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Sicherung und Bändigung von Herrschaftsmacht

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Präsentation zum Thema: "Sicherung und Bändigung von Herrschaftsmacht"—  Präsentation transkript:

1 Sicherung und Bändigung von Herrschaftsmacht
BM Politische Systeme Sicherung und Bändigung von Herrschaftsmacht TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

2 Gliederung der Vorlesung
Was ist Politik? Was ist ein ‚politisches System‘? Warum und wie vergleicht man politische Systeme? Wie läßt sich politische Macht ausüben und bändigen? Welche Arten politischer Systeme gibt es? Wie wandeln sich politische Systeme? Welche Strukturen und Funktionen besitzen die zentralen Elemente moderner politischer Systeme? Die Reihenfolge des Stoffes wurde im Vergleich zur bisherigen Einführung verändert. Die nunmehr verfügbaren Präsentation sind der Gliederung der Vorlesung wie folgt zugeordnet: Was ist Politik? – „Was ist Politik“ Was ist Wissenschaft? – „Was ist Wissenschaft“ Was ist ein ‚politisches System‘? – „Das politische System“ Warum und wie vergleich man politische Systeme? – „Systemvergleich“ Wie läßt sich politische Macht bändigen?– „Sicherung und Bändigung von Herrschaft“ Welche Arten politischer Systeme gibt es? – 1) „Gute politische Ordnung“, 2) „Arten politischer Systeme“ Wie wandeln sich politische Systeme? - „Wandel politischer Systeme“ TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

3 Gliederung des Gedankengangs
Warum soll es überhaupt politische Ordnung, Herrschaft oder die Institution des Staates geben? Wie läßt sich die Macht des Staates begrenzen und kontrollieren? Im einzelnen: Wie was meinen und wie funktionieren ... Rechtsstaatlichkeit Gewaltenteilung Demokratie Liberalismus? TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

4 zentrale politische Herausforderungen
Wie läßt sich ... (Bürger-) Krieg vermeiden? friedliches Zusammenleben von Menschen sichern? dabei ein Höchstmaß an persönlicher Freiheit gewährleisten? Antwort: Aufbau guter politischer Systeme TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

5 Rahmenbedingungen von politischer Systembildung sind ...
die natürliche Sozialität von Menschen in Kleingruppen Aristoteles als wichtigster Theoretiker: Mensch ist zóon politikón Folge unter anderem: Vision des Anarchismus die faktische Xenophobie von Menschen gegenüber den Mitgliedern anderer Gruppen und somit Unfriedlichkeit zwischen Gruppen Thomas Hobbes als wichtigster Theoretiker: ‚Krieg aller gegen alle‘ Folge unter anderem: Autoritarismus attraktiv als ‚letzter Ausweg‘ politischer Ordnungssicherung TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

6 Unsicherheit Schutzlosigkeit
Der ‚Große Leviathan‘ schaffen so den ‘Staat‘ erhalten dafür anderer Staat geben ihr natürliches Recht auf Gewalt-anwendung zur Selbstverteidigung an eine Zentralstelle ‚Großer Leviathan‘ Sicherheit im Inneren anderer Staat anderer Staat Schutz nach außen = Wert des ‚Staates‘ Unsicherheit Schutzlosigkeit zwischen Kleingruppen: Xenophobie, Unfriedlichkeit ‚Krieg aller gegen alle‘ Erweiterung der akzeptierten Gruppe: ‚Kosmopolitismus‘ Kleingruppen regeln ihre internen Beziehungen auf der Grundlage von ‚natürlicher Sozialität‘ TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

7 Doppelaufgabe einer guten politischen Ordnung
Es muß verläßliche Herrschaftsmacht aufgebaut und gesichert werden.  historische ‚Lösung‘: Erfindung und Wertschätzung von ‚Staatlichkeit‘ seit knapp Jahren beim Übergang zur Seßhaftigkeit (‚neolithische Revolution‘) Es muß die entstandene und erwünschte Staatsmacht gebändigt und begrenzt werden. scheinbares Paradox: Autoritarismus  Anarchismus TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

