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Modell B.1 Eine mögliche im Rahmen des Projektes KirchGemeindePlus Die lokalen Kirchgemeinden treten als eine juristische Person auf (Fusion)

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Präsentation zum Thema: "Modell B.1 Eine mögliche im Rahmen des Projektes KirchGemeindePlus Die lokalen Kirchgemeinden treten als eine juristische Person auf (Fusion)"—  Präsentation transkript:

1 Modell B.1 Eine mögliche im Rahmen des Projektes KirchGemeindePlus Die lokalen Kirchgemeinden treten als eine juristische Person auf (Fusion)

2 Regionalkirchgemein de Ortskonvent Neue Gemeindeformen Fresh Expressions Kirchgemeinde-Kanzlei (Personal, Finanzen, Liegenschaften, Komm., ICT) Freie Versammlungen Förderverein Mitglieder mit Stimm- und Wahlrecht Pfarrkonvent Wahl * Wahl Interne Fachkommissionen (Finanzen, Liegenschaften, ) Diakoniekonvent Orte Region Kirchgemeindeparlament (Legislative) Kirchenpflege (Exekutive) Ressorts: Präsidium, Diakonie, Gottesdienst, Musik, RPG, Verwaltung Geistliche Leitung Lokale Kirchenkommissionen (in diversen Gestalten) Externe Fachkommissionen (Projektorientiert) Wahl * Evtl. auch Urnenwahl Wählerversammlung Leitungs-Konvent (Diakonie, Musik, Pfarramt, Verwaltung, RPG)

3 Lokale Kirchenkommission: (mind. 3 gewählte Personen, auch Profis, mehrheitlich Miliz!) Entwickelt und organisiert Möglichkeiten zur Bereicherung des kirchlichen Lebens Pflegt Kontakt zu Mitarbeitenden, Freiwilligen und Kirchenpflege Pflegt, soweit sinnvoll und notwendig, den Kontakt zu weiteren Institutionen Rekrutiert zusammen mit den Mitarbeitenden Freiwillige Entscheiden selbständig über Angebote des Gemeindelebens Verfügen über eigenes Globalbudget für das Gemeindeleben Leitet operativ die Mitarbeitenden Organisiert freie Versammlungen oder Wählerversammlungen am Ort Bereitet Anträge an die Kirchenpflege vor Begleitet Förderverein, der die Kirchenkommission mit zusätzlichen Ressourcen (Finanzen, freiwillige Mitarbeiter, Liegenschaften etc.) unterstützt.

4 Wählerversammlung / Freie Versammlung Bereiten die Wahl der Mitglieder des Kirchgemeindeparlaments im Ort vor und empfehlen der Kirchenpflege oder dem Souverän geeignete Personen. Bereiten die Wahl der Pfarrpersonen im Ort vor und empfehlen der Kirchenpflege oder dem Souverän geeignete Pfarrperson. Zur Beratung kirchlicher Anliegen kann die Kirchenkommission die Bevölkerung zu freien Versammlungen gemäss Art. 158 der Kirchenordnung einladen. An solchen Anlässen können sich auch nicht stimmberechtigte Personen äussern. Beschlüsse haben die Bedeutung von unverbindlichen Anregungen.

5 Kirchgemeindemitglieder (Souverän) Wahl der Mitglieder des Kirchgemeindeparlaments Evtl. Wahl der Kirchenpflege (sofern nicht durch das Parlament) Die Willensbildung erfolgt an der Urne Initiativrecht schriftlichen Anfragen Freie Versammlungen in den Orten Wählerversammlungen für die Wahlvorschläge aus den Orten Kirchgemeindemitglieder können sich auch an anderen Orten engagieren und in Kommissionen wählen lassen

6 Fachkommissionen (Interne und Externe): (Angestellte, Kirchenbürger, Pfarrpersonen) Übernehmen Aufgaben für Handlungsfelder, Wirkungsbereiche, etc. wie: Beobachten von Entwicklungen, Gestaltung von Prozessen, Entwickeln übergeordneter Massnahmen, Vorprüfen von Begehren und Anfragen, neue Angebote entwickeln, Pflegen von Kontakten mit den Orten und Institutionen, Qualitätssicherung Macht Empfehlungen zuhanden der Kirchenpflege

7 Leitungskonvent (Wird durch die/den Geschäftsleiter/-in geleitet) Verantwortet und führt die folgenden Aufgabenbereiche: Leitung der in den in den Berufsgruppen tätigen Personen in fachlicher und strategischer Hinsicht. Organisation von Stellvertretungen Vernetzung Qualitätssicherung Koordination von Bildungsangeboten Unterstützung bei Personalauswahlverfahren Teilnahme an den Sitzungen der Kirchenpflege mit beratender Stimme

8 Kirchgemeinde-Kanzlei (Wird durch die/den Geschäftsleiter/-in geleitet) Die Kirchgemeinde-Kanzlei ist variabel «beauftragbar», mit kleinem oder mit grossem Dienstleistungsangebot. Sie kann die folgenden Aufgabenbereiche verantworten und führen : Finanzverwaltung/Versicherungen Personal-Administration, Personalführung und Einsatzplanung Liegenschaftenverwaltung Kommunikation: PR, Grafik, Web, unterstützt der Lokalsekretariate, usw. Informatik und Telekommunikation (ICT) Arbeitsstandards, Beschaffung Büromaterial, Qualitätssicherung Leitung der in der Kanzlei tätigen Personen

