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Bilanzierung nach BilMoG
Rechnungsabgrenzung Bilanzierung nach BilMoG (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW
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Rechnungsabgrenzung Rechtsgrundlage § 250 HGB
Ansatz auf der Aktivseite für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Ansatz auf der Passivseite für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen Ansatzwahlrecht für ein Disagio § 250 Abs. 3 HGB. (wie bisher) Bsp. Im GJ 2010 zahlt die X-GmbH dem Fußballverein B 1 Mio € für die komplette Saison 2010/2011 um das Firmenlogo während der Heimspiele des B im VIP Bereich des Stadions anbringen zu dürfen. Angenommene Dauer der Saison: September 2010 – Juli 2011 Sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden? (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW
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Rechnungsabgrenzung Ja, da die Zahlung der Werbemaßnahmen für das Jahr Ausgaben vor dem Bilanzstichtag und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Somit ist eine Abgrenzung notwendig, um die Bilanz im Geschäftsjahr 2010 korrekt abzubilden. D.h. Aktive Rechnungsabgrenzung i.H.v ,00 € (Jan 2011 – Juni 2011) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW
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Rechnungsabgrenzung Der Mieter M überweist im Dezember 2010 die Miete für Januar Was ist veranlasst? Denken Sie an die Periodenabgrenzung! Passive Rechnungsabgrenzung: BS Bank an passive Rechnungsabgrenzung! (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp, HS Landshut, Fak. BW
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