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Die rückgedeckte Unterstützungskasse Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) 2013.

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Präsentation zum Thema: "Die rückgedeckte Unterstützungskasse Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) 2013."—  Präsentation transkript:

1 Die rückgedeckte Unterstützungskasse Einführung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) 2013

2 2 Agenda 1. Grundlagen der Unterstützungskassenversorgung 2. Umsetzung bei der ERGO Lebensversicherung AG 3. Angebotserstellung 4. Angebots- und Verkaufsunterlagen 5. Intranet 6. Der GGF in der Unterstützungskasse 7. Das BilanzrechtsModernisierungsGesetz „BilMoG“

3 3 Agenda 1. Grundlagen der Unterstützungskassenversorgung 2. Umsetzung bei der ERGO Lebensversicherung AG 3. Angebotserstellung 4. Angebots- und Verkaufsunterlagen 5. Intranet 6. Der GGF in der Unterstützungskasse 7. Das BilanzrechtsModernisierungsGesetz „BilMoG“

4 4 „Eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgungs-Leistungen ohne Rechtsanspruch gewährt.“ ( § 1b, Abs. 4 BetrAVG) Definition einer Unterstützungskasse

5 5 Unterschiedliche Formen von Unterstützungskassen Rechtsformen: i.d.R. eingetragener Verein ( e.V. ) Stiftung oder GmbH Formen nach Anzahl der Trägerunternehmen: Betriebliche Unterstützungskassen (für jeweils nur ein einzelnes Unternehmen) Konzernunterstützungskassen (für alle Unternehmen eines Konzerns) Gruppenunterstützungskassen (für eine Gruppe von verschiedenen Trägerunternehmen)

6 6 Unterschiedliche Formen von Unterstützungskassen Nach Vermögensanlage: Pauschaldotierte Unterstützungskasse mit anderweitiger Vermögensanlage (pauschale Zuwendungen zur Finanzierung eines Reservepolsters) Rückgedeckte Unterstützungskasse mit der Möglichkeit zur vollständigen Ausfinanzierung der Versorgungsleistungen über Rückdeckungsversicherungen (abzugsfähige Zuwendungen = Versicherungsbeiträge)

7 7 Fehlender Rechtsanspruch Grundsatz: Die Unterstützungskasse darf dem Versorgungsberechtigten gemäß ihrer Definition keinen Rechtsanspruch gewähren ! Anderenfalls unterläge sie der Versicherungsaufsicht und die Zuwendungen würden als zufließender Arbeitslohn lohnsteuerpflichtig. Aber: Aufgrund der Arbeitsrechtsprechung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen und aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis besteht ein Anspruch gegen den Arbeitgeber (Subsidiärhaftung).

8 8 Warum ist die U-Kasse für die bAV interessant ? § 4d EStG „Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden...“ Unbegrenzter Betriebsausgabenabzug der Beiträge ( Zuwendungen ) für den Arbeitgeber Unbegrenzt steuerfreie Beiträge für den Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlung

9 9 Warum ist die U-Kasse für die bAV interessant ? § 4 d Abs. 1 Nr. 1 c EStG „Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen...... als Betriebsausgaben abgezogen werden..., wenn...... während dieser Zeit jährlich Beiträge gezahlt werden, die der Höhe nach gleich bleiben oder steigen.“ Keine Einmalprämien Keine Umwandlung von Tantiemen Keine Prämienreduzierung § 4 d Abs. 1 Nr. 1 c EStG

10 10 Rechtliche Grundlage für die Anerkennung der UK als soziale Einrichtung und damit Steuerbefreiung § 5 Abs.1 Nr.3 KStG „Von der Körperschaftsteuer sind befreit... rechtsfähige U-Kassen, die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren...“ § 1 KStDV: „Rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungkassen sind nur dann eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs.1 Nr.3 b des Gesetzes, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Die Leistungsempfänger dürfen sich in der Mehrzahl nicht aus dem Unternehmer oder dessen Angehörigen und bei Gesellschaften in der Mehrzahl nicht aus den Gesellschaftern oder deren Angehörigen zusammensetzen. 2.... 3....“

