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Prof. Dr. Barbara Kavemann Forschungsergebnisse der

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Präsentation zum Thema: "Prof. Dr. Barbara Kavemann Forschungsergebnisse der"—  Präsentation transkript:

1 Gemeinsam gegen häusliche Gewalt: Von regionalen Innovationen zu Maßstäben guter Praxis
Prof. Dr. Barbara Kavemann Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt (WiBIG) Universität Osnabrück Leitung Carol Hagemann-White Im Team: Heike Rabe (kann heute nicht hier sein) Katja Grieger, Stefan Beckmann und Beate Leopold.

2 Information unter: www.wibig.uni-osnabrueck.de
Viele Informationen, Hinweise auf Veröffentlichungen und Termine. Texte zum herunterladen, vor allem auch Texte im Word-Format, mit denen gearbeitet werden kann.

3 Forschungsauftrag Vergleichende Analyse von Konzepten und Vorgehensweisen von bundesweit 10 unterschiedlichen Interventionsprojekten Untersuchung der von Interventionsprojekten erreichten Veränderungen im Bereich von staatlicher Intervention, Schutz und Unterstützung Laufzeit: 1998 – 2004 Gefördert durch das BMFSFJ Die Laufzeit begann mit 2 Jahren und wurde immer wieder verlängert. Das war einerseits wunderbar, weil wir die Entwicklung über einen erheblichen Zeitraumverfolgen und begleiten konnten. Andererseits konnten deshalb aber die Erhebungen nicht auf eine längere Phase hin angelegt werden. Jeder Teilerhebungsschritt wurde kurzfristig und auf kurze Zeit hin angelegt. Einige Themen begannen erst spät, wie die Begleitung der Täterarbeit.

4 Was ist ein Interventionsprojekt ?
Institutionalisiertes interinstitutionelles Kooperationsbündnis. Mitwirkende als Delegierte ihrer Institution mit entsprechendem Auftrag. Abstimmen von Verfahrensweisen verschiedener Institutionen nach dem Leitbild der Interventionskette. Ziel: Reduzierung häuslicher Gewalt, täterorientierte Intervention, Optimierung von Schutz und Unterstützung für die Opfer. Begleitet wurden: „Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt“, BIG e.V., Berlin „Neue Wege“ e.V., Bremen „Gegenpol“ e.V., Gladbeck „Hannoversches Interventionsprojekt gegen MännerGewalt in der Familie“, HAIP, Hannover „Koordinierungs- und Interventionskonzept Schleswig-Holstein“, KIK-SH „Gewalt im sozialen Nahraum“, Passau „Contra Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Mecklenburg-Vorpommern“, CORA, Rostock „RIGG“ Rheinland-Pfälzisches Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Mainz „Freiburger Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt“, Freiburg „Stuttgarter Ordnungspartnerschaft STOP“, Stuttgart Es handelte sich um Projekte unterschiedlicher Größe und Reichweite, auf Landesebene, auf der Ebene von Stadtstaaten oder auf kommunaler Ebene. Einige waren verhältnismäßig gut ausgestattet – wie die Bundesmodellprojekte – andere Hatten keine Mittel und wurden nebenberuflich initiiert und am Leben gehalten. Frage an die Gruppe: Wie würden Sie die wichtigsten Ziele eines Interventionsprojektes definieren? Wie würden Sie die gemeinsame Vision definieren? Interventionsprojekte und Interventionsstellen in Deutschland treffen sich jährlich mit den Kolleginnen aus Österreich und der Schweiz undstimmen ihre Praxis auf gemeinsam erarbeitete Qualitätsstandards ab.

