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Umsetzung der Agrarpolitik

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Präsentation zum Thema: "Umsetzung der Agrarpolitik"—  Präsentation transkript:

1 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Simon Hasler, Bundesamt für Landwirtschaft Berg TG, 29. November 2013 Christian Hofer, Vizedirektor, Bundesamt für Landwirtschaft Weinfelden, 3. Dezember 2013

2 Auswirkungen / Betriebsbeispiel Fazit
Übersicht Einleitung Direktzahlungen Auswirkungen / Betriebsbeispiel Fazit

3 Wieso die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ?
Ungenügende Kommunikationsmöglichkeit  Zielsetzung verschiedener Direktzahlungen unklar Nahrungsmittelproduktion  Wettbewerbsfähigkeit steigern Ziellücke Kulturlandschaft  Quantität und Qualität Ressourcen nachhaltig nutzen Effizienz steigern Ziellücke Biodiversität  Qualität nicht Fläche Zahlungsrahmen 14-17  Finanzmittel für 4 Jahre

4 Einleitung Kernelemente der AP 14-17
Zielgerichtete Direktzahlungsinstrumente Stärkung Qualitätsstrategie Stärkere Fokussierung Investitionshilfen auf Senkung Produktionskosten Stabile Zahlungsrahmen 14-17

5 Märkte Qualitätsstrategie
Ziel Unterstützung der gemeinsamen strategischen Ausrichtung der Landwirtschaft und ihrer Partner auf Qualitätsführerschaft, Qualitätspartnerschaft und Marktoffensive Ergänzende (neue) Massnahmen Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (Art. 11 LwG) Exportinitiativen: Markterschliessung (Abklärung, Forschung) und Marktbearbeitung (Markt-/Produktentwicklung, Diversifikation) Qualitätszeichen (BIO, GUB-GGA, Berg- und Alperzeugnisse): Öffentliche Logos allenfalls obligatorisch erklären Neue Kennzeichnung für besonders nachhaltig hergestellte Produkte (Regelung auf Verordnungsstufe noch offen) Forderung aus Parlament und AG BM -> Bund behält subsidiäre Rolle, Qualitätsstrategie kann nicht verordnet werden. An Qualitätswerkstätten wurden die drei Pfeiler definiert: QF, MO, QP Innovation und Zusammenarbeit für nachhaltigere, effizientere Prozesse als Teil der Qualitätsführerschaft -> es sollen beispielsweise Wasser- oder Energieverbrauch entlang der GANZEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE optimiert werden können. Verbesserung der Betriebsprozesse führt zu besserer Qualifikation der Produkte des Betriebs. Mit Vorabklärung können Sachdienlichkeit und Machbarkeit einer Massnahme bestimmt werden; danach wird Umsetzung in Aufbauphase unterstützt. Bei Qualitätssicherungsprogrammen soll die Beteiligung der Landwirte unterstützt werden, ebenfalls um die Qualitätsführerschaft auszubauen. Öffentliche Zeichen als Teil der MO: Konsumenten haben Bedürfnis nach einheitlicher Kennzeichnung, was die Marktakteure nicht immer gewährleisten können. Ein einheitliches Zeichen könnte auch dazu beitragen, dass sich Exporteure eines gleichen Produkts nicht unterbieten und so Wertschöpfung vernichten. Es erhöht die Wiedererkennbarkeit. Das Zeichen ist keine Marke sondern ein Garantiezeichen, d.h. es steht dafür dass ein Produkt einer bestimmten öffentlich-rechtlichen Definition entspricht, wie z.B. das Parklabel des BAFU oder das BIO-Logo der EU. Bund bleibt subsidiär, würde also eingehende Diskussionen mit den Betroffenen führen

