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Gesundheits- und Rettungswesen. Aufgaben des Bundes  Bevölkerungsschutz (BABS)  Koordinierter Sanitätsdienst (KSD)  Sanitätsdienst der Armee  Notrufnummern.

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Präsentation zum Thema: "Gesundheits- und Rettungswesen. Aufgaben des Bundes  Bevölkerungsschutz (BABS)  Koordinierter Sanitätsdienst (KSD)  Sanitätsdienst der Armee  Notrufnummern."—  Präsentation transkript:

1 Gesundheits- und Rettungswesen

2 Aufgaben des Bundes  Bevölkerungsschutz (BABS)  Koordinierter Sanitätsdienst (KSD)  Sanitätsdienst der Armee  Notrufnummern (BAKOM)  Berufsausbildungen (BBT)  Tarifregelungen (BAG)

3 Aufgaben der Kantone  Organisation des Rettungswesens  Sanitätsnotrufzentralen  Umsetzung des Bevölkerungsschutzes

4 Rettungsdienst in der Schweiz  Kantonsaufgabe  Ca. 120 Rettungsdienste mit ca. 300 Equipen tagsüber  20 Sanitätsnotrufzentralen 144  Einige Kantone haben keine RD-Gesetze Träger der Rettungsdienste sind  Spitäler und Spitalverbände (ca. 50%)  Private (ca. 20%)  Kantone und Gemeinden (ca. 10%)  Polizei, Feuerwehr, Vereine, Stiftungen

5 Geschichtliche Meilensteine 5  1962 Gründung des Dachverbandes IVR  1977 Erste Rettungssanitäterausbildung  1989 Gründung der Berufsvereinigung VRS  1998 3-jährige Berufsausbildung  2000 Qualitätskriterien IVR

6 Interverband für Rettungswesen (IVR)  Dachverband des Rettungswesens  Finanzierung über die Kantone  Erlässt Richtlinien  Konzessionshalter der Nummer 144  Definiert Qualitätskriterien  Derzeit rund 100 RD‘s IVR-zertifiziert

7 Sanitätsnotrufzentralen (SNZ)  144 seit 1999 flächendeckend  Derzeit 23 SNZ  Entgegennahme der Notrufe 144  Aufgebot der Rettungsmittel  Einsatzdisposition/Einsatzleitung  Dokumentation

8 Luftrettung 8  Rega  Air Zermatt  U.a.

9  enge Kooperation zwischen REGA und dem SAC  Ca. 3000 ehrenamtliche Rettungskräfte in 97 Rettungsstationen in 9 Rettungszonen

10 Koordinierter Sanitätsdienst (KSD)  partnerschaftliche Zusammenarbeit unter verschiedensten Organisationen und Institutionen, sobald die im Alltag vorhandenen Mittel des öffentlichen Gesundheitswesens zur Bewältigung eines Ereignisses nicht mehr ausreichen.  Kompetenzzentrum des Bundes zur Koordination dieser sanitätsdienstlichen Partner im Gesundheitswesen.  Der Koordinierte Sanitätsdienst ist ein Beitrag zum Schutz und für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung.

11 Spezialfahrzeuge 11

12 12


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