Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 1 Neues Berufsbild - was ändert sich für den Betrieb?

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 1 Neues Berufsbild - was ändert sich für den Betrieb?"—  Präsentation transkript:

1 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 1 Neues Berufsbild - was ändert sich für den Betrieb?

2 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 2 Inhalte : 1.Zeitplanung Anpassung der Berufsabschlüsse im Kfz-Gewerbe 2.Ausbildungsverhältnisse - bestehende und neue 3.Ausbildungsschwerpunkte 4.Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan 5.Überbetriebliche Unterweisung 6.Gesellenprüfung 7.Schulischer Rahmenlehrplan 8.Zusammenfassung

3 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 3 1. Zeitplanung Anpassung der Berufsabschlüsse im Kfz-Gewerbe 2013 Ausbildungsberufsbild Kfz-Mechatroniker 2014 2015 Kfz-Servicetechniker Meisterprüfungsberufsbild Kfz-Meister Neue ÜBL-Lehrgänge 2014 Vorbereitungs-Lehrgänge

4 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 4 2. Ausbildungsverhältnisse - bestehende und neue Für alle ab den 1. August 2013 abgeschlossenen Ausbildungsverhältnis - gilt die neue Ausbildungsverordnung Alle bereits bestehenden Ausbildungsverhältnisse sind nach der alten Ausbildungsordnung zu beenden – Es besteht keine Möglichkeit einer Umschreibung Der Ausbildungsberuf „Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik“ kann ab 1. August 2013 nicht mehr ausgebildet werden. Ersatz ist der Kfz-Mechatroniker Schwerpunkt „Karosserietechnik“ Die Erprobung des Ausbildungsberufes „Kfz- Servicemechaniker/in“ ist am 31. Juli 2013 ausgelaufen. Dieser Beruf kann ab den 1. August 2013 nicht mehr ausgebildet werden

5 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 5 3.1 Ausbildungsschwerpunkte Personen- kraftwagen- technik Nutzfahrzeug- technik Motorrad- technik System- und Hochvolt- technik Karosserie- technik Neu Bei der Rekrutierung des Nachwuchses kann der Betrieb - je nach seinen Bedürfnissen - zwischen fünf Ausbildungsschwerpunkten wählen Während der Ausbildung ist ein Wechsel des Schwerpunktes möglich!

6 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 6 3.2 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung Personenkraftwagentechnik Onlinediagnose Reifendruckkontrollsystem Verknüpfte Systeme

7 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 7 3.3 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung Nutzfahrzeugtechnik Euro 6 Motoren Partnerschutz-Systeme Sicherheitssysteme

8 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 8 3.4 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung Motorradtechnik Bus-Systeme Airbag Assistenzsysteme

9 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 9 3.5 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung System- und Hochvolttechnik Assistent-Systeme Telematik-System Kollisionswarnsysteme Interaktives Fahren Hochvoltsysteme

10 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 10 3.6 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung Karosserietechnik Klebetechnik Spot- und Smartrepair Leichtbautechnik

11 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 11 4.1 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan - Ausbildungsberufsbild Für alle fünf Schwerpunkte gelten die gleichen berufsprofilgebenden Kernpositionen Die festgelegten integrativen Positionen ergänzen die Ausbildung 1. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen 2. Außerbetrieb und inbetrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen 3. Messen und Prüfen an Systemen 4. Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten 5. Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen 6. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen 7. Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben 8. Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen 6. Betriebliche und technische Kommunikation 7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen differenziert vertiefende gemeinsam aufbauende gemeinsam grundlegende Ausbildungsinhalte Ausbildung im Schwerpunkt Ausbildungsjahr

12 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 12 4.2 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan vor Teil 1 der Gesellenprüfung Die Inhalte des „Autofachmanns“ sind darauf abgestimmt

13 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 13 4.3 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan nach Teil 1 der Gesellenprüfung

14 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 14 4.4 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan während der gesamten Ausbildung

15 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 15 Spannungsfrei schalten Arbeiten unter Spannung stehenden Bauteilen vor Teil 1 der Prüfung, „wie“ und nach Teil 1 der Prüfung „Ausführung“ unter Aufsicht Altersgrenze 16. und 18. Lebensjahr beachten! 4.5 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Sicherheitsrelevante Themen Arbeiten an -am Airbag-System -an Klimaanlage -unter Spannung stehenden Bauteilen Der Gesellenbrief ersetzt noch keine Zertifikate oder Sachkundenachweise!