5 Perspektivenwechsel in der Arbeit gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis
Gewalt im Geschlechterverhältnis wird nicht mehr als reines Frauenproblem gesehen. Männer werden als mitverantwortlich und als Teil der Lösung gesehen. Häusliche Gewalt wird nicht mehr nur als moralisch verwerflich, sondern als Rechtsverletzung gesehen. Das staatliche Gewaltmonopol soll auch für Gewalt im privaten Raum gelten. Menschenrechte sollen auch im privaten Raum gelten. Damit Interventionsprojekte entstehen konnten, mussten einige wichtige Perspektivenwechsel in der Diskussion über Gewalt im Geschlechterverhältnis vollzogen werden. Es brauchte einen kooperationstauglichen Begriff: Gewählt wurde häusliche Gewalt Es brauchte die Bereitschaft mit staatlichen Institutionen zu kooperieren sowie die Bereitschaft, mit Männern zu kooperieren. Jahrzehntelang hatte diese Gesellschaft und ihre Institutuionen Gewalt im Geschlechterverhältnis in die „Frauenecke“ abgeschoben und unterfinanzierte kleine soziale Einrichtungen allein dafür verantwortlich gemacht. Die Frauen hatten ihrerseits das Thema für sich reklamiert und sich als einzig Kompetente und Zuständige erklärt. Dieser Status Quo musste verändert werden. Das ging nicht ohne heftige Konflikte. (Konflikte, Boykottaufrufe usw.) Neue Entwicklung innerhalb der Sozialen Arbeit stützt diesen Prozess: Menschenrechtsprofession

6 Entwicklung der staatlichen Intervention: Polizei
Gelingt der Wechsel von der Schlichtung von „Familienstreitigkeiten“ zur schützenden und täterorientierten Intervention bei häuslicher Gewalt? Was kann diesen Prozess fördern? Meistens wird mit der Polizei begonnen, denn es wird davon ausgegangen, dass sie am Beginn einer Intervention steht, also auch am Anfang der „Interventionskette“. Das stimmt nur begrenzt: Prävalenzstudie hat gezeigt, dass nur ein kleiner Teil der von Gewalt in der Partnerschaft betroffenen Frauen polizeiliche Hilfe in Anspruch nimmt. Aber auch ich beginne jetzt mit der Polizei, weil an dieser Institution die schärfste Kritik angebracht wurde und weil hier die stärksten Veränderungen vollzogen wurden. Die Polizeien der Länder entwickelten sich innerhalb kurzer Zeit zum Motor der Veränderungen.

7 Entwicklung der staatlichen Intervention: Polizei
Wegweisung wird als sinnvolle Maßnahme akzeptiert und angewendet. Die Praxis der Polizei ist bundesweit uneinheitlich. Gesetze bieten Rechtssicherheit. Unterstützend sind Fortbildungen und Spezialzuständigkeiten. Es können Stagnation und erste Rückschritte in der Praxis beobachtet werden. Problematisch: Polizeigesetze – wie z.B. Berlin – definieren die Wegweisung als „flankierende Maßnahme zum Gewaltschutzgesetz“ und nicht als grundsätzliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Das bedeutet, dass es schwierig werden kann, wenn die Polizei mehrfach zu dem selben Paar gerufen wird, ohne dass ein Antrag bei Gericht auf dauerhaften Schutz gestellt wird. Im Privatbereich wird Polizei eher selten und zögernd eingeschaltet

8 Entwicklung der staatlichen Intervention: Strafverfolgung
Gelingt der Wechsel von der folgenlosen Einstellung der Verfahren zu einer konsequenter Sanktionierung häuslicher Gewalt? Wo liegen Handlungsspielräume? Konsequente Strafverfolgung war zentrales Ziel der IP. Gewalt im privaten Raum sollte ebenso behandelt werden wir Gewalt im öffentlichen Raum. Die Einbindung der Strafjustiz in die Kooperation bei häuslicher Gewalt gelang jedoch weder in Österreich noch in Deutschland in gewünschtem Maße.

9 Entwicklung der staatlichen Intervention: Strafverfolgung
Sanktionierung durch die Amtsanwaltschaft findet selten statt (mind. 2/3 Einstellungen, überwiegend folgenlos für die Beschuldigten). Auch wenn nicht mehr auf den Privatklageweg verwiesen wird, sinken die Einstellungsquoten kaum. Die Aussage der Geschädigten wird als das entscheidende Beweismittel gewertet. Der Lauf des Verfahrens folgt dem vermeintlichen Willen der Geschädigten. Ausgewertet wurden 1043 Akten aus den Amtsanwaltschaften Berlin und Flensburg (Sonderdezernate häusliche Gewalt)

