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Entbürokratisierung der Medizin

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Präsentation zum Thema: "Entbürokratisierung der Medizin"—  Präsentation transkript:

1 Entbürokratisierung der Medizin
107. Deutscher Ärztetag TOP VI - Tätigkeitsbericht Entbürokratisierung der Medizin Entbürokratisierung der Medizin    Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir ein besonderes Anliegen, Ihnen im Rahmen des Tätigkeitsberichtes heute das Thema „Entbürokratisierung der Medizin“ vorstellen dürfen. Täglich begleitet uns dieses Thema in Klinik und Praxis. Die ärztliche Belastung durch die täglich zunehmende Bürokratisierung ist zum ständigen Ärgernis geworden. Unsere Arbeit konzentriert sich immer mehr auf die Papierberge als auf unsere Hauptaufgabe, die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Nur durch das persönliche Engagement des Einzelnen wird die medizinische Versorgung noch gewährleistet. - Dr. med. Ursula Auerswald Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Präsidentin der Ärztekammer Bremen

2 Dr. Dominik von Stillfried
Dr. Ursula Auerswald -Vorsitzende- Vizepräsidentin der Bundesärztekammer Präsidentin der Ärztekammer Bremen Prof. Dr. Dr. Günter Ollenschläger Leiter „Ärztliches Zentrum für Qualitätssicherung in der Medizin“ Dr. Klaus Giersiepen Bremer Institut für Präventions- und Sozialforschung Lutz Hammerschlag Stellv. Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes Frau B. Schubert Organ. Leiterin der Vertrauensstelle des Bremer Krebsregisters Rudolf Henke, MdL Mitglied des Vorstandes und Vorsitzender der Krankenhausgremien der Bundesärztekammer AG Dokumentation Der Vorstand der Bundesärztekammer hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die dieses Thema für Sie vorbereitet hat. An dieser Stelle möchte ich der Arbeitsgruppe danken. Manche erinnern sich, dass es 1994 schon einmal einen Versuch gegeben hat, die Medizin zu entbürokratisieren. Dies galt vor allem dem ambulanten Bereich und geschah unter der Leitung des Gesundheitsministeriums unter dem damaligen Minister Seehofer. Leider führte dies nicht zu einem befriedigenden Ergebnis. Dr. Volker D. Mohr Geschäftsführer der BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH Dr. Dominik von Stillfried Dezernent der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Bernhard Rochell -Geschäftsführung- Bundesärztekammer

3 Überbordende Dokumentation
Problem: Überbordende Dokumentation vermeidbare Doppeldokumentation unnütze Dokumentation arztfremde Dokumentation überbordende Kontrolldokumentation uneinheitliche Dokumentationsmaßstäbe unzureichende Dokumentationsinstrumente übermäßige Komplexität von Abrechnungsbestimmungen, Kodierrichtlinien und Vergütungsordnungen Heute ist der Druck aber erheblich größer geworden und die Klagen kommen sowohl aus dem stationären als auch aus dem ambulanten Bereich. Nach unserer Analyse werden Ärztinnen und Ärzte durch vermeidbare Doppeldokumentation, unnütze Dokumentation, arztfremde Dokumentation, überbordende Kontrolldokumentation, uneinheitliche Dokumentationsmaßstäbe, unzureichende Dokumentationsinstrumente und eine übermäßige Komplexität von Abrechnungsbestimmungen, Kodierrichtlinien und Vergütungsordnungen von der Patientenversorgung abgehalten.