16 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 16 5.1 Überbetriebliche Unterweisung – zur Zeit gültige 2. Bis 4. Ausbildungsjahr „Hochvolttechnik“ ist in der überbetrieblichen Unterweisung noch nicht deutlich integriert Neugestaltung der ÜBL im 1. Ausbildungsjahr Anpassung der Inhalte der ÜBL vom 2. bis 4. Ausbildungsjahr – ÜBL nach Schwerpunkten 1. Ausbildungsjahr Angepasst in 2010 Integration der „Hochvolttechnik“, wo möglich Gespräch mit der IG-Metall laufen

17 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 17 5.2 Überbetriebliche Unterweisung – 1. Entwurf neue Lehrgänge Vorschlag IG-Metall/ZDK für die einzelnen Gremien zur Diskussion

18 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 18 6.1 Gesellenprüfung - Allgemein

19 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 19 6.2 Gesellenprüfung - Teil 1 Teil 1 (35%)

20 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 20 6.3 Gesellenprüfung Teil 2 - praktische Prüfung Teil 2 (65%)

21 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 21 6.4 Gesellenprüfung - Teil 2 - schriftliche Prüfung

22 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 22 6.5 Gesellenprüfung - Gewichtungs- und Bestehensregelung Gewichtungsregelung: Bestehenssregelung: (1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Serviceauftrag mit 35 Prozent, 2. Kundenauftrag mit 35 Prozent, 3. Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik mit 10 Prozent, 4. Diagnosetechnik mit 10 Prozent, 5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. (2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 2. im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“, 3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und 5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“. Eine kostenlose Auswertungshilfe ist in Planung!

23 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 23 7.1 Schulischer Rahmenlehrplan Kompetenz- und Arbeitsprozessorientiert Berufliche Problemstellungen

24 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 24 7.2 Schulischer Rahmenlehrplan neue Lernfelder 11 P Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen 12 P Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten 13 P Antriebskomponenten reparieren 14 P Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 11 N Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen 12 N Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten 13 N Antriebskomponenten reparieren 14 N Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 11 M Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen 12 M Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten 13 M Antriebskomponenten reparieren 14 M Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 11 K Fahrzeug- und Karosserieschäden analysieren 12 K Beschädigte Fahrzeugkarosserien reparieren 13 K Karosserieoberflächen und Ausstattungsteile bearbeiten 14 K Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 11 S Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen 12 S Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten 13 S Komponenten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen prüfen und instand setzen 14 S Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten 1 Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren 2 Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren 3 Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen 4 Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen 5 Inspektionen und Zusatzarbeiten durchführen 6 Funktionsstörungen an Bordnetz-, Ladestrom- und Startsystemen diagnostizieren und beheben 7 Verschleißbehaftete Baugruppen und Systeme instand setzen 8 Mechatronische Systeme des Antriebsmanagements diagnostizieren 9 Serviceaufgaben an Komfort- und Sicherheitssystemen durchführen 10 Schäden an Fahrwerks- und Bremssystemen instand setzen Gemeinsame LernfelderDifferenzierte Lernfelder in der letzten 12 Monate Gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr mit den anderen fahrzeugtechnischen Berufen Gemeinsame Beschulung bis 2. Halbjahr im 3. Ausbildungsjahr möglich Differenzierte Beschulung ab dem 3. Ausbildungsjahr nach Schwerpunkten möglich Bildung von Schwerpunktsklassen möglich Länderspezifische Umsetzungsvarianten Abhängig auch vom jeweiligen Schulgesetz des Landes

25 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 25 8. Zusammenfassung Je nach Betriebstyp kann der Nachwuchs im entsprechenden Schwerpunkt ausgebildet werden Der Ausbildungsberuf „Kfz-Servicemechaniker“ und der „Mechaniker für Karosserie- instandhaltungstechnik“ kann ab den 1. August 2013 nicht mehr ausgebildet werden Im neuen Kfz-Mechatroniker ist die „Hochvolttechnik“ thematisiert Eine bestandene Gesellenprüfung ersetzt noch keine Zertifikate oder Sachkundenachweise Die überbetrieblichen Lehrgänge werden neu strukturiert, die Schwerpunkt- ausbildung wird berücksichtigt und die Thematik der „Hochvolttechnik“ wird integriert Die Verordnung des „Kfz-Servicetechnikers“ und des „Kfz-Meisters“ wird überarbeitet Die Umsetzung des schulischen Rahmenlehrplans ist Ländersache. Im Frühjahr 2014 sind Prüferseminare für die Organisation und Durchführung der neuen Gesellenprüfung - in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden - geplant

26 Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Deutsches Kfz-Gewerbe - Zentralverband Franz-Lohe-Str. 21 53129 Bonn Tel.:+49 228-9127-0 Fax:+49 228-9127-151 www.autoberufsbildung.de http://twitter.com/kfz_bildung/


Herunterladen ppt "Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 1 Neues Berufsbild - was ändert sich für den Betrieb?"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen