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Sitzung der PBÜ - Informationen der ear Fürth, 12.10.2011.

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Präsentation zum Thema: "Sitzung der PBÜ - Informationen der ear Fürth, 12.10.2011."—  Präsentation transkript:

1 Sitzung der PBÜ - Informationen der ear Fürth,

2 Agenda 5. Informationen der ear 5.1 Organisation 5.2 Kennzahlen der stiftung-ear 5.3 Veränderungen & Perspektiven 5.4 Aktuelle Gebührenordnung 5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur Ermittlung der Berechnung 6. Status WEEE Europa EWRN / ear

3 Organigramm (Stand: Oktober 2011)
ZVEI-Jahrespressekonferenz 5. April 2001 Organigramm (Stand: Oktober 2011) Vorstand Alexander Goldberg Assistenz des Vorstands Datenschutzbeauftragte Silke Koch Doreen Zschiegner kfm. Administration Friedrich Schneider Wirtschaftsplan Controlling Abschlüsse / Reporting Fakturierung / Gebühren Mahnung / Vollstreckung Allgemeine Verwaltung Melanie Krahl Elke Zenger Recht Dr. Andrea Menz, LL.M. Verwaltungsrecht b2c-Registrierungen Garantien Härtefälle OWi-Vorbereitung PR / Internetpräsenz Allgemeine Informationen Datenschutz Mathias Dammer Sabina Gärtner-Nitsche Angelika Gugel Oliver Johannes Silke Koch Nina Sidoti Martin Theusner Konstantin Papoutsidis Claudia Pohl Caroline Wenk Doreen Zschiegner IT-Prozesse u. -System Markus Gascha, LL.M. Abholkoordination Behältergestellung Optierungen Anwenderbetreuung IT-Systembetreuung IT-Sicherheit Training Ekkehard Faller Oliver Groke Johannes-Michael Neubig Stefanie Teufel Markus Weiß b2b-Registrierungen Technische Zuordnungsfragen Gutachten / Feststellungen zum Anwendungsbereich Regelbuch Betreuung regelsetzende Gremien Uwe Müller Dr. Rudolf Winghofer Doreen Zschiegner

4 Agenda 5. Informationen der ear 5.1 Organisation 5.2 Kennzahlen der stiftung-ear 5.3 Veränderungen & Perspektiven 5.4 Aktuelle Gebührenordnung 5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur Ermittlung der Berechnung 6. Status WEEE Europa EWRN / ear

5 Kennzahlen (1) (Stand: Oktober 2011)
26 Mitarbeiter Hersteller (davon 269 nicht in der EU) 1,61 Mio. Verwaltungsakte erlassen, davon aktuell aktive Registrierungen, Marken-Gerätearten-Registrierungen (seit ) Abholungs- und Bereitstellungsanordnungen (seit ) Kostenbescheide (seit ) 510 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) mit insgesamt Übergabe-/Abholstellen

6 Kennzahlen (2) - Verfahren (Stand: Oktober 2011)
ZVEI-Jahrespressekonferenz ZVEI-Jahrespressekonferenz 5. April 2001 5. April 2001 Kennzahlen (2) - Verfahren (Stand: Oktober 2011) Härtefälle verbeschieden sonstige Erledigung in Bearbeitung kleiner endgültig:1673 (pos. 789; neg. 884) auflösend bedingt: 133 34 396 großer 641 (pos. 64; neg. 577) 154 39 Anhängige Verwaltungsprozesse Anzahl re Anwendungsbereich re Härtefallentscheidungen re Ablehnung Registrierung 1 re Kostenbescheid Widersprüche beendet offen 987 975 1 bei ear 11 (aktuell von UBA zu verbescheiden) 6 6

7 Agenda 5. Informationen der ear 5.1 Organisation 5.2 Kennzahlen der stiftung-ear 5.3 Veränderungen & Perspektiven 5.4 Aktuelle Gebührenordnung 5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur Ermittlung der Berechnung 6. Status WEEE Europa EWRN / ear