8 Herrschaftsaufbau und Systembildung
Achtung: Es ist historisch nicht die Regel, daß der Aufbau stabiler Herrschaftsmacht gelingt! Politische Systembildung beginnt mit dem Aufbau von Herrschaft. Der Aufbau nachhaltig wirkungsvoller Herrschaft verlangt Antworten auf zwei Fragen: (Wie) Wird die Herrschaftsmacht gesichert? (Wie) Wird die tatsächlich ausgeübte Herrschaftsmacht gebändigt? Von den Antworten auf beide Fragen hängt ab, ob legitime oder illegitime Herrschaft entsteht. ‚Staatlichkeit‘ = Ausnahme ! Vielmehr historisch üblich und in Gestalt ‚gescheiterter Staaten‘ heute wiederkehrend: ausgedehnte herrschaftslose Räume mit instabilen und oft eher clanartigen als fest institutionalisierten machtausübenden Gruppen ! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

9 Herrschaft Herrschaft ist die verläßliche Chance, für einen Befehl angebbaren Inhalts Gehorsam zu finden (Max Weber). Ein politisches System erbringt nur auf der Basis gesicherter Herrschaft seine Leistung, für eine Gesellschaft verläßlich allgemein verbindliche Regelungen und Entscheidungen herzustellen sowie durchzusetzen. Herrschaft kann von den Regierten als zu Recht ausgeübt (‚legitim‘) oder als zu Unrecht ausgeübt (‚illegitim‘) angesehen werden (‚Legitimitätsglaube‘). TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

10 Legitimität ... ist „Geltung von Herrschaft als rechtens“, d.h. als zu Recht ausgeübt (Max Weber). Zu welchem Grad Herrschaft legitim ‚ist‘, hängt allein davon ab, wie sehr die Regierten die über sie ausgeübte Herrschaft für legitim halten. ( Legitimitätsglaube) TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

11 Legitimitätsglaube Aus drei Gründen halten Menschen typischerweise Herrschaft für legitim (Max Weber) : weil es mit dem Herrschaftssystem ‚eben so ist‘ oder ‚immer schon so war‘ (= traditionale Legitimität) weil der Inhaber der Herrschaftsmacht persönlich überzeugt (= charismatische Legitimität) weil es vernünftige und als solche akzeptierte Gründe gibt, bestehende Herrschaft als zu Recht ausgeübt zu empfinden (= rationale Legitimität) TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

12 Entstehung von Staatlichkeit
 Kristallisationspunkte von ‚Staatlichkeit‘ Einführung und Durchsetzung des Monopols auf legitime physische Zwangsgewalt bei einem zu genau diesem Zweck errichteten politischen System. ausnahmeartige Systematisierung dieses Monopols dahingehend, daß ... auf einem abgegrenzten Gebiet (Staatsgebiet) über die dort lebenden Menschen (Staatsvolk) Zwangsgewalt ausgeübt wird, die von einer einheitlichen Zentralstelle ausgeht (Staatsgewalt). TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

13 typische Kristallisationspunkte von Staatlichkeit
ziemlich dichte Besiedelung mit einer Produktionsstruktur, die auch Anreize für aktiven wie passiven Fernhandel setzt Notwendigkeit aufwendiger gemeinsamer Anstrengungen, z.B. in Wasserbaukulturen Notwendigkeit, ein besiedeltes und vergleichsweise reiches Gebiet gegen Invasions-, Siedlungs- oder Annexionsdruck von außen zu sichern, z.B. an Grenze von Seßhaften und Nomaden oder von hegemoniebestrebten Mächten ‚Export‘ von Staatlichkeit, z.B. seitens der Kolonialmächte in viele Gebiete Afrikas TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

14 Vorzüge von Staatlichkeit
 Kosten von ‚Staatlichkeit‘ Bannung der Gefahr des Bürgerkriegs, Chancen friedlicher Entwicklung im Inneren. Effektivierung der Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Staates: wirksame Fiskalsysteme rationale Verwaltungsstrukturen Erzeugung eines – ggf. nach Gerechtigkeitsgesichtspunkten staatlich umzuverteilenden – ‚Mehrprodukts‘. Klare institutionelle Ansatzpunkte für die Bändigung und Begrenzung von Staatsmacht. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