11 11 Vorstandsmitglieder von AGs, Vereinen oder Genossenschaften GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und Geschäftsführer (Nichtgesellschafter) Arbeitnehmer der Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst nur bedingt Wer kann eine Versorgung über die Unterstützungskasse erhalten ? Mitarbeitende Arbeitnehmer-Ehegatten und andere Familienangehörige (mit sv-pflichtigem Arbeitsvertrag) Parität beachten

12 12 Versorgungshöchstbeträge gemäß §§ 2 und 3 KStDV 8 %...der Begünstigten darf die Altersrente 3.221 Euro nicht übersteigen! 4 %...der Begünstigten können in unbegrenzter Höhe versorgt werden!...der Begünstigten darf die Altersrente 2.147 Euro nicht übersteigen! 88 %

13 13 Worauf beziehen sich die zu prüfenden Grenzen ? Stichwort: SEGMENTIERUNG EGU ERGO Gruppenunterstützungskasse e.V. EPU ERGO Pensions-Plan Unterstützungskasse e.V. T4-UK T3-UK T2-UK T1-UK T3 T4 T2 T1

14 14 Woran erkennt man das ? EPU-Satzung § 13 Abs.2: „Werden derartige Leistungen gewährt, so sind die in der Steuergesetzgebung fest gelegten Höchstgrenzen... - bezogen auf den Verein - zwingend zu beachten.“ § 13 Abs.5: „Soweit über den Verein Gesellschafter eines Trägerunternehmens bzw. der Unternehmer oder deren Angehörige versorgt werden sollen, ist dies nur zulässig, wenn sicher gestellt wird, dass sich die Mehrzahl der über den Verein begünstigten Personen nicht auf diese Personengruppe ( Unternehmer, Gesellschafter und deren Angehörige ) erstreckt ( §1 Nr. 1 KStDV).“ § 9 Abs.4: „Der Verein führt für jedes Trägerunternehmen ein getrenntes Kapitalkonto,...“ EGU-Satzung § 12 Abs.2: „Werden derartige Leistungen gewährt, so sind die in der Steuergesetzgebung fest gelegten Höchstgrenzen... - bezogen auf das einzelne Trägerunternehmen – zwingend zu beachten.“ § 12 Abs.5: „Soweit über den Verein Gesellschafter eines Trägerunternehmens bzw. der Unternehmer oder deren Angehörige versorgt werden sollen, ist dies nur zulässig, wenn sicher gestellt wird, dass sich die Mehrzahl der Versorgungsberechtigten eines Trägerunternehmens nicht auf diese Personengruppe erstreckt und diese Personengruppe bei der Bemessung der Leistungen nicht einseitig bevorzugt wird.“ § 9 Abs.4: „Der Verein führt für jedes Trägerunternehmen ein getrenntes Kapitalkonto,...“

15 15 ggf. Entgeltumwandlung Zuwendungen Leistungen Arbeit- geber Arbeit- nehmer Lebensversicherung AG Beiträge Leistungen Und wie funktioniert U-Kasse insgesamt ? Zusage

16 16 Es findet die sog. nachgelagerte Besteuerung beim Arbeitnehmer statt: Zahlungen sind nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäss § 19 Abs 1 Nr. 2 EStG Abzgl. Versorgungsfreibetrag gemäss § 19 Abs 2 EStG Abzgl. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gemäss § 19 Abs 2 EStG Beim Trägerunternehmen ( Arbeitgeber ) gibt es keine steuerlichen Auswirkungen. Wie erfolgt die Besteuerung der Leistung ?

17 17 Vorteile… … für den Arbeitnehmer Lohnsteuerfreiheit des Umwandlungsbetrages Besteuerung erst im Rentenalter; dann i.d.R. mit geringeren Steuersätzen Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge ( für Beiträge bis 4% BBG ) Höhere Rendite im Vergleich zur Privatvorsorge keine Maximierung in der Beitragshöhe … für den Arbeitgeber Auslagerung der Versorgungsrisiken auf die U-Kasse Keine Auswirkungen auf Bilanz Auslagerung der Verwaltungstätigkeiten auf die U-Kasse Finanzierung durch Rückdeckungsversicherung Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge ( für Beiträge bis 4% BBG )

18 18 Wissenswertes… …für den Arbeitnehmer Todesfallleistung nur an - Ehegatten - Lebenspartner - versorgungsberechtigte Kinder - Lebensgefährten I.d.R. keine Beitragsreduktion möglich Keine private Fortführung möglich I.d.R. keine Mitnahme zum neuen Arbeitgeber Die Leistungen werden voll versteuert …für den Arbeitgeber Der Arbeitnehmer hat ab Beginn einen gesetzlich unverfallbaren Anspruch, der vom Arbeitgeber beim PSV gegen Insolvenz gesichert werden muss. Für die Verwaltung der U-Kasse fallen Kosten an. Die Kosten für die Insolvenz-Sicherung und die Verwaltungskosten der U-Kasse trägt der Arbeitgeber. Diese Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

19 19 PSV-Beitrag für Anwärter - Kapital: zugesagtes Erlebensfallkapital * 0,5 * PSV-Satz PSV-Beitrag für Anwärter - Rente: zugesagte jährliche Altersrente * 5 * PSV-Satz PSV-Beitrag für Rentner: Deckungskapital * PSV-Satz Und sonst ? Erläuterungen –zugesagte Leistung = garantierte Leistung zuzügl. bereits zugeteilter Gewinne –Deckungskapital für laufende Renten: Jahresrente * Vervielfältiger (Anl. 1 EStG) (Alter 65: Faktor 11 für Männer, Faktor 10 für Frauen) –PSV-Satz für 2012: 3,0 ‰ zzgl. Vorschusssatz 2013: nicht erhoben

20 20 Und sonst ?

21 21 Agenda 1. Grundlagen der Unterstützungskassenversorgung 2. Umsetzung bei der ERGO Lebensversicherung AG 3. Angebotserstellung 4. Angebots- und Verkaufsunterlagen 5. Intranet 6. Der GGF in der Unterstützungskasse 7. Das BilanzrechtsModernisierungsGesetz „BilMoG“

22 22 Die ERGO Unterstützungskassen EGU ERGO-Gruppenunterstützungskasse e.V. EUV ERGO-Unterstützungskasse für kleine und mittelständische Unternehmen e.V. IPV-ERGO-Unterstützungskasse e.V. IPV-ERGO-U-Kasse e.V.

23 23 Erweiterung des Zielgruppenspektrums durch EPU Zielgruppe übrige Arbeitnehmer Zielgruppe Angestellte mit sehr hohem Versorgungsbedarf (z.B. leitende Angestellte, Spezialkräfte etc.) Erweiterung des Zielgruppenspektrums übrige Arbeitnehmer Angestellte mit sehr hohem Versorgungsbedarf (z.B. leitende Angestellte, Spezialkräfte etc.) GGF Alte U-Kassen (HM und VIC)

24 24 Produktgruppen der Unterstützungskasse Einzel- versicherung HybridKonventionell Kollektiv- versicherung Kapital Rente

25 25 Und sonst? Verwaltungskosten der U-Kasse

26 26 Agenda 1. Grundlagen der Unterstützungskassenversorgung 2. Umsetzung bei der ERGO Lebensversicherung AG 3. Angebotserstellung 4. Angebots- und Verkaufsunterlagen 5. Intranet 6. Der GGF in der Unterstützungskasse 7. Das BilanzrechtsModernisierungsGesetz „BilMoG“

27 27 Wie wird ein Vorschlag erstellt ?

28 28 oder... über EASY !

