung Bebauungsplan Nr. 64 „ Ballendorfer Strasse“ a) Einleitung Änderungsverfahren b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss 9. Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für Investitionskostenanteile an den AZV „Espenhain“ 10. Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse n

5 Tagesordnung 11. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse 12. Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Bauleistung „Ausbau der Heinrich-Heine-Str. in Bad Lausick 13. Anfragen der Stadträte gemäß § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung

6 2. Protokollkontrolle

7 3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher

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10 4. Einwohnerfragestunde

11 5. Verkauf von Baugrundstücken im Tulpenweg – Wohnbaugebiet „Etzoldshainer Weg“

12 BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/I/22/21/04/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.04.2016 Gegenstand der Vorlage: Grundstücksangelegenheiten Verkauf von Baugrundstücken im Tulpenweg - Wohnbaugebiet“ Etzoldshainer Weg“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Verkauf der Teilflächen von ca. 545 m² und 564 m² aus dem im Wohnbaugebiet Etzoldshainer Weg gelegenen unbebauten Flurstück 598/87 der Gemarkung Bad Lausick (Bauplatz „G“ und „H“) zu einem Kaufpreis in Höhe von 68,00 €/m² somit vorläufig für 37.060,00 € und für 38.352,00 € an: a) Nico Höhle und Manuela Gohl, Brauhausplatz 9 in 06366 Köthen (Empfehlung Verwaltungsausschuss) b) Michael und Damaris Bartsch, Leipziger Straße 11 in 04651 Bad Lausick c) Peter und Jutta Richter, Finkenweg 3 in 04651 Bad Lausick zustimmen.

13 Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes, ganz oder teilweise, ist eine Mehrerlösklausel für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Vertragsbeginn zu vereinbaren. Notar-, Grundbuch-, Vermessungs- und Grunderwerbsteuerkosten usw. trägt der Käufer. Des Weiteren stimmt der Stadtrat vorsorglich einer Belastung des Grundstückes vor Umschreibung im Grundbuch zu, soweit der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises durch ein von ihm aufzunehmendes dinglich zu sicherndes Darlehen erbringt. Begründung: Es haben sich drei Kaufinteressenten für die letzten beiden Baugrundstücke „G“ und „H“ im Tulpenweg - Wohnbaugebiet „Etzoldshainer Weg“ - für 68,00 €/m² beworben:  Nico Höhle und Manuela Gohl, Brauhausplatz 9 in 06366 Köthen (mit 1 Kind)  Michael und Damaris Bartsch, Leipziger Straße 11 in 04651 Bad Lausick ( mit 3 Kindern)  Peter und Jutta Richter, Finkenweg 3 in 04651 Bad Lausick. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.04.2016 vorab die Kaufanträge beraten und gibt die Empfehlung die beiden Grundstücke an den Kaufinteressenten Höhle und Gohl zu vergeben, um den Zuzug von neuen Bürgern zu ermöglichen. Der Bodenrichtwert gemäß Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig liegt bei 60,00 €/m². Aufgrund der erhöhten Erschließungskosten für diese Bauplätze wurde der Kaufpreis auf 68,00 €/m² angehoben, somit ergibt sich für die beiden Bauplätze mit ca.1.109 m² ein vorläufiger Kaufpreis 75.412,00 €. 10-Ja-Stimmen1-Nein-Stimme5-Stimmenthaltungen

14 6. Verkauf des in der Strasse des Friedens 3a gelegenen Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach

15 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/I/22/21/04/2016 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.04.2016 Gegenstand der Vorlage: Verkauf des in der Straße des Friedens 3 a gelegenen Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach mit einer Größe von 1.365 m² (bebaut mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden) Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Verkauf des in der Straße des Friedens 3 a gelegenen Flurstückes 300/33 der Gemarkung Steinbach (bebaut mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden) mit einer Größe von 1.365 m² zu einem Kaufpreis in Höhe von 20.000,00 € an die Eheleute Dirk und Nicole Graichen, OT Steinbach, Straße des Friedens 7 in 04651 Bad Lausick zustimmen. Des Weiteren möge der Stadtrat einer Belastung des Grundstückes in Höhe des Kaufpreises zum Zwecke der Kaufpreiszahlung vor Umschreibung im Grundbuch zustimmen. Die Notars-, Grundbuch-, Grunderwerbsteuerkosten usw. sowie die von der Stadt beauftragten Gutachterkosten in Höhe von 409,71 € sind vom Käufer zu tragen. Begründung: Nach der Grundsatzentscheidung das o.g. Flurstück zu veräußern, wurde ein Wertgutachten erstellt. Danach bemisst sich der Wert des Kaufobjektes auf 20.000,00 €. Die Ausschreibung erfolgte bis zum 08.04.2016 auf der Homepage sowie im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick. Auf diese Ausschreibung hat sich nur der o.g. Kaufinteressent beworben. Dessen Angebot entspricht dem Wertgutachten. Der Ortschaftsrat stimmte ohne Vorbehalt der Veräußerung an Dirk und Nicole Graichen zu. 16-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0-Stimmenthaltungen

