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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Les politiques sociale la réforme de l'Etat social suisse IDEHAP, 25.

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Les politiques sociale la réforme de l'Etat social suisse IDEHAP, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, BSV

2 2«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Abseits vom Scheinwerferlicht 1.Kinder- und Jugendpolitik Die Entwicklung des Politikfeldes Aktuelle Fragen 2.Armutsbekämpfung Aktivitäten in einem Handlungsfeld der Kantone und Gemeinden Schwerpunkte und Vorgehen 3.Sozialhilfe Regulierungsebene Bund oder Kantone Entscheid des Bundesrates

3 3«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Kinder- und Jugendpolitik bis 2006 JFG – Unterstützung von Jugendorganisationen (+ offene Jugendarbeit): Ca. 7 Mio Fr. Kredit Kinderrechte – Unterstützung von Einzelprojekten: Ca. 200‘000 Fr. Kredit Kinderschutz – Unterstützung von Einzelprojekten: Ca. 600‘000 Fr. Kredit Jugendsession: Ca. 150‘000 Fr. 5 Mitarbeiter/innen, ca. 400 Stellenprozente Richtlinien für Einzelprojekte, keine Gesamtstrategie

4 4«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Überblick über die Entwicklung Schutz Vernehmlassung Kantone Bericht J&G Konzept Präv. Programm Konzept Medienschutz Parlament Vernehmlassung Erstellung Botschaft Vo StGB 386 Vorbereitung Umsetzung, bis 2014 Kinderschutz Jugend & Gewalt PPP - Konzept nat. Programm Ges. Grundl. Entscheid BR In Kraft Förderung Partizipation Bericht Po Fehr Vorentwurf Totalrevision KJFG BV KRK Pa. Iv. Amherd Entscheid BR Umsetzung, bis 2014 Nicht mehrheitsfähig Bericht Strategie für eine schweizersiche Kinder- und Jugendpolitik 2006-2008200920102011

5 5«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Überblick über die Entwicklung Schutz Vo StGB 386 J&G, Umsetzung, bis 2014 Kinderschutz Jugend & Gewalt Ges. Grundl. Förderung Partizipation Bericht Po Fehr KJFG BR Vo BV KRK Pa. Iv. Amherd  WBK  NR  ? JMS, Umsetzung, bis 2014 2012 KJFG IT KJFG Durchführung 2013 Kantonale Initiativen? Fonds für KS-Projekte Evaluation 2016 Evaluation 2015 BR BR Bericht Po Fiala/Schmid-Federer: 147 Entwicklung Umsetzung KRK  Fallow-up 2014 2015+ Ad-hoc

6 6«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Stand heute Totalrevidiertes (K)JFG Insbesondere: Unterstützung von Modellprojekten (offene Jugendarbeit), Jugendsession (8 Mio Fr.); Unterstützung von Kantonen bei der Entwicklung (11 Mio für 8 Jahre) Vo StGB 386 Gesetzliche Grundlage für die Kredite Kinderrechte und Kinderschutz Gesetzliche Grundlage für Programme J&G, JMS Programme J&G, JMS (8.65 Mio in 5 Jahren) Definiertes Vorgehen im Bereich Kinderschutz Koordination mit Kantonen und Privaten Entwicklungsperspektiven Kinderrechte (in Arbeit) Kinderschutz Jugendschutz 12 Mitarbeitende, ca. 1‘000 Stellenprozente (ab 2013)

7 7«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Aktuelle Schwerpunkte KJFG Aufbau Koordinationsfunktion (Art. 18 KJFG  Entwicklung bei den Kantonen SODK) Förderung von Modellvorhaben von Kantonen und Gemeinden (Art. 11 KJFG) Unterstützung der Kantone bei der Entwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik (Art. 26 KJFG) KRK Monitoring, Follow-up Empfehlungen Abschluss Jugendschutzprogramme

8 8«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Vorbereitung Jugendschutzprogramme: Berichtserarbeitung Begleitgruppe: Vorgehen und Fragestellung Begleitgruppe: Diskussion Berichtsentwurf Bericht Eisner Bericht Steiner Expertengruppe Familie / Frühe Kindheit Expertengruppe Schule / Ausbildung Expertengruppe Öffentlicher Raum Expertengruppe Medien Tripartite Agglomerationspolitik Verabschiedung Bundesrat: 20. Mai 09 Ende 2007 Mai 2010

9 9«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Inhalt Bericht Jugendgewalt – Definition und Entwicklung Möglichkeiten und Grenzen der Prävention Staatliche Massnahmen im Bereich Jugendgewalt: Zuständigkeiten und Bestandesaufnahme Handlungsbedarf und Interventionsmöglichkeiten Familie und frühe Kindheit Schule und Ausbildung Öffentlicher Raum Medien Schlussfolgerungen und Empfehlungen

10 10«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Massnahmen im Überblick Statistik: Dunkelfeld und Sanktionenvollzug Gesamtschweizerisches Programm Kompetenzförderung und Vernetzung der Akteure Beratung und Problemlösung Modellvorhaben und Evaluation Integrierte Strategien Prävention – Intervention – Repression Medien: Information und Kompetenzförderung Gesetzliche Grundlage: Vo Art. 386 StGB

11 11«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Jugendschutzprogramm Jugend & Gewalt Gesichertes Wissen praxisnah und breit vermitteln Wissensbasis Good Practice in der Gewaltprävention aufbauen Vernetzung der Akteure hinsichtlich nachhaltiger Zusammenarbeit fördern Auf Zusammenarbeit der Akteure in Prävention, Intervention, Repression hinwirken Expertengruppe Good Practice Evaluations- und Pilotprojekte Beratungspool www.jugendundgewalt.ch Nationale Konferenzen Expertengruppe Prävention, Intervention, Repression, Bericht Netzwerk der kantonalen und kommunalen Ansprechstellen Veranstaltungen / Weiterbildungen Forschungsmandate

12 12«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Jugendschutzprogramm Jugend & Medien Stakeholder-Mobilisierung und Zusammenarbeit Nationale Referenzplattform Jugendmedienschutz aufbauen und regelmässig aktualisieren Innovative Methoden entwickeln und Impulse zur fachlichen Entwicklung geben Monitoring der Medienentwicklung und Regulierungsaktivitäten von Kantonen und Medienbranchen Broschüren und Flyer Medienarbeit / Social Media Nationale Konferenzen Netzwerke / Begleitgruppe Gemeinsame Projekte Bericht Regulierung Übersicht und Qualitätssicherung Schulungsangebote Modellprojekte Peer Education www.jugendundmedien.ch Erreichbarkeit Risikogruppen

13 13«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Politische Forderungen bzgl. Massnahmen des Bundes im Jugendmedienschutz Information Sensibili- sierung Medien- kompetenz Kampagnen Verbindliche Koordination u. Zusammenarbeit Bund, Kantonen und der Wirtschaft Monitoring der Entwicklungen und Heraus- forderungen Medienübergreifende Regulierung (neue Straftatbestände, Verbesserung Datenschutz, zivilrechtliche Verantwortung der Internet Provider etc.) Regulierung im Bereich Fernmelderecht (Pflicht zur Abgabe von Filtersoftware, Jugendschutzberatung) Einheitliche Regulierung im Computerspielebereich Verbindliche Alterskennzeichnung, Abgabeverbot von nicht altersgerechten Computerspielen, allg. Verbot von Gewaltvideospielen

14 14«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Breite und wissenschaftliche Abstützung des Berichts Zusammensetzung der Begleitgremien Bundesstellen, Kantone, Wirtschaft, Wissenschaft sowie Fachorganisationen, Verbände, Stiftungen etc. Forschungsarbeiten Entwicklungs- und Nutzungstrends und damit verbundene Herausforderungen Erhebung und Überprüfung der Regulierungsaktivitäten der Kantone Evaluation der Selbstregulierungsmassnahmen der Branchen Good Practice im internationalen Vergleich Evaluation des nationalen Programms Jugend und Medien

15 15«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Aktuelle Herausforderungen Prioritäre Problemlagen -Schutz von Minderjährigen vor illegalen und ungeeigneten Inhalten (Gewalt, Pornografie, Rassismus etc.) -Beeinträchtigende Mitteilungen im Rahmen von Individualkommunikation (Cybermobbing Diffamierung, Belästigung, gefährliche Kontakt mit sexuellen Absichten etc.) -Intransparente Bearbeitung persönlicher Daten Kind als Rezipient, Kommunikationsteilnehmer und Akteur rasante technische Entwicklung (orts- und zeitunabhängige Verfügbarkeit), sich veränderndes Nutzungsverhalten und damit verbundene neue Problemlagen weltumspannender Charakter des Internets

16 16«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Aktuelle Situation im Jugendmedienschutz Prävention durch Kantone -Bildung -Soziales -Sicherheit -Gesundheit und durch private Akteure Unterstüt- zung durch Bund 2011- 2015 Punktuelle u. informelle Zusammenarbeit Erstmalige Gesamtübersicht Handlungsbedarf identifziert Medienübergreifende Regulierung durch Bund, Vollzug durch die Kantone Regulierung Radio, TV, Telekommunikation, Internet, Mehrwertdienste durch Bund und Branchen (asut, simsa, SAVASS) Regulierung Kino, Film und Computerspiele durch Kantone und Branchenverbände (SVV, SIEA, Pro Cinema)

17 17«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Evaluation der Regulierungsaktivitäten der Kantone KinoFilmComputerspiele Pflicht zur Altersde- klaration 12 Kantone3 Kantone Abgabe- bzw. Zugangs- beschränk. 6 Kantone3 Kantone Kommission Jugendschutz im Film: Empfehlungen zum Zulassungsalter Standes- initiativen: Bundesregelung

18 18«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Evaluation der Selbstregulierung der Branche In rund 50% der Fälle werden nicht altersgerechte Filme und Computerspiele an Minderjährige verkauft Rund 70% der Eltern, die für ihr Kind ein Mobiltelefon kaufen, werden nicht über Filtersoftware oder andere Jugendschutzmassnahmen informiert

19 19«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Regulierungsschwächen, Vollzugsprobleme, Defizite Selbstregulierungsmassnahmen der Branchen im Film-, Computerspiele- und Internetbereich sind ineffizient und nicht wirksam oder werden gar nicht umgesetzt Fehlende gesetzliche Abstützung der Selbstregulierung im Film-u. Computerspielebereich in der Mehrheit der Kantone Fehlende Regulierung im Internetbereich und von Video on demand Vollzugsprobleme bei medienübergreifenden Bestimmungen Punktuelle oder nicht abgestimmte Präventionsmassnahmen Zahlreiche Akteure und hoch fragmentiertes Jugendmedienschutzsystem Keine institutionalisierte Koordination und Zusammenarbeit

20 20«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Handlungsbedarf und Massnahmen- vorschläge (1/4) Weiterführung der Unterstützungsleistungen des Bundes im erzieherischen Kinder- und Jugend- medienschutz (Programm Jugend und Medien) Bündelung von Informationen (www.jugendundmedien.ch) und Sensibilisierung Impulse zur fachlichen Weiterentwicklung von Massnahmen und Qualitätssicherung von Angeboten Austausch und Vernetzung Berücksichtigung JMS bei Finanzhilfen an Dritte

21 21«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Handlungsbedarf und Massnahmen- vorschläge (2/4) Verbesserung der Regulierung und von Schutzinstrumenten in verschiedenen Bereichen: Gesetzliche Verankerung einer Beratungspflicht der Internet- zugangsprovider zu Filterprogrammen (Revision des Fernmeldegesetzes) Prüfung Übernahme AVMD-Richtlinie der EU (Regulierung Video on demand) Prüfung der zivilrechtlichen Verantwortung von Internet Service Providern und Plattformbetreibern Prüfung Handlungsbedarf im Datenschutzgesetz

22 22«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Handlungsbedarf und Massnahmen- vorschläge (3/4) Bundesgesetzliche Verankerung einer Alters-klassifizierung und -kennzeichnung sowie von Zugangs- und Abgabebeschränkungen im Film- und Computerspielebereich im Sinne der Motion Hochreutener 07.3870 und der Standesinitiativen der Kt. SG und ZG mit Bezug auf bereits bestehende Klassifizierungs-stellen bzw. - systeme (Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film/FSK/Code of Conduct SVV; PEGI/Code of Conduct SIEA) = Ko-Regulierung benötigt eine Verfassungsänderung

23 23«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Handlungsbedarf und Massnahmen- vorschläge (4/4) Schaffung einer nationalen Koordinationsstelle für den regulierenden Kinder- und Jugendmedien-schutz im Sinne der Motion Bischofberger 10.3466 Formalisierung der Zusammenarbeit zwischen den Bundesstellen, Kantonen, Branchen Verstärkte internationale Zusammenarbeit Regelmässiges Monitoring der Entwicklungen und periodische Evaluation des Gesamtregulierungssystems Problemlagen beobachten, Herausforderungen und Handlungsbedarf identifizieren

24 24«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Umsetzungsvarianten aus Sicht Bund Varianten1. Punktuelle Unterstützung 2. Aktive Unterstützung 3. Ko-Regulierung und Koordination Mögliche Massnahmen im Jugendmedien- schutz JMS punktuelle Finanzhilfen an Projekte, etc. via reguläres Budget (KJFG) kein thematischer Fokus auf JMS keine Koordination Weiterführung der aktiven Unterstützungs rolle im erzieherischen JMS informelle Koordination punktuelle Studien und Evaluationen Ko-Regulierung im Film- und Computer- spielebereich Nationale Koord.stelle Regelmässiges Monitoring/Evaluation bundesgesetzliche Regelung der präv. ver- deckten Fahndungen von KOBIK Verfassungs- änderung nein ja Zusätzliche Ressourcen neinja

25 25«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Erfüllung der politischen Forderungen je nach gewählter Variante Information Sensibili- sierung Medien- kompetenz Kampagnen Verbindliche Koordination u. Zusammenarbeit Bund, Kantonen und der Wirtschaft Monitoring der Entwicklungen und Heraus- forderungen Medienübergreifende Regulierung (neue Straftatbestände, Verbesserung Datenschutz, zivilrechtliche Verantwortung der Internet Provider etc.) Regulierung im Bereich Fernmelderecht (Pflicht zur Abgabe von Filtersoftware, Jugendschutzberatung) Einheitliche Regulierung im Computerspielebereich Verbindliche Alterskennzeichnung, Abgabeverbot von nicht altersgerechten Computerspielen, allg. Verbot Gewaltvideospielen, verdeckte Fahndung Variante 2Variante 3 (mit 2 teilweise) Variante 3 Bereits in Bundeskompetenz

26 26«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung Das Anliegen im Parlament Verschiedene Vorstösse in den 90er-Jahren Nationale Armutskonferenz 2003 Verschiedene Vorstösse nach 2005 Bundesrat: Gesamtschweizerische Strategie zur Armuts-bekämpfung (2010) Nationale Armutskonferenz 2010 Legislaturplanung 2011 – 2015: Umsetzung der Armutsstrategie Entscheide des Bundesrates Jahresziel 2012 (Ziel 17): Vorgehen zur Umsetzung und Massnahmen entscheiden Auftrag an EDI (Herbst 2012): Entwurf eines Programms zur Prävention und Bekämpfung der Armut mit Antrag für Ressourcen

27 27«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Nationales Programm zur Prävention & Bekämpfung von Armut 2014 – 2018

28 28«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Armut in der Schweiz

29 29«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Ansatzpunkte zur Prävention und Bekämpfung von Armut Arbeitsmarkt Investitionen / Infrastruktur 2. Arbeitsmarkt Qualifizierung Soziale Sicherheit Frühe Förderung Bildung Primäre Prävention Sekundäre Prävention Familienstruktur Haushalts- einkommen Bedarf Armut Tertiäre Prävention

30 30«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geburt, Säuglings- /Kleinkinda lter Erwerb sprachlicher, motorischer Fertigkeiten Kindheit Schuleintritt Lesen, Schreiben lernen Entwicklung sozialer Fertigkeiten Jugend Eintritt in Pubertät Erste Verabredungen Entwicklung der Identität & Eigenständigkei t Frühes Erwachsen enalter Auszug von zu Hause Berufswahl Familie gründen Erziehung, Betreuung von Kleinkindern Erwachsen enalter Erziehung & Betreuung Kind in Primarschule, eines Jugendlichen Beruflicher Erfolg Betreuung kranker Familienmitglied er Grossmutter/- vater werden Spätes Erwachsen enalter Eintritt in Ruhestand Umgang mit Krankheit, Behinderung Umgang mit Tod eines Ehepartners Sterben Handlungsfeld Bildungschancen: frühe Förderung bis erste Schuljahre Handlungsfeld Bildungschancen: Berufswahl, -einstieg & Nachholbildung Handlungsfeld Lebensbedingungen: Wohnen, Familienarmut, Informationen für Betroffene Handlungsfeld soziale & berufliche Integration Thematische Ansatzpunkte im Lebensverlauf Systeme der sozialen Sicherheit: AHV, EL, IV

31 31«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Informationen Webauftritt Programm www.gegenarmut.ch (seit Dezember 2014)www.gegenarmut.ch regelmässige Newsletter (ab Mitte 2015) Vernetzung Zwei nationale Konferenzen 2016 & 2018 Beiträge an Tagungen an Akteure im Bereich Armutsprävention & -bekämpfung 2015 bis 2018 Grundlagen Erarbeitung von neuen Grundlagen für Fachkreise durch Studien Programmlinien

32 32«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Nationales Programm gegen Armut 2014 - 2018 Handlungsfeld Bildungschancen Fragestellung Wie erreichen wir sozial benachteiligte, bildungsferne Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und können sie besser unterstützen? Massnahmen Entwicklung von Grundlagen (z.B. Leitfaden) für Fachpersonen für die Unterstützung und Förderung von sozial benachteiligten, bildungsfernen Kindern, Jugendlichen & jungen Erwachsenen (Zugang zu Informationen und Angeboten, Förderpotential) Bessere Vernetzung von Akteuren des Vorschulbereichs mit den Akteuren des Schulbereichs (z.B. regionale Tagung im Herbst 2015: Schwerpunkt sozial benachteiligte Eltern) Validierung der Praxisausrichtung der Folgearbeiten Unterstützung spezifischer Projekte (Einladung zur Eingabe von Gesuchen publiziert)

33 33«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Handlungsfeld soziale & berufliche Integration Fragestellung Welche Faktoren von Unternehmen der sozialen und beruflichen Integration ermöglichen eine erfolgreiche berufliche und soziale Integration? Massnahmen Durchführung einer Studie Validierung Zwischenergebnisse anlässlich der Europäischen Konferenz von Unternehmen der sozialen & beruflichen Integration (FHNW Olten) Beitrag an Diskussion über Wirkungspotenzial verschiedener Faktoren der sozialen und beruflichen Integration Wissenstransfer durch Publikation Bericht

34 34«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Handlungsfeld allgemeine Lebensbedingungen Fragestellung Wie kann Wohnversorgungssituation armutsbetroffener Menschen verbessert werden? Massnahmen Bestandsaufnahme Wohnversorgung und Unterstützungsformen armutsbetroffener Menschen in der Schweiz & Hinweise zu Handlungsmöglichkeiten für Fachkreise. Wissenstransfer via Publikation an Akteure der Wohnraum- und Sozialpolitik Vernetzung der Akteure z.B. via Nationale Konferenz

35 35«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Handlungsfeld allgemeine Lebensbedingungen Fragestellung Wie können die notwendigen Informationen für armutsbetroffene Menschen verbessert werden? Massnahmen Erhebung bestehender Online-Informationsangebote für betroffene Menschen sowie Bewertung ihrer Verbreitung und Wirksamkeit Darauf aufbauend gegebenenfalls Konzeption und Realisierung einer Informationsplattform mit und für armutsbetroffene Menschen

36 36«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Handlungsfeld Monitoring / Wirkungsmessung Fragestellung Wie könnte ein Armutsmonitoring (Armut und Armutsbekämpfung) für die Schweiz ausgestaltet werden? Massnahmen Erstellung eines Konzepts „Armutsmonitoring für die Schweiz“ mit Umsetzungsvarianten Bundesratsentscheid zu einem Armutsmonitoring

37 37«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Sozialhilfe-Rahmengesetz

38 38«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Das Rahmengesetz für Sozialhilfe – eine langjährige Forderung Anliegen der „Armenpflege“ seit 100 Jahren… Krise der 1990er Jahren Pa. Iv. SGK Recht auf Existenzsicherung (1993 zu Goll 92.426) Frage, ob ein Verfassungsrecht auf Existenzsicherung und eine Bundeskompetenz für die Gesetzgebung auf diesem Gebiet geschaffen werden soll => keine Mehrheit der Kantone 2011 Mo. Humbel (11.3638) Bundesrahmengesetz zur Existenzsicherung => abgeschrieben Mo. Weibel (11.3714) Rahmengesetz für Sozialhilfe => abgeschrieben 2012: Mo. SGK-N (12.3013) „Rahmengesetz für Sozialhilfe“ => Annahme NR (20.09.2012), Ablehnung SR (11.06.213) 2013: Po. SGK-N (13.4010) Rahmengesetz für die Sozialhilfe => Annahme NR (10.03.14) 2014: Mo. (14.3662) Verfassungsmässige Grundlage für eine Mankoteilung zwischen den Elternteilen im Unterhaltsrecht => Annahme NR (08.09.14), Ablehnung SR (02.12.2014)

