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Licht im öffentlichen Raum
Eine Bestandsaufnahme aus Betreibersicht
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Straßenbeleuchtung für 2015
Innovativ und brandaktuell - Entwicklungen der letzten Jahre und - Empfehlungen zum richtigen Einsatz neuer Technologien Themen: Licht für den Menschen Warum Straßenbeleuchtung? Bestand und Sicherheit Grundsätzliches zu Errichtung, Betrieb und Verantwortung Praxisbeispiele Weitere Informationen unter
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Beleuchtungspflicht ?
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Sehen und gesehen werden …
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Licht ist Sicherheit ABGB § 1319a - Wegehalterhaftung
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Gedanken zur EU Energieeffizienzrichtlinie
Die gute Nachricht: Die konventionellen Leuchtmittel werden nicht alle verboten ! 100lm/W ist nicht überall die Untergrenze ! ACHTUNG ! Die Quecksilberdampf Hochdrucklampe wird nicht mehr erzeugt !!! Die nicht ganz so gute Nachricht: - Über 60% alte, ineffiziente Beleuchtungsanlagen. - Leere Kassen. - Und … es bleiben nur mehr 2 Jahre bis 2017 …
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Beleuchtungspraxis Ergebnis !?
Leuchtenwirkungsgrad unter 20% Falsch beleuchtet (mehr Licht in der Umgebung als auf der Straße) Schlecht abgeschirmte Leuchten (hohe Lichtverschmutzung) Zu große Abstände = schlechte Gleichmäßigkeit Blendung der Verkehrsteilnehmer Keine normgerechte Straßenbeleuchtung
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Kommunale Beleuchtungsanlagen
Erzeugen Licht Sind elektrische Anlagen Sind auf Tragwerken befestigt Sie gehören daher Regelmäßig, gut und effizient gewartet (gesetzl. Grundlagen beachten)!
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Kommunale Beleuchtungsanlagen sind
wichtig und werden daher mit großer Sorgfalt betrieben
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Fragen im „Hochspannungsfeld Straßenbeleuchtung“
Wunsch oder Notwendigkeit ? Sicherheit, Wegehalterhaftung, Zweckmäßig, Sparen, dabei sein … Kosten und verfügbare Mittel Neubau (Leuchten, Tragwerk, Netz), Betrieb, Instandhaltung, Absenkung (Standard, Bewegungsabhängig, Telemanagement, …), Abschaltung? Licht als Segen oder Fluch Wider Unfall, Einbruch, Gewalt : Aber mit Aufwand und Kosten – Betrieb – Normen versus Bestand, Alterung, … Energieeffizienz und Umwelt Sinnvoll sparen, Streulicht (Lichtverschmutzung) vermeiden, Erzwungener Technologiesprung EU Richtlinien, Sparlampen, LED, Induktionslampen, … Unter der Werbelawine begraben
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Anforderungen an die kommunale Beleuchtung
Ausreichendes (normgerechtes) und bedarfsangepasstes Licht (EN 13201, ÖNorm 1051,1052 und1053) Ausnützen aller sinnvollen Energiesparmöglichkeiten Vermeidung von „Lichtverschmutzung“ Sicherer Betrieb (niedrige Ausfallrate, wenig Aufwand, keine Gefahr für Straßenbenützer und Wartungspersonal) Rasche, professionelle Instandsetzung (rund um die Uhr ?) Effiziente und kompetente vorbeugende Instandhaltung = Wartung -> verhindert teure Instandsetzungsarbeiten
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Neuerrichtung ? Bedarfserhebung
Vergleich verschiedener Lösungen (Lampe/LED/…) Licht- und Wirtschaftlichkeitsberechnung (wichtig beim Vergleich LED – standard Lampenlösung) Angebote (technisch/wirtschaftl.) genau prüfen Vergabe vergeben ? Bau (Bewilligungen – zB. Straßenrechtl.; Absichern!?) Übergabe (Anlagenbuch, Lichtmessung, Vergleich mit Berechnung, Wartungsanweisung, Gewährleistung, etc) Abrechnung und Einsparungskontrolle
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„Umrüstungskonzepte 2017?“
Plan B HQ Lampen bunkern (langlebige Produkte schieben das Problem [schlechtes Licht] mind. 4 Jahre hinaus) Plan A1 Leuchtmitteltausch: - LED Retro konventionelle Lampen Induktionslampen Plan A2 Leuchtentausch: LED Leuchten oder Konventionelle Leuchten
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Konventionell oder LED – Unterschiede?
Effizienz in der Lichterzeugung (sind die Systemwerte vergleichbar?) Absenkverhalten – stark eingeschränkt / LED (fast) uneingeschränkt Lichtlenkung – Lichtverteilung -> prüfen Blendverhalten (LED – die kleinen Lichtpunkte können stark blenden) Wartungsaufwand (El. Anlage – Prüfvorschriften, Reinigungsbedarf)? Robustheit (gegen Spannungsspitzen, Temperatur + Feuchtigkeit –> LED empfindlich) Erreichbare Lebensdauer (Leuchtmittel oder Leuchte) – 5/12 oder 30 Jahre? Farbwiedergabe + Lichtfarbe? Warmweiß bis neutralweiß (2700 – 4000°K) Ersatzteilkosten – Ersatzteil Verfügbarkeit über Lebensdauer? Lagerfähigkeit (von Leuchten + Ersatzteilen mit Elektronik)? Normierung (Lagerhaltung, Abhängigkeit vom Hersteller)? Kosten (Anschaffung, Lebenszykluskosten, …)
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Zahlenspiele Empfehlung: Fachleute mit einbeziehen
Kritische Betrachtung der Ausgangssituation (vergleichbare) Berechnungen und Datenblätter einfordern vergleichen – bemustern – messen Anwender-Netzwerke nutzen, … … Ziel nicht aus den Augen verlieren! … oder Ziel neu definieren!