4 DKI-Studie Umfrage 2.400 Krankenhausärztinnen und –ärzte Chirurgie
Dokumentationsaufwand im Ärztlichen Dienst der Krankenhäuser Blum K., Müller U. (2003), Deutsche Krankenhausverlagsgesellschaft, ISBN Umfrage 2.400 Krankenhausärztinnen und –ärzte 1.010 Antworten (Rücklauf 42,3 %) Zunächst stellen wir Ihnen den stationären Bereich vor: Dafür diente uns zum einen die DKI Studie, die sich damit befasst hat, wieviel Zeit in Krankenhäusern mit der Dokumentation verbracht wird. In Bremen haben wir an dem Krankenhaus der Maximalversorgung eine eigene Untersuchung dem gegenübergestellt. Auch danach kann davon ausgegangen werden, dass Ärzte ca % ihrer Arbeitszeit mit Dokumentation verbringen - ohne dass man Arztbriefe hinzurechnet. Nach einer Analyse von Herrn Dr. Kraus kann die Dokumentation insgesamt sogar 73 Prozent der ärztlichen Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Das DKI kam übrigens zum Schluss, dass ein Einsparpotenzial von etwa einer Stunde je Ärztin und Arzt pro Arbeitszeit besteht: Eine Stunde weniger für die Akten und eine Stunde mehr für die Zuwendung zu unseren Patientinnen und Patienten! Chirurgie 2,42 Std./Tag davon 25 % administrativ Innere 3,15 Std./Tag davon 20 % administrativ Einsparpotenzial: ca. 1 Std. je Ärztin/Arzt je Tag

5 ! Abrechnungsdokumentation?  
Frau Dr. Gitter hatte auf dem Außerordentlichen deutschen Ärztetag in Berlin schon eindrucksvoll vorgestellt, dass OPS 301 und ICD 10 zur Codierung der DRGs notwendig sind.

6 GOÄ EBM DRG FP/SE §115b SGB V 
Die Codierung und Dokumentation für Abrechnungszwecke nimmt den größten Anteil der administrativen Dokumentationszeit in Anspruch. FP/SE

7 © Rochell/Roeder Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass diese Vision einer ärztlichen Arbeitsplatzoptimierung nicht wirklich wird! Schon bald nach der DRG-Einführung konnte der Zeitaufwand der Gesundheitsdokumentation minimiert werden...

8 MDK-Fallprüfung Neue Kontrollmechanismen
© Rochell/Roeder Der Aufwand der Kodierung für Abrechnungszwecke wird jedoch zunehmend übertroffen von den Anfragen der Krankenkassen, Rückfragen des Medizinischen Dienstes und den Begründungen zur Rechtfertigung der stationären Aufnahme.

9 Fehlbelegungsprüfung nach dem G-AEP – Verfahren
German - Appropriateness Evaluation Protocol 35 Prüfkriterien zur Beurteilung der Angemessenheit der stationären Aufnahme Die Begründung der stationären Aufnahme wird bei den neuen Stichprobenprüfungen anhand von 35 sogenannten G-AEP-Kriterien überprüft. © Rochell / Meister (allerdings nicht bei „Sternchenleistungen“ des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V...)

10 Allgemeine Tatbestände
Rechtfertigung der stationären Behandlungsnotwendigkeit - Jedem Bereich seine eigenen Prüfkriterien? ? Allgemeine Tatbestände nach § 115b Abs. 1 Satz 2 SGB V G-AEP gemäß § 17c KHG Dies wird allerdings unnötigerweise dadurch erschwert, dass für die stationäre Durchführung von in der Regel als ambulant durchführbar gekennzeichneten Leistungen des AOP-Katalogs, die sogenannten „Sternchenleistungen“ andere Maßstäbe gelten als für sonstige stationäre Behandlungen. Stationäre Erbringung von „Sternchenleistungen“ des Leistungskatalogs nach § 115b SGB V Alle anderen stationären Aufnahmen inklusive der restlichen Leistungen des AOP-Katalogs