6 (Start- oder Entwicklungsphase) der Zusammenarbeitsform
Strukturverbesserungsverordnung Gemeinschaftliche Initiativen Gemeinschaftliche Initiativen von Produzenten und Produzentinnen zur Senkung der Produktionskosten: Unterstützung (Beiträge und Investitionskredite) bei der Vorabklärung, Gründung und dem Aufbau (Start- oder Entwicklungsphase) der Zusammenarbeitsform (Art. 19e und 49 SVV) Der Bundesbeitrag beträgt höchstens 30% der beitragsberechtigten Kosten, jedoch höchstens Franken je Initiative (finanzielle Beteiligung der Kantone ist vorausgesetzt)

7 Märkte Milch Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage  Gestützt auf Art. 38 / 39 LwG: 15 Rappen / kg verkäste Milch 3 Rappen / kg Milch bei Fütterung ohne Silage, neu auch für Schaf- und Ziegenmilch  Einführung eines Mindestfettgehalts in der Trockenmasse von mindestens 150 g/kg für die Ausrichtung beider Zulagen; Ausnahme für Glarner Schabziger und Käse mit GUB/GGA  Keine Zulage für Rahm, der zu Mascarpone verarbeitet wird

8 Flächen mit Photovoltaik-Anlagen ≠ LN
Landwirtschaftliche Begriffsverordnung Änderungen Flächen und Tiere Flächendefinitionen (LN) grundsätzlich unverändert, bisherige Definition Uferbereich gestrichen Bauzonen, die nach dem 31. Dezember 2013 rechtskräftig ausgeschieden sind ≠ LN Flächen mit Photovoltaik-Anlagen ≠ LN «Andere Kühe» (v.a. Mutterkühe) neu 1,0 statt 0,8 GVE

9 Direktzahlungen Konzept
Art. 104 BV Sichere Versorgung Pflege der Kulturlandschaft Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Dezentrale Besiedlung des Landes Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen Direktzahlungen Konzept Übergangsbeitrag  Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung Offenhaltung durch flächendeckende Bewirtschaftung Kulturlandschaftsbeiträge Förderung der Sömmerung Ausgleich Erschwernis Versorgungssicherheitsbeiträge Förderung Ackerbau und wichtige Einzelkulturen Erhaltung Produktionskapazität Ausgleich Erschwernis Erhaltung und Förderung der Arten- und Lebensraumvielfalt Biodiversitätsbeiträge Landschaftsqualitätsbeitrag Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Landschaften Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen Produktionssystembeiträge Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN und Ressourceneffizienzbeiträge  nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Strukturelle und soziale Eintretens- und Begrenzungskriterien

10 Direktzahlungen Eintretens- und Begrenzungskriterien
Folgende Regelungen werden angepasst: Landwirtschaftliche Grundbildung Weiterbildung muss abgeschlossen sein; Übergangsregelung, falls Weiterbildung 2013 begonnen Keine Ausbildung ist erforderlich bei Übergabe an Ehepartner, falls vorgängig 10 Jahre Mitarbeit auf dem Betrieb Einkommens- und Vermögensgrenze Beschränkung auf Übergangsbeitrag; Grenzen wie heute Abstufung Abstufung nach Fläche nur noch bei Versorgungssicherheits- Basisbeitrag (ab 60 ha) Altersgrenze bei Personengesellschaften (PG) Anteilsmässige Reduktion, wenn Altersgrenze überschritten Übergangsfrist bis Ende 2015 für bisherige PG

11 Direktzahlungen Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN
Heutiges Direktzahlungssystem AP Artgerechte Haltung der Nutztiere Fruchtfolge Angemessener Anteil an Biodiversitätsflächen Keine Änderung Ausgeglichene Düngerbilanz Minimale Anpassungen; Einführung HODUFLU Bodenschutz Anpassung ÖLN-Regelungen Bodenbedeckung und Erosion Inventare von nationaler Bedeutung Neue Anforderung Anwendung Pflanzenschutzmittel Erweiterung der Liste der PSM ohne Sonderbewilligung

12 Direktzahlungen ÖLN-Regelung ausgeglichene Düngerbilanz
Berechnung basierend auf Daten des abgeschlossenen Kalenderjahres; explizite Regelung, dass Übertragung von Nährstoffen auf Folgejahr nicht zulässig ist HODUFLU Einführung HODUFLU und Aufhebung Vertragszwang bei Hofdüngerabgaben und Einreichung beim Kanton