8 Veränderungen & Perspektiven
Fertiggestellt: Gerätearten-bezogene Inputmengendarstellung auf ear-Homepage Passwortgeschützter Arbeitsbereich auf ear-Homepage Information der Betroffenen hinsichtlich Wärmepumpentrockner neuer Webauftritt der Stiftung Flyer für „ausländische“ Hersteller: „Ihre WEEE-Registrierung in Deutschland“ Informationen für wettbewerbsrechtl. Vorgehen auf WWW eingestellt Realisierung: Fachgespräch zu Nachtspeicheröfen und Sammelgruppe 3 am 3.11. Sammelgruppen-bezogene Output-Mengendarstellung auf der ear-Homepage (>> Quartal IV.) Gerätezuordnungsübersicht auf ear-Homepage (>> Quartal IV.) Parteiverkehr (>> Quartal IV.) G2 Infoforum - (D)IHK Workshopreihe mit zunächst 6 Informationsveranstaltungen in Kooperation mit GRS, ZVEI, Bitkom und BGA, Bewerbungsfristen laufen ( testweise Erbprobung von Alternativen zum derzeitigen ear-System (am Verzeichnis der registrierten Hersteller >> Quartal IV.) Englischsprachiger Internetauftritt der Stiftung Newsletter??

9 Agenda 5. Informationen der ear 5.1 Organisation 5.2 Kennzahlen der stiftung-ear 5.3 Veränderungen & Perspektiven 5.4 Aktuelle Gebührenordnung 5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur Ermittlung der Berechnung 6. Status WEEE Europa EWRN / ear

10 Aktuelle Gebührenordnung
4. Novelle der ElektroGKostV für Anfang 2012 geplant aufgrund deutlicher Einsparungen und der weiteren Rationalisierung von Arbeitsprozessen, konnten die Gesamtkosten von ear weiter gesenkt werden Budget 2012 rd. 5 Mio€ (2011: 5,734 Mio€; 2010: 6,066 Mio€) Kosten der Rechts- und Fachaufsicht des UBA weiterhin einkalkuliert Insgesamt können die Gebühren deutlich gesenkt werden

11 Agenda 5. Informationen der ear 5.1 Organisation 5.2 Kennzahlen der stiftung-ear 5.3 Veränderungen & Perspektiven 5.4 Aktuelle Gebührenordnung 5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur Ermittlung der Berechnung 6. Status WEEE Europa EWRN / ear

12 Garantie 2012 und die Parameter zur Ermittlung der Berechnung
Besprechung am mit PBÜ-Vertretern in F.a.M. Ergebnis: antizipierten mittleren Entsorgungskosten können aufgrund derzeitiger und anhaltender Rohstofferlöse angepasst werden ear wird hierzu beteiligte Kreise (Hersteller, Entsorger, Behörden, etc.) hinsichtlich Referenzen abfragen umfangreiche und zeitintensive Abfragen werden in 2012 durchgeführt möglicher Realisierungstermin: ab dem

13 Agenda 5. Informationen der ear 5.1 Organisation 5.2 Kennzahlen der stiftung-ear 5.3 Veränderungen & Perspektiven 5.4 Aktuelle Gebührenordnung 5.5 Garantie 2012 und die Parameter zur Ermittlung der Berechnung 6. Status WEEE Europa EWRN / ear

14 WEEE-Novelle und –Sachstand Grundlage und Ziele
1. Grundlage für WEEE-Novelle: Art. 17 Abs. 5 der WEEE-Richtlinie sieht Überprüfung der Richtlinie innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten der WEEE-Richtlinie vor 2. Ziele der WEEE-Novelle sind u.a.: mehr Klarheit und Rechtssicherheit (u.a. Harmonisierung) Entbürokratisierung bessere bzw. höhere Sammel-, Recycling- und Verwertungsquoten

15 WEEE-Novelle und –Sachstand Anwendungsbereich – „offen und/oder geschlossen?“
EU-Parlament „offener“ Anwendungsbereich sofort ab Inkrafttreten der Novelle und ohne Kategoriebezug (… gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte …) mit vielen neuen Ausnahmen. Offener Anwendungsbereich soll mehr Rechtssicherheit bringen, weil grds. alle E&E-Geräte erfasst werden und die Kategorisierung unterschiedliche Auslegungen in den Mitgliedsstaaten mit sich bringe. EU-Rat „geschlossener“ Anwendungsbereich mit 10 Kategorien innerhalb einer Übergangsfrist von 6 Jahren ab Inkrafttreten der Novelle (... für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Gerätekategorie des Anhang …). 6 Jahre nach Inkrafttreten der Novelle dann „offener“ Anwendungsbereich mit nur noch 5 Kategorien (Unterscheidung u.a. nach „Groß-“ und „Kleingeräten“) mit vielen neuen Ausnahmen. Übergangsfrist erforderlich, um Auswirkungen des offenen Anwendungsbereichs und Unterscheidung zwischen „Groß-“ und „Kleingeräten“ innerhalb der 6 Jahre überprüfen zu können.