16 7. Wiederholung Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 66 „Wohnbebauung Erich-Weinert- Str. „

17 BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/22/21/04/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.04.2016 Gegenstand der Vorlage: Neuer Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 66 „Wohnbebauung Erich-Weinert- Straße“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Nr. 66 „Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße“ billigen und zur verkürzten Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange bestimmen. Begründung: Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach Billigung durch den Stadtrat am 26.02.2015 öffentlich ausge- legt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Da zu diesem Zeitpunkt nicht alle geforder- ten Gutachten vorlagen und entlang der Glastener Straße noch eine Vorbehaltsfläche für einen Gehweg festgesetzt wurde, ist die Auslegung und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden zu wieder- holen. Dies kann unter Anwendung des § 13a Abs. 4 BauGB in einer angemessenen verkürzten Frist erfol- gen (im Regelfall Monatsfrist). 16-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0-Stimmenthaltungen

18 8. Änderung Bebauungsplan Nr. 64 „ Ballendorfer Strasse“ a) Einleitung Änderungsverfahren b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

19 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/22/21/04/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.04.2016 Gegenstand der Vorlage: Änderung Bebauungsplan Nr. 64 „Ballendorfer Straße“ hier: a) Einleitung Änderungsverfahren b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge a) der Einleitung des Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „Ballendorfer Straße“ zustimmen b) den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 64 „Ballendorfer Straße“ billigen und zur verkürzten Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange bestimmen. Begründung: Der Bebauungsplan wurde am 23.05.2013 als Satzung beschlossen und ist seit dem 24.08.2014 rechts- kräftig. Er enthält die Festsetzung, dass auf der als „Mischgebiet“ (MI) ausgewiesenen Fläche die Nutzung für Einzelhandel ausgeschlossen ist. Da es nunmehr die Ansiedlungsbekundung vom Drogeriemarkt Rossmann gibt und eine Änderung des Einzelhandelskonzeptes dafür durch die Landesdirektion in Aussicht gestellt wurde, wäre die Ausschluss- klausel für Einzelhandel durch Änderung des B-Planes zu entfernen. Gleichzeitig soll das Baufenster des MI-Gebietes näher zum REWE-Markt verschoben werden (der Abstand des Baufensters zur Erich-Weinert-Straße betrug bisher 3,0 m – soll künftig 10,5 m betragen). Dies kann unter Anwendung des § 13a Abs. 4 BauGB in einer angemessenen verkürzten Frist erfolgen (im Regelfall Monatsfrist). 16-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0-Stimmenthaltungen

20 9. Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für Investitionskostenanteile an den AZV „Espenhain“

21 BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/22/21/04/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.04.2016 Gegenstand der Vorlage: Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für Investitionskostenanteile an den AZV „Espenhain“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge außerplanmäßigen Auszahlungen für Investitionskostenanteile an den Abwasserzweckverband "Espenhain" i.H.v. 34.858,02 € (Produktkonto Finanz-haushalt 53800000.78130000. - Inv.-Nr.2538000101) für eine Teilzahlung der Maßnahme „Kanalbau Lauterbach, Waldweg“ zustimmen. Die Finanzierung erfolgt aus Einzahlungen aus der Veräußerung von Baugrundstücken in der Ringstraße i.H.v. 24.326,25 € (Produktkonto Finanzhaushalt 11131000.68210000. - Inv.-Nr.2111310008) und im Tulpenweg i.H.v.10.531,77 € (Produktkonto Finanzhaushalt 11131000.68210000. - Inv.-Nr.2111310006). Begründung: Mit Teilzahlungsbescheid vom 16.11.2015 veranlagte der AZV „Espenhain“ eine Teilzahlung i.H.v. 50% der bisher angefallenen Kosten für die Errichtung einer Regenwasserleitung mit angeschlossener gemeindlichen Straßenentwässerung der Maßnahme „Kanalbau Lauterbach, Waldweg“. Die Maßnahme ist nicht im Haushalt 2016 geplant. Es wurde ein Zahlungsaufschub beantragt und mit dem Verband Gespräche zur Ver- schiebung der Forderung bis 2017 (erfolglos) geführt. Da nunmehr ein Stundungsbescheid bis 30.06.2016 unter Erhebung von Stundungszinsen vorliegt, sollte die Zahlung umgehend erfolgen. 16-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0-Stimmenthaltungen