29 29 Agenda 1. Grundlagen der Unterstützungskassenversorgung 2. Umsetzung bei der ERGO Lebensversicherung AG 3. Angebotserstellung 4. Angebots- und Verkaufsunterlagen 5. Intranet 6. Der GGF in der Unterstützungskasse 7. Das BilanzrechtsModernisierungsGesetz „BilMoG“

30 30 Flyer

31 31 Info-Blätter Alles zum Thema Unterstützungskasse als pdf-Dateien in www.ergo-meine-druckstuecke.de

32 32 Welche Unterlagen werden benötigt ?

33 33 Agenda 1. Grundlagen der Unterstützungskassenversorgung 2. Umsetzung bei der ERGO Lebensversicherung AG 3. Angebotserstellung 4. Angebots- und Verkaufsunterlagen 5. Intranet 6. Der GGF in der Unterstützungskasse 7. Das BilanzrechtsModernisierungsGesetz „BilMoG“

34 34 Weitere Informationen finden sich im Vertriebsportal

35 35 Agenda 1. Grundlagen der Unterstützungskassenversorgung 2. Umsetzung bei der ERGO Lebensversicherung AG 3. Angebotserstellung 4. Angebots- und Verkaufsunterlagen 5. Intranet 6. Der GGF in der Unterstützungskasse 7. Das BilanzrechtsModernisierungsGesetz „BilMoG“

36 36 Der GGF in der U-Kasse Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer über eine Direktzusage oder über eine U-Kasse versorgt werden. Bei beiden Durchführungswegen sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine solche Versorgung die steuerliche Anerkennung erhält: Ernsthaftigkeit Angemessenheit Probezeit Finanzierbarkeit Erdienbarkeit

37 37 Der GGF in der U-Kasse Eine Versorgungszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer wird steuerlich nur anerkannt, wenn sie ernsthaft, also nicht nur zum Schein gewollt ist. So wäre beispielsweise eine Versorgungszusage nicht ernsthaft, wenn gleichzeitig vereinbart würde, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer im Versorgungsfall auf die zugesagten Leistungen verzichtet. Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt - jedenfalls bei beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführern – keine ernsthafte Vereinbarung vor, wenn ein Pensionsalter von weniger als 60 Jahren vorgesehen ist (vgl. Abschnitt 32 Abs. 1 KStR). Ernsthaftigkeit

38 38 Der GGF in der U-Kasse Grundsätzlich muss geprüft werden, ob die Summe der Rentenanwartschaften aus gesetzlicher und betrieblicher Altersrente 75 % des - angemessenen - Gehalts am Bilanzstichtag überschreitet (Überversorgung). Unabhängig davon wird bei beherrschenden und wesentlich beteiligten Gesellschafter- Geschäftsführer auch die Angemessenheit der Gesamtbezüge (einschließlich des Aufwands für die betriebliche Versorgung) geprüft. Dabei werden die ggf. bestehenden Versorgungen an dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag gemessen. Über die Angemessenheit der Gesamtbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern können keine allgemeingültigen Aussagen gemacht werden. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt. Zu diesem Zweck kann auf Wunsch über das Beratungsunternehmen Longial GmbH ein Angemessenheitsgutachten gegen Honorar zur Verfügung gestellt werden. Angemessenheit

39 39 Der GGF in der U-Kasse Eine Versorgungszusage darf grundsätzlich nicht zu einer Überschuldung in der Bilanz führen. Durch Auslagerung auf eine Unterstützungskasse und Abschluss einer kongruenten Rückdeckungsversicherung kann die Finanzierbarkeit sichergestellt werden. Finanzierbarkeit

40 40 Der GGF in der U-Kasse Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern muss eine betriebliche Versorgung während eines ausreichend langen Zeitraums aktiver Tätigkeit erdient werden. Dieser Zeitraum beginnt erst mit der Erteilung der Versorgungszusage. Nach der BFH-Rechtsprechung muss die Zusage vor Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens 10 Jahre vor dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand erteilt werden. Als Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand sollte auf denjenigen Zeitpunkt abgestellt werden, zu dem aufgrund der Versorgungszusage frühestmöglich eine – ggf. vorzeitige – Altersrente in Anspruch genommen werden kann. Wenn beispielsweise ein Pensionsalter von 65 Jahren vorgesehen werden soll, muss die Zusage vor Vollendung des 55. Lebensjahres erteilt werden; eine vorgezogene Altersrente ab Alter 60 kann nur vor Vollendung des 50. Lebensjahres zugesagt werden. Erdienbarkeit