13 Direktzahlungen Versorgungssicherheitsbeiträge
CHF/ha 1’300 Offene Acker-fläche Dauer-kul-turen Beitrag oAF / DK 900 Dauergrün-fläche Kunst-wiese 450 Basisbeitrag Biodiversitäts-förderfläche 30% Mindesttierbesatz (Tal:0,3 RGVE/ha) Mindesttierbesatz (Tal: 1,0 RGVE/ha) ohne Brachen, Hecken, Streue, Kenaf, Hanf, Chinaschilf und Christbäume Mindesttierbesatz muss auf ganzem Betrieb erreicht sein, sonst anteilsmässiger Beitrag

14 Auf Kunstwiese ist kein MTB nötig
Direktzahlungen: Versorgungssicherheitsbeiträge Mindesttierbesatz (MTB) Auf Dauergrünfläche muss ein MTB an Raufutter verzehrenden Nutztieren erreicht werden Auf Biodiversitätsförderflächen (Dauergrünfläche) muss 30% des MTB erreicht werden Auf Kunstwiese ist kein MTB nötig Betrieben unter dem MTB wird Beitrag anteilsmässig ausgerichtet RGVE/ha Talzone 1,0 Hügelzone 0,8 Bergzone I 0,7 Bergzone II 0,6 Bergzone III 0,5 Bergzone IV 0,4

15 Direktzahlungen Kulturlandschaftsbeiträge
Offenhaltungsbeitrag Ab Hügelzone; Fr./ha Hangbeitrag Erhöhung Beitrag für Flächen über 35 % Neigung von 620 auf 700 Fr./ha per 2014 Änderungen per 2017  Beitrag von 1000 Fr./ha für Hanglage über 50 % Neigung  Ausdehnung Hangbeiträge auf Talzone Alpungsbeitrag Für gesömmerte Tiere im Inland An Ganzjahresbetrieb: 370 Franken pro Normalstoss

16 Direktzahlungen Biodiversitätsbeiträge: Übersicht
BFF neu in drei Qualitätsstufen Qualitätsstufe I: heute: ökologische Ausgleichsflächen Qualitätsstufe II: heute: Flächen nach ÖQV Qualitätsstufe III: heute: Inventarflächen von nationaler Bedeutung, Einführung 2016 Verpflichtungsdauer: 8 Jahre (statt 6 Jahre) Neue BFF-Typen Uferwiese entlang von Fliessgewässern artenreiche Grün- und Streuefläche im Sömmerungsgebiet Vernetzungsbeiträge zu 90% vom Bund finanziert (1000 Fr./ha, maximal 900 Fr./ha vom Bund); 8 Jahre Vertragsdauer

17 Voraussetzungen Qualitätsstufe I Jährlich mindestens einmal gemäht
Direktzahlungen: Biodiversitätsbeiträge Uferwiese entlang von Fliessgewässern Voraussetzungen Qualitätsstufe I Jährlich mindestens einmal gemäht Zwischen 1.9 und grundsätzlich Weide möglich keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel maximal 12 m breit (oder mehr, falls Gewässerraum breiter ist) Pufferstreifen Bewirtschaftung Gewässerraum einfacher möglich (kein Schnittzeitpunkt) Beiträge Uferwiese BFF: 450 Fr./ha Versorgungssicherheitsbeiträge (Basisbeitrag 50%; übrige 100%), Kulturlandschafts-, Produktionssystem- und Landschaftsqualitäts-beiträge Frage: warum wird der Uferbereich Qualitätsstufe II nicht eingeführt Antwort: der Bund hat versucht, die Anforderungen an den mosaikartigen Uferbereich so einfach wie möglich zu gestalten. Die Kantone haben in der Anhörung darauf hingewiesen, dass dieses Verordnungstext nicht vollziehbar ist. Es braucht weitere Erklärungen auf Weisungsstufe. Nach Vorliegen des Schlussberichts zu den Pilotprojekten (BE / FR / SO) werden wir ein Merkblatt ausarbeiten und die Anforderungne erneut in eine Anhörung senden. Wir streben eine Einführung auf 2015 an.