16 WEEE-Novelle und –Sachstand Anwendungsbereich – neue Ausnahmen und Definitionen (1)
neue Ausnahmen sind sprachlich zu weit und unklar formuliert damit besteht die Gefahr der unterschiedlichen Rechtsauslegung und damit der unterschiedlichen Anwendung der Ausnahmetatbestände in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Entscheidungen zum Anwendungsbereich führen zu unterschiedlichen Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten (wie z.B. Registrierung, Mengenmeldungen, Gebühren etc.) rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich des Anwendungsbereichs gehen letztendlich zu Lasten der Hersteller und „fördern“ Trittbrettfahrertum

17 mehr Klarheit und Rechtssicherheit?
WEEE-Novelle und –Sachstand Anwendungsbereich – neue Ausnahmen und Definitionen (2) neu vorgesehene Ausnahmen (wie z.B. die „ortsfeste Großanlage“) potenzieren Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten und schaffen neue Bürokratie, weil dann das einzelne Gerät und nicht mehr nur die Geräteart/Kategorie geprüft werden muss viele bestehende Registrierungen müssen anhand neuer Ausnahmen oder Begrifflichkeiten (wie z.B. Großgeräte) modifiziert werden bestehende edv-Systeme der Hersteller wie auch der Register müssen an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden (wie z.B. 5 anstatt 10 Kategorien) Probleme bei der Differenzierung zwischen „Groß- und Kleingeräten“ in der Praxis, insbesondere auf den Wertstoffhöfen (Altgeräteerfassung) mehr Klarheit und Rechtssicherheit? Harmonisierung? Entbürokratisierung?

18 WEEE-Novelle und –Sachstand Anwendungsbereich – europäischer vs
WEEE-Novelle und –Sachstand Anwendungsbereich – europäischer vs. nationaler Hersteller (1) EU-Parlament Europäischer Ansatz: eine einmalige Registrierung des Herstellers bei dem Register des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, soll ausreichen. für WEEE-Pflichtenerfüllung in Mitgliedstaaten, in denen der Hersteller nicht niedergelassen ist, kann er einen Bevollmächtigten ernennen (gilt nicht für „direkten Fernabsatz-Kunden-Hersteller“). Informationen über die in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr gebrachten Geräte-Mengen sollen durch „Interoperabilität“ der Register untereinander ausgetauscht werden. EU-Rat Nationaler Ansatz: die Registrierung eines Herstellers erfolgt jeweils bei dem Nationalen Register des Mitgliedstaates, in welchem er Geräte in Verkehr bringt. der „direkte Fernabsatz-Kunden-Hersteller“ bestellt einen Bevollmächtigten, der die Registrierung für ihn in dem Mitgliedstaat ausführt, in dem der Hersteller seine Geräte in Verkehr bringt. Auch der Hersteller selbst wird im Nationalen Register angeführt. Informationen über in Verkehr gebrachten Geräte-Mengen erfolgen gegenüber dem Nationalen Register des Mitgliedstaats, in dem sie in Verkehr gebracht werden.

19 WEEE-Novelle und –Sachstand Anwendungsbereich – europäischer vs
WEEE-Novelle und –Sachstand Anwendungsbereich – europäischer vs. nationaler Hersteller (2) einmaliges Erfordernis der Registrierung suggeriert Bürokratieabbau geforderte „Interoperabilität“ der Nationalen Register erfordert umfangreichen Datenaustausch und -zugriff bei unterschiedlichen IT- und datenschutzrechtlichen Standards in den einzelnen Mitgliedstaaten einmalige „europäische Registrierung“ ist nicht zielführend, weil Geltungs- und Bindungswirkung einer Registrierung eines anderen Mitgliedstaats fraglich ist (Negativtestate wie auch positive Registrierungen) rechtliche Durchsetzbarkeit der „fremden“ Registrierung bei Nichtbefolgung der WEEE-Pflichten (Rücknahme, Entsorgung, Garantie etc.) nicht sichergestellt ist Trittbrettfahrerverfolgung (noch) schwieriger wird, weil Registrierung in einem von 27 Nationalen Registern erfolgen könnte die Überprüfbarkeit der tatsächlichen Registrierung eines Importeurs praktisch leerläuft, wenn die Marke bereits bei einem Nationalen Register registriert ist (Grauimporte!) Vereinheitlichung der Entsorgungskosten in allen Mitgliedstaaten erforderlich wäre Windhundrennen zum „billigsten“ Register mit den „geringsten“ Anforderungen entstünde grenzüberschreitende Mengenströme nicht mehr erfasst werden können (vgl. Probleme bei sog. „Umsatzsteuerkarussell“) lange Lieferketten mit grenzüberschreitenden Mengen Zuordnung zu Hersteller und Anrechnung auf Verpflichtung unmöglich machen Die Beibehaltung der „nationalen Registrierung“ lässt Probleme erst gar nicht entstehen!

