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Finanzkontrolle und Wirtschaftsprüfung

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Präsentation zum Thema: "Finanzkontrolle und Wirtschaftsprüfung"—  Präsentation transkript:

1 Finanzkontrolle und Wirtschaftsprüfung
Dr. Jens Harms Präsident des Rechnungshofs von Berlin

2 Haushaltsflucht Betriebe nach § 26 LHO / BHO
Juristische Personen des öffentlichen Rechts Juristische Personen des privaten Rechts Einbeziehung privaten Kapitals (ppp) Durchführungsprivatisierung

3 Jahresabschlussprüfung
Kameralistische Wirtschaftsführung Kaufmännische Buchführung Überwiegend Prüfung durch Rechnungshöfe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer

4 Reform auf allen Ebenen
Flexibilisierung, Globalhaushalte Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz (1997) Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens Länder, Kommunen, Hochschulen etc. leistungsorientierte Budgetierung

5 Entdeckung neuer Tätigkeitsfelder
Nach der bisherigen Aufgabenverteilung ergeben sich weitere Geschäftsfelder für Wirtschaftsprüfer Rechnungshöfe stehen der Neuausrichtung bisher eher abwartend gegenüber

6 Erweiterte Prüfung § 53 HGrG durch Wirtschaftsprüfer IDW PS 720
Geschäftsführungsorganisation Geschäftsführungsinstrumente Geschäftsführungstätigkeit Vermögen und Finanzen Ertragslage Künftig: Deutscher Corporate Governance Kodex

7 Erweiterte Prüfung § 53 HGrG durch Wirtschaftsprüfer zu beantwortende Fragestellungen
Entsprechen die Berichte der tatsächlichen Lage? Genügt die Geschäftsführung den rechtlichen Vorgaben? Werden Vorkehrungen gegen Risiken getroffen? Sind Problembereiche identifiziert und begründet?

8 Rolle der Rechnungshöfe
Bei öffentlichen Unternehmen privaten Rechts: Betätigungsprüfung, Beurteilung der staatlichen Interessenwahrnehmung Bei Landesbetrieben und juristischen Personen öffentlichen Rechts: Wirtschaftsführungsprüfung

9 Positionen der Akteure
Geprüfte Einrichtungen: Minimierung von Kontrollen Wirtschaftsprüfer: Maximierung der Geschäftstätigkeit (Abschlussprüfer und Berater) Finanzkontrolle: Verfassungsrechtlicher Auftrag (keine ungeprüften Bereiche)

10 Drei Ebenen der Kontrolle
Organisationsinterne Revision und Controllingsysteme Ergebniscontrolling und Mittelzuweisung durch aufsichtführende Beteiligungs-behörde Staatliche Finanzkontrolle prüft das gesamte Spektrum der Leistungs-erbringung

11 Prüfungsthemen ... Personalausstattung der Verwaltungsbereiche
Eingruppierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Einhaltung der Nebentätigkeitsverordnung Berechnung und Abführung von Nutzungsentgelten Einhaltung der Lehrverpflichtungsverordnung

12 ... Prüfungsthemen (u.a.) Organisation und Ausstattung von Werkstätten
Planung, Vergabe und Durchführung von Baumaßnahmen Facilitymanagement Leistungsvergleiche (Benchmarking, Balanced-Scorecard)

13 Balanced-Scorecard-Betrachtung für Hochschulen
Lehrprofil Forschungsprofil

14 Verhältnis Wirtschaftsprüfung / Finanzkontrolle
Abschlussprüfung Materielle Prüfung der Effizienz und Effektivität der Leistungserstellung Rechtlich bestimmtes Nebeneinander Ebenso möglich: Punktuelle Kooperation Systematische Kooperation Leistungswettbewerb

15 Rechtlich bestimmtes Nebeneinander
Bestellung Übersendung des Berichts Teilnahme an Bilanzbesprechungen? Erfahrungsaustausch? Personalentwicklung durch gegenseitige Praktika? Vermittlung gegenseitigen Verständnisses

16 Punktuelle Kooperation
Wirtschaftsberater bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung Beauftragung durch Rechnungshöfe Notwendigkeit von Sachmittelbereitstellung in den Rechnungshofhaushalten

17 Systematische Kooperation
Gesetzliche Verankerung der Beauftragung In Hessen verankert im Gesetz über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Leistungsvergleiche zwischen den Kommunen Bereicherung der tradierten Finanzkontrolle

18 Leistungswettbewerb Erfahrungen bei der Audit Commission of England and Wales Bieterwettbewerb von Prüfungsleistungen auf der Basis von Ausschreibungen Die Vergabe durch die Audit Commission erfolgt etwa für die Hälfte der Prüfaufträge Produktivität, Qualität und Kosten gleichen sich sukzessive an

19 Fazit Abgegrenzte Regelungssysteme Schnittmenge bei § 53 HGrG
Abschlussprüfung vs Beratung Kooperation Durchführungsprivatisierung bei staatlicher Gewährträgerkompetenz möglich


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