15 ‚Kosten‘ von Staatlichkeit
wirtschaftliche Kosten: teuer sind Armeen und Verwaltungen (‚harter Kern‘ von Staatlichkeit), desgleichen jene sozialstaatlichen Leistungsstrukturen, nach deren Umfang heute oft die Legitimität von Staatsgewalt bemessen wird. das heißt: Staatlichkeit ‚funktioniert‘ ohnehin erst ab einem Mindestmaß an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit! politische Kosten: Durchsetzung des eines staatlichen Waffen- und Bewaffnetenmonopols, Notwendigkeit der Unterdrückung von Aufständen, Mißlingen ‚guten Regierens‘ mit erheblichen Folgelasten für die Legitimitätslage soziale Kosten: schwer durchzusetzender oder durchzuhaltender Verzicht auf Sozialstrukturen und Kulturmuster, die sich schlecht mit einem hierarchischen Institutiongefüge vertragen (z.B. stets Nomadentum, oft auch auf Eigenleben bedachte ethnische Vielfalt) Transaktionskosten sowohl von Verfassungsstaatlichkeit als auch von Diktatur TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

16 Bändigung der Staatsmacht durch
Rechtsstaatlichkeit (formale  materielle) Gewaltenteilung (‚Verfassungsstaatlichkeit‘, ‚gouvernement modéré‘) Bindung der Staatsgewalt an die – immer wieder überprüfte – Zustimmungsbereitschaft der Regierten: Demokratieprinzip Beschränkung der legitimen Gestaltungsansprüche des Staates: Liberalismus Ziel: Minimierung verläßlicher Staatsmacht TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

17 Rechtsstaat Alles staatliche Handeln bedarf einer Rechtsgrundlage.
Solche Rechtsgrundlagen dürfen nur auf Wegen geschaffen werden, die ihrerseits vom Recht vorgesehen sind (= Sicherung von Partizipationsmöglichkeiten). Nicht für jede staatliche Gestaltungsabsicht darf eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, sondern nur für solche Gestaltungsabsichten, die mit vorstaatlichen Menschenrechten in Übereinklang sind. Der Staat muß Rechtsgrundlagen für solches Staatshandeln schaffen, welches der Sicherung und Durchsetzung von Menschenrechten dient. formaler RS materieller RS TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

18 formaler und materieller Rechtsstaat
Rechtsstaatlichkeit beendet persönliche Willkürherrschaft (d.h. das Prinzip: ‚Macht geht vor Recht‘). Alle Rechtsstaatlichkeit beginnt mit formaler Rechts-staatlichkeit. Formale Rechtsstaatlichkeit allein gerät in folgende Sackgassen: wertneutraler Positivismus (‚Was gestern Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!‘) politisch funktionalisierte Gesetzlichkeit (‚Nur Parteilichkeit verbürgt richtige Rechtsanwendung!‘) Erst materielle Rechtsstaatlichkeit verankert den formalen Rechtsstaat am Menschen als eigenständigem Rechts-träger. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

19 Der materielle Rechtsstaat
stellt klar: Nicht der Staat (oder die Gemeinschaft) ‚verleiht‘ dem Einzelnen seine Rechte – sondern jede Person besitzt Rechte allein schon deshalb, weil sie ein Mensch ist. setzt selbst der Demokratie Schranken: Keine Mehrheit hat das Recht, dem Einzelnen seine Menschenrechte zu beschneiden! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

20 Gibt es überhaupt ‚vorstaatliche‘ Menschenrechte?
Keine ‚immer schon‘ verbreitete Idee! Viel eher typisch für menschliche Geschichte und Gegenwart: Sklaverei Mensch als ‚Störfaktor‘ (z.B. Behinderte, v.a. solange ungeboren) Mensch als ‚Mittel zum Zweck‘ (z.B. ‚über-zählige Embryonen‘) TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