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Sparschiene !? Abschalten (z.B.: ab ca. 24 Uhr – 5 Uhr) Zu Bedenken: Wegehalterhaftung (z.B.: im Abschaltmoment) – Vorsätzliche Handlung, nicht gedeckt! Herausschalten von Teilen der Beleuchtungsanlage (z.B.: jede 2. Leuchte) Extreme Gefahr durch Dunkelzonen - Vorsatz!? Nachtabsenkung Bedarfsangepasstes Licht (geregelt ON 1052), oder als Schritt in die Zukunft: bedarfsgesteuertes Licht
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Sicherheit – Wozu der Aufwand?
Wer ist „Betroffen“ von Gefahren durch el. Strom/Tragwerke? Nutzer = Straßenbenützer Wartungspersonal Helfer bei Unfällen und Gebrechen Daher Fachwissen und Kompetenz erforderlich: Anlagenverantwortlicher Arbeitsverantwortlicher Elektrofachkraft und unterwiesenes Personal
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Begriffsbestimmung Sicherer Betrieb elektrischer Anlagen Vor jedem Bedienvorgang u. jeder Arbeit muss eine Bewertung der el. Risken durchgeführt und darauf abgestimmt Arbeitsausführung und Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden! Arbeitsverantwortlicher unmittelbar verantwortliche Person für Arbeitsdurchführung in el. Anlagen Anlagenverantwortlicher -> ab Anlagenbetreiber unmittelbar Verantwortlicher für den Betrieb. Jede el. Anlage muss unter der Verantwortung einer geeigneten Person stehen. Elektrofachkraft geeignete fachliche Ausbildung und Erfahrung um Gefahren zu erkennen, zu vermeiden und zu beseitigen/minimieren. Elektrotechnisch unterwiesenes Personal durch Elektrofachkraft ausreichend unterrichtet oder überwacht, um Gefahren zu vermeiden. *ÖNorm EN 50110
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Der Gesetzliche Auftrag
Die Öffentliche Straßenbeleuchtung ist kein Selbstzweck, sondern dient gemäß STVO zur Hebung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs Sie ist aber auch eine elektrische Anlage ! ETG, ETV, ÖVE E8001, TAEV, … Es gibt klare Normen (EN 13201, EN/ON 1051, 1052, 1053), Vorschriften (RVS, Bauwerkehaftung, etc) und klare zivilrechtliche Verantwortlichkeiten (ABGB § 1319a) Sparmaßnahmen haben sich der Sicherheit unterzuordnen!
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Solarleuchten Genaue Kostenanalyse notwendig Anschaffung, Ersatzteile, Lebenszyklus Produktqualität hinterfragen Einsatz nur für abgelegene, unbeschattete Standorte und niedrige Lichtleistungen sinnvoll Meist wäre ein Solarkraftwerk (z.B. am Bauhofdach) mit Netzeinspeisung und Gegenverrechnung der Beleuchtungskosten sinnvoller
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Weihnachtsbeleuchtung
Alle Jahre wieder … Steckdosenstromkreise FI 30mA zwingend ! Statische Anforderungen beachten (Schnee, Sturm, Eis)!
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Praxisbeispiel Kreisverkehr mit LED und Tücken
Sehr viel Streulicht auf Häusern Straße gegenüber kaum beleuchtet – wenig Kontrast Schutzweg vertikal nicht ausreichend beleuchtet + schlecht gekennzeichnet Fußgänger ist kaum mehr erkennbar, wenn Auto kommt
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Schutzwegbeleuchtung mit LED
2 LED Leuchten zur vertikalen Aufhellung von Personen (Normwerte nach O1051 – Konfliktzonen unbedingt einhalten !!!)
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„Was nehmen ?“ Vorgaben für vergleichbare Daten überlegen und einfordern: Z.B.: Ausschreibung: Lichtniveau über Verkehrsfläche vorgeben -> Anbieter errechnet notwendige Lichtpunktanzahl, -höhe, - abstand und Systemleistung, daraus Kosten + Lichtberechnung => Auswahlkriterium Nachweis für Prüfzeichen und Zertifikate einfordern Bemustern, Licht messen, Systemdaten prüfen (lassen) Reklamationsabwicklung, Garantie und Ersatzteilverfügbarkeit sichern ( h = 24 Jahre) – ev. Bankgarantie erforderlich Referenzen einfordern – bei Betreibern nachfragen, Betreibernetzwerke nutzen Fachkundige Hilfe beiziehen … Lichtplaner, Planungsbüros
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Unterstützung Internetseite Arbeitskreis Öffentliche Beleuchtung Arbeitskreis Licht im Verkehrsraum, die Betreiberplattform (kostenlose) Downloadbereiche nutzen ! AS in Kooperation mit der LTG Ausbildung zum zertifizierten Lichttechniker Außenbeleuchtung
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Kontakt Ing. Bruno Wintersteller Stadt Salzburg, Magistrat
MA 6/04 – Straßen- u. Brückenamt Öffentliche Beleuchtung Josef Brandstätter Straße 4 5020 Salzburg Austria T: M: E:
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