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Weibliche Genitalverstümmelung

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Präsentation zum Thema: "Weibliche Genitalverstümmelung"—  Präsentation transkript:

1 Weibliche Genitalverstümmelung
Menschenrechtsbildung am Beispiel Antidiskriminierung und Vielfalt Volker Kaufmann Referentinnen: Lena Bockstaller und Jessica Heiß-Hasala

2 Gliederung Allgemeine Informationen über weibliche Genitalverstümmelung Gründe für FGM Beschneidungsformen Rechtliche Grundlagen 4.1 Menschenrechtsverletzung 4.2 Strafrechtliche Regelungen in afrikanischen Staaten 4.3 Strafrechtliche Regelungen in Deutschland 4.4 Asylrecht in Deutschland Gesundheitliche Folgen Verbreitung in Deutschland Interview mit betroffener Frau Soziale Arbeit und FGM Diskussionsfragen

3 Allgemeines zu Genitalverstümmelung
Was passiert? teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien

4 Allgemeines zu Genitalverstümmelung
Wer beschneidet? BeschneiderInnen Frauen hohen Alters (Großmütter) meist ohne medizinische Kenntnisse eigene Berufsgruppe

5 Allgemeines zu Genitalverstümmelung
Ablauf meist ohne Narkose unter unhygienischen Bedingungen mit stumpfe Rasierklingen, nicht sterile Instrumente, Glasscherben oder lange Fingernägel wird manchmal in ein zeremonielles Fest integrieret

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7 Allgemeines zu Genitalverstümmelung
Vorkommen: in 28 Ländern, im westlichen und nordöstlichen Afrika Südostasien und dem Nahen Osten Vermutung, dass die Genitalverstümmelung ihren Ursprung vor 4000 Jahren in Ägypten hat

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9 Allgemeines zu Genitalverstümmelung
Warum werden Mädchen/Frauen im Genitalbereich verstümmelt? Begründungen je nach Region unterschiedlich - oft religiöse und gesellschaftliche Pflicht

10 Gründe für Genitalverstümmelung
Weibliche Genitalverstümmelung oder FGM (female genital mutilation) ökonomische, religiöse, soziale oder statuskennzeichnende Gründe Geschichtliche Gründe liegen nur bedingt vor Jedoch schon bei ägyptischen Frauen der Pharaonen → Verstümmelung Genitalien Keine Angaben darüber, welche Frauen und Mädchen betroffen In griechisch-römischer Zeit, benannte ein Arzt den Grund → sexuelles Bedürfnis sollte vor der Heirat gemindert werden

11 Traditionelle Gründe Meist kulturell bedingte Gründe
Weigerung einer Familie → droht Ausschluss und Zurücksetzung der Gesellschaft Um dies zu verhindern, unterziehen sich die Mädchen der FGM Nicht verstümmeltes Mädchen → kann ein nicht autonomes Leben bedeuten → kein Eheschluss

12 Rolle der Frau als Grund
Genügsames/geringes sexuelles Bedürfnis Rolle als Mutter und Frau wichtiger Alleiniges reiben an Kleidung → klitorale Stimulation → Entfernung Klitoris Frau wird als „Nymphomanin“ benannt → Angst vor Prostitution oder Masturbation Erhaltung Unschuld der Frau und eheliche Treue Lustgewinn des Mannes Zweigeschlechtlichkeit könnte vorliegen Entfernung der Penisvorhaut (weiblich) Entfernung Klitoris (männlich)

13 Ästhetische Gründe Weibliches Geschlecht → abstoßend und verunreinigt
genital verstümmeltes, bzw. beschnittenes Geschlechtsteil → ansehnlich angesehen Angst vor Wucherung

14 Religiöse Gründe Verbreitung in christlichen/ islamischen und anderen Religionen Keine Nennung von FGM in Bibel/Koran genannt Prophet Mohammed, in einer Hadithe: „Nehme ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.“. Schlussendlich keine Verbindung zwischen FGM christlichen/islamischen Glaube

15 Initiationsgründe Initiation = Ritual → Erreichen neuer Lebensstufe → Feier Ende Initiation Mädchen → Erwachsen → heiratsbereit Genitale Verstümmelung folgt → Probe zukünftiges Leben Verhalten während FGM → Urteil Charakter

16 Gesundheitliche Gründe
Genitale Verstümmelung → erhöht Fruchtbarkeit, vereinfacht Schwangerschaft und Geburt Klitoris toxisch → genitale Verstümmelung Angst vor herausfallen der Gebärmutter → genitale Verstümmelung Gesundheit soll gewahrt werden → Gegenteil der Fall!! Gefährliche Kenntislosigkeit → Medizin und Biologie

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18 (sunna: arabisch für „Gewohnheit, Tradition)
Beschneidungsformen „Die milde sunna“ (sunna: arabisch für „Gewohnheit, Tradition) kleiner Schnitt, ein Einstich oder Einritzen der Klitoris, so dass ein Bluttropfen fließt.

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20 Beschneidungsformen Typ I: Die Klitoridektomie:
teilweise oder gesamte Amputation der Klitoris.

21 Typ I + Abtrennung der inneren Schamlippen ganz oder teilweise .
Typ II: Die Exzision: Typ I + Abtrennung der inneren Schamlippen ganz oder teilweise .