21 Begründungsmöglichkeiten für die Existenz ‚vorstaatlicher‘ Menschenrechte
religiös: Gott als Schöpfer hat jedem Menschen gleiche Rechte gegeben, die ihm von anderen Menschen allenfalls vorenthalten, doch nicht genommen werden können.  Problem: Wie überzeugend ist das für Leute, die nicht an Gottes Schöpferrolle glauben? philosophisch: Es gehört zum Wesen des Menschen, Träger eigenständiger Rechte zu sein!  Problem: Zirkelschluß – denn man legt in den Begriff ‚Wesen des Menschen‘ einfach von vornherein das hinein, was man dann aus ihm ableitet! durch Setzung und Tabuisierung: Behandeln wir Menschen immer so, als ob sie eigenständige Rechte hätten!  Problem: Wie lange hält sich eine Gesellschaft an diese Setzung und rüttelt nicht am Tabu, Menschen nie guten Gewissens als Mittel zum Zweck oder als Störfaktoren zu behandeln? TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

22 religiöse Begründung für die Existenz ‚vorstaatlicher‘ Menschenrechte
Gott als Schöpfer hat jedem Menschen gleiche Rechte gegeben, die ihm von anderen Menschen allenfalls vorenthalten, doch nicht genommen werden können.  Problem: Wenn man nicht an Gottes Schöpferrolle glaubt! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

23 philosophische Begründung für die Existenz ‚vorstaatlicher‘ Menschenrechte
Es gehört zum Wesen des Menschen, Träger eigenständiger Rechte zu sein!  Problem: Zirkelschluß – denn man legt in den Begriff ‚Wesen des Menschen‘ das hinein, was man dann aus ihm ableitet. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

24 konstruktivistische Begründung für die Existenz ‚vorstaatlicher‘ Menschenrechte
durch Setzung und Tabuisierung: „Behandeln wir Menschen so, als hätten sie eigenständige Rechte!“  Problem: Wie lange hält sich eine Gesell-schaft an diese Setzung und rüttelt nicht am Tabu, Menschen nie guten Gewissens als Mittel zum Zweck oder als Störfaktoren zu behandeln? TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

25 Zu einem Rechtsstaat gehören ...
unabhängige Gerichte unabhängige Richter Prozeß vor dem ‚gesetzlichen Richter‘ Rechtswegegarantie materielle Möglichkeit, vor Gericht zu gehen ferner äußerst wünschenswert: Verwaltungsgerichte Verfassungsgericht ermöglichen es, den Staat selbst zu verklagen! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

26 Gewaltenteilung besteht in ...
sozialer Gewaltenteilung dezisiver Gewaltenteilung vertikaler Gewaltenteilung horizontaler Gewaltenteilung temporaler Gewaltenteilung konstitutioneller Gewaltenteilung alles ZUSAMMEN macht Gewaltenteilung aus! nach Winfried Steffani TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

27 Soziale Gewaltenteilung
Achtung: Nicht alles was rechtlich vorgesehen ist, stellt sich auch praktisch so ein! Soziale Gewaltenteilung Alle politischen Positionen sind für alle Bürger im Grundsatz frei zugänglich. Die Auswahl erfolgt allein ... nach Kriterien, die ohne Anbetracht der konkreten Person gelten, in fairer Konkurrenz unter Rechtsgleichen. angestrebte Folge: Keine Schicht oder Klasse kann die Staatsmacht usurpieren! ... ist Kennzeichen von offenen Gesellschaften. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

28 Dezisive Gewaltenteilung
von lat. decísio, d.h. Entscheidung Beim Prozeß der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung gibt es keine Politikmonopole von Personen, Gruppen, Organisationen oder Institutionen. Entfaltet in Gestalt von praktiziertem Pluralismus. ... ist Kennzeichen von offenen Gesellschaften. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

29 Leitgedanken von Pluralismus
Menschen haben zu Recht sehr verschiedene, von ihnen selbst bestimmte Interessen (‚legitime Vielfalt‘). Es ist vernünftiger, diese Interessenvielfalt zu akzeptieren, als sie zu vereinheitlichen. Darum soll der Staat den Bürgern nur minimale Vorgaben machen. Insgesamt soll das politische System auf Interessen-konkurrenz aufgebaut werden, wobei allgemein nur das verbindlich wird, was die Mehrheit entscheidet. Ohne Gefahr von Bürgerkrieg und Gemeinwohl gelingt das aber nur auf der Basis von ... immer wieder neu zu sicherndem Minimalkonsens wirkungsvollem Schutz von Minderheiten und Schwachen. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

30 Vertikale Gewaltenteilung
= Aufteilung der Staatsmacht auf verschiedene ‚Staatsebenen‘ zentrales politisches Entscheidungssystem zpEs supranationale Regierung, z.B. EU zpEs nationale Regierung subnationale Regierung (Gliedstaat, Provinz, kommunale Selbstverwaltung ...) zpEs zpEs jeweils eigene Kompetenzen nach dem Grundsatz der Subsidiarität Gesellschaft TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

31 Das Subsidiaritätsprinzip
entstammt der katholischen Soziallehre meint: Zuständigkeiten und Gestaltungsressourcen sollen möglichst nahe bei den Betroffenen liegen. Jede höhere Ebene soll nur jene Zuständigkeiten besitzen, welche auf der niedrigeren Ebene nicht wirkungsvoll ausgeübt werden können. Die einzelnen Ebenen sind durch aufrichtige Solidarität miteinander verbunden (‚Bundestreue‘). TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

32 Merkmale vertikaler Gewaltenteilung
Vertikale Gewaltenteilung entsteht durch ... Ausdifferenzierung von Subsystemen (‚dissoziativer Föderalismus‘, ‚zentrifugaler Föderalismus‘) Ausbildung eines gemeinsamen Suprasystems (‚assoziativer Föderalismus‘, ‚zentripetaler Föderalismus‘) erfordert besondere institutionelle Ausgestaltungen, v.a. … des Zusammenwirkens der einzelnen staatlichen Ebenen der Regelung der Finanzbeziehungen steigert die Komplexität des politischen Prozesses erheblich TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

33 Horizontale Gewaltenteilung
= Aufteilung der Staatsmacht auf verschiedene Institutionen zpEs Aufteilung der Funktionen des zpES auf mehrere Institutionen wechselseitiges Ausbalancieren der Macht jener Institutionen verschiedenartige Wechselbeziehungen jener Institutionen mit der Gesellschaft Gesellschaft TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

34 Typ des Regierungssystems und horizontale Gewaltenteilung
präsidentielles Regierungssystem parlamentarisches Regierungssystem ‚alter Dualismus‘ ‚neuer Dualismus‘ Regierung Parlament Regierung Parlament Volk Volk TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

35 Mißverständnisse horizontaler Gewaltenteilung
horizontale Gewaltenteilung meint nicht ... die Aufteilung der Funktionen des zpEs genau auf ‚Legislative‘, ‚Exekutive‘ und ‚Judikative‘. Diese Dreiteilung verdankt sich nur der europäischen Tradition, in welcher es jahrhundertelang starke Stände und deren Vertretungskörperschaften gab! daß die gewaltenteilenden Institutionen strikt voneinander getrennt sind. ein ‚metaphysisches‘ Prinzip ‚richtigen‘ Staats-aufbaus. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

36 richtiges Verständnis horizontaler Gewaltenteilung
horizontale Gewaltenteilung meint ... Funktionentrennung bei institutioneller Kooperation sowie ein institutionell abgesichertes Strukturgefüge von ‚checks and balances‘, beides geschaffen und aufrechterhalten zur Gewährleistung eines ‚gouvernement modéré‘, d.h. einer gemäßigten Regierungsweise, und konstituiert genau dadurch Verfassungsstaatlichkeit. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

