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Weibliche Genitalverstümmelung

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Präsentation zum Thema: "Weibliche Genitalverstümmelung"—  Präsentation transkript:

1 Weibliche Genitalverstümmelung
Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts

2 Film zum Einstieg

3 Gliederung Allgemeine Informationen über weibliche Genitalverstümmelung Gründe für FGM Rechtliche Grundlagen Strafrechtliche Regelungen gegen Genitalverstümmelung in afrikanischen Staaten Strafrecht gegen Genitalverstümmelung in Europa am Beispiel von Deutschland Gesundheitliche Folgen Weltweite Verbreitung „Listening to African voices”– Studie über FGM/C in Hamburg Aufgaben der Sozialen Arbeit

4 1. Allgemeines Äußere weibliche Geschlechtsorgane werden teilweise oder ganz entfernt

5 © imago

6 1. Allgemeines Traditionelle Praxis durchgeführt von Beschneiderinnen mit Messern, Rasierklingen oder anderen scharfen Gegenständen vorgenommen. Beschneiderinnen als Berufsgruppe oftmals sind Großmütter Beschneiderinnen meist ohne Narkose und unter unhygienischen Bedingungen ertragen.

7 1. Allgemeines Vorkommen: gesellschaftliches Tabuthema
28 Ländern Afrikas, Im Süden der Arabischen Halbinsel in einigen Ländern Asiens in Deutschland ca Frauen bereits von FGM betroffen und mindestens Mädchen gefährdet. gesellschaftliches Tabuthema Begründungen je nach Region unterschiedlich Oft religiöse und gesellschaftliche Pflicht

8 1. Allgemeines Bezeichnung MenschenrechtsaktivistInnen:
„Weibliche Genitalverstümmelung“ (Female Genital Mutilation/FGM) Im direkten Gespräch mit Betroffenen: "Beschneidung" PLAN International e.V. : FGM/ C

9 1. Allgemeines Typ I Klitoridektomie Typ II Exzision
Amputation der Klitoris Typ II Exzision inneren Schamlippen ganz oder teilweise abgetrennt Typ III Infibulation zusätzlich äußere Schamlippen entfernt und Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht. Etwa 15 % aller Betroffenen sind infibuliert Typ IV Defibulation Zum Geschlechtsverkehr und zur Entbindung ist es notwendig, die Vagina zu öffnen

10 1. Allgemeines Unterscheidungen lediglich als Orientierung gedacht
körperliche und seelische Schäden, die zu drastischen Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen Gesundheitliche Folgen sind enorm für die meisten Mädchen und Frauen bedeutet Genitalverstümmelung eine seelische Verletzung.

11 2. Gründe für FGM viele unterschiedliche Begründungen von Ethnie zu Ethnie unterschiedlich: FGM als fester Bestandteil der Tradition und der Sozialnorm Folgen von Traditionsbruch sind soziale Ächtung, Stigmatisierung und Gesellschaftsausschluss Heirat für unbeschnittene Frau fast unmöglich  keine ökonomische Absicherung

12 2. Gründe für FGM konkrete Erwartungen an die soziale Rolle der Frau:
Beschneidung, Heirat und Geburt von Kindern Erfüllung der Erwartung trägt zur Integration und Anerkennung als Individuum bei Unbeschnittene Frau ist eine Schande für die Familie

13 2. Gründe für FGM Ausweichen der FGC durch soziale Kontrolle auf dem Dorf fast unmöglich Keine Vorschrift im Koran oder der Bibel schreibt FGC vor FGC als Beitrag zur Stiftung von Identität und Stammes- und Gruppenzugehörigkeit

14 2. Gründe für FGM Unbeschnittene Frau ist eine Schande für die Familie
Wächterinnen der Familienehre: Großmütter Arbeit als Beschneiderin ermöglicht Frauen eine Familie zu ernähren und sozial angesehen zu sein

15 2. Gründe für FGM Strikte Sexualmoral
Jungfräulichkeit der Frau zu garantieren Sexualitätsdrang der Frau zu kontrollieren eheliche Treue gegenüber dem Mann zu garantieren Masturbation der Frau zu vermeiden