41 41 Der GGF in der U-Kasse Zeit, in der die künftige wirtschaftliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit des Unternehmens zuverlässig abgeschätzt werden kann. Nicht erforderlich, wenn künftige wirtschaftliche Entwicklung aufgrund der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit zuverlässig abgeschätzt werden kann, z.B. in Fällen der Betriebsaufspaltung und Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft Die firmenbezogene Probezeit des Unternehmens: Zeit, in der seine Eignung und Befähigung als Geschäftsführer beurteilt wird. Nicht erforderlich, wenn ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird und der bisherige, bereits erprobte Geschäftsführer des Einzelunternehmens als Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft das Unternehmen fortführt. Die personenbezogene Probezeit des GGF´s: 2 - 3 Jahre 5 Jahre

42 42 Der GGF in der U-Kasse Steuerliche Konsequenzen bei Fehlen der Voraussetzungen: Direktzusage: Zur Annahme der betrieblichen Veranlassung der Versorgung müssen alle Bedingungen erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall, geht das Finanzamt von einer verdeckten Gewinnaus- schüttung aus, die allein im Beteiligungsverhältnis begründet ist. Somit sind Aufwendungen für diese Versorgung für das Unternehmen keine Betriebsausgaben und für den Versorgungsempfänger (GGF) Arbeitseinkommen, das voll zu versteuern ist. U-Kasse: Das Fehlen der Voraussetzungen führt bei einer UK-Versorgung ebenfalls zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung. Somit sind die Zuwendungen, die an die UK fließen jedoch sog. Eigenbeiträge des GGF‘s, die die U-Kasse jedoch nicht annehmen darf. Tut sie es dennoch, verliert sie den Status der sozialen Einrichtung und wird steuerpflichtig. Achtung: Der Gesellschafterbeschluss ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen einer zivilrechtlich wirksamen und steuerlich anerkannten Zusage.

43 43 Wo ist der GGF ?

44 44 Da ist der GGF !

45 45 Da ist der GGF !

46 46 Die EStÄR 2008 Die Steuerabteilung sagt: „Im Moment ist hier keine Relevanz für den GGF in der U-Kasse zu sehen.“

47 47 Agenda 1. Grundlagen der Unterstützungskassenversorgung 2. Umsetzung bei der ERGO Lebensversicherung AG 3. Angebotserstellung 4. Angebots- und Verkaufsunterlagen 5. Intranet 6. Der GGF in der Unterstützungskasse 7. Das BilanzrechtsModernisierungsGesetz „BilMoG“

48 48 Bei kongruent rückgedeckten U-Kassen soll es wie bisher keine Bilanzberührung geben. Unterdeckungen sind jedoch im Anhang an zu geben. Bei Nicht-Verpfändung sind die gesamte Verpflichtung und die RDV getrennt zu bilanzieren. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Externe Kapitaldeckung von Pensionsverpflichtungen ( auch Auslagerung ) wird generell interessanter, da Offenlegung bestehender Deckungslücken noch deutlicher zu Tage treten. Ziel: Realistischere Darstellung von Pensionsverpflichtungen und deren Aus- wirkungen in der Handels-Bilanz ( steuerliche Darstellung bleibt unverändert)

49 49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

50 50 Definition „Unterstützungskasse“§ 1b BetrAVG Zuwendungen an Unterstützungskassen§ 4d EStG Befreiung von der Körperschaftsteuerpflicht§ 5 KStG Definition „soziale Einrichtung“§ 1 KStDV Versorgungshöchstgrenzen§§ 2, 3 KStDV Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit§ 19 EStG Sammlung der wichtigsten Rechtsgrundlagen § § §


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