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Veröffentlicht von:Hermine Duenow Geändert vor über 10 Jahren
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1 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Gerechtigkeitsethik John Rawls (auf der Textgrundlage von Dieter Sturma)
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Gerechtigkeit als Fairness
2 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Gerechtigkeit als Fairness Kernfrage: Wie kann man vernünftige und gerechte Sozialverhältnisse in einer Gesellschaft konstruieren, denen alle Angehörigen dieser Gesellschaft prinzipiell zustimmen?
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Wie sieht eine gerechte Gesellschaft aus?
3 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Wie sieht eine gerechte Gesellschaft aus? Grundidee: Eine Gesellschaft, die durch eine wechselseitige Kooperation ausgezeichnet ist, die keinen Beteiligten vom Ansatz her benachteiligt.
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Methodisches Vorgehen
4 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Methodisches Vorgehen Die Grundsätze für eine faire gesellschaftliche Kooperation werden in einem gedachten, hypothetischen Urzustand festgelegt. Im Urzustand werden Prinzipien und Regeln festgelegt, auf die sich ausschließlich rational bestimmte und unter den Bedingungen von Freiheit und Gleichheit stehende Entscheidungssubjekte einigen würden. Vgl. S. 283
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5 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Der Urzustand … ist ein methodisches Konstrukt, das eine prinzipielle Entscheidungssituation repräsentiert. … ist der theoretische Ort, an dem die Grundstruktur der Gesellschaft festgelegt wird. ... gewährleistet, dass die Entscheidungen der Entscheidungssubjekte frei von vorgeordneten externen Bestimmungen sind. Vgl. S. 284
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6 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Denn im Urzustand … herrscht ein Schleier des Nichtwissens, der den Entscheidungssubjekten den Blick auf ihre reale Situation im tatsächlichen sozialen und wirtschaftlichen Raum verwehrt und deshalb … sind die Entscheidungssubjekte entindividualisiert … können nur nach rationalen Kriterien Prinzipien für gerechte Strukturen entwickelt werden. Vgl. S
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Zwei Grundsätze der Gerechtigkeit aus Vernunftgründen
7 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Zwei Grundsätze der Gerechtigkeit aus Vernunftgründen Prinzip der unveräußerlichen Freiheit: „Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundgüter (Freiheit/ Freizügigkeit, Lebenschancen, Berufswahl, Einkommen, Selbstachtung) haben, dass mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.“ (S.285)
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Zwei Grundsätze der Gerechtigkeit aus Vernunftgründen
8 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Zwei Grundsätze der Gerechtigkeit aus Vernunftgründen Differenzprinzip: „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass zu erwarten ist, dass sie zu jedermanns Vorteil dienen sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen“ (S.285)
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Gerechtigkeit als komplexer Zusammenhang von
9 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Gerechtigkeit als komplexer Zusammenhang von Freiheit: im Sinne der Grundfreiheiten und der rationalen Selbstbestimmung Gleichheit: im Sinne des gleichen Rechts auf die Freiheiten Differenz: im Sinne des fairen Wettbewerbs um reale Ämter und Positionen
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Gerechtigkeit als Fairness
Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt 10 Gerechtigkeit als Fairness Erfordert: ein Höchstmaß an Kooperation zum Wohle aller sowie die zur Kooperation erforderlichen Beschränkungen der Freiheiten nach den Prinzip der Gegenseitigkeit und verlangt, dass niemand von anderen Beschränkungen erwarten darf, ohne bereit zu sein, sich diesen in gleicher Weise zu unterwerfen. S. 285 Durch diese Unterwerfung/Begrenzung erweist sich Fairness als soziale und personale Tugend, deren Fehlen durch keine andere soziale oder individuelle Bestimmung ausgeglichen werden kann. Gerechtigkeit als Fairness: Gerecht ist wäre Grundordnung auf die sich ihre Mitglieder unter fairen Bedingungen geeinigt hätten.
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Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt 11 Kernfrage Wie kann man vernünftige und gerechte Sozialverhältnisse in einer Gesellschaft konstruieren, denen alle Angehörigen dieser Gesellschaft prinzipiell zustimmen? Indem man über das methodische Konstrukt des Urzustands mit seinem Schleier des Nichtwissens rationale Strukturen schafft, die jedem Einzelnen bei grundsätzlicher Gewährung aller Freiheiten die Chance auf seinen größten Vorteil bieten. Liberales, kontraktualistisches Konzept Vorsicht bei „Vorteil“ – es handelt sich nicht um eine Ethik des Vorteils, sondern im Urzustand bzw. dem Schleier des Nichtwissens, denn hier werden partikulare Interessen explizit ausgeschlossen. Es geht um die faire Vereinbarung (Kontrakt) gerechter Prinzipien und gesellschaftliche Strukturen, die in der faktischen Welt ein faires/gerechtes Zusammenleben ermöglichen. Wichtig dabei: Personen, die Gerechtigkeitsvorstellungen haben, von denen sie wissen, dass sie sich in Institutionen niederschlagen und die auch von anderen Personen anerkannt werden. Diese Personen streben eine wohlgeordnete Gesellschaft an, deren andere Mitglieder sie ebenfalls als freie und gleiche Personen anerkennen.
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12 Flens_UE1_Gerechtigkeit-Rawls_Struma_S6.ppt Gerechtigkeitsethik John Rawls (auf der Textgrundlage von Dieter Sturma)
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