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Neuerungen im Steuerrecht und aktuelle Entwicklungen.

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Präsentation zum Thema: "Neuerungen im Steuerrecht und aktuelle Entwicklungen."—  Präsentation transkript:

1 Neuerungen im Steuerrecht und aktuelle Entwicklungen

2  Aktuelles Steuerrecht / Jahressteuergesetz  Erbschaftsteuer  Konjunkturförderprogramme  Das Unternehmertestament

3  Änderungen bei der Gewerbesteuer  Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung  Benzingutscheine und andere Sachzuwendungen an Arbeitnehmer  Geschenke bis 35,-- € an Geschäftsfreunde

4  Bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig  Im Gegenzug ist die Gewerbesteuermesszahl von bisher 5 % auf 3,5 % abgesenkt worden  Die Einkommensteuerermäßigung bei Vorliegen von Einkünften, die der Gewerbesteuer unterliegen, ist vom 1,8fachen des Messbetrags auf das 3,8fache des Messbetrags; maximal jedoch bis zur Höhe der gezahlten Gewerbesteuer

5  Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb werden u.a. hinzugerechnet: ◦ Sämtliche Schuldzinsen ◦ Renten und dauernde Lasten, die mit dem Betrieb zusammenhängen (Ausnahme: Pensionszahlungen als Arbeitgeber) ◦ Gewinnanteile des stillen Gesellschafters ◦ 20 % der Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter

6  65 % der Mieten, Pachten und Leasingraten für nicht bewegliche Wirtschaftsgüter  25 % der Aufwendungen für die zeitlich befristete Nutzung von Rechten (Konzessionen und Lizenzen)

7  Von den oben aufgeführten Hinzurechnungen ist ein Freibetrag in Höhe von 100.000,-- € abzuziehen.  Der verbleibende Betrag wird zu 25 % dem Gewinn hinzugerechnet.

8 ArtSummeHinzurechnung Schuldzinsen50.000,-- € Gewinnanteil25.000,-- € Raummieten200.000,-- €130.000,-- € Kfz-Leasing30.000,-- € 6.000,-- € Summe211.000,-- € Freibetrag100.000,-- € verbleiben111.000,-- € Hinzurechnung25 % 27.750,-- €

9  Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500,-- € je Kalenderjahr steuerfrei zukommen lassen, wenn diese Maßnahmen den Anforderungen des SGB V genügen.  Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.  Begünstigt sind auch Barzuschüsse zu extern durchgeführten Maßnahmen, nicht aber Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine oder Fitnessstudios.

10  Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates  Gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung  Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz  Suchtmittelbekämpfung (rauchfreier Arbeitsplatz, Nüchternheit am Arbeitsplatz)

11  Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 44,-- € monatlich steuerfrei (Freigrenze)  Die Sachzuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden; Regelmäßigkeit ist nicht erforderlich  Bei Benzingutscheinen ist es erforderlich, dass eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Tankstelle abgeschlossen wird und dass der in der Anlage beigefügte Ablaufplan streng eingehalten wird.

12  Bei den Geschenken an Geschäftsfreunde wird neuerdings eine zusätzliche Steuerquelle durch die Lohnsteueraußenprüfungen erschlossen  Obwohl sich das Gesetz im Hinblick auf den Beschenkten nicht geändert hat, wird nunmehr durch die Finanzverwaltung damit gedroht, beim Beschenkten zu überprüfen, ob dieser das Geschenk bei seiner Steuererklärung als Einnahme erfasst hat (Kontrollmitteilungen)

13  Sollte dieser das Geschenk nicht als Einnahme erfasst haben, wird sein Steuerbescheid geändert. (Maximale Auswirkung bei einem Geschenk im Wert von 35,-- € : 15,75 € Einkommensteuer bei Spitzensteuersatz oder 7,00 € bei 20 % Steuersatz)  Um den Beschenkten diese peinliche Nachversteuerung des Finanzamts zu ersparen, wird den Unternehmen fast nahegelegt, alle Geschenke mit 30 % pauschal zu versteuern (§ 37b EStG)

14  Für diese Pauschalversteuerung werden nur solche Geschenke an Geschäftsfreunde herangezogen deren Wert jeweils über 10,-- € (Streu-Werbe-Artikel) liegt  Sachzuwendungen an Personal bleibt bei der Versteuerung unberücksichtigt  Der Steuersatz für diese pauschal versteuerten Geschenke beträgt 30 %  Die Versteuerung erfolgt in der Lohnsteuer- anmeldung