39 39«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

40 40«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Auftrag für den Bericht 13.4010 Postulat SGK-N Rahmengesetz für die Sozialhilfe Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, inwiefern ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe Antworten auf folgende Fragen gibt: Regelung der Zuständigkeiten (heutiges ZUG); Harmonisierung der Standards für die Existenzsicherung; Festlegung der sozialen und beruflichen Integration als verbindliche Zielsetzungen für die Sozialhilfe (sowohl für Sozialhilfebezüger als auch Leistungsträger); Sanktionen und Leistungskürzungen; organisatorische Standards; Verfahrensvorschriften; Koordination der Sozialhilfe mit anderen Systemen der sozialen Sicherheit; o Harmonisierung der Sozialhilfe mit weiteren bedarfsabhängigen Leistungen wie Alimentenbevorschussung, Ausbildungsbeiträgen oder Ergänzungsleistungen für Familien; Datenschutz. Der Bundesrat wird zudem beauftragt, im Rahmen des Berichtes konkretere Möglichkeiten für ein solches Gesetz zu skizzieren und insbesondere die Verfassungsmässigkeit zu prüfen respektive Vorschläge für einen entsprechenden Verfassungsartikel zu machen.

41 41«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Fokus: Sozialhilfe im engeren Sinn Bericht orientiert sich an drei Grundlagen: Zuständigkeitsgesetz (ZUG) Sozialhilfedefinition: finanzielle und persönliche Hilfe sowie Integrationsförderung Sozialhilfe im engeren und weiteren Sinn: Sozialhilfe im engeren Sinn: individuelle Sozialhilfe gemäss kantonalen Sozialhilfegesetzen, bestehend aus Geldleistungen => Schwerpunkt des Berichts => Ohne kollektive Leistungen Sozialhilfe im weitern Sinn: umfasst alle bedarfsabhängigen Leistungen der Kantone zur Bedarfsabdeckung

42 42«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Fokus: Sozialhilfe im engeren Sinn

43 43«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Ziele des Berichts In welchen Bereichen bestehen Forderungen nach Harmonisierung? Mögliche Formulierungen Harmonisierung und Koordination in weiteren Bedarfsleistungen Varianten für die Harmonisierung

44 44«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Die Sozialhilfe in den Kantonen Harmonisierungsprozesse in der Sozialhilfe: SKOS Richtlinien: zentrale Referenzgrösse für Kantone, Gemeinden, Gerichte und Wissenschaft Disparitäten: Anwendung der SKOS-Richtlinien erhebliche Unterschiede in der Umsetzung Unterschiedliche Leistungshöhe Organisation der Sozialhilfe für die Sozialhilfe zuständige Stellen (kantonal oder regional zentralisierte Sozialbehörden, in gewissen Kantonen übernimmt der Gemeinderat die Funktion der Sozialbehörde) Unterschiede im Vollzug: Regionalisierung und Professionalisierung der Sozialdienste unterschiedlich Finanzierung der Sozialhilfe in den Kantonen Unterschiedliche Finanzierungsarten: vollständige Deckung durch das Kantonsbudget bis ausschliessliche Kostenübernahme durch Gemeinden

45 45«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Überblick heutige Situation Wo funktioniert das System ? Sozialhilfe funktioniert in der Schweiz grundsätzlich gut Erbringt sehr gute Leistungen Erzielt Wirkung Wo wird über eine Harmonisierung diskutiert ? Vereinheitlichung von allgemeingültigen Aspekten, von Anspruchsvoraussetzungen und dem Rechtsweg Harmonisierung der Leistungsarten, (persönliche Hilfe, materielle Hilfe/ Integrationshilfe) der Grundsätze und der zu erreichenden Zielsetzungen Koordination mit anderen Leistungssystemen

46 46«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Handlungsbereiche: Übersicht BereicheDiskussionspunkte Definition der SozialhilfeEingrenzung der Sozialhilfe, Definition des Existenzminimums Funktion der SozialhilfeSpezifische Rolle im System der sozialen Sicherheit Stellung der Sozialhilfe im System der sozialen Sicherheit Institutionelle Stellung der Sozialhilfe LeistungsanspruchSchutzbereich und Anspruchsvoraussetzungen Leistungen: persönliche (immaterielle Sozialhilfe) materielle Sozialhilfe Integrationsmassnahmen Rechte, Pflichten, Leistungshöhe und Angebot SanktionsmassnahmenRechtmässigkeit und Umfang OrganisationEffizienz der Strukturen und Zugang Verfahrensaspekte und RechtsmittelGeltendmachung des Rechts und Datenschutz FinanzierungLastenverteilung Zuständigkeiten (ZUG)Kompetenzregelung bei kantonsübergreifenden Fällen