11 Allgemeine Tatbestände
nach § 115b SGB V G-AEP versus „Morbiditäts-/diagnosebedingte allgemeine Tatbestände“ nach Anlage 2 Abs. 3 b) zum Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V E Notwendigkeit intensiver Betreuung in Verbindung mit Operationen oder anderen krankenhausspezifischen Maßnahmen An diesem Beispiel sehen Sie, dass sich die oft korrespondierenden Kriterien der „Allgemeinen Tatbestände“ und des „G-AEP“ sogar teils widersprechen: Wenn hier eine mindestens 8-stündige Überwachungspflicht im Anschluss an eine „in der Regel ambulant erbringbare“ Sternchenleistung aus dem AOP-Katalog ausreichen kann, um die stationäre Aufnahme zu rechtfertigen, müssen Sie sich nach einer anderen – nicht in der Regel ambulant zu erbringenden – Leistung noch 4 Stunden länger gedulden, damit die stationäre Behandlung auch nach dem korrespondierenden G-AEP-Kriterium gebilligt wird. Um es einmal konkret zu machen: Bei achteinhalbstündiger Überwachungspflicht im Anschluss an AOP-Sternchen-Leistung 1355 „Implantation einer intraokularen Linse, als selbständige Leistung“ ist die stationäre Aufnahme gerechtfertigt. Bei einer elfeinhalbstündigen Überwachungspflicht nach der nicht als Sternchenleistung gekennzeichneten AOP-Leistung 1351 „Operation des grauen Stars mit Implantation einer intraokularen Linse dagegen nicht. Wo bleibt hierbei Sinn und Verstand? Dieses steht sicher auch nicht in den „Sternen“ des AOP-Katalogs. Stationäre Aufnahme? 8, 5 Stunden Überwachungspflicht nach AOP-“Sternchen-Leistung“ 1355: Implantation einer intraokularen Linse, als selbständige Leistung Besondere postoperative Risiken, z.B. aufgrund von postoperativer Überwachungspflichtigkeit von mehr als 8 Stunden nach Beendigung des Eingriffs (z.B. kritischer endokriner oder metabolischer Status) Stationäre Aufnahme? 11, 5 Stunden Überwachungspflicht nach AOP-Leistung 1351: Operation des grauen Stars mit Implantation einer intraokularen Linse E1 Voraussichtliche Überwachungspflicht über 12 Stunden nach Narkose- oder Interventionsende

12 BQS DMP Meldebogen Krebsregister Brustkrebsdokumentation in Bremen
Minimal möglicher Dokumentationsaufwand? BQS DMP Nächstes Beispiel: das Mammakarzinom: Nicht nur aufwändig zu behandeln, sondern auch sehr aufwändig zu dokumentieren. Allein für die Tumordokumentation wird schon eine Dreifach-Dokumentation betrieben, ohne dass wir auf die speziellen Brustzentren, die DRG-Codierung und BQS-Dokumentation überhaupt schon eingegangen sind: Die Tumordaten werden für DMP, Krebsregistergesetz und sinnvolle klinische Register bei den Tumorzentren separat und damit größtenteils redundant erfasst. Aus den hierbei mehrfachen Dokumentationsvorgängen könnte man schlicht einen machen, wenn nicht die Rechtsverordnung des Bundes vorschreiben würde, dass die Daten der DMP-Erfassung ausschließlich für DMP verwandt werden dürfen. Wir möchten Ihnen im folgenden Beispiel die Überdokumentation beim Mammakarzinom allein bei der Datenerhebung für BQS, DMP und Krebsregister aufzeigen: Meldebogen Krebsregister (Datensatz)

13 Dokumentation bei Mammakarzinom
Umfang der Übereinstimmung von Datensätzen* RSAV (DMP) Erst-Dokumentation Brustkrebs BQS-Datensatz Mammachirurgie 4% 1% Inhalt identisch Abfrage identisch Von insgesamt 71 Items – Stammdaten ausgenommen – werden für alle drei Bereiche nur 4 Prozent inhalts- und abfrageidentisch erfasst. Bremer Krebsregister Meldebogen *insgesamt 71 unterschiedliche Dokumentationsentitäten exkl. Patienten- und einrichtungsbezogene Stammdaten

