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Normen und Vorschriften 1/2000 Informationen zur neuen ÖVE/ÖNORM E 8001-1 · Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis ~1000 V und =1500 V.

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1 Normen und Vorschriften 1/2000 Informationen zur neuen ÖVE/ÖNORM E 8001-1 · Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis ~1000 V und =1500 V Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) · Die neue ÖVE/ÖNORM E 8001-1 ersetzt die „alte“ ÖVE-EN 1 Teil 1

2 Normen und Vorschriften 2/2000 “Du erzählst mir etwas, und ich vergesse es. Du lehrst mich etwas, und ich behalte es. Du beziehst mich in etwas ein, und ich lerne es.” nach Benjamin Franklin

3 Normen und Vorschriften 3/2000 Definitionen · Aufnahme von neuen Begriffen, Formulierungen und Definitionen · Neue Verordnungen  Nullungsverordnung (BGBl. II-Nr. 322) · Neue Vorschriften, Normen  EN 60439-3 · Neue technische Begriffe  Nullungsverbindung Einzelverbraucheranlage

4 Normen und Vorschriften 4/2000 System der dreifachen Sicherheit · Maßnahmen für den Schutz gegen den elektrischen Schlag bzw. Schutz gegen gefährliche Berührungs- ströme

5 Normen und Vorschriften 5/2000 Maßnahmen des Fehlerschutzes · Ohne PE-Leiter: Schutzisolierung Schutzkleinspannung und Funktionskleinspannung Schutztrennung · Mit PE-Leiter: Nullung (Neutralleiter-Schutzerdung) Fehlerstrom-Schutzschaltung (Fehlerstrom-Schutzerdung) Isolationsüberwachungssystem Schutzerdung (Überstrom-Schutzerdung)

6 Normen und Vorschriften 6/2000 Fehlerspannung U F · Bei einem Isolationsfehler tritt die Fehlerspannung U F gegen die Bezugserde auf. Zusammenhang zwischen Fehlerspannung U F und unbe- einflußter Berührungsspannung U TP

7 Normen und Vorschriften 7/2000 Berührungsspannung U T · Wenn ein Körper vom Berührungsstrom durchflossen wird, tritt die Berührungsspannung auf Zusammenhang zwischen unbeeinflußter Berührungs- spannung U TP und Berührungsspannung U T

8 Normen und Vorschriften 8/2000 Fehlerschutz, Grenzwert · Der national vereinbarte Grenzwert der Fehlerspannung beträgt für die Nullung, Schutzerdung und Fehlerstrom- Schutzschaltung: WechselspannungU FL = 65 V GleichspannungU FL = 120 V

9 Normen und Vorschriften 9/2000 Zusatzschutz  Zusatzschutz durch FI-Schalter mit I  N  0,03 A für Stromkreise mit Steckdosen ( Hausgebrauch bzw. industriellen Anwendungen) bis 16A bei Anwendung des Fehlerschutzes Schutzerdung, Nullung oder Fehlerstrom- Schutzschaltung  Fehlerstrom-Schutzschaltung (Fehlerschutz) mit Zusatz- schutz darf nur mit einer zweiten Fehlerstromeinrichtung (I  N  0,03 A) realisiert werden  Zusatzschutz durch Potentialausgleich (Abschnitt 15) wirkt ergänzend und kann die Fehlerstromeinrichtung (I  N  0,03 A) nicht ersetzen

10 Normen und Vorschriften 10/2000 Zusatzschutz · Einschränkung „in Hausinstallationen“ entfällt d.h. Zusatzschutz muß generell, z.B. auch in Industriebetrieben, eingebaut werden · Empfehlung für Stromkreise mit Steckdosen über 16 A  Auslöseempfindlichkeit des FI-Schalters mit I  N  0,03 A (Netzspannungsabhängigkeit für Erfassung und Ausschaltung möglich z.B. LS-DI) · Ausreichende Stoßstromfestigkeit des FI-Schalters z.B. Bauart „G“

11 Normen und Vorschriften 11/2000 Zusatzschutz bei Nullung Zusatzschutz bei Nullung durch Fehlerstromschutz- Einrichtung mit einem Nennfehlerstrom I  N  0,03 A

12 Normen und Vorschriften 12/2000 Zusatzschutz bei Fehlerstrom-Schutzschaltung Zusatzschutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom I  N  0,03 A

13 Normen und Vorschriften 13/2000 Schutzisolierung · Betriebsmittel der Schutzklasse II müssen typgeprüft (EN 60439-1) und entsprechend gekennzeichnet sein · Für Kriech und Luftstrecken gilt ÖVE HD 625.1 S1 (Isolationskoordination)

14 Normen und Vorschriften 14/2000 Schutzisolierung · Standortisolierung mit höheren Werten des Standortüber- gangswiderstandes bei Betriebsspannungen bis: 500 V  0,5 M  1000 V  1,0 M   Bisher 1 k  pro V Betriebsspannung:  bei 230 V  230 k  = 0,23 M   bei 400 V  400 k  = 0,40 M 

15 Normen und Vorschriften 15/2000 Schutzkleinspannung und Funktionskleinspannung · Bei Stromkreisen darf U N 50 V AC bzw. 120 V DC nicht überschreiten · Keine Erdung von aktiven Teilen auf der Klein- spannungsseite · Vereinbarter Grenzwert der Fehlerspannung U FL = 0 V · Bei gewissen Anwendungen darf bei Funktionskleinspannung geerdet werden (bis U N 42 V), vereinbarter Grenzwert der Fehlerspannung U FL = 50 V

16 Normen und Vorschriften 16/2000 Schutzerdung · Der vereinbarte Grenzwert der Fehlerspannung beträgt bei: WechselspannungU FL = 65 V GleichspannungU FL = 120 V · Bedingung

17 Normen und Vorschriften 17/2000 Nullung (Neutralleiter-Schutzerdung) · Nullungsverordnung  Nullungsverbindung PEN-Leiter direkt oder auf kürzestem Weg mit der PE-Leiterschiene oder -klemme verbunden PEN-Leiter über Haupterdungsschiene oder -klemme mit der PE-Leiterschiene oder -klemme verbunden

18 Normen und Vorschriften 18/2000 Nullung, Ausschaltbedingung  Die Ausschaltbedingung ist erfüllt wenn: Z S · I A £ U N · Wenn die Ausschaltbedingung nicht erfüllt werden kann, ist eine andere Fehlerschutzmaßnahme anzuwenden z.B. die Fehlerstrom-Schutzschaltung

19 Normen und Vorschriften 19/2000 Nullung, Ausschaltstromfaktor m  Berechnung des Ausschaltstromes: I A = m · I N

20 Normen und Vorschriften 20/2000 Nullung, Erdungsbedingung · Verbraucheranlagen müssen eine dauerhafte (korrosions- beständige) Anlagenerdung aufweisen  Kein Fundamenterder  Errichtung einer Erdungsanlage Mindestmaße (V4A):Horizontalerder 10 m oder Vertikalerder 4,5 m oder gleichwertige Erderkombination · Dimensionierungen in der ÖNORM/ÖVE E 8001-1 Abschnitt 20 „Erdung“ Tabelle 20-2

21 Normen und Vorschriften 21/2000 Nullung, Verlegungsbedingungen · Anpassung an HD 384 mit größerer Stromtragfähigkeit · Der PEN-Leiter und Erdungsleiter sind nach der ÖNORM/ÖVE E 8001-1 Abschnitt 21 zu bemessen · Die Dimensionierung der Mindestquerschnitte erfolgt nach der ÖNORM/ÖVE E 8001-1 Tabelle 21-1 und 21-2

22 Normen und Vorschriften 22/2000 Nullung, Verlegungsbedingungen · Neutralleiter und PE-Leiter dürfen beliebig oft vom PEN- Leiter abgezweigt werden - z.B. bei Doppeleinspeisung · Anschluß an Erdung bzw. Potentialausgleich. Bei jedem Hausanschluß muß ein Erder zur Verfügung gestellt werden · Nach Abzweigung eines N-Leiters vom PEN-Leiter darf der abgezweigte N-Leiter nicht mehr geerdet werden · Bei Querschnitten < 10 mm 2 muß PE- und N-Leiter getrennt geführt werden. Bei Querschnitten von 10 mm 2 und größer, darf PE- und N-Leiter getrennt oder gemeinsam (PEN) geführt werden

23 Normen und Vorschriften 23/2000 Nullung, Anwendungsbeispiel (TN-C-System)

24 Normen und Vorschriften 24/2000 Nullung, Anwendungsbeispiel (TN-C-S-System)

25 Normen und Vorschriften 25/2000 Nullung, Anwendungsbeispiel (TN-S-System)

26 Normen und Vorschriften 26/2000 Isolationsüberwachungssystem · Der Ausdruck Schutzleitungssystem wird nicht mehr benutzt · Max. Erdungswiderstand von 20  wird nicht mehr gefordert

27 Normen und Vorschriften 27/2000 Fehlerstrom-Schutzschaltung (Fehlerstrom-Schutzerdung) · Es müssen die Bedingungen für den Erdungswiderstand R A eingehalten werden · I  N ist der Nennwert des Auslösefehlerstromes der vorge- schalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtung

28 Normen und Vorschriften 28/2000 Fehlerstrom-Schutzschaltung, Anordnung · Eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung darf nicht für Fehlerschutz und Zusatzschutz gleichzeitig eingesetzt werden

29 Normen und Vorschriften 29/2000 Fehlerstrom-Schutzschaltung, Schutzeinrichtungen · Bei FI-Schutzeinrichtungen  63 A (getrennte Gehäuse) wird das Ausschalten des N-Leiters nicht mehr gefordert (FI-Relais mit Leistungsschalter) · Es kann die Ausschaltzeit und der Fehlerstromwert bei FI-Schutzeinrichtungen  63 A verstellbar sein · Die Funktion für die Erfassung des Fehlerstromes muß netzspannungsunabhängig sein · Netzspannungsabhängige Schalter dürfen bei Ausfall des Netzes nicht ausschalten

30 Normen und Vorschriften 30/2000 Schutztrennung · Zulässig in Netzen mit Nennspannung bis 690 V · Die Sekundärspannung darf nicht höher als 500 V sein · Flexible Leitungen müssen schweren „Gummischlauchleitungen“ entsprechen

31 Normen und Vorschriften 31/2000 Begrenzung der Fehlerspannung am geerdeten Systemleiter · Im TT- oder TN-System sind die Netze über den Betriebs- erder R B zu erden (EVU) · Formel

32 Normen und Vorschriften 32/2000 Hauptpotentialausgleich (Begriffe durch Nullungsverordnung neu definiert) 1Hauptsicherungskasten 2Erdungsleiter zum Anlagenerder 3Nullungsverbindung wenn anwendbar 4Schutzerdungsleiter der Hauptleitung 5Haupterdungsschiene (PAS) 6Potentialausgleichsleiter 7Funktions- und Überspannungs- Schutzerdungsleitungen für IT 8Potentialausgleichsleiter für 9Leitfähige Wasserverbrauchsleitung 10Leitfähige Gasinnenleitung 11Isolierstück 12Wasserzähler 13Leitfähige Heizungsrohre 14Leitfähiges Abwasserrohr 15Anlagenerder 16Isolierstück

33 Normen und Vorschriften 33/2000 Zusätzlicher Potentialausgleich  Bei besonderer Gefährdung entsprechend den jeweiligen technischen Bedingungen (U N  250 V gegen Erde, spezielle Umgebungsbedingungen) · In mehrstöckigen Gebäuden mit vernetzten Einrichtungen der Informationstechnik sollte der zusätzliche Potentialausgleich an der Hauptverteilung jedes Stockwerkes eingesetzt werden · Dimensionierung des Potentialausgleichsleiters erfolgt nach der ÖNORM/ÖVE E 8001-1 Abschnitt 21.5 Tabelle 21-3-2

34 Normen und Vorschriften 34/2000 Gas- und Wasserleitungen als Erder,.... · Gas- und Wasserleitungen dürfen nicht mehr als Erder, Schutzerdungs-, Erdungs- oder Potentialausgleichsleiter verwendet werden! · Bei wesentlichen Erweiterungen und Änderungen Wirksamkeit des Fehlerschutzes beachten