22 10. Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse

23 BESCHLUSSVORLAGE Nr. V/III/22/21/04/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.04.2016 Gegenstand der Vorlage: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstraße Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge überplanmäßigen Auszahlungen für den Gehwegneubau Fabian-straße i.H.v. 20.850,65 €, davon 12.350,65 € für Baukosten (Produktkonto Finanzhaus-halt 54110000.78512000./ Inv.-Nr.2541100161) und 8.500,00 € für Baunebenkosten (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.78512100/ Inv.- Nr.2541100161) zustimmen. Die Finanzierung der Mehrkosten kann aus nicht geplanten Landeszuwendungen (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.68119100. Inv.-Nr.2541100161) abgesichert werden. Begründung: Im Haushalt 2015 war die Sanierung des nördlichen Gehwegbelages in der Fabianstraße als wichtige Verbindung zwischen Stadtzentrum und Bahnhof in Höhe von 38.000,00 € geplant. Auf Grund der Verschlechterung des Zustandes der Bord-, und Entwässerungsanalgen und der Änderung der Zuwendungsrichtlinien für den Kommunalen Straßenbau ist ein Ersatzneubau des Gehweges angeraten. Für die Beantragung einer Zuwendung und Realisierung der Maßnahme ist ein Planungsbüro einzubinden. Die nunmehr geschätzten Baukosten betragen 50.350,65 €. Dazu kommen Baunebenkosten von 8.500,00 €. Bei Gesamtkosten von 58.850,65 € ergibt sich ein Mehrbedarf von 20.850,65 €. Bei förderfähigen Baukosten von 43.015,65 € (Kosten der Bepflanzung sind nicht förderfähig) und förderfähigen Baunebenkosten von 6.452,35 € (15% der förderfähigen Baukosten als Baunebenkosten förderfähig), wird eine Zuwendung i.H.v. 42.047,80 € (85%) erwartet, die zur Finanzierung der Mehrkosten eingesetzt wird. Nach jetzigen Planungsstand sind keine Nachfolgekosten zu erwarten. 16-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0-Stimmenthaltungen

24 11. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse

25 BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/III/22/21/04/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.04.2016 Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für den Neubau des nördlichen Geh-weges der Fabianstraße Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge der Beantragung einer Zuwendung über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil A) i.H.v. 42.047,80 € für den Gehwegneubau Fabianstraße zustimmen. Begründung: Im Haushalt 2015 war die Sanierung des nördlichen Gehwegbelages in der Fabianstraße als wichtige Verbindung zwischen Stadtzentrum und Bahnhof in Höhe von 38.000,00 € geplant. Auf Grund der Verschlechterung des Zustandes der Bord-, und Entwässerungsanalgen und der Änderung der Zuwendungsrichtlinien für den Kommunalen Straßenbau ist ein Ersatzneubau des Gehweges angeraten. Für die Beantragung einer Zuwendung und Realisierung der Maßnahme ist ein Planungsbüro einzubinden. Die nunmehr geschätzten Baukosten betragen 50.350,65 €. Dazu kommen Baunebenkosten von 8.500,00€. Die förderfähigen Baukosten betragen 43.015,65 € (Kosten der Bepflanzung sind nicht förderfähig). Außerdem werden 15% der förderfähigen Baukosten als Baunebenkosten gefördert. Die förderfähigen Kosten betragen ins-gesamt 49.468,00 €. Es wird eine Zuwendung i.H.v. 42.047,80 € (85%) erwartet. Die Finanzierung der Eigenmittel i.H.v. 16.802,85 € erfolgt aus den bereits im Haushaltsjahr 2015 für diese Maßnahme veranschlagten Mitteln. Nach jetzigem Planungsstand sind keine Nachfolgekosten zu erwarten. Für die Entwurfsplanungs- und Antragsphase sind 8 Wochen, für Bearbeitung und Zuwendungsbescheid 8– 12 Wochen und für die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe weitere 8 Wochen einzuplanen. Wir gehen derzeit von einem Realisierungszeitraum von Oktober bis November 2016 aus. 16-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0-Stimmenthaltungen

26 12. Ermächtigung des Technischen Ausschusses zur Vergabe der Bauleistung „Ausbau der Heinrich-Heine-Str. in Bad Lausick

27 BESCHLUSSVORLAGE Nr. VI/III/22/21/04/16 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21.04.2016 Gegenstand der Vorlage: Ermächtigung des Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung „Ausbau der Heinrich-Heine-Straße in Bad Lausick“. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den Technischen Ausschuss zur Vergabe der Bauleistung „Anbin-dung von Gewerbebetrieben an das überregionale Verkehrsnetz durch Ausbau der Heinrich-Heine-Straße in Bad Lausick“ gemäß der Hauptsatzung ermächtigen. Begründung: Die geplanten Kosten der Baumaßnahme betragen 337.000,00€. Gemäß Hauptsatzung ist ab 70.000,00 € der Stadtrat für die Vergabe zuständig. Aus Gründen des zeitnahen Baubeginns im Juni 2016 soll die Vergabe im Technischen Ausschuss am 12.05.2016 erfolgen. 16-Ja-Stimmen0-Nein-Stimmen0-Stimmenthaltungen

28 13. Anfrage der Stadträte gem. § 4 der Geschäftsordnung

29 Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 22. öffentlichen Stadtratssitzung

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