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Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

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Präsentation zum Thema: "Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung"—  Präsentation transkript:

1 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung
Seminartag 06 Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung

2 Inhalt Ausgangslage Expectation Gap
Entwicklungen in den Rechnungslegungsnormen Neugestaltung der Revision in der Schweiz Unabhängigkeit der Revisionsstelle Rechtsformneutrale Revisionspflicht Zwei Arten der Revision Prüfung internes Kontrollsystem Prüfung Risikobeurteilung Exkurs SOX im Vergleich zu OR Abschliessende Würdigung

3 Ausgangslage „Globalisierung“ „Bilanzskandale“
Ansprüche an Finanzberichte Änderung des Revisionsrechts in der Schweiz Glaubwürdigkeit der Revision Internationale Rechtsentwicklung Wirtschaftsprüfung in der Schweiz

4 Ausgangslage Umfeld Verkauf von Zertifikaten für die Jahresrechnungen
Revisionstelle als Commodity Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe Negative Publicity Enormer Honorardruck Neben der Revision Anbieter einer breiten Dienstleistungspalette Blacklist SWX

5 Expectation Gap Die Erwartung
Der Wirtschaftsprüfer übernimmt die volle Verantwortung für die geprüften Jahresrechnungen, da er sie ja schliesslich geprüft hat Clean Opinion heisst, dass der Wirtschaftsprüfer einen 100% Check vorgenommen hat Der Wirtschaftsprüfer warnt frühzeitig, dass die Gesellschaft in den Konkurs läuft Der Wirtschaftsprüfer entdeckt alle “Frauds” in der Jahresrechnung  Diese Erwartungen von “Aussen” können wir so nicht erfüllen

6 Expectation Gap Die Realität
Das Management als der Ersteller der Jahresrechnung trägt primär die Verantwortung für die Jahresrechnungen Der Wirtschaftsprüfer äussert sich nur zur “Fairness der Präsentation” und trägt zur Glaubwürdigkeit der publizierten Jahresrechnungen bei Der Wirtschaftsprüfer ist kein Garant, dass die Gesellschaft nicht in den Konkurs läuft Der Wirtschaftsprüfer prüft nur in Stichproben Der Wirtschaftsprüfer setzt “Professional Scepticism” ein um grössere “Frauds” zu entdecken.

7 Internationale Rechnungslegung - Freiheiten werden eingeschränkt
Strenge Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen (IAS 37) Hedge Accounting – Bedingungen sind kaum erfüllbar Treasury Shares – kein Gewinn aus Handel mit eigenen Aktien Erfassung aller Derivativen Instrumente zum Fair Value Konsolidierungspflicht für Special Purpose Vehicles Schleichender Abschied vom Anschaffungs – oder Niederstwertprinzip, Fair Values sind schwieriger zu prüfen

8 Beispiel: Prüfung der Goodwill Impairment Tests
Grosse Herausforderung für den Wirtschaftsprüfer Hockey Stick-Effekt Management ist von den Werten voll überzeugt Impairments entstehen erst bei einem Strategiewechsel (neues Management) Gefahr, dass Impairments viel zu spät entdeckt werden Mögliche Lösungen Beim Kauf einer Gesellschaft sind die Annahmen zum Zeitpunkt des Kaufes als Referenzdaten zu verwenden Die Annahmen müssen realistisch sein Falls die erwartete Entwicklung (wie Wachstumsraten) nicht eintrifft, besteht hoher Verdacht auf Impairment

9 Konsequenzen der Entwicklungen in der internationalen Rechnungslegung
Komplexität nimmt laufend zu Regelwerk US GAAP hat 100’000 A4-Seiten Umfang des Anhanges / Daten nimmt zu Zeitdauer für die Verarbeitung nimmt ab Fachwissen im VR ist unabdingbar Missbrauchverhinderung führt zu falschen Lösungen Ergebnisausweis wird volatiler Vermehrte Bewertung zum Marktwert Impairment versus planmässige Abschreibungen Wie reagiert der Finanzmarkt darauf?

10 Entwicklungen in der nationalen Rechnungslegung
Bundesgesetz über die Rechnungslegung (RLG) Am 5. Dezember 2005 (10 Tage vor der Schlussabstimmung über das neue Revisionsaufsichtgesetz) hat der Bundesrat einen Vorentwurf für eine weitere Aktienrechtsreform in die Vernehmlassung geschickt Verbesserung der Corporate Governance Neuregelung der Kapitalstrukturen Aktualisierung der Regelungen der GV Neuregelung der Rechnungslegung

11 Bewertung nach RLG (Art. 960 ff OR RLG)
Die Bewertung muss vorsichtig erfolgen basierend auf Anschaffungskosten Stille Reserven: Zulässig: Zwangsreserven und Ermessenreserven Unzulässig: Willkürreserven Bewertung zu Börsenkurs/Marktwert von Wertschriften Schwankungsreserven dürfen gebildet werden Zulässig sind Rückstellungen für Garantien, Sanierungen von Sachanlagen und Restrukturierungen Einzelbewertung (keine Gesamtbewertung mehr) Massgeblichkeitsprinzip: Pauschaldelkredere, Warendrittel zulässig