15  Die neuen Freibeträge  Die neuen Steuersätze  Begünstigung des Betriebsvermögens  Steuerbefreiung des Hausrats  Das Familienheim

16 Steuer klasse ErwerberFreibetrag altFreibetrag neu IEhegatte307.000,-- €500.000,-- € IKind, Stiefkind, Kinder verstorbener Kinder205.000,-- €400.000,-- € IEnkel51.200,-- €200.000,-- € IUrenkel, Eltern und Großeltern im Erbfall51.200,-- €100.000,-- € IIEltern und Großeltern bei Schenkung; Geschwister; Neffen; Nichten; Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern; geschiedener Ehegatte 10.300,-- €20.000,-- € IIIEingetragene Lebenspartner5.200,-- €500.000,-- € IIIÜbrige Erwerber unbeschränkt steuerpflichtig5.200,-- €20.000,-- € IIIBeschränkt Steuerpflichtige1.100,-- €2.000,-- €

17 Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis zu Steuerklasse ISteuerklassen II/III 75.000 €7 %30 % 300.000 €11 %30 % 600.000 €15 %30 % 6.000.000 €19 %30 % 13.000.000 €23 %50 % 26.000.000 €27 %50 % darüber30 %50 %

18  Die Übertragung von Betriebsvermögen soll weitgehend von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer freigestellt werden. Im Gegenzug soll sichergestellt sein, dass das übertragene Vermögen auf Dauer (7 bzw. 10 Jahre) inländische Arbeitsplätze sichert  Es sollen hier die wichtigsten Voraussetzungen angesprochen werden.

19  Betriebe der Land- und Forstwirtschaft  Gewerbebetriebe  Anteile an Kapitalgesellschaften (mehr als 25 % Beteiligung)  Diese Mindestbeteiligung kann auch bei mehreren Gesellschaftern vorliegen, wenn diese untereinander dergestalt verpflichtet sind, dass sie nur einheitlich über die Anteile verfügen und ihr Stimmrecht ausüben können

20  Die weitgehende Befreiung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer wird dadurch erreicht, dass ein Großteil des übertragenen Vermögens gänzlich bei der Besteuerung unberücksichtigt bleibt. Dieser Freibetrag, der vor den persönlichen Freibeträgen bereits vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen wird, heißt Verschonungsabschlag

21 Option I : Verschonungsabschlag 85 % Option II: Verschonungsabschlag 100 % Fortführungsfrist: 7 Jahre Lohnsumme im 7-Jahres- Zeitraum: 650 % der Ausgangslohnsumme Verwaltungsvermögen: max. 50 % Abzugsbetrag von max. 150.000,-- € Fortführungsfrist: 10 Jahre Lohnsumme im 10-Jahres- Zeitraum: 1.000 % der Ausgangslohnsumme Verwaltungsvermögen: max. 10 % Bei schädlicher Verwendung: Abschmelzung des Verschonungsabschlags um 1/7 p.a. Bei schädlicher Verwendung: Abschmelzung des Verschonungsabschlags um 1/10 p.a.

22  Die Lohnsummenregelung ist nicht anzuwenden, wenn die Ausgangslohnsumme 0,-- € beträgt oder der Betrieb nicht mehr als 10 Beschäftigte hat.  Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten 5 Wirtschaftsjahre  Außer Ansatz bleiben Leih- und Saisonarbeiter

23 Steuerklasse I u. Lebenspartner Steuerklassen II / III ohne Lebenspartner Hausrat, Kleidung, Wäsche 41.000,-- €12.000,-- € Kunst, Sammlungen, andere bewegliche Gegenstände 12.000,-- €

24  Die Vererbung des Familienheims ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei ◦ Der Erblasser muss die Wohnung bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben ◦ Der Erbe muss die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung als Familienheim bestimmen ◦ Die Steuerbefreiung fällt weg, wenn der Erbe innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall die Wohnung nicht mehr selbst nutzt (Ausnahme: Zwingende Gründe, die eine Selbstnutzung unmöglich machen; z. B..: Pflegebedürftigkeit)

25  Wenn Kinder Erben des Familienheims sind, greift die Steuerbefreiung nur für den Teil der Wohnung, der 200 qm nicht übersteigt.

