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Dr. Axel Viehweger Verbandsdirektor Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. Gesetzlicher Prüfungsverband.

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Präsentation zum Thema: "Dr. Axel Viehweger Verbandsdirektor Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. Gesetzlicher Prüfungsverband."—  Präsentation transkript:

1 Dr. Axel Viehweger Verbandsdirektor Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. Gesetzlicher Prüfungsverband

2 Neue Programme 2007 und ihre Förderschwerpunkte in Sachsen

3 Finanzierungsquellen im Zuge der Föderalismusreform ► Nach Art. 143 c GG zahlt der Bund den Ländern von 2007 – 2013 jährlich 518,2 Mio. €. ► Der Anteil Sachsens beträgt jährlich 59,6 Mio. €. Davon werden bestehende Programme abfinanziert. Für ein neues Landeswohnungsbauprogramm sind derzeit für 2007 5,4 Mio. € und für 2008 17,5 Mio. € eingeplant.

4 Strategie der sächsischen Wohnungspolitik Belebung von innerstädtischen Wohnquartieren sowie Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude durch anpassungsfähige Lösungen: geeignet für Familie mit Kinder/n als auch für einen langen Zeitraum des aktiven Alters bis hin zu eventuellen Betreuungsphasen (im Sinne von Betreutem Wohnen) Stärkung und Durchmischung innerstädtischer Quartiere

5 Wohnungsbauförderung ab 2007 Unterstützung des Stadtumbaus durch zinsgünstige Darlehen in den Bereichen:  energetische Sanierung im Bestand in Verbindung mit einer energetischen Bewertung des Wohngebäudes  generationsübergreifendes Wohnen / Mehrgenerationenwohnen

6 Zuwendungsvoraussetzungen: Die Förderung für Mietwohnraum setzt die Bestätigung der zuständigen Gemeindebehörde voraus, dass das Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Gebiet liegt, das nach dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKO) der jeweiligen Gemeinde als konsolidiertes oder konsolidierungswürdiges Gebiet ausgewiesen ist oder in der Innenstadt liegt. Schlüssiges, zukunftsorientiertes Nutzungskonzept Gesamtbelastung muss auf Dauer tragbar erscheinen

7 Förderbausteine zum Thema generationsübergreifendes Wohnen Schaffung von altersgerechten, barrierearmen und barrierefreien Wohnungen (ausgeschlossen sind Einrichtungen, die dem Heimgesetz unterliegen) Schaffung von Wohnraum für integrative generationsübergreifende Wohnformen (Mehrgenerationenhaus), Basis bildet ein zukunftsorientiertes Nutzungskonzept Schaffung von Gemeinschaftsräumen in Wohngebäuden

8 Ausrichtung der Förderbausteine Beispielhafte investive Einzelmaßnahmen: Einbau von bedarfsgerechten und gebäudespezifisch geeigneten Aufzügen Veränderung von Grundrissen im Wohngebäude Anbau von neuen Balkonen und Erweiterung vorhandener Balkone bauliche Veränderungen zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen (z.B auch für eine Nutzung als Familien- oder Stadtteilzentrum, Begegnungsstätte, Sozialstation) Altersgerechte bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich, Einbau von Notrufanlage, Wechselsprechanlagen, automatischer Türöffner, Schaffung von Rollstuhl- und Kinderwagenabstellplätzen in Treppenhäusern oder Nebenräumen, Barrierefreie Zugänge Verbreiterung von Türen und das Entfernen von Schwellen und Treppen

9 Art, Umfang, Höhe der Zuwendungen, Bewilligungszeitraum Ausrichtung der Förderbausteine a)Zuwendungsart: Projektförderung b)Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung bis zu einer Höchstgrenze c)Form der Zuwendung: öffentliches Darlehen (Ratendarlehen) d)Höhe der Zuwendung:75 Prozent der unmittelbar durch förderfähige Maßnahmen entstandenen Ausgaben aber maximal 50.000 EUR je Wohneinheit eines geförderten Wohngebäudes

10 Ausrichtung der Förderbausteine f) Zinsstaffelungen :vom 1. bis zum 10. Jahr 1,5 Prozent pro Jahr ab dem 11. bis zum 20. Jahr 3,5 Prozent pro Jahr g) Darlehenslaufzeit: 20 Jahre h) tilgungsfreie Zeit:bis zu 1 Jahr ab Zusage i) Auszahlung:100 Prozent Die Darlehenshöhe muss mind. 5.000 EUR betragen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in gleich großen Tilgungsraten. Die Besicherung von Darlehen über 50.000 € erfolgt im Grundbuch an Rangbereitester Stelle.

11 Energetische Sanierung im Bestand Große Potentiale zur Energieeinsparung sind bei bestehenden Gebäuden vorhanden deshalb: Ausweitung der gesetzlichen Anforderungen zur Energieeinsparung auf den Gebäudebestand in deutsches Recht durch die „EnEV 2006“

12 Förderbausteine zum Thema Energetische Sanierung im Bestand 1. Energetische Bewertung plus 2. Förderung von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

13 Ausrichtung der Förderbausteine Energetische Bewertung des Gebäudes Einbeziehung einer energetische Bewertung des Gebäudes und der Heizungsanlage nach der Energiesparverordnung (EnEV) als Zuwendungsvoraussetzung Die Beratung muss den Ist-Zustand darstellen, Sanierungsmaßnahmen aufzeigen und eine Berechnung über erzielbare Energieeinsparungen beinhalten Förderung der energetischen Bewertung nach Abschluss der Baumaßnahmen und in Verbindung mit einem Energiespardarlehen möglich

14 Ausrichtung der Förderbausteine Förderung von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung Durchführung von Energiesparmaßnahmen wie z.B. - Verbesserung der Wärmedämmung (Fenster, Außenwände etc.) - Nutzung erneuerbarer Energien (Biogasanlagen, Geothermie etc.) - Verbesserung der Effizienz der Energienutzung (Kraft-Wärme-Kopplung etc.) Maßnahmen müssen die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschreiten

15 Ausrichtung der Förderbausteine Art, Umfang, Höhe der Zuwendungen, Bewilligungszeitraum 1. öffentliches Darlehen für die energetischen Sanierungsmaßnahmen a) Zuwendungsart: Projektförderung b) Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung bis zu einer Höchstgrenze c) Form der Zuwendung: öffentliches Darlehen d) Höhe der Zuwendung:bis zu 90 Prozent der unmittelbar durch förderfähige Maßnahmen entstandenen Ausgaben aber maximal 50.000 EUR je Wohneinheit eines geförderten Wohngebäudes

16 e) Zinsstaffelungen :vom 1. bis zum 10. Jahr 1,5 Prozent pro Jahr ab dem 11. bis zum 20. Jahr 3,5 Prozent pro Jahr f) Darlehenslaufzeit: 20 Jahre g) tilgungsfreie Zeit:bis zu 1 Jahr ab Zusage h) Auszahlung:100 Prozent Die Darlehenshöhe muss mind. 5.000 EUR betragen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in gleich großen Tilgungsraten. Die Besicherung von Darlehen über 50.000 € erfolgt im Grundbuch an Rangbereitester Stelle. Ausrichtung der Förderbausteine

17 2. Zuschuss für energetische Bewertung a)Zuwendungsart: Projektförderung b)Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung bis zu einer Höchstgrenze c)Form der Zuwendung: Zuschuss d) Höhe der Zuwendung:100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben für die energetische Bewertung des Wohngebäudes jedoch maximal 500 EUR je Wohngebäude

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Dr. Axel Viehweger Verbandsdirektor


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