12 Bestandteile der Jahresrechnung nach RLG für grosse Unternehmen (Art 961. OR RLG)
Lagebericht des Verwaltungsrates (inkl. Zukunftsaussichten) Bilanz Erfolgsrechnung Anhang Angewandte Rechnungslegungsgrundsätze Gliederung und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der ER Derivative Finanzinstrumenten Fälligkeiten der Verbindlichkeiten Risikobeurteilung Gesamtbezüge VR / Revisionshonorare Geldflussrechnung

13 Swiss GAAP FER – Quo vadis?
Abgrenzung von internationalen Standards (IFRS) Alternative zu internationalen Rechnungslegungsstandards für: Nichtkotierte Unternehmen mit wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung KMU (Einzel- sowie Konzernabschlüsse) Soziale Nonprofit-Organisationen (FER 21) Personalvorsorgeeinrichtungen (FER 26)  FAIR PRESENTATION mit ausgewogenem Kosten-/Nutzen- Verhältnis

14 Neugestaltung der Revision in der Schweiz
Änderung im Gesellschaftsrecht und Einführung einer Revisionsaufsicht Dezember 2005: Verabschiedung der Gesetzesänderungen durch die eidg. Räte  Wesentliche Änderungen für Unternehmen und Prüfer  Inkraftsetzung: 2. Hälfte 2007 (Erwartung)

15 Revisionspflicht in der Schweiz
Revisionspflicht abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung Staatliche Beaufsichtigung der Wirtschaftsprüfung Verschärfung der Unabhängigkeitsbestimmungen Gesetzliche Definition der fachlichen Anforderungen an die verschiedenen Kategorien von Revisoren Kategorie Tätigkeitsgebiet Staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen Revision von Publikumsgesellschaften Zugelassener Revisionsexperte Ordentliche und eingeschränkte Revision Zugelassener Revisor Eingeschränkte Revision "Laienrevisor" "Freiwillige Revision" bei "Opting-down"

16 Unabhängigkeit der Revisionsstelle
Nicht zu vereinbaren mit der Unabhängigkeit: Revisionsstelle in Entscheidungsfunktion / in einem Arbeitsverhältnis Enge Beziehungen des leitenden Prüfers zum Kunden Beteiligungen am Kunden bzw. wesentliche Forderungen/Schulden Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Kunden Interesse am Prüfungsergebnis / nicht marktkonforme Bedingungen Prüfung der eigenen Arbeit Wertvolle Geschenke / besondere Vorteile Gültig für alle Mitarbeiter einer Prüfungsgesellschaft Steuerberatung zulässig, wenn keine Gefahr der “Selbstprüfung”  Eingeschränkte Revision: Mitwirkung bei der Buchführung zulässig  Ordentliche Revision: Rotation des leitenden Prüfers nach 7 Jahren

17 Revisionspflicht – unabhängig von der Rechtsform
Buchführungspflicht, aber keine Revisionspflicht für Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, da persönliche Haftung Revisionspflicht für Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen Kategorien: Publikumsgesellschaften Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen (Art. 727 Abs.2 E OR) Kleinere Unternehmen / KMU

18 Zwei Arten der Revision - Unternehmenskategorien
Ordentliche Revision Publikumsgesellschaften Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Konzernrechnungen Eingeschränkte Revision Alle anderen revisionspflichtigen Unternehmen

19 Ordentliche Revision Revisionspflicht (Art. 727 OR) Kriterien
Anforderungen an die Revisionsstelle Prüfungsumfang Falls einer der drei Kriterien erfüllt ist Beteiligungspapiere kotiert Anleihen ausstehend 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung, die eines der oben stehenden Kriterien erfüllt Staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Falls zwei der drei Kriterien während zweier aufeinanderfolgenden Jahre erfüllt sind: Bilanzsumme > CHF 10 Mio. Umsatz > CHF 20 Mio. Vollzeitstellen > 50 Staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen oder zugelassener Revisionsexperte Falls die Gesellschaft zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet ist Unverändert gemäss Art. 633e OR