26  Die Bewertung von bebauten Grundstücken kann durch 3 verschiedene Methoden erfolgen: ◦ Vergleichswertverfahren ◦ Ertragswertverfahren ◦ Sachwertverfahren

27  Wohneigentum  Teileigentum  Ein- und Zweifamilienhäuser  Beim Vergleichswertverfahren werden Verkäufe von entsprechenden Objekten (Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstige Beschaffenheit) für die Ermittlung des Werts zugrunde gelegt.

28  Mietwohngrundstücke  Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, wenn sich eine übliche Miete ermitteln lässt ◦ Der Ertragswert setzt sich zusammen aus einem Bodenwert und einem Gebäudeertragswert

29  Wohneigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn kein Vergleichswert vorliegt.  Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, wenn sich die übliche Miete nicht ermitteln lässt.  Hinweis: Bei allen Verfahren ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts möglich

30  Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA  Erleichterte Sonderabschreibungen und Bildung von Investitionsabzugsbeträgen für kleine und mittlere Unternehmen  Änderungen bei der Kurzarbeit  Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge  Förderung des Handwerks durch erhöhte Steuerermäßigungen  Förderung des privaten Konsums

31  Für bewegliche neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Kalenderjahren 2009 und 2010 angeschafft werden, kann nunmehr wieder die degressive Abschreibung in Anspruch werden  Sie beträgt das Zweieinhalbfache der linearen AfA und maximal 25 %  Die degressive AfA bemisst sich ab dem 2. Jahr immer vom Restbuchwert des Vorjahrs

32  Zusätzlich zur Wiedereinführung der degressiven AfA ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags und der Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe erleichtert worden. Die relevanten Betriebsgrößen und Gewinngrenzen wurden deutlich angehoben

33 Grenzen altGrenzen neu 2008 bis 2011 Betriebsvermögen bei Bilanz235.000,-- €335.000,-- € Gewinngrenze bei Einnahmen- Überschuss-Rechnung 100.000,-- €200.000,-- € Wirtschaftswert bzw. Ersatzwirtschaftswert bei Land- und Forstwirtschaft 125.000,-- €175.000,-- €

34  Für Arbeitnehmern bei denen der Anspruch auf Kurzarbeitergeld erstmals bis zum 31.12.2009 entsteht, wurde die maximale Bezugsdauer auf 18 Monate verlängert  Das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % bzw. 67 % des ausgefallenen Nettolohns wird von der Agentur für Arbeit gezahlt  Ab Februar 2009 erhält der Arbeitgeber die Hälfte des SV-Beitrags als Pauschale erstattet  Die Anträge auf Gewährung von Kurzarbeitergeld wurden deutlich erleichtert

35  Der Beitragssatz zur Krankenversicherung wird mit Wirkung ab 01. Juli 2009 bundeseinheitlich um 0,6 % auf 14,0 % abgesenkt  Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde bis zum 31.12.2010 auf 2,8 % festgeschrieben

36  Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 kann die tarifliche Einkommensteuer um 20 % von maximal 6.000,-- € der Rechnungen von Handwerkern reduziert werden. Mithin werden Handwerkerleistungen mit maximal 1.200,-- € begünstigt

37  Die „Umweltprämie“ in Höhe von 2.500,-- €  Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von 7.664,-- € auf 7.834,-- € im Kalenderjahr 2009  Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von 7.834,-- € auf 8.004,-- € im Kalenderjahr 2010  Einmaliger Kinderbonus im Jahr 2009 in Höhe von 100,-- € je Kind  Erhöhung der Regelsätze für Kinder von ALG II- Empfängern

38  Es erscheint aus meiner Sicht sehr wichtig, dass sich ein Unternehmer bereits zu Lebzeiten Gedanken über seine Erbfolge macht  Diese Überlegungen schützen die Hinterbliebenen häufig vor unliebsamen Entwicklungen und vor möglichem Vermögensverlust

39  Minderjährige bedürfen für bestimmte Rechtsgeschäfte der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts  Pflichtteilsansprüche gefährden den Betrieb  Vermögen „wandert“ über die Kinder zum Ex- Ehepartner  Erbquote wird Glückssache bei Ehepartnern mit Kindern aus früheren Beziehungen

40  Um vorgenannte Gefahren zu reduzieren sollte rechtzeitig ein Gespräch mit Rechtsanwalt und Steuerberater stattfinden  Hier stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung

41  Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

42 Anlagen


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