18 Direktzahlungen: Biodiversitätsbeiträge Hochstamm-Feldobstbäume
Harmonisierung Dichte: Qualitätsstufe I und II 100 Bäume/ha für Nuss-, Kirschen- und Kastanienbäume, 120 Bäume/ha für die übrigen Bäume Anforderungen Kronendurchmesser in Qualitätsstufe II Für die Biodiversität wertvoll sind insbesondere ältere Bäume Mindestens ein Drittel der Bäume mit Kronendurchmesser von mehr als 3 Metern Zurechnungsfläche Qualitätsstufe II 0-200 Bäume: 0,5 Aren pro Baum Über 200 Bäume: 0,5 Aren pro Baum vom Baum und 0,25 Aren pro Baum ab dem 201. Baum

19 Direktzahlungen Produktionssystembeiträge
Beiträge für gesamtbetriebliche Produktionsformen Beiträge für den Biologischen Landbau: Höhere Beitragsansätze für Ackerbau (neu Fr. 1’200/ha) und Spezialkulturen (neu Fr. 1’600/ha) Vertiefung von weiteren möglichen Produktionssystemen Beiträge für teilbetriebliche Produktionsformen Extenso-Beiträge: Weiterführung der Massnahme Beiträge zur Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion Tierwohlbeiträge (vormals Ethobeiträge)

20 mind. 90% der TS aus Grundfutter;
Direktzahlungen: Produktionssystembeiträge Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion Sämtliche Raufutterverzehrer eines Betriebes müssen die Anforderungen als Gesamtheit erfüllen: Talgebiet: mind. 90% der TS aus Grundfutter; mind. 75% der TS aus Wiesen- und Weidefutter (frisch, siliert, getrocknet) Berggebiet: mind. 85% der TS aus Wiesen- und Weidefutter Ca. ein Drittel des Grünlands kann in Programm mitmachen

21 Beitragsausgestaltung Beitragsansätze / Finanzierung
Direktzahlungen Landschaftsqualitätsbeitrag Beitragsausgestaltung Beitragsansätze / Finanzierung Der Kanton legt die Beitragsansätze fest Der Bund übernimmt 90% der ausgerichteten Beiträge Berechnung des Höchstwerts pro Projekt: ha LN vertragsnehmender Betriebe x 360 Franken NST vertragsnehmender Sömmerungsbetriebe x 240 Franken Plafonierung der LQB / Berechnung der Obergrenze pro Kanton befristet bis 2017, ab 2018 keine Plafonierung der LQB ha LN des Kantons x 120 Franken NST des Kantons x 80 Franken Übergangsbestimmung 1 Projektbewilligung pro Kanton gestrichen Die Beitragsausgestaltung nach der Anhörung ist die folgende: Der Höchstwert pro Projekt ist unverändert und bemisst sich an der LN der vertragsnehmenden Betriebe mal 360 Franken und den Normalstössen der vertragsnehmenden Sömmerungsbetrieben mal 240 Franken. Das ergibt den maximalen Beitrag, der pro Projekt für Massnahmen zur Verfügung steht. Die vorgeschlagene Plafonierung der zur Verfügung stehenden Landschaftsqualitätsbeiträge wurde wie vorgeschlagen beibehalten, ist jedoch in den Übergangsbestimmungen und befristet bis Ab 2018 gibt es keine kantonale Deckelung der Landschaftsqualitätsbeiträge mehr. Bis 2017 steht jedem Kanton jährlich ein maximaler Beitrag zur Verfügung. Er bemisst sich an der LN und den NST des Kantons, der Ansatz beträgt 120 Franken pro ha LN und 80 Franken pro NST. Die Übergangsbestimmung, wonach im ersten Jahr nur ein Projekt pro Kanton eingereicht werden kann, wurde gestrichen.

