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Zukunft braucht Menschlichkeit. Die Pflegeversicherung Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein „Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung.

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Präsentation zum Thema: "Zukunft braucht Menschlichkeit. Die Pflegeversicherung Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein „Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung."—  Präsentation transkript:

1 Zukunft braucht Menschlichkeit. Die Pflegeversicherung Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein „Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften – Zweites Pflegestärkungsgesetz“ ab Januar 2017 (Stand 14.09.2015)

2 Zukunft braucht Menschlichkeit. 2 Zeitplan/ Gang des Gesetzgebungsverfahrens 22. Juni 2015:Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums 9. Juli 2015: Fachanhörung durch das Bundesgesundheitsministerium 12. August 2015: Beschluss des Gesetzesentwurfs durch das Bundeskabinett 24./25. September 2015: Erste Lesung im Bundestag 25. September 2015: Erster Durchgang im Bundesrat 30. September 2015:Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des BT 12./13. November 2015: Verabschiedung im Bundestag 18. Dezember 2015: Zweiter Durchgang im Bundesrat 1. Januar 2016: Inkrafttreten 1. Januar 2017: Inkrafttreten des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

3 Zukunft braucht Menschlichkeit. Wesentliche Änderung: Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Neu: „ § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

4 Zukunft braucht Menschlichkeit. und des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) Neu: „§ 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument (1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.“ 4

5 Zukunft braucht Menschlichkeit. Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Aktuell: 3 Pflegestufen Pflegestufe I täglich 1,5 h Zeitaufwand (mindestens 46 min Grundpflege) Pflegestufe II täglich 3 h Zeitaufwand (mindestens 2 h Grundpflege) Pflegestufe III täglich 5 h Zeitaufwand (mindestens 4 h Grundpflege) Geplant: 5 Pflegegrade Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung 5 „Pflegestufe 0“ bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen, psychische Erkrankungen)

6 Zukunft braucht Menschlichkeit. Begutachtungskriterien im Vergleich Aktuelle Begutachtungskriterien 1Körperpflege z.B. Waschen, Zahnpflege, Rasieren 2Ernährung z.B. Nahrungszubereitung,-aufnahme 3Mobilität z.B. Aufstehen, Ankleiden, Gehen 4Hauswirtschaftliche Versorgung z.B. Einkaufen, Putzen, Kochen Begutachtungskriterien nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 1Mobilität10 % 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 % 3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4Selbstversorgung40 % 5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20 % 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % 6 Die Selbstversorgung umfasst mit 40 % im Großen und Ganzen die bisherigen Kriterien. 60 % der neuen Kriterien beziehen sich also auf zusätzliche Aspekte.

7 Zukunft braucht Menschlichkeit. Schwellenwerte zum Pflegegrad Kein Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Schwellen- wert (von – bis) 0 – unter 12,5 Gesamt- punkte 12,5 – unter 27 Gesamt- punkte 27 – unter 47,5 Gesamt- punkte 47,5 – unter 70 Gesamt- punkte 70 – unter 90 Gesamt- punkte 90 – 100 Gesamt- punkte 7 Die Ergebnisse aus den 6 Begutachtungsbereichen werden gewichtet und zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt. Das Gesamtergebnis kann einen Wert zwischen 0 und 100 Punkten aufweisen.

8 Zukunft braucht Menschlichkeit. Schritt 1: Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul: Beispiel Modul Mobilität 8

9 Zukunft braucht Menschlichkeit. Schritt 2: Bewertung nach der Systematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte) 9

10 Zukunft braucht Menschlichkeit. Geplante Leistungen ab 2017 bei Pflegegrad 1 Pflegeberatung (§§ 7a, 7b SGB XI) Beratung in der eigenen Häuslichkeit (§ 37 Abs. 3 SGB XI) Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a SGB XI) Finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b SGB XI) Pflegekurse für Angehörige/ehrenamtliche Pflegepersonen (§ 45 SGB XI) Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € bei häuslicher Pflege (§ 45 b Abs. 1 Satz 1 SGB XI) Zuschuss in Höhe von 125 € bei vollstationärer Pflege (§ 43 Abs. 3 SGB XI) 10

11 Zukunft braucht Menschlichkeit. Geplante Leistungen ab 2017 für die häusliche Pflege Pflegegeld: Pflegegrad 2:316 € Pflegegrad 3: 545 € Pflegegrad 4:728 € Pflegegrad 5:901 € Pflegesachleistung/Häusliche Pflegehilfe: Pflegegrad 2: 689 € Pflegegrad 3: 1.298 € Pflegegrad 4:1.612 € Pflegegrad 5:1.995 € 11

12 Zukunft braucht Menschlichkeit. Geplante Leistungen ab 2017 für die stationäre Pflege Vollstationäre Pflege: Pflegegrad 2: 770 € Pflegegrad 3: 1.262 € Pflegegrad 4:1.775 € Pflegegrad 5:2.005 € Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege: Pflegegrad 2: 689 € Pflegegrad 3: 1.298 € Pflegegrad 4:1.612 € Pflegegrad 5:1.995 € 12

