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P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2

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Präsentation zum Thema: "P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2"—  Präsentation transkript:

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Heterogenität im Schulalltag C Fokus: Ethische Aspekte der Heilpädagogik PLU.HHHS HP C.H14.001/002 G. Sturny-Bossart 1. Veranstaltung: 6. November 2014 sbg

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Lernziele Die Studierenden … kennen und unterscheiden a) die Grundbegriffe Ethik, Moral, Recht und b) verschiedene Schulen der Ethik (Deontologische/Pflicht- Ethik, Konsequentialistische Ethik, Tugendethik, Kontraktualismus, Diskursethik, Handlungsreflexive Moralbegründung) können zu eigenen Praxissituationen ethisch argumentieren können aktuelle Themen der Heilpädagogik ethisch reflektieren (z.T. durch Veranstaltung von Robert Langen abgedeckt). sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

3 Ethik: Etymologischer Zugang
P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2 Ethik: Etymologischer Zugang Köbler, Gerhard, Deutsches Etymologisches Wörterbuch, 1995 Die Kunst unter den gegebenen Verhältnissen ein Leben in Glück zu führen. Die kollektive Lebensgestaltung, das Ensemble an Sitten. sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

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Was ist Ethik? I Erklärung mit dem klassischen Modell aus der philosophischen Logik: Definiendum = zu definierender Begriff Definiens = explizierende Ausdrücke (bestehend aus Oberbegriff und artspezifischer Unterschied) Definiendum Definiens zu definierender Begriff Oberbegriff artspezifischer Unterschied Messer Schneideinstrument mit kurzer Klinge und Handgriff Fenner 2008, 4ff. sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

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Was ist Ethik? II Definiendum Definiens zu definierender Begriff Oberbegriff artspezifischer Unterschied Ethik Disziplin der praktischen Philosophie, die allgemeine Prinzipien oder Beurteilungskriterien zur Beantwortung der Frage zu begründen sucht, wie man handeln soll. Ethik begründet allgemeine Prinzipien und Beurteilungskriterien, anhand derer Handlungen bewertet und normative Aussagen über Handlungen geprüft werden können. Fenner 2008, 5f. sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

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Was ist Moral? Definiendum Definiens zu definierender Begriff Oberbegriff artspezifischer Unterschied Moral Gesamtheit der in einer Gemeinschaft geltenden Normen (Handlungsregeln) zur Regelung des Zusammenlebens, die nicht aufgrund blosser Übereinkunft gelten, son-dern der Einsicht entsprin-gen, dass sie die best-mögliche Form des menschlichen Zusam-menlebens garantieren. Fenner 2008, 6f. Moralische Normen  alle Gebote und Verbote wie z.B. „Du sollst nicht betrügen!“; „Du sollst Notleidenden helfen!“ Konventionelle Normen  „Rülpse nicht!“; „Gib zur Begrüssung die Hand!“ Rechtliche Normen  „Taste nicht ungebeten fremdes Eigentum an!“ „Fahre nicht ohne gültiges Billett!“ sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

7 Unterscheidung Moral-Ethik
P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2 Unterscheidung Moral-Ethik Moral Ethik Ensemble der Normen, denen die Mitglieder einer Gesellschaft zu folgen pflegen. Reflexion auf Moral (bzw. auf Normen allgemein). Begründung, Diskussion, auch historische Betrachtung usw. von Normen. Reflexion auf das gute bzw. gelingende Leben – für den Einzelnen, aber auch für eine Gruppe oder Gemeinschaft. Persönliche Seite guten Handelns: Moral ist privat; jeder/e hat ‚eigene‘ Moral, eigene Prinzipien. Das System der Sitten und Bräuche einer Gesellschaft oder Gemeinschaft (bzw. ihrer Regeln und Normen). nach Kesselring 2009, 30 sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

8 Begriffliche Differenzierungen
P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2 Begriffliche Differenzierungen ETHIK MORAL RECHT Wissenschaftsdisziplin Gesellschaftliche „Konventionen“ oder Normen, Ideale, Werte Verbindliche, ordnungsgemässe und grundsätzlich sanktionierbare Normen Reflexionsarbeit zur Klärung von moralischen Begriffen, Erarbeitung von Normen, Beurteilungskriterien für Handlungen Gesellschaftliche und persönliche Wertvorstellungen und Normen Wert- und Normenkompromisse, oft in Gesetze geronnen nach Knoepffler 2010 sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

9 Sechs Theorien der allgemeinen Ethik
Wenn wir in unserem (Berufs-) Alltag ethische Urteile bilden, so werden hinter den einzelnen Urteilen mehr oder weniger reflektierte theoretische Annahmen stehen. Es bestehen eine Vielzahl von unterschiedlichen Theorien, die jeweils das ethisch Richtige zu begründen versuchen. (Tratter 2013, S. 42) Arbeitsauftrag: Bearbeitung von sechs Theorien Deontologische/Pflicht-Ethik Konsequentialistische Ethik Tugendethik Kontraktualismus Diskursethik Handlungsreflexive Moralbegründung (Tratter 2013) Auftrag Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

10 Merkmale der sechs Theorien I (Tratter 2013, S. 43-65)
Deontologische/Pflicht-Ethik Moralisches Handeln ist pflichtgemäss (universell verbindlich) und kann durch die Prüfformel des Kategorischen Imperativs* (Moralprinzip) erkannt werden. Allein der Wille ist frei und kann für die Bewertung von Handlungen herangezogen werden („der Wille zählt“). Der Mensch ist in seiner Autonomie und Würde zu betrachten und darf niemals als blosses Mittel zum Zweck benutzt werden. *Handle so, dass deine Handlung ein von dir gewolltes allgemein gültiges Gesetz sein könnte (Kant). Konsequentialistische Ethik Die Folgen einer Handlung bilden den moralischen Wert der Handlung. Der gewonnene Nutzen bzw. der vermiedene Schaden bildet die moralische Qualität der Handlung (je grösser der Nutzen, desto besser). Faktische und zu erwartende Handlungsfolgen sowie unbeabsichtigte Folgen bzw. Nebenfolgen werden berücksichtigt. Auftrag Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