16 2. Gründe für FGM Mythos: Schutz der Frau vor Schmutz und Ungeziefer  Reinigungsakt FGM als Initiationsritual zum Übergang von dem Lebensabschnitt Jugendlicher zur Lebensphase Erwachsener

17 3. Rechtliche Grundlagen
FGM ist eindeutig ein Verstoß gegen die Menschenrechte! Internationale Abkommen zeigen Menschenrechtsverletzung auf

18 3. Rechtliche Grundlagen
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948): Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren (…) Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

19 3. Rechtliche Grundlagen
Banjul-Charta (1981) unterzeichnet von allen afrikanischen Staaten in Kraft getreten 1985 inhaltliche Anlehnung an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

20 3. Rechtliche Grundlagen
Banjul-Charta (1981) Artikel 4: Jeder Mensch ist unverletzlich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit geachtet wird. Niemand darf willkürlich dieses Rechts beraubt werden.

21 3. Rechtliche Grundlagen
Jahr 2000: Zustimmung der Afrikanische Union zum Zusatzprotokoll zu den Frauenrechten der afrikanischen Charta Zusatzprotokoll 2005 in Kraft getreten Es garantiert u.a. den Schutz vor gesundheitsschädlichen kulturellen Praktiken

22 3. Rechtliche Grundlagen
UN-Kinderrechtskonvention 1989 Artikel 19: Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

23 3. Rechtliche Grundlagen
UN-Kinderrechtskonvention 1989 Artikel 24 Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. (…) (3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

24 3.1. Strafrechtliche Regelungen gegen FGM in afrikanischen Staaten
Verbot von FGM in einigen afrikanische Staaten durch spezielle Gesetze z.B.: in Dschibuti ist FGM seit 1995 rechtswidrig und als Straftat im Artikel 333 des Strafgesetzbuches aufgenommen

25 3.1. Strafrechtliche Regelungen gegen FGM in afrikanischen Staaten
afrikanischen Länder ohne spezielle strafrechtliche Regelungen: Rechtliche Belangung durch in der Verfassung verankerte Schutzrechte als Körperverletzungstatbestand Bestrafung von FGM mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Zwangsarbeit bei Tod eines Mädchens bis zu lebenslanger Haft

26 3.1. Strafrechtliche Regelungen gegen FGM in afrikanischen Staaten
Trotz Gesetze kaum Verurteilungen und Gerichtsverfahren Unwissenheit der Dorfgemeinschaften über überregionale Gesetze Weigerung der Umsetzung von verabschiedeten Gesetzen trotz vorhandener Kenntnis

27 3.1. Strafrechtliche Regelungen gegen FGM in afrikanischen Staaten
Schlussfolgerung: Gesetzgebung allein bewirkt kein Umdenken in der afrikanischen Gesellschaft!!! SONDERN: Aufklärungsarbeit von staatlicher und nichtstaatlicher Seite Ziel: Aufzeigen der afrikanischen Bevölkerung das FGM gesundheitsschädlich ist

28 3.2. Strafrecht gegen FGM in Europa am Beispiel Deutschland
Spezielle Gesetzgebung gegen FGM: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien Anderen europäischen Ländern rechtliche Belangung von FGM als Körperverletzungstatbestand

29 3.2. Strafrecht gegen FGM in Europa am Beispiel Deutschland
in Deutschland ist FGM kein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch Strafrechtliche Ahndung nach §§ 223ff. StGB als Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit Bestrafung der Person, die FGM durchführt, daran teilnimmt, dazu anregt, FGM duldet oder ihr zustimmt mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

30 3.2. Strafrecht gegen FGM in Europa am Beispiel Deutschland
Ahndung von FGC auch als Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB  Benutzen von Messer oder anderen gefährlichen Werkzeugen (§ 224 Abs.1 Nr.2 StGB)  Gemeinschaftliche Durchführung mit einem anderen Beteiligten (§ 224 Abs.1 Nr.4 StGB) lebensgefährliche Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) Bestrafung des Verstoßes mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren

31 3.2. Strafrecht gegen FGM in Europa am Beispiel Deutschland
Strafrechtliche Ahndung von FGM als schwere Körperverletzung nach § 226 StGB wenn Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit ist als Folge Bestrafung des Verstoßes mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren

32 3.2. Strafrecht gegen FGC in Europa am Beispiel Deutschland
In bestimmten Fällen strafrechtliche Verfolgung von im Ausland durchgeführter FGC Voraussetzungen: Das im Ausland beschnittene Mädchen muss deutsche Staatsangehörige sein. Vorhandensein eines gesetzlichen Verbotes für FGC in dem Land, in dem FGC stattgefunden hat.

33 3.2. Strafrecht gegen FGM in Europa am Beispiel Deutschland
Anwendung des Personalitätsprinzip (§ 7 Abs.1 StGB) bei Erfüllung der genannten zwei Voraussetzungen Strafrechtliche Verfolgung der Eltern bei Verweigerung ihres Widerstandes gegen die im Ausland durchgeführte FGM (§ 171 StGB Verletzung der Fürsorgepflicht) Bestrafung der Verletzung mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft ABER: Bis heute keine Gerichtsurteile gegen FGM in Deutschland!!

34 4. Gesundheitliche Folgen
Abhängig von Typ des Eingriffs (hygienischen) Durchführungsbedingungen Allgemeinem Gesundheitszustand des Mädchens oder der jungen Frau

35 4. Gesundheitliche Folgen
Große Schmerzen, Schock & Psychotraumata ohne Narkose oder örtliche Betäubung. Genitalbereich extrem sensibel, viele Nerven und Arterien Krampfanfälle und Schockzustände Gefühl in Stich gelassen zu werden massive Vertrauensverlust und lebenslanges Trauma. Verbot, während der Behandlung den Schmerz laut zu äußern. Verdrängungen, Depressionen und Verhaltensstörungen

36 4. Gesundheitliche Folgen
Infektionen & übertragene Krankheiten Unzureichende hygienischen Bedingungen Werkzeuge bei mehreren Mädchen unsterilisiert eingesetzt Infektionsrisiko (z.B. Blutvergiftung, Hepatitis) Übertragung von Krankheiten akute und langfristige Komplikationen ergeben

37 4. Gesundheitliche Folgen
Blutverlust noch rund eine Woche nach der Beschneidung können starke Blutungen auftreten, wenn sich die Kruste über der klitoralen Arterie ablöst Verletzungen, Inkontinenz und Fistelbildung Verletzungen am Gewebe, dem Schließmuskel oder der Fistelbildung unkontrollierter Abfluss von Urin und Fäkalien  

38 4. Gesundheitliche Folgen
Sexuelle & reproduktive Probleme großen Einfluss auf die sexuelle Erlebnisfähigkeit der Frauen. Oft irreparable Schädigung der sexuellen Einheit der Frau bei infibulierten Frauen: Aufschneiden der Vaginalöffnung bei Geschlechtsverkehr Öffnung vorhandenen Narben bei Geburt Erhöhte Sterblichkeitsrate der Kinder nach der Geburt wieder refibuliert

39 4. Gesundheitliche Folgen
Unfruchtbarkeit Irreversible Schäden 

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41 5. Gesundheitliche Folgen
Unfruchtbarkeit Irreversible Schäden  Tod bis zu 25 % der Betroffenen sterben an den direkten oder langfristigen Folgen

42 6. Weltweite Verbreitung
© desertflowerfoundation.org.