13 Zukunft braucht Menschlichkeit. Überleitungsvorschriften/ automatische Überleitung: Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Voraussetzung: Das Vorliegen einer Pflegestufe oder einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz wurde bis zum 31.12.2016 festgestellt und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für mindestens eine der regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (§ 28 Abs. 1 SGB XI) liegen zu diesem Zeitpunkt vor. Dann: keine erneute Antragstellung oder Begutachtung erforderlich Bestandsschutz für Überleitungspflegegrad, aber: Anhebung des Pflegegrades bei Neubegutachtung selbstverständlich möglich keine Wiederholungsbegutachtung gemäß § 18 Abs. 2 Satz 5 SGB XI bis zum 1. Januar 2019 13

14 Zukunft braucht Menschlichkeit. Pflegestufe 0 (Demenz): Überleitung in Pflegegrad 2 14 Alt: Pflegestufe 0Geplant: Pflegegrad 2 Pflegegeld123 €316 € Pflegesachleistung231 €689 € teilstationäre Pflege231 €689 € vollstationäre Pflege0 €770 €

15 Zukunft braucht Menschlichkeit. Pflegestufe I: Überleitung in Pflegegrad 2 15 Alt: Pflegestufe IGeplant: Pflegegrad 2 Pflegegeld244 €316 € Pflegesachleistung468 €689 € teilstationäre Pflege468 €689 € vollstationäre Pflege1.064 €770 €

16 Zukunft braucht Menschlichkeit. Pflegestufe I mit Demenz: Überleitung in Pflegegrad 3 Alt: Pflegestufe I mit Demenz Geplant: Pflegegrad 3 Pflegegeld316 €545 € Pflegesachleistung689 €1.298 € teilstationäre Pflege689 €1.298 € vollstationäre Pflege1.064 €1.262 € 16

17 Zukunft braucht Menschlichkeit. Pflegestufe II: Überleitung in Pflegegrad 3 Alt: Pflegestufe IIGeplant: Pflegegrad 3 Pflegegeld458 €545 € Pflegesachleistung1.144 €1.298 € teilstationäre Pflege1.144 €1.298 € vollstationäre Pflege1.330 €1.262 € 17

18 Zukunft braucht Menschlichkeit. Pflegestufe II mit Demenz: Überleitung in Pflegegrad 4 Alt: Pflegestufe II mit Demenz Geplant: Pflegegrad 4 Pflegegeld545 €728 € Pflegesachleistung1.298 €1.612 € teilstationäre Pflege1.298 €1.612 € vollstationäre Pflege1.330 €1.775 € 18

19 Zukunft braucht Menschlichkeit. Pflegestufe III: Überleitung in Pflegegrad 4 Alt: Pflegestufe IIIGeplant: Pflegegrad 4 Pflegegeld728 € Pflegesachleistung1.612 € teilstationäre Pflege1.612 € vollstationäre Pflege1.612 €1.775 € 19

20 Zukunft braucht Menschlichkeit. Pflegestufe III mit Demenz: Überleitung in Pflegegrad 5 Alt: Pflegestufe III mit Demenz Geplant: Pflegegrad 5 Pflegegeld728 €901 € Pflegesachleistung1.612 €1.995 € teilstationäre Pflege1.612 €1.995 € vollstationäre Pflege1.612 €2.005 € 20

21 Zukunft braucht Menschlichkeit. Pflegestufe III und Härtefall: Überleitung in Pflegegrad 5 Alt: Pflegestufe III und Härtefall Geplant: Pflegegrad 5 Pflegegeld728 €901 € Pflegesachleistung1.995 € teilstationäre Pflege1.612 €1.995 € vollstationäre Pflege1.995 €2.005 € 21

22 Zukunft braucht Menschlichkeit. Bestandsschutz bei vollstationärer Pflege Pflegeheimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten einen Zuschlag von der Pflegekasse, wenn ihr individueller an das Pflegeheim zu zahlender Eigenanteil im Januar 2017 höher ist als ihr individueller Eigenanteil im Dezember 2016, bis zum Erreichen des ursprünglichen Eigenanteils. Fiktives Beispiel: 22 2016: Pflegestufe II2017: Pflegegrad 3 Pflege und Betreuung58,53 € Monatlicher Pflegesatz1.780,48 € Abzüglich Pflegekosten1.330 €1.262 € Eigenanteil Pflege450,48 €580 € Weitere Kosten: Unterkunft12,70 € Verpflegung4,80 € Investitionskostenanteil18,54 € Gesamtpflegesatz pro Tag94,57 € Zuschlag: 129,52 € Auch die weiteren Kosten sind entsprechend von den Pflegeheimbewohner n zu tragen