10 Entwicklung der staatlichen Intervention: Gewaltschutzgesetz
Gut ein Viertel der Klientinnen der IST stellten einen Antrag (27%). Anträge werden überwiegend mit anwaltlicher Unterstützung gestellt. Ein Viertel der Klientinnen der Mobilen Intervention wurden zum Gericht begleitet (25%). Ohne Begleitung erleben viele Frauen den Gang zum Familiengericht als erfolglos. Nach einer Wegweisung wird oft abgewartet, nicht gleich der nächste Schritt gegangen. Es stellt sich die Frage, ob das viel oder wenig ist. Dafür wäre es sinnvoll, die Ergebnisse der Evaluation des GewSchGes gegenzulesen. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb keine weitergehenden Schutzmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Hoffnung auf den pädagogischen Effekt der wegweisung Unbehagen, in familiären Dingen das Gericht einzuschalten Angst vor einer Eskalation Der Wunsch, nach einer Trennung nur noch in Ruhe gelassen zu werden. Man kann somit davon ausgehen, dass in den Fällen, in denen der gang zum Gericht unternommen und durchgehalten wird, eine sehr klare Entscheidung zugrunde liegt bzw. eine sehr hohe Gefährdung besteht.

11 Entwicklung der staatlichen Intervention: Täterarbeit
Gelingt die Arbeit mit justiziell gewiesenen Tätern? Welche Rahmenbedingungen sind dieser Arbeit förderlich? Heftiger Streit in Deutschland seit Entstehen von Täterarbeit: Zwangskontext ja oder nein. Männer gegen Männergewalt lehnt ab, andere (Männer-)Beratungsstellen favorisieren. Begleitet wurden insgesamt 8 Einrichtungen, ausgewertet wurden Dokumentationsbögen von Teilnehmern bzw. Sitzungen.

12 Entwicklung der staatlichen Intervention: Täterarbeit
Justiziell gewiesene Täter schließen mit größerer Wahrscheinlichkeit den Kurs ab. Viele nehmen trotz Weisung an den Kursen nicht teil, weil sie keine Sanktionen fürchten. Täterarbeit braucht die enge Kooperation mit Justiz (auch Gerichtshilfe) und Opferschutz. Qualitätsstandards müssen formuliert werden. Welche können das sein? Erfolgskriterien müssen diskutiert werden. Welche können das sein? Als Qualitätsstandards können folgende gelten: Kurse werden im Zweierteam geleitet, möglichst Mann und Frau Es gibt klare Kriterien für die Aufnahme und klare Regeln der Teilnahme. Es wird keine generelle Vertraulichkeit zugesichert. Diese wird vertraglich eingeschränkt. Es wird mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert. Gewiesene Männer werden aufgenommen, es gibt Rückmeldung an die StA, wenn der Kurs abgeschlossen wurde oder wenn die Teilnahme verweigert oder abgebrochen wurde. Rückfälle werden der StA bekannt gemacht. Es wird eng mit den Untersthützungseinrichtungen für Frauen kooperiert. Der Kontakt zur Partnerin wird hergestellt, es wird Information gegeben, es wird an Unterstützungsangebote vermittelt. Es wird mit der Jugendhilfe kooperiert. Für Kinderschutz wird gesorgt, väterliche Verantwortung wird Thema.

13 Innovative Unterstützung: Zugehende Beratung
Was kann zugehende Beratung leisten? Gefährdet pro-aktive Beratung die Selbstbestimmung der Betroffenen? Großer Konflikt wegen pro-aktiv. Befürchtungen vieler Art. (Welche?) Einschneidende Veränderungen der Arbeitsroutine Entmündigung der Frauen Staatliche Übergriffe, Zwangsberatung (interessante Parallele zu Argumenten gegen Täterarbeit mit justizieller Weisung) Gefährdung