11 Merkmale der sechs Theorien II
Tugendethik Das ethisch Richtige muss in der jeweiligen Situation von den Handelnden durch Einschätzung und Abwägung erkannt werden. Das tugendhafte Handeln zeichnet sich durch eine affektive, eine kognitive und eine volitive Komponente aus. Ziel ist das Erreichen von Zufriedenheit und Glückseligkeit im eigenen Leben. Tugendhaftes Handeln muss durch Erziehung und Übung erlernt werden. Kontraktualismus Das moralisch Richtige und Falsche wird konventionell festgelegt. Das Ziel ist die Gewährleistung von Sicherheit bzw. Gerechtigkeit. Auftrag Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

12 Merkmale der sechs Theorien III
Diskursethik Die Wahrheit kann in einem rational geführten Diskurs (Gespräch) mit anderen gefunden werden. Als moralische Norm gilt das, was in einen Diskurs für alle als richtig bzw. falsch erkannt wird und worüber ein Konsens herrscht. Handlungsreflexive Moralbegründung Handlungsfähigkeit ist nur durch die Güter der Freiheit und des Wohlergehens möglich. Wenn ich diese mir zuspreche so muss dieses Recht jedem anderen Handlungsfähigen ebenfalls zugesprochen werden. Auftrag Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

13 Handlung und Verhalten I
P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2 Handlung und Verhalten I Anita schreibt einen Brief an ihre Freundin. Jan spielt Klavier. Urs raucht pausenlos Zigaretten. Der Lehrer schlägt im blinden Zorn den Schüler. Susanne stolpert über eine Mappe und bricht sich das Bein. Sind das Handlungen? nach Fenner 2008, 33 sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

14 Handlung und Verhalten II
P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2 Handlung und Verhalten II Handlungen (im engen Sinn): Bewusste Tätigkeit, bei der man ein als gut befundenes Ziel verfolgt. Typisches Beispiel: Anita schreibt einen Brief an ihre Freundin. Spezialfälle: a) Fertigkeit: Jan spielt Klavier. b) Gewohnheit: Urs raucht pausenlos Zigaretten. Verhalten (Handlungen im weiten Sinn): Gesamtheit der Körperbewegungen und körperlichen Ausdrucks- weisen von lebendigen Organismen Typisches Beispiel: Susanne stolpert über eine Mappe und bricht sich das Bein. Spezialfall Affekthandlung: Der Lehrer schlägt im Zorn den Schüler. Achtung: Ereigniskausalitäten anstelle von Intention: Susanne stolpert über eine Mappe und bricht sich das Bein. Zu prüfen sind Ereigniskausalitäten: Warum ist die Mappe dort? Hat es zu wenig Platz? Warum hat es zu wenig Platz? nach Fenner 2008, 34 sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

15 Handlung und Verhalten II
P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2 Handlung und Verhalten II Handlung Verhalten A stösst das Glas um, um Aufmerksamkeit zu erreichen. B stösst im Gedränge das Glas um. Mentale Ursache: Intention/Absicht des/der Handelnden Physische Ursache: Ereignisse, Naturgesetze Intentionale Kausalität Ereigniskausalität Ziel = Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Ursache = Platzmangel, Schwerkraft, Zerbrechlichkeit von Glas nach Fenner 2008, 36 sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

16 P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2
Handlung: freiwillig? Freiwillige Handlung mentale Ursache im/in der Handelnden selbst. hinreichende Kenntnis der Handlungssituation Unfreiwillige Handlung unzureichende Kenntnis des Ziels oder der Mittel des Handelnden physischer oder psychischer Zwang Zentrale Frage: Für welche Handlungsfolgen sind wir verantwortlich? sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

17 Handlungsfolgen und Verantwortung: Handeln, Unterlassen, Zulassen I
P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2 Handlungsfolgen und Verantwortung: Handeln, Unterlassen, Zulassen I Verantwortlich sind wir für... beabsichtigte Folgen in Kauf genommene Folgen nicht beabsichtigte, aber prinzipiell voraussagbare Folgen prinzipiell nicht voraussagbare, aber auch nicht sicher auszuschliessende Spätfolgen. sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart

18 Handlungsfolgen und Verantwortung: Handeln, Unterlassen, Zulassen II
P_f1-hhhs-hpc-hl1105_sbg_1-2 Handlungsfolgen und Verantwortung: Handeln, Unterlassen, Zulassen II Unterlassen (weiter Begriff) Jemand tut etwas nicht, das er auch hätte tun können (sei dies wissentlich oder unwissentlich, willentlich oder unwillentlich) Ethisch relevant: Unterlassen hat negative Folgen für Person selbst oder für Betroffene. Man unterlässt etwas, wozu man sich verpflichtet hat oder was man tun sollte. Zulassen (enger Begriff) Jemand tut ganz bewusst etwas nicht, obwohl er die Situation und die Folgen seines Handelns erfasst und den unabhängig von ihm ablaufenden Kausalprozess stoppen könnte. Ethisch relevant: gleich wie bei Unterlassen, ist ethisch aber schärfer zu verurteilen. sbg Master Schulische Heilpädagogik HL.1206; HHHS C; H14 – G. Sturny-Bossart


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