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Département de la sécurité, des affaires sociales et de lintégration Service de laction sociale Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration.

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Präsentation zum Thema: "Département de la sécurité, des affaires sociales et de lintégration Service de laction sociale Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration."—  Präsentation transkript:

1 Département de la sécurité, des affaires sociales et de lintégration Service de laction sociale Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration Dienststelle für Sozialwesen Das Wallis und die Personen mit einer Behinderung Ein kantonaler Strategieplan mit ehrgeizigen Zielen Medienkonferenz vom 20. Mai 2010

2 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010:2 Die NFA und die Institutionen für Personen mit einer Behinderung Auf den 1. Januar 2008 sind die Verantwortung und die Finanzierung der Institutionen für Personen mit einer Behinderung den Kantonen übertragen worden Die Modalitäten dieser Übertragung sind die folgenden: Während einer Übergangsphase von 3 Jahren wahrt jeder Kanton die Subventionsbedingungen des BSV Jeder Kanton bereitet einen Strategieplan vor, der die Art und Weise beschreibt, wie er seine neuen Verantwortlichkeiten zu übernehmen gedenkt Der Strategieplan muss durch die kantonale Regierung gutgeheissen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden Ein eidgenössisches Rahmengesetz* beschreibt die Grundsätze und die Schlüsselelemente, die in die Strategiepläne zu integrieren sind *Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)

3 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010:3 Schlüsselzahlen 10000 Personen beziehen im Wallis eine IV-Rente Aufnahmekapazität der Walliser Institutionen: 785 Betten 880 Plätze in Werkstätten 440 Plätze in Tagesstätten 73 Platzierungen in Pflegeheimen (im IV-Alter) 100 ausserkantonale Platzierungen Kantonale Subvention: vor NFA: 12 Millionen nach NFA: 70 Millionen

4 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010:4 Grundsätzliche Elemente der Strategiepläne (siehe IFEG) Art. 2 Grundsatz «Jeder Kanton gewährleistet, dass invaliden Personen, die Wohnsitz in seinem Gebiet haben, ein Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht.» Jeder Kanton hat demnach eine direkte Verantwortung bei der Wahl der den Personen mit einer Behinderung, die in seinem Gebiet Wohnsitz haben, angebotenen Betreuungsmassnahmen.

5 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010:5 Grundsätzliche Elemente der Strategiepläne (siehe IFEG) Bedarfsplanung Zusammenarbeit mit den Institutionen Finanzierungsgrundsätze Schlichtungsverfahren im Fall von Streitigkeiten Kooperation mit anderen Kantonen

6 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010:6 Ausarbeitung des Walliser Strategieplans Die Überlegungen werden seit 2006 in Zusammenarbeit mit den betroffenen Institutionen geführt. Gleichzeitig ist eine enge Zusammenarbeit mit den lateinischen Kantonen aufgenommen worden. Annahme von gemeinsamen Grundsätzen für die Ausarbeitung der Strategiepläne jedes Kantons Koordination der kantonalen Planungen (Vermeidung von Über- und Unterangebot) Die Arbeiten führten zu einem Grundlagenpapier, welches Ende 2007 bei allen betroffenen Partnern in Vernehmlassung gegangen ist. Das Projekt hat eine grosse Unterstützung erhalten. Die Anmerkungen und Anpassungsvorschläge sind in den vom Staatsrat am 28. April 2010 angenommenen Schlussbericht integriert worden: «Walliser Politik zugunsten von Menschen mit einer Behinderung/Strategieplan»

7 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010:7 Schlüsselelemente des Walliser Strategieplans (I) Neudefinition des Verfahrens für Indikation und Begleitung der Personen mit einer Behinderung Person mit einer Behinderung Kompetenzzentrum (Institution) Tages- stätte Heim zuhause Unternehmen Werk- stätte Ambulanter Unter- stützungsdienst Antrag (Lebensprojekt) Auftrag Evaluation - Begleitung Zentrum für Indikation und Begleitung Vertretung Institutionen Psychiatrische Institutionen DSW …Andere, nach Bedarf

8 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010:8 Schlüsselelemente des Walliser Strategieplans (II) Entwicklung von Möglichkeiten zur Unterstützung zuhause und zur Eingliederung in einem Unternehmen mit Hilfe der Ressourcen einer spezialisierten Institution (Heim oder Werkstätte): mehrere laufende Pilotprojekte - Plattform (berufliche Integration, 17 – 19 Jahre) - A Dom (zuhause) - Sozialpädagogische Unterstützung zuhause - Passerelles (Betriebe) zurzeit profitieren ungefähr 80 Personen mit einer Behinderung von Arbeitsplätzen, die in Walliser Unternehmen integriert sind und von spezialisierten Institutionen unterstützt werden.

9 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010:9 Schlüsselelemente des Walliser Strategieplans (III) Enge Koordination mit den lateinischen Kantonen: Übereinstimmung der Schlüsselelemente der Strategiepläne der lateinischen Kantone Gemeinsame Einreichung der Strategiepläne der lateinischen Kantone beim Bund (Juni 2010)

10 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010:10 Umsetzungsmodalitäten Die Umgestaltung der Organisation im Wallis verlangt eine Neudefinition der Beziehungen zwischen Kanton und privaten Institutionen, insbesondere in folgenden Punkten: Klärung der jeweiligen Rollen durch die Leistungsaufträge Ausarbeitung eines neuen auf die Leistungen konzentrierten Finanzierungsmodells Einsetzung eines gemeinsamen Informationssystems für sämtliche Walliser Institutionen Die Umsetzung der durch den Staatsrat beschlossenen Leitlinien wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Dank der starken Einbindung der Institutionen bei der Ausarbeitung des Strategieplans und bei den durch das Departement veranlassten Pilotprojekten ist der Umsetzungsprozess bereits weit fortgeschritten.


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