43 6. Weltweite Verbreitung
kein ausschließlich „afrikanisches Phänomen“ mehr 5 Mio. registrierte afrikanische ImmigrantInnen in EU-Staaten, davon viele aus Ländern, wo FGM/C praktiziert wird

44 7. „Listening to African Voices“ – Studie über FGM/C in Hamburg
Plan International Deutschland e.V.: „Listening to African Voices“ Ziel: Sichtweisen und Ideen in den Mittelpunkt stellen Empfehlungen für die Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung in Hamburg erarbeiten

45 7. „Listening to African Voices“ – Studie über FGM/C in Hamburg
afrikanische ImmigrantInnen in Hamburg registriert Für die Studie relevant: 72%

46 7. FGM/C in Hamburg Großer Anteil der ImmigrantInnen aus Subsahara-Afrika (39%) hat Wurzeln in Familien, die FGM/C praktizieren FGM/C wir sowohl in christlichen aus auch in muslimischen Familien praktiziert 68% bei Muslimen 22% bei Christen

47 Anteil betroffener Frauen

48 Kenntnisse 81,4% für die Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung 8,1% je nach Umstände 7,4% unsicher 3,1% für eine Weiterführung

49 Kenntnisse 42% sind der Ansicht, dass die Praktik mind. ein Vorteil hat 2/3 wissen über Risiken der Praktik Bescheid 70% wissen, dass FGM/C in D strafbar ist

50 Anteil der betroffenen Mädchen:
Insgesamt Töchter 85 (7%) bereits beschnitten Mehrzahl muslimisch, über 30 Jahre mit weniger als zehn Jahren Schulbildung 7,7% unsicher über späteren Status 13 Mädchen (1,7%), die gefährdet sind

51 1.087 Töchter

52 Gefährdete Mädchen in Hamburg
Weibliche Genitalverstümmelung bislang nicht HH praktiziert Trotzdem besteht Gefahr, dass Mädchen afrikanischer Herkunft im Ausland beschnitten werden Längerer Heimaturlaub bei Verwandten (Zitate) In ein anderes europäisches Land (Frankreich, Italien) geschickt (Zitat) Beide Szenarien eher unwahrscheinlich

53 Gefährdete Mädchen in Hamburg
Risikofaktoren Zahlenmäßig große und schlecht integrierte Gemeinden Fehlende Denunziationskultur Strikte Sexualmoral Fehlende Kenntnisse oder Gleichgültigkeit seitens der Männer

54 Gefährdete Mädchen in Hamburg
Schutzfaktoren Angst vor Sanktionen Profil der ImmigrantInnen hohes Bildungsniveau Herkunft aus urbanen Gegenden Fehlendes soziales Umfeld

55 Geburt Druck, erfolgreich zu sein Zusammenführung der Familie
Bedeutung Zusammenführung der Familie Geburt FGM/C Druck, erfolgreich zu sein

56 Schlussfolgerung Positiv: Aber bei ca. 20% noch Aufklärungsbedarf
große Mehrheit verfügen über gutes Hintergrundwissen und lehnen Praktik ab Aber bei ca. 20% noch Aufklärungsbedarf FGM/C spielt auch in HH eine Rolle Immigranten aus FGM/C-Traditionsländer Gefahrenpotenzial für bestimmte Mädchen FGM/C aus menschenrechtlicher und berufsethischer Perspektive grundsätzlich ein Thema für die SA

57 8. Aufgaben der Sozialen Arbeit
Beratung Klientenzentrierte Gesprächsführung, TZI, Psychodrama und Rollenspiele Herstellung einer vertrauensvollen Atmosphäre Kontext der Migration Frauenspezifische Beratung Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit

58 8. Aufgaben der Sozialen Arbeit
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Auf Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt notwendige und sinnvolle Ressourcen sowie Wissen vermittelt Verschiedene Rollen bringen Erwartungen, Unvereinbarkeiten, Verunsicherungen, Überforderungen und Scheitern mit sich Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein, Selbstverantwortung und Selbstverwirklichung

59 8. Aufgaben der Sozialen Arbeit
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Nicht nur explizit auf den Kontext FGM/C ausgerichtet, sondern unbedingt auch die Bewältigung oder den Umgang mit Problemlagen, die sich aus dem Kontext der Migration heraus bilden Aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten Ganzheitlich

60 Offene Fragen? Verstümmelung oder Beschneidung – welche Begriffsbezeichnung haltet ihr für angemessen? Anteil der Betroffenen in Deutschland eher gering – wie publik muss es gemacht werden? Wie muss die Präventionsarbeit eurer Meinung nach aussehen?


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