22 Direktzahlungen Ressourceneffizienzbeiträge
Mögliche Massnahmen Luft: Emissionsmindernde Ausbringverfahren Boden: Schonende Bodenbearbeitung Wasser: Einsatz von präziser Applikationstechnik

23 Direktzahlungen Ressourceneffizienzbeiträge
Emissionsmindernde Ausbringverfahren 30 Fr./ha und Gabe für: Schleppschlauch Schleppschuh Gülledrill tiefe Gülleinjektion Maximal vier Güllegaben pro Jahr Keine Beiträge für Güllegaben zwischen und Suisse-Bilanz: pro Hektare und Gabe sind 3 kg N verfügbar anzurechnen

24 Direktzahlungen Ressourceneffizienzbeiträge
Schonende Bodenbearbeitung Beitrag pro Hektare für Hauptkulturen auf der Ackerfläche: Direktsaat: 250 Fr./ha Streifensaat (Streifenfrässaat und Strip-Till): 200 Fr./ha Mulchsaat: 150 Fr./ha Keine Beiträge für das Anlegen von: Kunstwiesen mit Mulchsaat; Gründüngungen und Zwischenkulturen Weizen oder Triticale nach Mais Zusatzbeitrag bei Herbizidverzicht: 400 Fr./ha Die Branche forderte in der Anhörung keine Beiträge für Kulturen mit hoher Mykotoxingefahr:

25 Direktzahlungen Ressourceneffizienzbeiträge
Einsatz von präziser Applikationstechnik Einmaliger Beitrag (Anschaffung) pro Pflanzenschutzgerät mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln: Unterblattspritztechnik: Dropleg, andere Systeme Mindestens 50 Prozent der Behandlung auf der Blattunterseite Spritzgeräte im Obst- und Weinbau: Spritzgebläse mit horizontaler Luftstromlenkung Spritzgebläse mit Vegetationsdetektor und horizontaler Luftstromlenkung Tunnelrecyclingsprühgeräte Mindestens 50 Prozent Driftreduktion La dérive est un problème important. Les machines les plus efficaces sont chères. Anhörung: Beitrag pro ha Les associations profesionnelles ont demandé un montant unique à l’achat (simplification administrative).

26 Direktzahlungen Übergangsbeitrag
Basiswert für Ganzjahresbetrieb wird einmalig vom Kanton im Jahr 2014 berechnet (Strukturen des Jahres mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen aus Periode 11-13) Faktor wird jedes Jahr vom BLW berechnet: Direktzahlungsbudget minus Summe leistungsbezogene Direktzahlungen _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe der Basiswerte aller Betriebe Übergangsbeitrag = Basiswert x Faktor Übergangsbeitrag sinkt mit der Zunahme der Beteiligung bei freiwilligen Programmen

27 Direktzahlungen: Übergangsbeitrag Betriebsänderungen
Bewirtschafterwechsel Basiswert wird weitergegeben Übernahme eines zusätzlichen, weiteren Betriebs Der höhere Basiswert wird weitergeführt Übernahme eines Teils eines weiteren Betriebs Keine Übertragung des Basiswerts Zusammenschluss mehrerer Betriebe Kumulation des Basiswerts Voraussetzung: Betriebsgemeinschaft oder gemeinsame Weiterbewirtschaftung

28 Direktzahlungen Gesuche und Auszahlungen 2014
Anmeldung bis Vorjahr ÖLN, Biodiversitäts- und Produktionssystembeiträge (bisherige Programme) Anmeldung gleichzeitig mit dem Gesuch um Direktzahlungen Landschaftsqualität-, Biodiversitäts-, Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträge (neue Programme) Einreichung Gesuch um Direktzahlungen 15. April – 15. Mai, Stichtag wie bisher Auszahlung 1. Rate: Akontozahlung (max. ca. 50%) Mitte Jahr 2. Rate: bis 10. November 3. Rate: bis 20. Dezember