37 Temporale Gewaltenteilung
Vergabe von Macht auf Zeit  Wirkung: Persönliche Netzwerke um das Amt eines Machthabers werden sich mit dessen Ausscheiden aus dem Amt auflösen. Der Bildung eines dauerhaften ‚Machtfilzes‘ wird so entgegengewirkt. Ermöglicht ferner die Einrichtung des ‚Wiederwahlmechanismus‘  Form der Institutionalisierung von Demokratie TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

38 Der ‚Wiederwahlmechanismus‘
... hat ein Amt auf Zeit. Er verdankt sein Amt freien Wahlen. Er kann wiedergewählt werden. Er möchte so gerne wiedergewählt werden. Er ist aber abhängig von der freien Entscheidung der Wähler. Also fühlt er starken Anreiz sein Amt so führen, daß ihn die Wähler wirklich wiederwählen wollen. Und darum kann er während seiner Amtszeit nicht allzu lange oder allzu weit von dem abweichen, was die Wähler zu akzeptieren bereit sind! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

39 Konstitutionelle Gewaltenteilung
Zur Änderung der Verfassung oder verfassungsgleicher Gesetze sind größere Mehrheiten erforderlich als für ‚normale‘ Gesetzgebungsverfahren, ggf. sogar auch Volksabstimmungen. Folge: Minderheiten bekommen ein viel größeres Gewicht als im ‚normalen‘ politischen Prozeß; sie werden in diesem Fall an der Machtausübung weit überproportional beteiligt. Sinn: Die zentralen politischen Spielregeln werden der alleinigen Verfügungsgewalt der gerade regierenden Mehrheit entzogen. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

40 Irreführende Demokratievorstellungen
Ziel: „Identität von Regierenden und Regierten“ Name: ‚Identitätstheorie der Demokratie‘ alle Bürgerinnen und Bürger partizipieren politisch = keine politische Arbeitsteilung kein professionelles politisches Personal Probleme: Wie in Massengesellschaften organisieren? Will jede(r) sich politisch betätigen? (Neigung, Zeit, Alternativen ...) Wie soll mit nicht auszugleichenden Interessen-konflikten verfahren werden? Rousseau: volonté générale  volontés particulières TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

41 Realistische Demokratievorstellung
(Auch) Demokratie ist eine Form der politischen Arbeitsteilung. Es gibt also Regierende und Regierte.  Entstehung von Politik Demokratie besteht, wenn die Regierenden nicht allzu weit oder allzu lange von dem abweichen können, was die Regierten zu akzeptieren bereit sind. Wiederwahlmechanismus Demokratie ist kein ‚Zustand‘, sondern ein Prozeß! Jeder kann in den Kreis der Regierenden gelangen, falls er sich in der Konkurrenz mit Rechtsgleichen um Zutritt in diesen Kreis durchsetzt.  offene Gesellschaft TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

42 Offenheit vs. Geschlossenheit
Herrschaftsstruktur Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen. Willensbildung Nicht jeder darf sich politisch artikulieren. Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen. politischer Gestaltungsanspruch Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen. Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

43 Möglichkeiten der Institutionalisierung von Demokratie
Direktwahl möglichst vieler Amtsträger bei kurzen Amtszeiten ( u.a. Wiederwahlmechanismus) Einrichtung eines Systems demokratischer Repräsentation ( wird ausführlich behandelt bei ‚Parlamentarismus‘) Einführung plebiszitärer Elemente  Alle diese Möglichkeiten lassen sich kombinieren!  Nicht jede Kombination dieser Möglichkeiten funktioniert in der Wirklichkeit (gleich) gut! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

44 Plebiszitäre Elemente
bewahren klare Ketten politischer Verantwortung Volk zpEs Volksgesetzgebung (‚plebiszitäre Demokratie‘): Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid kassatives / abrogatives Referendum Referendumsdemokratie (obligatorisches) Verfassungs- oder Gesetzesreferendum ( Vorauswirkung) fakultative Referenden, initiiert von Verfassungsorganen Volk zpEs ermöglichen das Versickern politischer Verantwortung TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

45 Demokratietheoretische Paradoxien plebiszitärer Elemente
Gewünschte Wirkung: Engere Bindung des politischen Prozesses an die unmittelbare Einflußnahme seitens der Regierten und / oder Rückdrängung des Einflusses von Parteien. Erforderlich für Nutzbarkeit: Sehr niedrige Quoren der Beteiligung und / oder Zustimmung  kein Quorum oder nicht höher als % der Wahlberechtigten (durchschnittliche Wahlbeteilung: %) Folge A: Plebiszitäre Entscheidungen haben meist eine schmalere Basis als Wahlen. Folge B: Minderheiten können weit überproportionale Bedeutung erlangen. Folge C: Die Parteien werden auch die plebiszitären Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse prägen. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

46 Systemkonstruktives Potential plebiszitärer Elemente
Responsivitätssteigerung in einer repräsentativen Demokratie Auflösung von Systemblockaden im Zug horizontaler Gewaltenteilung (z.B. zwischen Bundestag und Bundesrat) bonapartistisches Überspielen des Parlaments durch das Staatsoberhaupt oder einen Regierungschef: ‚größere demokratische Legitimation‘ durch Volksentscheide Einschränkung von Pluralismus durch Verweis auf den durch Volksabstimmung festgestellten ‚wahren Volkswillen‘ Plebiszitäre Elemente als Annäherung an die Systemvorstellungen der ‚Identitätstheorie der Demokratie‘ TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

47 Die ‚Identitätstheorie der Demokratie‘
Ziel: „Identität von Regierenden und Regierten“ alle Bürgerinnen und Bürger partizipieren politisch = keine politische Arbeitsteilung kein professionelles politisches Personal Probleme: Wie in Massengesellschaften organisieren? Will jede(r) sich politisch betätigen? (Neigung, Zeit, Alternativen ...) Wie soll mit nicht auszugleichenden Interessenkonflikten verfahren werden? Rousseau: volonté générale  volontés particulières auszugestalten als: plebiszitäre Demokratie (‚direkte‘ Demokratie) TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

48 „Direkte“ Demokratie Vermengt wird mit diesem Begriff sehr Unterschiedliches, nämlich ... Direktwahl möglichst vieler Amtsträger bei Direktwahl des Staatsoberhaupts: Festlegung des Typs des Regierungssystems! (parlamentarisch – semipräsidentiell – präsidentiell) Einfügung plebiszitärer Elemente in ein System repräsentativer Demokratie Ersetzung repräsentativer Demokratie durch eine plebiszitäre oder Referendumsdemokratie Ziel: ‚Simulation‘ einer ‚Identitätsdemokratie‘ Das alles sind sehr unterschiedliche Dinge, die man deshalb gerade nicht unter einen einzigen Begriff ziehen sollte! Darum: TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

49 Begriffsklärungen Demokratie kann sich entfalten als ...
repräsentative (‚personalunmittelbare‘) Demokratie nach dem zentralen Repräsentationsorgan auch genannt: ‚parlamentarische Demokratie‘ als plebiszitäre und / oder Referendumsdemokratie (d.h.: als ‚sachunmittelbare‘ Demokratie) als identitäre Demokratie: real in Kleingruppen, rein formal als Referendumsdemokratie repräsentative Demokratie kann sich u.a. entfalten als ... präsidentielles Regierungssystem (NICHT: ‚präsidentielle‘ oder ‚präsidiale‘ Demokratie‘) parlamentarisches Regierungssystem (NICHT: ‚parlamentarische Demokratie‘) TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

50 Kulturtypen von Demokratie
Konkurrenzdemokratie Voraussetzung: stabiler Werte-, Verfahrens- und Ordnungskonsens; Tradition fairen Streits offene Austragung politischer Konflikte, abgeschlossen mit Mehrheitsentscheidung klare Konkurrenz von Regierung und Opposition Konkordanzdemokratie angebracht in zerstrittenen Gesellschaften ohne belast-bare Tradition gewaltfreien Streits Konflikte werden in lang-wierigen Diskurs- und Aushandlungsprozessen zu Kompromiß- und Paket-lösungen gebracht Elitenkartelle mit Bereichsopposition TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

51 Grenzen von Demokratie
sehr voraussetzungsreicher Typ eines politischen Systems erstrangiges Interesse der Regierten ist in der Regel nicht Demokratie, sondern ‚good governance‘ = gut regiert werden materieller Rechtsstaat setzt dem Demokratieprinzip absichtlich Grenzen TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

52 Der materielle Rechtsstaat
stellt klar: Nicht der Staat (oder die Gemeinschaft) ‚verleiht‘ dem Einzelnen seine Rechte – sondern jede Person besitzt Rechte allein schon deshalb, weil sie ein Mensch ist. setzt selbst der Demokratie Schranken: Keine Mehrheit hat das Recht, dem Einzelnen seine Menschenrechte zu beschneiden! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

53 Liberalismus Grundüberzeugung: Menschen sind fähig zu Vernunft und Eigeninitiative. Leitidee: Es gibt den Staat des Einzelnen willen, nicht den Einzelnen des Staates willen. Folgerung: Dem Staat sollen – ganz im Sinn des Subsidiaritätsprinzips – nur solche Aufgaben übertragen, welche notwendig sind und die der Einzelne oder die Gesellschaft gerade nicht selbst erfüllen kann. Ziel: Nicht der schwache, sondern der schlanke, als solcher aber nachhaltig wirkungsvolle Staat! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

54 Leitgedanken eines rein liberalen Staates
Schaffung von Rechtsstaatlichkeit und innerer Sicherheit als Grundlage freier Selbstorganisation rechtsgleicher Einzelner Gewährleistung von Sicherheit nach außen als Grundlage freier gesellschaftlicher Entfaltung im Inneren Dabei: dem freien Einzelnen wird sowohl viel zugetraut als auch abverlangt der Staat soll wirksam, aber schlank sein! (‚Subsidiarität‘) Leitidee: Offene Gesellschaft mit freiheitlichem Staat TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

55 Offenheit vs. Geschlossenheit
Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘. Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen. Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen. politischer Gestaltungsanspruch Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen. Nicht jeder darf sich politisch artikulieren. Willensbildung Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Herrschaftsstruktur Offenheit Geschlossenheit TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

56 Offenheit vs. Geschlossenheit
Herrschaftsstruktur Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen. Willensbildung Nicht jeder darf sich politisch artikulieren. Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen. politischer Gestaltungsanspruch Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen. Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

57 Offenheit vs. Geschlossenheit
Herrschaftsstruktur Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen. Willensbildung Nicht jeder darf sich politisch artikulieren. Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen. politischer Gestaltungsanspruch Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen. Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

58 Offenheit vs. Geschlossenheit
Herrschaftsstruktur Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen. Willensbildung Nicht jeder darf sich politisch artikulieren. Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen. politischer Gestaltungsanspruch Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen. Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

59 Offenheit vs. Geschlossenheit
Herrschaftsstruktur Zugang zu politischen Ämtern ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Alle Formen politische Partizipation stehen jedermann offen. Willensbildung Nicht jeder darf sich politisch artikulieren. Jeder hat die Chance, sich kraft eigenen Entschlusses in die politische Willens-bildung einzubringen. politischer Gestaltungsanspruch Umfang politischer Gestaltungsaufgaben ist dem Streit entzogen. Auch der Umfang der Staatstätigkeit gehört zum ‚streitigen Sektor‘. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

60 Das offene politische System und seine Alternativen
Willensbildung offenes System offen geschlossen politischer Gestaltungsanspruch mehr oder minder offene Systeme offen geschlossen offen geschlossenes System Herrschaftsstruktur geschlossen TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

61 Damit sollte klar sein, warum es vorteilhaft, wenn auch eine Ausnahme ist, den Staat oder ein funktional äquivalentes politisches System zu besitzen wie sich die Macht des Staates (oder seiner Äquivalente) bändigen läßt was die folgenden zentralen politischen und politikwissenschaftlichen Begriffe meinen: Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Demokratie, Liberalismus weiter mit: ‚Gute politische Ordnung‘ TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

62 Basismodul ‚Politische Systeme‘
Noch Fragen? - Bitte! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt


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