14 Dokumentation bei Mammakarzinom
Umfang der Übereinstimmung von Datensätzen* RSAV (DMP) Erst-Dokumentation Brustkrebs BQS-Datensatz Mammachirurgie 6% 42% 10% 58 Prozent der Items werden in mindestens zwei Bereichen zwar inhaltsidentisch, aber über unterschiedliche Abfragen erfasst. Inhalt identisch Abfrage unterschiedlich Bremer Krebsregister Meldebogen *insgesamt 71 unterschiedliche Dokumentationsentitäten exkl. Patienten- und einrichtungsbezogene Stammdaten

15 Dokumentation bei Mammakarzinom
Umfang der Übereinstimmung von Datensätzen* RSAV (DMP) Erst-Dokumentation Brustkrebs BQS-Datensatz Mammachirurgie 27% 7% 37 Prozent der Items werden nur für speziell einen der drei Bereiche abgefragt. 3% Bremer Krebsregister Meldebogen Inhalt und Abfrage ohne Übereinstimmung *insgesamt 71 unterschiedliche Dokumentationsentitäten exkl. Patienten- und einrichtungsbezogene Stammdaten

16 Dokumentation bei Mammakarzinom
Umfang der Übereinstimmung von Datensätzen* RSAV (DMP) Erst-Dokumentation Brustkrebs BQS-Datensatz Mammachirurgie 27% 6% 7% 4% 1% 42% 10% Inhalt identisch Abfrage identisch Auch ohne den Sinn der einzelnen Items zu hinterfragen, ergibt sich hier schon ein erhebliches Maß an Doppelt- und Dreifachdokumentation: 3% Inhalt identisch Abfrage unterschiedlich Bremer Krebsregister Meldebogen Inhalt und Abfrage ohne Übereinstimmung *insgesamt 71 unterschiedliche Dokumentationsentitäten exkl. Patienten- und einrichtungsbezogene Stammdaten

17 Dokumentation bei Mammakarzinom Einsparpotenzial
71 Items führen zu 149 Erfassungen: Die Erfassung der insgesamt 71 Items für alle drei Dokumentationsbereiche führt allein zu 149 Erfassungsvorgängen!

18 Dokumentation bei Mammakarzinom Einsparpotenzial
71 Items führen zu 149 Erfassungen: 26 (37 %) einmal erfasst Nur 26 dieser Items werden einmal erfasst. Und das leider nicht, weil sie mehrfach genutzt werden, sondern weil sie jeweils nur in einem der drei Bereiche abgefragt werden.

19 Dokumentation bei Mammakarzinom Einsparpotenzial
71 Items führen zu 149 Erfassungen: 26 (37 %) einmal erfasst 12 (17 %) doppelt redundant erfasst 12 der Items sind zwar gleichzeitig für zwei der Bereiche interessant, müssen aber leider auch für jeden Bereich separat und damit doppelt erfasst werden

20 Dokumentation bei Mammakarzinom Einsparpotenzial
71 Items führen zu 149 Erfassungen: 26 (37 %) einmal erfasst 12 (17 %) doppelt redundant erfasst 33 (46 %) dreifach redundant erfasst 33 dieser Items – und damit die Mehrheit – werden sogar für alle drei Bereiche separat erfasst und lösen damit eine gleich dreifach redundante Dokumentationsarbeit aus!

21 Dokumentation bei Mammakarzinom Einsparpotenzial
71 Items führen zu 149 Erfassungen: 26 (37 %) einmal erfasst 12 (17 %) doppelt redundant erfasst 33 (46 %) dreifach redundant erfasst Allein durch die Vermeidung der redundanten Erfassungsvorgänge ließe sich der gesamte Dokumentationsaufwand für BQS, DMP und Krebsregister hier also schon um fast zwei Drittel reduzieren! Hier bedarf es dringend einer Änderung, um nicht nur ärztliche Zeit zu sparen, sondern darüber hinaus sinnvolle Ressourcen zusammenzuführen. Bei Vereinheitlichung der Datenabfrage und mehrfacher Nutzung einmal erhobener Daten lassen sich 78 Erfassungen sparen; der derzeitige Dokumentationsaufwand lässt sich um 63 % verringern!