23 Zukunft braucht Menschlichkeit. Rentenversicherung für Pflegepersonen ab 2017 Voraussetzungen: Pflege einer oder mehrerer pflegebedürftiger Personen wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mind. 2 Tage in der Woche Pflege = pflegerische Maßnahmen in den Begutachtungsbereichen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte), somit auch bei Betreuungsmaßnahmen sowie bei Hilfen in der Haushaltsführung in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig Pflegeperson ist regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig bei pflegebedürftiger Person liegt Pflegegrad 2 – 5 vor bei Mehrfachpflege: Mindestpflegeaufwand 30 % des Gesamt- pflegeaufwands bei jeweiliger Pflegetätigkeit 20

24 Zukunft braucht Menschlichkeit. Differenzierung der Beiträge zur Rentenversicherung dann nach dem Pflegegrad und den Leistungen, die in Anspruch genommen werden. Bezugsgröße aktuell: 2.835 € monatlich, RV-Beitragssatz aktuell: 18,70 % Beispiel für mgl. mtl. Entgelt und mtl. Beitrag 24 Beitragspflichtige Einnahme entspr. prozentualem Anteil an der Bezugsgröße Inanspruchnahme ausschließlich von Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) Inanspruchnahme von Kombinations-leistungen (§ 38 SGB XI) Inanspruchnahme ausschließlich von Pflegegeld (§ 37 SGB XI) Pflegegrad 218,9 % 535,86 100,21 22,95 % 659,63 123,35 27 % 765,45 143,14 Pflegegrad 330,1 % 853,34 159,57 36,55 % 1.036,19 193,77 43 % 1.219,05 227,96 Pflegegrad 449 % 1.389,15 259,77 59,5 % 1.686,83 315.44 70 % 1.984,50 371,10 Pflegegrad 570 % 1.984,50 371,10 85 % 2.409,75 450,62 100 % 2.835 530,15

25 Zukunft braucht Menschlichkeit. Sonstige soziale Sicherung für Pflegepersonen ab 2017 Bzgl. gesetzlicher Unfallversicherung Einbezug in den Versicherungsschutz (§ 44 Abs. 2 a SGB XI, § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII) während der pflegerischen Tätigkeit und Hilfe bei der Haushaltsführung, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt Bzgl. gesetzlicher Arbeitslosenversicherung Pflichtversicherung, Entrichtung von Beiträgen an die Bundesagentur für Arbeit durch die Pflegekassen bemessen an Einkünften in Höhe von 50 % der Bezugsgröße (§ 44 Abs. 2 b SGB XI, § 345 Nr. 8 SGB III), bei o Pflege einer oder mehrerer pflegebedürftiger Personen wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mind. 2 Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung, nicht erwerbsmäßig o wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und o Pflegeperson unmittelbar vor Pflegetätigkeit versicherungspflichtig war oder mit Anspruch auf laufende Entgeltersatzleistung 25

26 Zukunft braucht Menschlichkeit. Angebote zur Unterstützung im Alltag Die bisherigen Sonderregelungen für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sind aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes entbehrlich; der Regelungsgehalt des ehemaligen § 45a entfällt. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten einen Anspruch auf einen sog. Entlastungsbetrag (§ 45b) in Höhe von 125 €. Sowohl die Förderung der Selbsthilfe (§ 45d) wie auch die Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen (§ 45c) werden zusammen gefasst und klarer gegliedert. 26

27 Zukunft braucht Menschlichkeit. Intensivierung der Pflegeberatung Die Pflegekassen sollen künftig jedem Anspruchsberechtigten auf Pflegeberatung eine für sie persönliche zuständige Beratungsperson benennen. Wer einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellt, dem muss die Pflegekasse künftig innerhalb von zwei Wochen aktiv eine Pflegeberatung anbieten. (Ausnahmen: einmalige oder monatliche Anträge auf Kostenerstattung.) Angehörige erhalten erstmals einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn die Pflegebedürftigen zustimmen. Die verschiedenen Beratungsangebote vor Ort sollen besser aufeinander abgestimmt werden und die örtlichen Beratungsstellen besser zusammenarbeiten (Regelung von Einzelheiten in Verträgen der Landesverbände der Pflegekassen mit den zuständigen Stellen der Länder). 27

28 Zukunft braucht Menschlichkeit. Die Pflegekassen müssen künftig einen Überblick über die regional verfügbaren Pflege- und Unterstützungsangebote einschließlich der Kosten im Internet mit benutzerfreundlichen Suchmöglichkeiten veröffentlichen. Es wird eine Berichtspflicht der Pflegekassen zu den Erfahrungen der Pflegeberatung sowie der Beratungsbesuche nach § 37 alle drei Jahre (erstmals 2020) an das BMG eingeführt. 28

29 Zukunft braucht Menschlichkeit. Finanzierung Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ab 01.01.2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Er liegt dann bei 2,55 Prozent. (Für Kinderlose entsprechend bei 2,80 Prozent.) Die für das Jahr 2017 vorgesehene Prüfung der Notwendigkeit einer Leistungsdynamisierung wird auf 2020 verschoben. 29

30 Zukunft braucht Menschlichkeit. Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit.


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