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Informationsabend zur Schulanmeldung 2016/17 Dienstag, 8. März 2016, 19.30 Uhr.

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Präsentation zum Thema: "Informationsabend zur Schulanmeldung 2016/17 Dienstag, 8. März 2016, 19.30 Uhr."—  Präsentation transkript:

1 Informationsabend zur Schulanmeldung 2016/17 Dienstag, 8. März 2016, 19.30 Uhr

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3 Termin der Schulanmeldung Die Schulanmeldung für den Bereich der Grund- und Mittelschule Windsbach (mit allen Ortsteilen) erfolgt am Dienstag, dem 12. April 2016 von 14.00 bis 16.15 Uhr.

4 Welche Kinder sind anzumelden? Zurückgestellte aus dem Vorjahr Schulpflichtigeauf Antrag auf Antrag mit schulpsycholog. Gutachten 01.10.2008 bis 30.09.2009 01.10.2009 bis 30.09.2010 01.10.2010 bis 31.12.2010 ab dem 01.01.2011 Kinder sind an der zuständigen Sprengelschule anzumelden. Etwaige Gastschulanträge können erst nach der Schulanmeldung gestellt werden, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Schulanmeldung. Ausnahme: Sonderpädagogischer Förderbedarf

5 Was brauche ich zur Anmeldung? Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen: 1. Geburtsurkunde oder Familienstammbuch (nur zur Ansicht) 2. Bestätigung des Gesundheitsamtes über Teilnahme am Seh- und Hörtest (bleibt an der Schule) 3. Bestätigung über Teilnahme an Früherkennungsuntersuchung U9 (Untersuchungsheft zur Ansicht vorlegen) 4. gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss in Kopie 5. gegebenenfalls Zurückstellungsbescheid aus dem Vorjahr

6 Ist mein Kind schon schulreif? Zur Feststellung der Schulfähigkeit nehmen die Kinder noch vor der Schulanmeldung an einem Screening in ihrem Kindergarten sowie am Tag der Schulanmeldung an einem Schulspiel in der Schule teil. Anschließend erfolgt in einer Konferenz (gegebenenfalls unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft, Schularzt, Information des Kindergartens) die Entscheidung über die Schulreife oder eine mögliche Zurückstellung.

7 Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes Sie soll als Ausnahme wirklich nur dann erfolgen, wenn schwerwiegende Entwicklungsverzögerungen vorliegen und nicht zu erwarten ist, dass das Kind auf Grund seiner körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, oder wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 1 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die alleinige Tatsache, dass das Kind „doch noch so jung“ ist, reicht nicht für eine Zurückstellung. Die Entscheidung über eine Zurückstellung trifft die aufnehmende Schule und nicht ein Kinderarzt, Ergotherapeut oder Logopäde. Diese teilen nur Beobachtungen mit. Die Zurückstellung kann erfolgen zwischen der Schulanmeldung und dem Schuljahresbeginn oder nach Schuljahresbeginn bis zum 30. November. Die Zurückstellung in der Grundschule ist nur einmal zulässig! Sie darf in der Grundschule nicht wiederholt werden. Die Zurückstellung ist nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen. Das Jahr der Zurückstellung wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

8 Besondere Angebote offenes Ganztagsangebot in der Grundschule von Montag bis Freitag bis längstens 17.00 Uhr (an mindestens zwei Tagen zu buchen) warmes Mittagessen in der Mensa Klasse2000 zur Gesundheitsförderung Musikalische Grundschule (Kooperation mit dem Windsbacher Knabenchor und der Musikschule Rezat Mönchswald) Busbetreuung und Ferienbetreuung offenes Ganztagsangebot in der Mittelschule Berufsfindungsbegleitung in der Mittelschule

9 Bilder unserer Schule

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13 Offener Ganztagszug Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar. Er ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und Erziehungsberechtigten, sondern trägt aufgrund der Kostenfreiheit auch zu mehr Chancen- gerechtigkeit und individueller Förderung für die Schüler bei. Die GS Windsbach startete als Pilotschule im Schuljahr 2015/16 (in GS vier Ganztagsgruppen und in MS zwei Ganztagsgruppen)

14 Offener Ganztagszug Unter dem Begriff der „Ganztagsschulen“ werden in Bayern Schulen verstanden, bei denen über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens vier Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mehr als sieben Zeitstunden umfasst, an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird, die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Koope- ration mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.

15 Welche Vorteile haben Kinder, die das offene Ganztagsangebot besuchen? verbesserte soziale Kontakte zu Mitschülern durch die längere gemeinsame Anwesenheit in der Schule zusätzliche Möglichkeiten der individuellen Förderung und Betreuung durch pädagogisch geschultes Personal die Hausaufgaben sind nach Beendigung bereits unter fachlicher Betreuung gemacht zusätzliche, qualitativ sehr hochwertige Angebote u.a. auch im musikalischen Bereich durch externe Dozenten (Musikschule, Windsbacher Knabenchor, Schulförder- verein, … ) und vieles mehr wichtig: keine Zusatzkosten außer dem Mittagessen

16 Weitere Informationen unter http://www.volksschule-windsbach.de Herzlichen Dank!


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