29 Grobe Verteilung der Mittel Zahlungen verschieben sich nur langsam
Landschaftsqualität Biodiversitätsbeiträge Ressourceneffizienz PD écologique Ökologische DZ Produktionssystembeiträge Übergangsbeitrag Kulturlandschaftsbeitrag Allgemeine DZ PD généraux Versorgungssicherheit

30 Auswirkungen Beispielsbetrieb
Betrieb kombiniert Milch / Ackerbau in der Talzone Zone Talzone Landwirtschaftliche Nutzfläche 24,4 ha Offene Ackerfläche 9,8 ha Anzahl Milchkühe (BTS und RAUS) 27 Rinder-GVE total 34 Extensiv genutzte Wiesen 1,2 ha Hecken, Feld- und Ufergehölze 0,4 ha Hochstamm-Feldobstbäume 90 Bäume Getreide Extenso 4,7 ha

31 Direktzahlungen Ohne freiwillige Programme
Heute 2014 Allgemeine Flächenbeiträge 31’170 RGVE-Beitrag (inkl. Sömmerungsbonus) 14’020 Versorgungssicherheitsbeitrag: Basis + Erschwernis 24’990 +0 Kulturlandschaftsbeitrag Erschwernis - Hangbeitrag 18%-35% Hangbeitrag >35% Steillagenbeitrag Alpungsbeitrag (für Heimbetrieb) Total I 45’190 24’990 Übergangsbeitrag 12’910 Total II 37’900

32 Direktzahlungen Weitergeführte freiwillige Programme
Heute 2014 Biodiversitätsbeiträge Extensiv genutzte Wiesen 1’500 CHF/ha Beitrag ÖQV (Ext. genutzte Wiese) 1’000 CHF/ha Beitrag Vernetzung Max. 1’000 CHF/ha Produktionssystembeiträge RAUS 180 CHF/Rinder GVE 190 CHF/Rinder GVE BTS 90 CHF/Rinder GVE Biologischer Landbau 200 CHF/ha Grünfläche

33 Direktzahlungen Landwirt macht bei verschiedenen freiwilligen Programmen mit (ab 2014)
2017 Keine Veränderung -6’760 CHF -12’360 CHF Extensiv genutzte Wiese +/- 0 CHF ÖQV (Qualität auf extensive Wiese und Hecke) +2’600 CHF ÖQV (Qualität für Hochstammbäume) +2’700 CHF Ressourceneffizienzbeitrag – Güllen mit Schleppschlauch (2 Gaben auf 20 ha) +1’200 CHF Graslandbasierte Milch-/Fleischproduktion + 2’860 CHF Landschaftsqualitätsbeitrag (120 CHF/ha) + 2’930 CHF Alpung (5 RGVE je 100 Tage) +1’850 CHF Differenz I -260 CHF -5’860 CHF Differenz II +5’530 CHF -70 CHF Differenz III +7’380 CHF +1’780 CHF

34 Einkommensbildung Durchschnittlicher Schweizer Betrieb 2009/2011
Knapp die Hälfte des Erlöses der landwirtschaftlichen Betriebe basiert auf staatlicher Stützung Verhältnis von Preisstützung zu Direktzahlungen hat sich in den letzten 20 Jahren angeglichen Abhängigkeit der Landwirtschaft von agrarpolitischer Stützung ist deutlich gesunken Gemäss ART-Studie 700 Mio. Fr. Kostensenkungspotenzial  Verbesserung der Markterlöse (Menge x Preis) und Kostensenkung sind für die Einkommen der Betriebe wichtiger als die Optimierung der Direktzahlungen

35 Fazit Produktion wird weiter stark gestützt:
>85% der Direktzahlungen für die Produktion relativ stärkere Stützung Ackerbau/Dauerkulturen Fortschritte bei der Ökologie/Biodiversität gehen nicht auf Kosten der Produktion: Mehr Qualität statt Quantität Markterlöse / Kosten entscheidend Z.B. Milchpreis für Kanton TG Jeder Betriebsleiter / jede Betriebsleiter Optimierungen Markterlöse / Kosten / Direktzahlungen

36 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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