35 Normen und Vorschriften 35/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen · Überspannungs-Schutzeinrichtungen im Verteilungsnetz · Überspannungs-Schutzeinrichtungen in den Verbraucheranlagen, Einbau von Ableitern im Bereich der Hauptleitung  Auswahl und Einbau bei Nullung  Auswahl und Einbau bei Fehlerstrom- Schutzschaltung  Auswahl und Einbau beim Isolations- überwachungssystem oder bei isolierten Netzen · Anhang A: Blitzgefährdung in Österreich

36 Normen und Vorschriften 36/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen Nullung / PEN-Schiene · Überspannungs-Schutzeinrichtungen: U B  1,45 U Leiter-Erde Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Nullung ohne getrennt geführtem Schutzerdungsleiter

37 Normen und Vorschriften 37/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen Nullung / PE-Schiene · Die Überspannungs-Schutzeinrichtungen müssen zwischen jeden Außenleiter sowie Neutralleiter und Haupterdungs- schiene (PAS) oder PE-Schiene geschaltet werden. Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Nullung mit getrennt geführtem Schutzerdungsleiter

38 Normen und Vorschriften 38/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen Nullung / N-PE-Schiene · Die “3 + 1 Schaltung” N/PE-Ableiter 1) Nennableitstoßstrom mindestens 20 kA Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Nullung mit getrennt geführtem Schutzerdungsleiter

39 Normen und Vorschriften 39/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen FI / ATS  Überspannungs-Schutzeinrichtungen: U B  Ö3 · U Leiter-Erde · Stoßstromfestigkeit des Ableitertrennschalter:1ph /  10 kA 3ph /  20 kA Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Fehlerstrom-Schutzschaltung

40 Normen und Vorschriften 40/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen FI / N-PE-Schiene · Überspannungs-Schutzeinrichtungen Außenleiter 1) : U B  1,45 U Leiter-Erde N/PE-Leiter 2) : U B  1,10 U Leiter-Erde, Nennableitstoßstrom  20 kA Überspannungs-Schutzeinrichtungen bei Fehlerschutz Fehlerstrom-Schutzschaltung

41 Normen und Vorschriften 41/2000 Überspannungs-Schutzmaßnahmen nach einem FI · Keine B-Ableiter nach dem FI (außer bei lastseitigen Überspannungen) Überspannungsschutzeinrichtungen der Ableiterklasse C bzw. der Prüfklasse II nach einer Fehlerstromschutzeinrichtung · Beim Einbau von C-Ableitern nach dem FI müssen vorher bereits Ableiter eingebaut sein · Einen FI der Bauart S oder G einsetzten

42 Normen und Vorschriften 42/2000 Isolationswiderstand · Isolationswiderstand der Anlagenteile ohne Verbrauchsgeräte · Bei Betriebsspannungen:  bis500 V  0,5 M   bis1000 V  1,0 M  · Bisher 1 k  pro V Betriebsspannung:  bei 230 V  230 k  = 0,23 M   bei 400 V  400 k  = 0,40 M 

43 Normen und Vorschriften 43/2000 Erdung · Werkstoffe für Erder und Korrosions-Mindestmaße

44 Normen und Vorschriften 44/2000 Erdungsleitungen · Mindestquerschnitte von Erdungsleitungen

45 Normen und Vorschriften 45/2000 Schutzerdungsleiter, Querschnitte · Zuordnung des Schutzerdungsleiters und des PEN-Leiters zum Außenleiter

46 Normen und Vorschriften 46/2000 Potentialausgleichsleiter · Querschnitte für den Hauptpotentialausgleich

47 Normen und Vorschriften 47/2000 Potentialausgleichsleiter · Querschnitte für den zusätzlichen Potentialausgleich

48 Normen und Vorschriften 48/2000 Prüfung · Prüfung des Schutzes gegen den elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) · Erstprüfung - vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage · Dokumentation der Meßergebnisse · Anleitung und Methoden für die Prüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61

49 Normen und Vorschriften 49/2000 Benjamin Franklin


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