22 GTDS DMP Brustkrebsdokumentation in Brandenburg
Doppeldokumentation = Informationsgewinn? GTDS DMP Im nächsten Beispiel konnten wir die Tumorregistrierung aus Brandenburg mit den DMP-Daten vergleichen.

23 GTDS DMP Brustkrebsdokumentation in Brandenburg
Doppeldokumentation = Informationsgewinn? GTDS DMP keine genaue Angabe zu: keine Angabe zu: Man kommt zu dem Schluss, dass die DMP-Daten zwar einen geringeren Umfang haben, dadurch aber wesentliche Fragen nicht beantworten, so dass sich die Frage nach dem Zweck des Ganzen stellt. Sie sehen an diesem Beispiel, dass es der Ärzteschaft nicht darum geht, sich jeglicher Dokumentationsaufgaben zu entledigen. Es macht aber keinerlei Sinn, schlechtere Datensysteme ohne zusätzlichen Aussagewert parallel zu bereits bewährten Dokumentationsmodellen zu etablieren, ohne die Möglichkeit zu schaffen, gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten und den Softwareentwicklern Lösungen für eine gemeinsame Nutzung einfach erfasster Daten zu schaffen. Teilweise liegt das Problem aber auch daran, dass sich die Verantwortlichen sich vor der Neuerfindung des Rades nicht vergewissert haben, dass bereits ein viel besser funktionierendes existiert. GTDS erfasst alle DMP-Items in mindestens gleicher Differenzierung Lokalisation Histologie Rezeptorstatus Therapien Lymphgefäß- und Veneninvasion Multifokalität Datum-Angabe bei Rezidiv und Metastasen (Blatt 2) Folie stehen lassen!

24 Man muss auch hier sehr genau unterscheiden, was gesetzlich vorgeschriebenes und was ist selbstgemachtes Leid ist. Bei ca. 60 Formularen sind einige für die Arbeitgeber, dies ist wohl nicht zu ändern. Aber ist es sinnvoll, dass jetzt schon Schulkinder bei Krankheit eine ärztliche Bescheinigung brauchen? Ein Teil sind Antragsformulare für eine Leistung der Kassen. An dieser Stelle bleibt nachzufragen, was der Sachbearbeiter damit macht. Nur einen Stempel darauf oder entscheidet er wirklich auf Grund der Datenlage, ob dem Patienten diese Leistung auch zusteht? Auch hier könnte man sich erhebliche Vereinfachungen vorstellen. Folie stehen lassen!

25 Jeder ist aufgefordert, mitzumachen.
Wir möchten von Ihnen den Auftrag erhalten, dass bis zum 108. Deutschen Ärztetag in Berlin die Arbeitsgruppe mit allen Partnern im Gesundheitswesen zusammen eine Reduktion der Bürokratie anstoßen soll. Für uns alle ist wichtig, die Ressource Arzt freizusetzen für seine ursprüngliche Arbeit, nämlich die Patientenversorgung. Qualitätssicherung muss sein, aber nur insofern, dass sie für die Patientenversorgung sinnvoll ist. Dokumentationen müssen vernetzt werden, soweit der Datenschutz dies zulässt. Ich weiß, dass dies alles ein dickes Brett ist, aber für unsere jungen Kolleginnen und Kollegen und für unsere eigene Arbeitszufriedenheit sollten wir gemeinsam anfangen, dieses Brett zu bohren. Jeder ist aufgefordert, mitzumachen. Es ist nicht nur das Problem Ihres Nachbarn. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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