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„Gibt es ein Leben nach dem Alterseinkünftegesetz?“ Norbert Heinen

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Präsentation zum Thema: "„Gibt es ein Leben nach dem Alterseinkünftegesetz?“ Norbert Heinen"—  Präsentation transkript:

1 „Gibt es ein Leben nach dem Alterseinkünftegesetz?“ Norbert Heinen
Wirtschaftsgespräche in Leipzig - Leutzsch 28. September 2004

2 Inhalt 1. Gerling Leben im Markt
2. Was wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung? 3. Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) und die Folgen 4. Hartz IV - Grund zur Verunsicherung? 5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte

3 1. Gerling Leben im Markt Die Gerling Lebensversicherungs-AG geht gestärkt aus dem Jahr 2003 hervor und ist für die Zukunft gut aufgestellt 2003 2002 nach HGB Gebuchte Bruttobeiträge Mio. € Mio. € Versicherungsbestand 64,842 Mrd. € 64,750 Mrd. € Kapitalanlageergebnis 734 Mio. € 616 Mio. € Ergebnis (nach Steuern) 45 Mio. € 3 Mio. € Eigenkapital 186 Mio. € 148 Mio. € Nettoverzinsung 4,2 % 3,6 % Sicherheitsmittel Mio. € 544 Mio. € davon Stille Reserven 158 Mio. € -419 Mio. € Solvabilitätsspanne 169 % 125 %

4 1. Gerling Leben im Markt Die Gerling Lebensversicherungs-AG: Wettbewerbsfähige Produktpalette mit individuellen Lösungen Kernprodukte: Ratings der GKL: BU-Ratings: FLV-Award: Kapital- und Rentenversicherungen Fondsgebundene Lebensversicherungen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) Risikoversicherungen, Baufinanzierungen, Investmentfonds, etc. umfangreiches Angebot an Zusatzversicherungen Lösungen für alle fünf bAV-Durchführungswege Standard & Poor‘s: BBB- (positive outlook) Moody‘s: Baa1 Franke & Bornberg: FFF+ Morgen & Morgen: 5 Sterne Financial Advisors Award 2004 für fondsgebundene Lebensversicherung (Tarif FU 04)

5 Marktausblick für Gerling Leben
1. Gerling Leben im Markt Marktausblick für Gerling Leben Das Jahr 2004: Starkes Wachstum aufgrund Alterseinkünftegesetz (letzte Möglichkeit der Nutzung von Steuervorteilen für Kapitalversicherungen) Starke, wettbewerbsfähige Produkte Insbesondere Fondsgebundene LV „der Renner am Markt“ Erstklassige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Mittelfristige Perspektiven: Branche erwartet für 2005 deutlich rückläufiges Neugeschäft Gerling Leben aufgrund Produktmix besser aufgestellt Stark im Wachstumsmarkt betriebliche Altersvorsorge (Neugeschäftsprämie 2003 um ca. 13 % auf 183 Mio. € gestiegen) Neue Absatzchancen bei der Rentenversicherung und der reinen Risikoabsicherung Auch nach Inkrafttreten des AltEinkG bleiben Lebenspolicen attraktiv

6 Inhalt 1. Gerling Leben im Markt
2. Was wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung? 3. Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) und die Folgen 4. Hartz IV - Grund zur Verunsicherung? 5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte

7 Die Bevölkerung in Deutschland vergreist
2. Was wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Die Bevölkerung in Deutschland vergreist Die Zahl der 20 bis 60jährigen nimmt von heute 46,5 Mio. auf 30,4 Mio. im Jahr 2050 ab* Die Zahl der über 60jährigen wird dagegen von heute rund 19,5 Mio. auf 29,4 Mio. in steigen. In 2050 wird diese Zahl noch 27,8 Mio. betragen* 1997 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 2025 2050 * Männer neue BL Männer (alte BL) Frauen (neue BL) Frauen ( alte BL) * Quelle: Birg und Börsch-Supan (1999)

8 2. Was wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Durch den Alterungsprozess der Gesellschaft gerät das gesetzliche Rentensystem in eine Schieflage Doppelter Alterungsprozess der Bevölkerung in Deutschland: Niedrige Geburtenraten Steigende Lebenserwartung Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist umlagefinanziert, d.h. Ausgaben und Einnahmen müssen einander entsprechen Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung: Mit den steigenden Ausgaben gehen gleichzeitig sinkende Einnahmen einher Das Rentensystem gerät in eine Schieflage (z.B. Anhebung des Beitragssatzes und „indirekte“ Finanzierung der GRV aus Steuermitteln bereits in den letzten 40 Jahren) Der Gesetzgeber versucht, mit der Rentenreform die gesetzliche Rentenversicherung an die demographische Entwicklung in Deutschland anzupassen

9 2. Was wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Die Rentenreform führt mittelfristig zu einem erheblich sinkenden Rentenniveau Erhebliche Kürzungen des Rentenniveaus entstehen durch folgende Maßnahmen: zukünftig geringere Rentenanpassungen schlechtere Bewertungen von Ausbildungszeiten sukzessiver Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Quelle: VDR, Ruland (2004)

10 Mit der wachsenden Versorgungslücke steigt die Eigenverantwortung
2. Was wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Mit der wachsenden Versorgungslücke steigt die Eigenverantwortung Klarheit über die tatsächliche individuelle Versorgungslücke bringt die Analyse auf Nettobasis Beispiel eines „Eckrentners“ (Ziel: Nettorentenniveau 100% des letzten Nettolohns): Mit der Erhöhung des privaten und betrieblichen Vorsorgebedarfs, steigt die Eigenverantwortung der Bürger und damit auch die Gefahr der Altersarmut Der Gesetzgeber versucht daher durch Förderungssysteme zu motivieren und zu lenken

11 Inhalt 1. Gerling Leben im Markt
2. Was wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung? 3. Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) und die Folgen 4. Hartz IV - Grund zur Verunsicherung? 5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte

12 Eckpunkte des Alterseinkünftegesetzes
3. Das AltEinkG und die Folgen Eckpunkte des Alterseinkünftegesetzes Abschaffung des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen ab Erträge (Auszahlung minus Beitragssumme) sind in vollem Umfang steuerpflichtig Milderung der Steuerprogression unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig Unisex für Riester-Verträge ab obligatorisch Abschaffung der § 40b-Förderung (Wegfall der Pauschalbesteuerung für Direktversicherungen und Pensionskassenverträge) Vertrauensschutz für vor dem abgeschlossene Verträge Ausweitung des Dotierungsrahmens der § 3 Nr Förderung Bisherige Dotierungsrahmen von 4 % der BBG wird um € angehoben aber: Sozialversicherungsfreiheit gilt nicht für diesen Erhöhungsbetrag Direktversicherungen werden in die Förderung nach § 3 Nr. 63 einbezogen Geringere Ertragsanteilbesteuerung für Rentenversicherungen Einführung einer Basisversorgung (sog. Rürup-Rente) Steuerlicher Rahmen für Unterstützungskasse und Direktzusage bleibt unverändert

13 Das Drei-Schichten-Modell: Der Gesetzgeber setzt auf Rentenleistungen
3. Das AltEinkG und die Folgen Das Drei-Schichten-Modell: Der Gesetzgeber setzt auf Rentenleistungen teilweise Besteuerung von Leistungen aus Kapitallebensversicherungen mit Versicherungsbeginn ab 2005 Reduzierung der Ertragsanteile für private Rentenversicherungen 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte Einführung der „Riester-Rente“ Förderung der betrieblichen Altersversorgung 2. Schicht: Zusatzversorgung 1. Schicht: Basisversorgung Einführung der „Basis-Rente“ Die Priorisierung der Verrentung ist richtig: Alles andere setzt letztendlich auf Konsum bzw. Vererbung Risiko der Langlebigkeit kann nur durch eine Leibrente sinnvoll abgesichert werden (vergleiche neue Sterbetafeln)

14 3. Das AltEinkG und die Folgen
Priorisierung der Verrentung richtig: Die Streuung der restlichen Lebensdauer eines 65jährigen wächst Dieser Entwicklung können Lebensversicherungen besser begegnen als reine Anspar- und Entnahme-Pläne z.B. von Investmentfonds:

15 3. Das AltEinkG und die Folgen
Priorisierung der Verrentung richtig: Solidarität im Rentnerkollektiv sichert überlegene Produkteffizienz Ausgangsdaten Mann, bei Rentenbeginn 65 Jahre alt Altersvorsorgekapital bei Rentenbeginn € Entnahme eines festen Jahresbetrags, der zum Inflationsausgleich um 2 % p.a. steigen soll Verzinsung des jeweils verbleibenden Kapitals mit 6 % p.a. (langfristiger Zins) Vertragsmodell A: Rentenversicherung Rente im 1. Jahr € Erwartungswert Restvermögen bei Tod € Risiko, Vermögensverzehr zu überleben % Vertragsmodell B: Fondsentnahmeplan Entnahme im 1.Jahr € Erwartungswert Restvermögen bei Tod € Risiko, Vermögensverzehr zu überleben %

16 3. Das AltEinkG und die Folgen
Priorisierung der Verrentung richtig: Eine renditeorientierte Altervorsorge mit ausschließlich individuell gestelltem Risikokapital bedingt Überversorgung und ist nicht finanzierbar Um mit der erforderlichen, sehr hohen Wahrscheinlichkeit einen Werteinbruch auf unter 100 zu vermeiden, ist bei Aktieninvestments ein Ausgangswert von rd. 135 bei börsennotierten festverzinslichen Wertpapieren ein Ausgangswert von rd. 110 erforderlich Die Börsenentwicklung der letzten 4 Jahre belegt dies eindrucksvoll Bei Fondsentnahmeplänen sind demnach „Risikokapitalpuffer“ von je nach Renditeorientierung bis zu 35 % der Kapitalanlage vertragsindividuell zu organisieren, um die Altersversorgung zu sichern Eine renditeorientierte und damit effiziente Altersvorsorge ist bei individueller Organisation von Risikokapital nur für „Reiche“ möglich Wie kann eine Lösung für diejenigen Kundengruppen aussehen, die nicht über „freie“ Mittel in der benötigten Höhe verfügen?

17 3. Das AltEinkG und die Folgen
Priorisierung der Verrentung richtig: Das Lebensversicherungskollektiv nutzt gemeinsames Risikokapital Im Vergleich mit dem Umlageverfahren der Sozialversicherung und der Vermögens-anlage in Fonds zeichnet sich die Lebensversicherung dadurch aus, dass das erforderliche Kapital zum weitaus größten Teil kollektiv und damit günstig gestellt und organisiert wird Für den Kunden ist dies ein Geben und Nehmen: Bereits ab Vertragsbeginn ist seine Leistungserwartung durch den hohen Kapitaleinsatz des Kollektivs gesichert, von dem er als Einzelkunde profitiert (Kapitaltransfer im Kollektiv) Im Verlauf des Vertrages leistet der Kunde seinen Beitrag zur Stellung dieses Sicherheitskapitals. Diese Finanzierung im Kollektiv ist bei weitem günstiger als die Finanzierung am Kapitalmarkt (Kapitaltransfer in der Zeit) Das gemeinsam günstig finanzierte, kollektiv organisierte Sicherheitskapital erlaubt eine Anlage in volatilere aber renditestärkere Anlagen wie Aktien Forderungen nach einer vollständigen Mitgabe aller Bewertungsreserven bei Vertragsbeendigung zerstören diesen Finanzierungsmechanismus und damit einen der wichtigsten Garanten für die Effizienz des Produktes aus Kundensicht

18 Konkrete Auswirkungen des AltEinkG auf die Renten-Vorsorgeprodukte
3. Das AltEinkG und die Folgen Konkrete Auswirkungen des AltEinkG auf die Renten-Vorsorgeprodukte Basis-Rente: Nachgelagerte Besteuerung Freie Wahl der Überschussverwendung Keine zwingende Beitragsgarantie wie bei der “Riester-Rente“ Sonderausgabenabzug der Beiträge noch nicht im vollen Umfang möglich Gefahr der Doppelbesteuerung lt. Auffassung des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger (VDR) Riester-Rente: Nachgelagerte Besteuerung Ab 2006 interessante Förderquote EUR (vgl. § 40b) Extrem hohe Förderquote für Geringverdiener mit Kindern durch Zulagensystematik Teilauszahlung bis zu 30% am Ende möglich KVdR-Beitragsfreiheit der Leistungen (Privatvertrag) Beiträge bereits heute voll sozialversicherungspflichtig Unisex-Tarife ab 2006 (kein finanzieller Vorteil für Frauen) Komplexität (trotz Dauerzulagenantrag) bAV - Entgeltumwandlung: 100% Steuerfreiheit der Beiträge Sozialvers.freiheit der Beiträge bis 2008 Flexiblere Produktgestaltung als „Basis-Rente“ oder „Riester-Rente“ Mittelfristig noch Freibeträge nutzbar Erhöhung der Akzeptanz (Fortsetzung, Auskunft, Portabilität) Für KVdR-Mitglieder sind fällige Leistungen beitragspflichtig Private Rentenversicherung: Freiheit in der Vertragsgestaltung Flexiblere Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Abtretung) Volle Vererbbarkeit Reduzierung der Ertragsanteilbesteuerung Keine Verbeitragung in der KVdR Beiträge sind voll aus dem Netto zu entrichten

19 Komplexität der Vorsorge: Ohne Beratung geht es nicht
3. Das AltEinkG und die Folgen Komplexität der Vorsorge: Ohne Beratung geht es nicht Die unterschiedlichen Behandlungen im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht machen eine individuelle, kompetente Beratung zwingend erforderlich: 1) Für den Arbeitnehmer: über alle Vorsorgevarianten im allgemeinen bei der Wahl des bAV-Durchführungsweges im speziellen auch werden immer öfter Mischmodelle der Vorsorgevarianten sinnvoll bzw. notwendig sein (bei begrenztem Dotierungsrahmen, zur Erhöhung der Flexibilität, etc.) Unsicherheit bezüglich Hartz-Gesetzgebung ausräumen die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse wie Haushaltseinkommen, Kinderzahl/Familienplanung, Steuersatz sind entscheidend für die Wahl der richtigen Produkte (Beispiel: Ob vorgelagert oder nachgelagert besteuert wird, hat keine Bedeutung, wenn der Steuersatz der gleiche ist - Welche individuelle Entwicklung ist zu erwarten?) 2) Für den Arbeitgeber: Gestaltung neuer bzw. Überarbeitung bestehender Versorgungswerke (Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, Auskunftspflicht, Schaffung von Portabilitätsbedingungen, Vermeidung von Nachhaftungsrisiken, Kostenoptimierung, etc.)

20 Das AltEinkG führt jedoch auch zu einigen Ungereimtheiten - Beispiele:
3. Das AltEinkG und die Folgen Das AltEinkG führt jedoch auch zu einigen Ungereimtheiten - Beispiele: Unterschiedliche Hinterbliebenenbegriffe bei der Zusatzversorgung (Riester/bAV) im Vergleich zur Basisversorgung („Rürup-Rente“) In welchem Maße ist die Zulässigkeit einer Kapitalabfindung bei Vorsorgeprodukten notwendig, um die Bürger nicht von entsprechender „sicherer“ Altersversorgung abzuhalten Die Einführung von Unisex-Tarifen (bei Riesterprodukten ab 2006) führt auf freien Märkten zu einer allgemeinen Verteuerung des Produkts und macht eine an sich interessante Vorsorgealternative unattraktiv Verunsicherung der Bürger durch enge Freibeträge bei der Anrechnung von Altersvorsorgevermögen auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), obwohl die individuelle Schließung der Versorgungslücke von großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist

21 Inhalt 1. Gerling Leben im Markt
2. Was wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung? 3. Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) und die Folgen 4. Hartz IV - Grund zur Verunsicherung? 5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte

22 *Financial Times Deutschland am 13.09.04
4. Hartz IV - Grund zur Verunsicherung? Die Verwertung von Vermögen im Zuge von Hartz IV ist für Versicherer nur eingeschränkt von Bedeutung In der Presse gibt es in letzter Zeit verstärkt Meldungen über Kündigungswellen aufgrund von Hartz IV BVK-Schätzung: bis Kündigungen in 2004* Einzelne Versicherer melden für das 1. Hj einen Anstieg der Stornoquote von bis zu 0,8 Prozent Bei Gerling Leben ist das Storno hingegen nur geringfügig gestiegen Es besteht neuer Beratungsbedarf bezüglich der Anrechenbarkeit von Altersvorsorge-vermögen auf das Arbeitslosengeld II, um den Kunden die bestehende Unsicherheit zu nehmen Von den ca. 2,3 Mio. Arbeitslosenhaushalten wird laut Institut der Deutschen Wirtschaft nur ein geringer Teil zur Verwertung ihres Vermögens gezwungen sein: 17% der westdt. und 12% der ostdt. Arbeitslosenhaushalte verfügen über ein Nettovermögen von über € 9% der westdt. und 3% der ostdt. Arbeitslosenhaushalte verfügen über ein Immobilienvermögen mit einem Verkehrswert von über € *Financial Times Deutschland am

23 4. Hartz IV - Grund zur Verunsicherung?
Die Verwertung von Vermögen im Zuge von Hartz IV ist für Versicherer nur eingeschränkt von Bedeutung Nicht verwertbar sind nach §12 SGB II folgende Vermögensformen: Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung (alle Durchführungswege) Ansprüche aus Riester-Verträgen und aus der neuen Basisrente (sog. „Rürup-Rente“) Ansprüche aus Risikorentenversicherungen, bei der der Rückkauf nicht vorgesehen ist Prinzipiell verwertbar sind folgende Vermögensformen: Bargeld, Sparguthaben (z.B. Wertpapiere, Edelmetalle, Fondsanteile), bewegliches Vermögen (z.B. Antiquitäten und Gemälde) und Immobilien bzw. Grundeigentum Private Lebens- und Rentenversicherungen (mit Rückkaufsoption) Es gelten jedoch auch hier Verwertungseinschränkungen: Grundfreibetrag (200 € je vollendetem Lebensjahr, mind €, max €*) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der „Verwertungsausschlussklausel“ für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen (= Lebens- und Rentenvers.) Das Vermögen ist außerdem mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (d.h. mit dem Rückkaufswert bei Lebensvers.) *für bis zum Geborene 520 € je vollendetem Lebensjahr, max €

24 Inhalt 1. Gerling Leben im Markt
2. Was wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung? 3. Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) und die Folgen 4. Hartz IV - Grund zur Verunsicherung? 5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte

25 Marktentwicklung der Versicherungswirtschaft in 2004
5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte Marktentwicklung der Versicherungswirtschaft in 2004 Geschäftsentwicklung der Versicherungswirtschaft im 1. Halbjahr 2004 (dem GDV angeschlossene Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds): Wachstumsträger waren die Pensionskassen, die Beitragseinnahmen der Lebensversicherung im engeren Sinn blieben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf gleichem Niveau Aussichten für das 2. Halbjahr 2004: Für Lebensversicherungen, Direktversicherungen und Pensionskassen wird wegen des AltEinkG mit Vorzieheffekten gerechnet; bei Gerling Leben hat das Neugeschäft in den Monaten August und September deutlich angezogen

26 Basisversorgung (1. Schicht)
5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte Prognose ab 2005: Basisversorgung (1. Schicht) Basisrente („Rürup“-Rente) Nachgelagerte Besteuerung Lebenslange Rente, nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar Flexiblere und unbürokratischere Vertragsgestaltung als bei Riester-Produkten möglich Quasi-Vererbbarkeit an einen engen Hinterbliebenenkreis durch Hinterbliebenen-absicherung erreichbar Keine Regelung zur Verteilung der Abschlusskosten (im Gegensatz zu Riester) Das Volumen der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge ist beträchtlich Gefahr der teilweisen Doppelbesteuerung (Beiträge und Rentenleistungen) Marktperspektiven kaum abschätzbar, hängt vor allem davon ab, wie die Kunden die Einschränkungen bez. Verfügbarkeit und Flexibilität werten

27 Zusatzversorgung (2. Schicht)
5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte Prognose ab 2005: Zusatzversorgung (2. Schicht) Riester-Rente Vereinfachungen machen das Produkt attraktiver (auch für den Vertrieb), bleiben aber deutlich hinter Forderungen der Versicherungswirtschaft zurück: Dauerzulageantrag Möglichkeit von Teilkapitalauszahlungen in Höhe von 30% Verteilung der Abschlusskosten auf 5 statt auf 10 Jahre Unisex-Tarife ab 2006 führen zu einer Verteuerung des Produktes für Männer Vor allem für Personen mit geringem Einkommen und/oder mehreren Kindern sehr hohe Förderzulagen realisierbar Speziell für das oben genannte Kundensegment ist insbesondere für das Jahr 2005 (vor Unisex-Tarifen) nochmals mit einem Neugeschäftswachstum zu rechnen