9 Kirchgemeindeparlament (Legislative) (n gewählte Personen; Kirchenpflege und 3 Pfarrpersonen mit beratender Stimme) Erlass der Rechtsgrundlagen Beschlussfassung übergeordneter Aufgaben Behandlung von Initiativen, Motionen, Postulaten, Interpellationen, schriftlichen Anfragen, Resolutionen und Petitionen Abnahme der Jahresberichte der «Kirchenkommissionen» Beratung und Beschlussfassung über weitere von den «Kirchenkommissionen» vorgelegte Geschäfte und Anträge Festsetzung des Budgets sowie der Globalbudgets an die Kirchenkommissionen Prüfung und Genehmigung der Rechnung und ihrer Fonds Referendumsmöglichkeit

10 Kirchenpflege (Exekutive) 5-7 gewählte Personen, Leitungskonvent mit beratender Stimme Leitet die Kirchgemeinde als Aufsichts-, Vollzugs- und Verwaltungsbehörde Fördert und unterstützt die Einheit der Kirche nach innen und aussen Aufsicht über die Geschäftsführung der «Kirchenkommissionen» Aufgabenerteilung und Einsetzung von Fachkommissionen Beschlussfassung über Ausgaben auf Empfehlung der Kirchenkommissionen, Kirchgemeinde- Kanzlei und Fachkommissionen im Rahmen der Kompetenz Zuhanden des Kirchgemeindeparlamentes entwirft sie die Rechtsgrundlagen und Reglemente Sie vertritt die Orte gegenüber anderen christlichen Kirchen, Institutionen und übergeordneten Behörden Leitung der in den in der Region tätigen Personen in fachlicher und strategischer Hinsicht. Organisation von Stellvertretungen Qualitätssicherung Koordination von Bildungsangeboten Unterstützung bei Personalauswahlverfahren

11 Geistliche Leitung 5-9 Personen, interdisziplinär zusammengesetzt Die «geistliche Leitung» und deren «Qualitätssicherung» liegen in der Verantwortung des Dekans und dessen Stab. Dieser Stab besteht aus «berufenen» Personen, die zusammen mit dem Dekan versuchen dem Willen Gottes zu folgen. Der Dekan steht dem Kirchgemeindeparlament, der Kirchenpflege und dem Leitungskonvent zugeordnet zur Verfügung. In den Kirchenkommissionen sind nach wie vor die zuständigen Pfarrpersonen für die geistliche Leitung zuständig.

12 Gewinn für das kirchliche Leben In Fachkommissionen werden Mitarbeitende und freiwillig Engagierte über mehrere Orte hinweg vernetzt und erweitern ihre Kompetenzen im fachlichen Austausch. Verantwortungsbewusstsein der Kirchenmitglieder wächst, da die «vor Ort Kirche» von der Beteiligung abhängt. Beteiligung wird dadurch gefördert. Regionale Zusammenarbeit wird gestärkt. Kirchgemeinde-Kanzlei garantiert aufgabenorientierte effiziente und professionelle Abwicklung von Routineaufgaben zugunsten der Orte. Die Übergeordnete Koordination lässt «Talente» sichtbar werden und für andere Kirchgemeinden nutzbar machen. Neue Formen von kirchlichen Gemeinschaften finden Platz und können integriert werden.

13 Vereinfachungen gegenüber heute Kirchenpflege als strategisch verantwortlich für die Bereiche: Katechetik, rpg, Diakonie, Pfarramt und Kirchenmusik. Kirchgemeinde-Kanzlei als professionelle Unterstützung der Orte sowie Führung der Bereiche: Verwaltung, Personal, Finanzen, Liegenschaften, Kommunikation und ICT. Verträge, Versicherungen, Dienstleistungen, Buchhaltungen usw. werden zentral und zu besseren Konditionen verwaltet. Submissionen, Personalverfahren, Bauvorhaben, usw. können einfacher durchgeführt werden. Reglemente, Weisungen etc. werden zentral zur Verfügung gestellt. Kirchenkommissionen konzentrieren sich auf das Gemeindeleben, sind kleiner und werden durch die Kanzlei unterstützt. Kleinere Orte können sich jederzeit mit grösseren zusammenschliessen. Stellvertretungen können in der Kirchgemeinde einfacher mobilisiert werden. Wissen, Erfahrungen und Kompetenzen werden übergeordnet besser vernetzt.

14 Vorteile Flexible Zusammenlegungen. Die Orte entscheiden autonom über: ob, wann und wie eine Zusammenführung erfolgen soll. Die Exekutive besteht aus gewählten Ehrenamtlichen und ist strategisch verantwortlich für ihre Bereiche. Konzentration auf Gemeinde(auf)bau und Entwicklung – Profilbildung erleichtert. Klar festgelegte Struktur der Leitung mit Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen. Regionaler Rahmen und Raum für neue Kirchenformen wie Fresh Expressions. Abtretung der Verwaltungsarbeit an die Kirchgemeinde-Kanzlei. Übergeordnete Fachkommissionen bereichern die ortsübergreifende Arbeit. Einfachere Souveränbeschlüsse durch Parlament. Gesamtverantwortung bei einem mit Delegierten der Orte besetzten und auf dem Milizsystem basierten Kirchgemeindeparlament. Nur noch eine RPK.

15 Nachteile Abgeben von Aufgaben, Verantwortung u. Kompetenzen, insbesondere in den Bereichen: Personal, Finanzen, Liegenschaften, Kommunikation, ICT. Statt direkte neu indirekte Demokratie. Lokale Interessen/Bestrebungen werden in Regionsinteressen und - perspektiven eingebettet. Operative Leitung ist für Angestellte neu. Es müssen weitere Wegstrecken für regionale Angebote zurückgelegt werden. Der Auftrag muss neu in regionaler Dimension solidarisch wahrgenommen und gelebt werden.


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