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DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600

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Präsentation zum Thema: "DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600"—  Präsentation transkript:

1 DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600
Technische Regel für Gasinstallationen Prüfung von Leitungsanlagen TRGI 2008 I / TRGI Trainerunterlage

2 Wolfgang Friedrich Ing. (grad.) Technischer Betriebsleiter der
Fa. Friedrich Haustechnik GmbH, Göppingen TRGI 2008

3 Allgemeines Dieser Abschnitt beschreibt die Belastungs-, Dichtheits- und Gebrauchsfähigkeitsprüfung und gilt für: Innenleitungen erdverlegte und freiverlegte Außenleitungen TRGI 2008

4 Gas darf nur eingelassen werden, wenn die vor-geschriebenen Prüfungen erfolgreich durchgeführt wurden diese Prüfungen können gesamt oder abschnitts-weise durchgeführt werden Prüfungen müssen vor dem Verputzen oder Verkleiden der Leitungen durch- geführt werden die Anlagenabschnitte müssen von gasführenden Leitungen getrennt sein (z.B. durch Stopfen, Kappen,Steckscheiben) TRGI 2008

5 Die durchgeführten Prüfungen müssen wie folgt dokumentiert werden:
Art der durchgeführten Prüfungen Messwerte, Dauer, Drücke Prüfmedium geprüfter Leitungsteil Datum Bestätigung der Dichtheit Prüfer TRGI 2008

6 Sicherheitsmaßnahmen während der Prüfungen
(auf Grund der Kompressibilität von Gasen) der max. Prüfdruck darf 3 bar nicht überschreiten plötzlichen Druckanstieg in der zu prüfenden Leitungsanlage vermeiden Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei ablassen TRGI 2008

7 Prüfmedien wahlweise mit Luft oder inertem Gas
für Belastungs- und Dichtheitsprüfung verteiltes Gas für Gebrauchsfähigkeitsprüfung Die Verwendung von Sauerstoff ist unzulässig. TRGI 2008

8 für Leitungsanlagen bis 100 mbar
Prüfungen für Leitungsanlagen bis 100 mbar Belastungsprüfung Dichtheitsprüfung Gebrauchsfähigkeitsprüfung (bei in Betrieb befindlichen Anlagen) TRGI 2008

9 Belastungsprüfung vor der Dichtheitsprüfung durchzuführen
nur für Leitungen ohne Armaturen, Gas-Druckregelgeräte, Gaszähler oder Gasgeräte mit zugehöriger Regel- und Sicherheitseinrichtung Armaturen nur mit einbeziehen, wenn deren max. zulässiger Betriebsdruck mindestens dem Prüfdruck entspricht Prüfdruck beträgt 1 bar und darf während der Prüfzeit von 10 min nicht fallen Messgerät mit Mindestauflösung von 0,1 bar TRGI 2008

10 Dichtheitsprüfung nach der Belastungsprüfung durchführen
für Leitungsanlagen einschließlich Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte und Regel- / Sicherheitsarmaturen Gas-Druckregelgerät und/oder Gaszähler können mit einbezogen werden, sofern sie für den Prüfdruck ausgelegt sind Prüfdruck muss 150 mbar betragen und darf während der Prüfdauer nicht fallen Prüfdauer und Anpassungszeiten Tabelle 11 entnehmen TRGI 2008

11 Messgerät mit Mindestauflösung von 0,1 bar
den Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei ablassen TRGI 2008

12 Gebrauchsfähigkeitsprüfung
für in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar Unterteilung in folgende Kriterien: TRGI 2008

13 Für die Bewertung gilt nicht nur die Gasleckmenge, sondern auch
der äußerlich erkennbare Zustand (z. B. Korrosion) Funktionsfähigkeit der Bauteile d. h. Verantwortung des Fachmanns vor Ort für die Notwendigkeit einer weiteren Instandsetzung Achtung! Bei Gasgeruch gilt die Interpretation der Gebrauchsfähigkeitskriterien nicht! TRGI 2008

14 Ermittlung der Gasleckmenge
für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit einem Leckmengenmessgerät oder nach dem grafischen Verfahren Unterteilung der Leitungsanlage in sinnvolle Prüfabschnitte geschlossene Absperreinrichtungen gelten dabei als ausreichende Abtrennung, wenn Gas als Prüfmedium verwendet wird TRGI 2008

15 Grafisches Verfahren zur Ermittlung der Gasleckmenge
TRGI 2008

16 Maßnahmen nach Gebrauchsfähigkeitsprüfung
unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit  die Leitungsanlage kann weiter betrieben werden verminderte Gebrauchsfähigkeit  die Leitungsanlage muss innerhalb von 4 Wochen instand gesetzt werden keine Gebrauchsfähigkeit  die Leitungsanlage ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, bis die Leitung instand gesetzt ist TRGI 2008

17 Beispiel einer Leckmengenmessung mit Betriebsdruck
TRGI 2008

18 für Leitungsanlagen über 100 mbar bis 1 bar
Prüfungen für Leitungsanlagen über 100 mbar bis 1 bar kombinierte Belastungs- und Dichtheitsprüfung für neuverlegte Leitungsanlagen für Leitungsanlagen einschließlich Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte und Regel- / Sicherheitsarmaturen Verbindungen mit gasführenden Leitungen sind unzulässig Prüfdruck: 3 bar (Druckzunahme max. 2 bar/min) Prüfdruck darf während Prüfdauer nicht fallen Prüfdauer: min. 2 h TRGI 2008

19 bei einem Leitungsvolumen über 2000 l
Prüfdauer anpassen: 15 min / 100 l Leitungsvolumen als Messgeräte gleichzeitig einen Druckmessschreiber Klasse 1 sowie ein Manometer Klasse 0,6 verwenden, deren Messbereiche ca. dem 1,5 –fachen Prüfdruck entsprechen Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei ablassen TRGI 2008

20 von den Prüfungen können folgende Leitungsteile ausgenommen werden:
Verbindungsstellen mit HAE, Gasdruckregelgeräten, Gaszähler, Gasgeräten, Geräteanschlussarmaturen und gasführende Leitungen Geräteanschlussleitungen Verschlüsse von Prüföffnungen Diese Verbindungen müssen leicht zugänglich sein und mit Gas unter Betriebsdruck mit einem Gasspürgerät oder schaumbildenden Mitteln geprüft werden. TRGI 2008


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