28 Zusatzversorgung (2. Schicht)
5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte Prognose ab 2005: Zusatzversorgung (2. Schicht) Betriebliche Altersversorgung Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds (gem. § 3 Nr. 63 EStG): Abdeckung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung Etablierung als wichtigster Zusatzbaustein für die Altersvorsorge Erhöhung der Ausschöpfungsquote Unterstützungskasse: Möglichkeit von reinen Kapitalversicherungen On-Top-Entgeltumwandlung Für arbeitgeberfinanzierte Modelle Pensionszusage: Vermehrte Anfrage zu Übertragungsmodellen (CTA, Rentner-UK, Schuldübernahme, etc.) Steigender Absatz bei erfolgreichen Unternehmen (konjunkturabhängig) Alle bAV-Durchführungswege werden weiter überdurchschnittlich wachsen. Das Massengeschäft spielt sich jedoch bei der Direktversicherung und der Pensionskasse ab. Unterstützungskasse und Pensionszusage sind für spezielle Kundensegmente sehr attraktiv. Insbesondere die arbeitgeberfinanzierte Variante wird hier mittelfristig eine stärkeren Rolle einnehmen.

29 Kapitalanlageprodukte (3. Schicht)
5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte Prognose ab 2005: Kapitalanlageprodukte (3. Schicht) Kapitallebensversicherung (auch Fondsgebundene Lebensversicherung FLV) Die Neuregelungen bedeuten eine erhebliche steuerliche Schlechterstellung gegenüber bisherigem Recht Bestimmte Produktkonzeptionen können aber auch Neuverträge attraktiv machen, z.B.: Hälftige Besteuerung für Auszahlungen ab Alter 60 Mehrere Verträge mit zeitlich gestaffelter Auszahlung führt zu Steuerersparnis Rentenversicherung (auch Fondsgebundene Rentenversicherung FRV) Steigerung der Attraktivität durch Senkung des Ertragsanteils, der besteuert wird Nur Rentenauszahlung bleibt steuerlich begünstigt, für Kapitalauszahlung gilt das gleiche wie für Kapitallebensversicherungen Die Flexibilität der Auszahlungsform (Rente oder Kapital) führt zu einer Verlagerung von der Kapitallebensversicherung hin zur Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht Bei der Kapitalversicherung ist mit einem deutlich rückläufigen Neugeschäft zu rechnen. Die Rentenversicherung wurde jedoch aufgewertet und verspricht eine Verstärkung der Nachfrage (dies gilt dies insbesondere auch für die FRV).

30 Fazit: Es gibt ein Leben nach dem Alterseinkünftegesetz!
5. Zukunftsperspektiven im Markt der Altersvorsorge-Produkte Fazit: Es gibt ein Leben nach dem Alterseinkünftegesetz! Der Vorsorgebedarf und die damit verbundene Eigenverantwortung ist hoch. Die Bevölkerung ist sich dessen durchaus bewusst. Die notwendige Anlagebereitschaft ist auch vorhanden (Sparquote von 11%), allerdings geschieht dies meist zu unsystematisch und in kurzfristige Anlagen. Hier ist noch ein erhöhter Beratungsaufwand notwendig. Insgesamt werden die Lebensversicherungsunternehmen eine noch zentralere Rolle einnehmen: Sie sind die einzigen Anbieter aller maßgeblichen Produkte (Basis-Rente, Riester-Rente, bAV, private Lebensversicherung und Kapitalansparprodukte/Investments) und können dadurch auch eine individuelle, objektive Beratung gewährleisten. Als Folge wird sich vor allem die bAV weiter etablieren. Diese wird außerdem verstärkt von privaten, fondsgebundenen Anlageformen und reinen Risikoversicherungen flankiert werden Großes Potential, aber auch große Verantwortung für die Lebensversicherer Gerling Leben wird als bAV-Spezialist mit individuellen Lösungen davon profitieren und ist mit seinem flankierenden Produktmix gut aufgestellt

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