20 Zwei Arten der Revision – „Opting“
Sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 727 OR nicht erfüllt sind Sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 727 OR erfüllt sind Keine Revisions-pflicht < als 10 Vollzeit-beschäftigte Zustimmung der Generalver-sammlung (Stiftungen: Aussichts-behörde) Eingeschränkte Revision Nach opting-out: auf Verlangen eines Aktionär, Genossenschafter etc. bis 10 Tage vor der GV Ordentliche Revision Gemäss Statuten oder GV-Beschluss (10%-Klausel) Opting-out Opting-Up Mit dem Opting-down kann eine Gesellschaft, die aufgrund ihrer Grösse einer ordentlich Revision unterliegt, sich auf eine eingeschränkt Revision zu beschränken. Dies unter der Voraussetzung, dass dem sämtlicher Aktionäre zustimmen und sofern sie im Jahresdurchschnitt max. 10 Vollzeitstellen führt. Beim Opting-up wird von der eingeschränkten auf die ordentliche Revision ge- wechselt, was entweder freiwillig geschieht oder falls Minderheiten mit mind. 10% des Gesamtkapitals dies verlangen. Natürlich bedeutet „freiwillig“ in der Praxis vielleicht auch eher „erhöht freiwillig“. Ich kann mir gut vorstellen, dass insbesondere Banken, vielleicht aber auch andere Investoren von einer Gesellschaft das Opting-up verlangen. Beim Opting-out haben Unternehmen, welche eine eingeschränkt Revision durch- führenlassen müssten, die Möglichkeit, gänzlich auf eine Revision zu verzichten: Allerdings gelten auch hier die Voraussetzungen, dass sämtlicher Aktionäre zu- stimmen und im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen beschäftigt werden. Zuletzt gibt‘s auch noch das Opting-in für Gesellschaften, welche grundsätzlich der Revisionspflicht nicht unterliegen – nämlich die Einzelunternehmen, die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften. Opting-in

21 Neue Anforderungen an die Unternehmen: Internes Kontrollsystem (IKS) und Risikobeurteilung
Angemessen und auf die Unternehmensgrösse abgestimmt Verantwortung für das IKS bei VR (Audit Committee) und Geschäftsleitung Risikobeurteilung als Basis für IKS Nachweis der Existenz und Wirksamkeit des IKS (Dokumentation) OR 728a (gültig ab Mitte 2007) Die Revisionsstelle prüft, ob ein internes Kontrollsystem existiert Gilt für die ordentliche Revision Zudem Art. 663 b im Anhang Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung durch das Unternehmen

22 Prüfung internes Kontrollsystem
Beispiel Verkauf / Debitoren Bestellung Lieferung Fakturierung Zahlung Einige typische Fragestellungen Wie stellt das Unternehmen sicher, dass ... nur von zahlungsfähigen Kunden Bestellungen erfasst werden? die (genehmigte) Bestellung korrekt und vollständig erfasst wird? die Lieferung termingerecht ausgelöst wird? die Fakturierung vollständig, richtig und zeitgerecht erfolgt? die Zahlung korrekt verbucht wird? zeitgerecht gemahnt wird? die Debitorenausstände korrekt bewertet sind? ausschliesslich autorisierte Gutschriften erstellt werden?

23 Exkurs SOX 404 / SOX 302 im Vergleich zu OR
Certification nach Sec. 302 CEO/CFO müssen insbesondere bestätigen, dass sie das Form 20-F gelesen haben, dass es richtig und vollständig ist und dass der Jahres-abschluss die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft angemessen wiedergibt Die erforderlichen Bestätigungen beziehen sich auf drei Bereiche Fair Presentation Disclosure Controls & Procedures Internal Controls  Wirkung von SOX 302 in der Praxis hoch  Bestätigung nach OR nicht vorgesehen

24 Exkurs SOX 404 / SOX 302 im Vergleich zu OR
Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers bei SOX 404 Der Abschlussprüfer muss im Rahmen der gewöhnlichen Abschlussprüfung die Beurteilung des internen Kontrollsystems durch das Management überprüfen. Des weiteren muss er im Rahmen seiner Audit Opinion über die Durchführung dieser Prüfung und ihr Ergebnis Bericht erstatten.  In der Schweiz prüft der Prüfer, ob ein Internes Kontrollsystem existiert

25 Exkurs SOX 404 / SOX 302 im Vergleich zu OR
COSO präzisiert „Internal Control“ um fünf Komponenten, die zwecks Erreichung dieser Ziele berücksichtigt werden müssen. Material weaknesses sind Schwächen im internen Kontrollsystem, die so wesentlich sind, dass sie die Angemessenheit der Finanzberichterstattung gefährden  Im OR kein Wertsystem vorgesehen

26 Revisionsaufsicht Staatliche Revisionsaussichtsbehörde
Unterschiedliche Anforderungen an Revisionsstelle: Publikumsgesellschaften  Staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen Ordentliche Revision  zugelassener Revisionsexperte Eingeschränkte Revision  zugelassener Revisor Die Aufsicht prüft bei Staatlich beaufsichtigten Revisionsgesellschaften: Zulassungsunterlagen Einhaltung der gesetzlichen Pflichten Qualität der erbrachten Revisionsdienstleistungen  In der Schweiz werden sich nur wenige Revisionsgesellschaften der Aufsicht unterstellen lassen

27 Abschliessende Würdigung
Verschärfte Vorschriften für Grossunternehmen versus Erleichterungen für K(M)U Tendenz einer weltweiten Regulierung der Wirtschaftsprüfung Staatliche Revisionsaufsicht Abstimmung mit Internationalen Entwicklungen: EU-Richtlinien USA: Sarbanes-Oxley Act / PCAOB


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