20 aktuelle EWRN-Themen (1)
Registerabfrage hinsichtlich gemeinsamer Registrierungs- und Meldedaten zwecks Harmonisierung (siehe Ratsvorschlag Anhang X, WEEE-Novelle) neue EWRN-Webseite mit Kontaktdaten aller Nationalen Register online ( Einführung der „International WEEE-Guarantee-Certification“ (IWGC) zur Vermeidung und Auflösung doppelter Garantienachweise bei grenzüberschreitenden Inverkehrbringen Informationsaustausch der Nationalen Register zwecks einheitlicher Scopingentscheidungen und zur Identifizierung von Trittbrettfahrern Präsentation zum Thema „Pan-Europäische Registrierung“ vor der Rats-Arbeitsgruppe am in Brüssel erledigt erledigt erledigt erledigt erledigt

21 aktuelle EWRN-Themen (2)
Aufbau einer voll elektronischen Informationsaustauschplattform, u.a. für Scopingentscheidungen (Harmonisierung) Intensivierung der Zusammenarbeit der Nationalen Register bei der Identifizierung und Verfolgung von „internationalen“ Free-Ridern aufgenommen und Unterstützung der Zusammenarbeit der nationalen Behörden weitestgehende Abstimmung der unterschiedlichen Gerätearten in den einzelnen Mitgliedstaaten (Harmonisierung) Entwicklung eines Referenzhandbuchs (u.a. Definitionen, Anwendungshinweise) für die Nationalen Register zur einheitlichen Rechtsanwendung (Harmonisierung) Teilnahme am WEEE Eurosummit am 13./ in Rom erledigt begonnen begonnen begonnen

22 Stand Gremienbesetzung (Stand: Oktober 2011)
Kuratorium (Amtszeit bis ) aktuell nicht gewählt PB 7 (gibt Aktivitäten) Wahlen PBV-Vorsitzender und Stellvertreter Neuer PBV-Vorsitzender / Stellvertreter in PB 7 muss gewählt werden Ablauf nächste Amtszeiten: PB 10 PB 4 PB 5 Wahlen PBA Neu gewählt bis auf PB 7 und 10 Termine der konstituierenden Sitzungen PB 3, 6, 8 und 9 fehlen PBA-Vorsitzende und Stellvertreter der PBs 2,3,4,6,8,9 nicht bekannt Wahlen zur neuen PBÜ (Ende Wahlperiode: ): aktuell nicht gewählt PB 7 und 10 (gibt Aktivitäten)

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25 8. Erleichterte Gerätezuordnung über Bildmaterial auf der ear Internetseite („Bilderkatalog“)

26 9. Anträge 2011 ** ** abzüglich 5 Tage (3 Tage für Bekanntgabefiktion + 2 Tage Ausführungsfrist)

27 9. Anträge Soll-Output je Sammelgruppe (Durchschnitt aus Mai-August 2011, ausgehend von der gesetzlich Mindestabholmenge): Gruppe 1 2,97 t Gruppe 2 1,95 t Gruppe 3 4,02 t Gruppe Stück Gruppe 5 3,93 t manuelle Eingabe im ear-System: bis 16 Tonnen (Gruppen 1, 2, 3 und 5) bis Stück (Gruppe 4) Größere Werte werden von ear erst nach Prüfung eingepflegt, um unnötige, aber vorkommende Eingabefehler und damit unmittelbare Auswirkungen für die Abholkoordination zu vermeiden

28 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sie finden uns im Internet unter Gerne beantworten wir Ihre an gerichteten Fragen oder rufen Sie uns doch einfach an.


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