47 47«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Neue Sozialhilfebestimmungen: Beispiel I: immaterielle Hilfe Ausgangslage: Grosse kantonale Unterschiede im Zugang zu professioneller Beratung Persönliche Beratung als wesentlicher Teil der Sozialhilfe Fördert Unabhängigkeit der Betroffenen „Mehrfachproblematik“ der Sozialhilfeempfangenden Unterschiedlich viel Handlungsspielraum für die Anpassung der persönlichen Hilfe an den Einzelfall Erwartungen an Harmonisierung Neue Bestimmungen müssten zwischen den Voraussetzungen für persönliche und materielle Hilfe unterscheiden und diese definieren Festlegung eines allgemeingültiges Mindestangebot(=vorgeschriebene Dienstleistungen)

48 48«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Vorschlag für einen Verfassungsartikel Ein Verfassungsartikel könnte wie folgt aussehen: Art. 115 Deckung des Existenzminimums und Integration 1.Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt. Der Bund regelt die Ausnahmen und Zuständigkeiten. 2.Die Kantone legen die Grundsätze fest, um allen Personen in der Schweiz eine würdevolle Existenz und die gesellschaftliche Integration zu gewährleisten. Sie regeln insbesondere: a.die Harmonisierung der Leistungen der Sozialhilfe, die Bedingungen für den Bezug von Sozialhilfeleistungen sowie die minimalen Leistungen b.die Koordination der übrigen kantonalen Bedarfsleistungen untereinander sowie mit der Sozialhilfe c.die berufliche und soziale Integration d.die Harmonisierung der Bedarfsleistungen (z.B. Alimentenbevorschussung) e.die geeignete Berücksichtigung des Erwerbseinkommens bei der Bemessung der Leistungen 3.Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Grundsätze der Sozialhilfe und der Bedarfsleistungen zustande, so kann der Bund die notwendigen Vorschriften erlassen. 4.Bei der Vorbereitung von Erlassen des Bundes, welche die Zuständigkeit der Kantone betreffen, kommt der Mitwirkung der Kantone besonderes Gewicht zu.

49 49«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Der Entscheid des Bundesrates

50 50«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Die Reaktionen

51 51«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Strategie Unter Strategie werden in der Wirtschaft klassisch die (meist langfristig) geplanten Verhaltensweisen der Unternehmen zur Erreichung ihrer Ziele verstanden. Wikipedia, „Strategie (Wirtschaft)“, Stand 17.9.2012

52 52«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Erkenntnisse Die Möglichkeiten einer strategische Steuerung hängen vom politisch gegebenen Spielraum ab. Windows of opportunities müssen konsequent im Hinblick auf die längerfristige strategische Steuerung genutzt werden. Die Qualität und Glaubwürdigkeit der Entscheidgrundlagen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor (aber nicht der einzige). Die Strategieentwicklung ist ein – manchmal mühsamer – Prozess. Umsetzung verlangt Planung und Flexibilität Einbindung und Motivierung der Mitarbeitenden ist ein wichtiger Erfolgsfaktor

53 53«Reform des Sozialstaats» | IDEHAP | Lausanne, 25. Februar 2015 Ludwig Gärtner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Strategie II Unter Strategie werden in der Wirtschaft klassisch die (meist langfristig) geplanten Verhaltensweisen der Unternehmen zur Erreichung ihrer Ziele verstanden. … Diese klassische Definition von Strategie wird heute vor allem auf Grund ihrer Annahme der Planbarkeit kritisiert. … Henry Mintzberg setzt neben die rationale Planung von Strategien noch ausdrücklich die Möglichkeit emergenter Strategien, die nirgendwo niedergeschrieben wurden, sich aber aus der Unternehmung heraus entwickelt haben. Wikipedia, „Strategie (Wirtschaft)“, Stand 17.9.2012 Reinvent Strategy – die intelligente Planung des Unplanbaren Organisation produziert Initiativen, testet diese und Strategie konturiert sich durch das Gehen in die Zukunft A. Wüthrich, in: io new management Nr. 12, 2009, S. 40-43


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