14 Innovative Unterstützung: Zugehende Beratung
Unter „zugehender Beratung“ verstehen wir pro-aktive Beratung und aufsuchende Beratung Zugehende Angebote erreichen neue Zielgruppen Zugehende Angebote senken die Schwelle in das Hilfesystem Zugehende Beratung übernimmt eine Lotsenfunktion im Unterstützungssystem Zugehende Angebote benötigen die Einbettung in ein Unterstützungssystem. Andere Einrichtungen wie Frauenhäuser werden nicht überflüssig. Die Ergebnisse beruhen auf der Auswertung von Beratungsverläufen der IST und 335 Dokumentationen der MI Aufsuchende Beratung und die daraus resultierenden Begleitungen haben die Hochschwelligkeit sichtbar gemacht. Niedrigschwellig sind z.B. auch Telefonhotlines. Mobile Intervention ist Beratung an ungewöhnlichen Orten, z.B. in der Wohnung, auf der Polizeidienststelle, im Taxi, auf der Parkbank, im Café. Durchschnittliche Beratungszeit ist knapp 5 Stunden. Zugehende Beratung sorgt für Sicherheit: Im Anschluss an die Mobile Intervention in Berlin waren ein Drittel der Frauen (mit ihren Kindern) im Frauenhaus, bei den Migrantinnen waren es sogar 40%. Nur knapp 17% befanden sich nicht an einem sicheren Ort. Interventionsstellen haben einen Informations- und Orientierungsauftrag. Es sind überwiegend kurze Beratungsverläufe, teilweise ergeben sich mehrere Gespräche. Vermittlung an Beratungsstellen gelingt nur zum Teil. Pro-aktiv ist für viele Frauen, trotz vorhandener Informationen und Telefonnummern oft sehr wichtig: „Ich hätte nicht gedacht, dass Sie nochmal anrufen.“

15 Zugehende Beratung erreicht Zielgruppen von Frauen, die von sich aus nicht Beratung gesucht hätten:
weil sie sich subjektiv nicht als unterstützungsbedürftig sehen, obwohl ihnen Informationen fehlen und sie gefährdet sind. weil sie glauben, dass ihr Fall nicht „schlimm genug“ ist, um Unterstützung zu „verdienen“. weil sie verängstigt oder resigniert sind, nicht mehr aktiv Hilfe suchen bzw. nicht mehr auf Hilfe hoffen. Die Ergebnisse beruhen auf der Auswertung von Beratungsverläufen der IST und 335 Dokumentationen der MI Aufsuchende Beratung und die daraus resultierenden Begleitungen haben die Hochschwelligkeit sichtbar gemacht. Niedrigschwellig sind z.B. auch Telefonhotlines. Mobile Intervention ist Beratung an ungewöhnlichen Orten, z.B. in der Wohnung, auf der Polizeidienststelle, im Taxi, auf der Parkbank, im Café. Durchschnittliche Beratungszeit ist knapp 5 Stunden. Zugehende Beratung sorgt für Sicherheit: Im Anschluss an die Mobile Intervention in Berlin waren ein Drittel der Frauen (mit ihren Kindern) im Frauenhaus, bei den Migrantinnen waren es sogar 40%. Nur knapp 17% befanden sich nicht an einem sicheren Ort. Interventionsstellen haben einen Informations- und Orientierungsauftrag. Es sind überwiegend kurze Beratungsverläufe, teilweise ergeben sich mehrere Gespräche. Vermittlung an Beratungsstellen gelingt nur zum Teil. Pro-aktiv ist für viele Frauen, trotz vorhandener Informationen und Telefonnummern oft sehr wichtig: „Ich hätte nicht gedacht, dass Sie nochmal anrufen.“

16 Unterschiedliche Muster von Beratungsbedarf
Schnelle Trennung Neue Chance Entscheidung im Trennungsprozess Ambivalente Bindung Ergebnisse der Untersuchung zum Beratungsangebot und Beratungsbedarf nach polizeilichem Platzverweis in Baden-Württemberg (Helfferich, Lehmann, Kavemann, Rabe 2004)

17 Erfolge der neuen Strategien
Erfolge von Interventionsprojekten auf drei Ebenen: Welche sind das? Fest verankerte, dauerhafte Ergebnisse auf normativer Ebene. Ergebnisse mittlerer Festigkeit auf struktureller Ebene „Weiche“ Ergebnisse auf individueller Ebene

18 Elemente guter Praxis Es konnten Elemente guter Praxis herausgearbeitet werden: Welche sind das? Klare gesetzliche Regelungen An Fragen der Sicherheit orientierte Praxis Institutionalisierung der Kooperation Spezialzuständigkeiten Bedarfsgerechte Unterstützung Eigenständige Angebote für Kinder/Jugendliche Angebote für Gewalttäter Evaluation der Praxis / Befragung der Betroffenen

19 Fragen an die Teilnehmenden:
Welches sind für Sie die wichtigsten Erfolge? Wo sehen Schwachstellen / Verbesserungsbedarf? Wo beobachten Sie ungewollte Nebenwirklungen? Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dieser Entwicklung für Ihren Arbeitsbereich? Welche Anforderungen werden zukünftig an Intervention und Unterstützung gestellt werden?


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