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Veröffentlicht von:Kristian Jaeger Geändert vor über 8 Jahren
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1 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Beratungsthemen des Wirtschaftsprüfers (II): Die Offenlegung im Handelsregister und Ansätze zur Optimierung
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2 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl EU-Publizitätsrichtlinie: Zentrale elektronische Abrufbarkeit von offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten Umsetzung im elektronischen Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). mit dem Unterverzeichnis eBundesanzeiger (ebundesanzeiger.de)www.unternehmensregister.de Abruf von Jahresabschlüssen ist kostenlos, Handelsregisterdaten sind teilweise kostenpflichtig Offenlegungsverschärfungen seit 2007
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3 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Offenlegung im Internet
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4 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Kapitalgesellschaft und gleichgestellte Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) Zuordnung der Kapitalgesellschaft und gleichgestellte Personengesellschaft zu einer der Größenklassen klein, mittelgroß und groß entscheidet über den Umfang der einzureichenden Unterlagen 3. Wer muss offenlegen?
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5 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Offenlegungspflichtige Unterlagen (I)
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6 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Offenlegungspflichtige Unterlagen (II)
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7 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl § 335 I HGB: Ordnungswidrigkeitsverfahren Nach Androhung eines Ordnungsgeldes: 6 Wochen Zeit, die Veröffentlichung vorzunehmen Kommt das Unternehmen bzw. deren gesetzlicher Vertreter diese Aufforderung nach Ablauf der Sechswochenfrist nicht nach, so wird das Ordnungsgeld festgesetzt und zugleich das Verfahren unter Androhung eines weiteren Ordnungsgeldes wiederholt Ab dieser Phase mindestens 2.500 Euro und maximal 25.000 Euro. Missachtung der Offenlegungspflichten
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8 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Vollhaftung der Gesellschafter - dann entfällt die Offenlegung befreiender Konzernabschluss, bei dem das Unternehmen als Tochterunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht offen legen muss Verweigerung der Offenlegung mit den entsprechenden Folgen Bildung kleiner Unternehmen unter Nutzung der Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen Strategien zur Vermeidung der Offenlegung
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9 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen
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10 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (I) In 2010 wurde folgende Ausschüttung vorgenommen: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Problem: JÜ ist noch ausgewiesen!
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11 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (II) Zwei Maßnahmen in 2010: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Teilweise Dotierung von Gewinnrück- lagen: 300 T€ Kein Ausweis JÜ, Reduz. EK, Anhangangabe notwendig: “Im Bilanzgew. ist ein Gewinnvortrag von T€ 25 (Vj. T€ 125)enthalten.“ Bandbreite JÜ: T€ 600 (BG 325+RL 300./. GewVortr 25) bis T€ 350 (BG 325+RL 300./. BG Vj. 275)
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12 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (III) Zwei Maßnahmen in 2010: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Vollständige Dotierung Gewinnrück- lagen: 625 T€ Kein Ausweis JÜ, Reduz. EK, Anhangangabe nicht notwendig, da vollständige Ergebnisverwendung Bandbreite JÜ: T€ 625 (RL 625./. kein GewVortr) bis T€ 350 (RL 625./. BG Vj. 275)
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13 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (IV) Zwei Maßnahmen in 2010: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Vorabausschüttung im Dezember 2010: 150 T€ Kein Ausweis JÜ, Reduz. EK, Anhangangabe notwendig: „Im BG ist ein Gewinnvortrag von T€ 25 (Vj. T€ 125) enthalten“. Kein Rückschluss auf JÜ mehr mgl.; „vermutete“ Bandbreite JÜ: T€ 450 (BG 475./. GewVortr 25) bis T€ 200 (BG 475./. BG Vj. 275)
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14 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (V) Zwei Maßnahmen in 2010: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Vorabaussch. im Dezember 2010: 150 T€; Dot.v. RL i.H.d. restl. Ergebnisses Kein Ausweis JÜ, Reduz. EK, Anhangangabe nicht notwendig Kein Rückschluss auf JÜ mehr mgl.; „vermutete“ Bandbreite JÜ: T€ 450 (BG 25 + RL 450./. BG lfd. Jahr 25) bis T€ 200 (BG 25 + RL 450./. BG Vj. 275)
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15 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Nur die Kombination von Vorabausschüttung und Einstellung des restlichen Jahresergebnisses in die Gewinnrücklagen führ zum gewünschten Ergebnis der Verschleierung Deutliche Minderung des Eigenkapitals (Nebeneffekte beim Rating?) N.B.: Rücklagendotierungen müssen gesellschaftsrechtlich möglich sein (Öffnungsklausel in der Satzung!) Zusammenfassung
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