22 Typ III: Die Infibulation oder pharaonische Beschneidung
Zu Typ I + Typ II werden hier zusätzlich die äußeren Schamlippen ausgeschabt und die verbleibende Haut wird zugenäht.

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24 Typ IV: Defibulation Öffnen der Vagina

25 Rechtliche Grundlagen - Menschenrechtsverletzung
Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

26 Strafrechtliche Verfolgungen in Afrika
Verbreitung Erkenntnis → FGM = Körperverletzung. Beginn 90er Jahre, Gesetze für Strafe bei FGM Meist als Körperverletzung oder schwere Körperverletzung angezeigt.→ kein eigener Paragraph Umsetzung der Gesetze schwer Gesetze nicht automatisch Lösung → Bildung und Aufklärung!! Heimliche Durchführung oder bei noch kleineren Kindern Strafen: Geldstrafe von 0,80€ bis 1500€ Freiheitsstrafen: einige Tage bis hin zu einigen Jahren Tod bei FGM → Lebenslang

27 Strafrechtliche Verfolgungen in der BRD
„Seit September 2013 wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien als eigener Straftatbestand gemäß §226a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.“ FGM ist ein massiver Einschnitt in das Menschenrecht, auf „körperliche Unversehrtheit“. (Bundesministerium für Gesundheit 2016) Vor 2013, wurde die genitale Verstümmelung nach §223 StGB als Körperverletzung oder nach §223a gefährliche Körperverletzung sowie nach § 224 als schwere Körperverletzung geahndet. §226a Verstümmelung weiblicher Genitalien (1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. Gesetz greift nur in Deutschland!!

28 Asylrecht in der BRD FGM = kein ausdrücklicher Asylgrund!
Politische Verfolgung durch Staat oder ähnliches = Grund 1996, erstmals Prozessgewinn einer Frau 2003, verlor hingegen eine Frau den Prozess

29 Gesundheitliche Folgen
verursacht werden körperliche, seelische und sexuelle Schäden Abhängig von: Typ des Eingriffs (hygienischen) Durchführungsbedingungen Allgemeinem Gesundheitszustand des Mädchens oder der jungen Frau

30 Gesundheitliche Folgen
Blutungen und Schockzustände Infektionen: Blutvergiftungen, Wundstarrkrampf, Polio, Hepatitis, HIV Harnwegsinfekt dauerhaften Infektionen im Harnbereich und Unterleib die Monatsblutung staut sich, dies kann langfristig zur Unfruchtbarkeit führen. Abszesse, Zysten und Narbenwucherungen sind zudem häufige Folgen.

31 Gesundheitliche Folgen
Schädigung des seelischen Wohlergehens psychische Nachwirkungen wie z.B. Depressionen, Angstzustände, Schlaf- und Essstörungen, Konzentrationsstörungen

32 Gesundheitliche Folgen
Schädigung des Sexuallebens Einschränkung sexuellen Empfindens Komplikationen bei Geburt

33 Verbreitung in Deutschland
4377 Mädchen, die jünger als 15 Jahre alt sind, von genitaler Verstümmelung bedroht 18984 Frauen und Mädchen aus afrikanischen Herkunftsländern, sind von genitaler Verstümmelung betroffen 2005, Mädchen und Frauen, entweder bedroht oder betroffen sind Die meisten Frauen und Mädchen die aus Ägypten sind zu 97%, aus Dschibudi zu 98%, aus Guinea zu 99%, aus Mali zu 92%, aus Sierre Leone zu 90%, aus Somalia zu 99% und aus dem Sudan zu 90%

34 Interview mit einer 29 Jährigen eritreischen Frau in Deutschland

35 Soziale Arbeit und FGM Beratungsangebote in Deutschland → schwierig!
Afrikanerinnen, bringen eigene Werte/Normen/Sitten in die BRD Sehen FGM nicht als Problem Haben eher Existenzprobleme, sehen daher Wichtigkeit nicht! Beratung muss für die AfrikanerInnen, an dominierenden Problem anknüpfen

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37 Diskussionsfragen Welche Präventionsmaßnahmen könnte es gegen die Durchführung von FGM geben? Oder sollte die Tradition erhalten werden?

38 Quellen Asefaw, Fana, Weibliche Genitalbeschneidung: Hintergründe, gesundheitliche Folgen und nachhaltige Prävention. Königstein/Taunus: Helmer. Bundesministerium für Gesundheit, Weibliche Genitalverstümmelung - auch eine Herausforderung für Deutschland [Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter: Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Weibliche Genitalverstümmelung und Gesetzgebung [Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter: Ihring, Isabelle, Weibliche Genitalbeschneidung im Kontext von Migration. Opladen: Budrich UniPress. Nzimegne-Gölz, Solange, Unterstützung und Beratung: Beratung zur Genitalverstümmelung im Kontext der Migration. In: Terre des Femmes, Menschenrechte für die Frau e.V., Hrsg. Schnitt in die Seele: Weibliche Genitalverstümmelung : eine fundamentale Menschenrechtsverletzung. Frankfurt am Main: Mabuse-Verlag, Peller, Annette, Chiffrierte Körper - disziplinierte Körper: Female genital cutting ; rituelle Verwundung als Statussymbol. Berlin: Weißensee-Verl. TERRE DES FEMMES e. V, Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM = Female Genital Mutilation) [Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter: UN, Generalversammlung [Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter:

39 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!


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